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Landesfachstelle Verbraucherinsolvenzberatung

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

veröffentlicht 03.02.2026

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das SMS schreibt den Betrieb der Landesfachstelle Verbraucherinsolvenzberatung (LFS VIB) für das Jahr 2026 aus. Aufgrund getrennter Rechtskreise werden die soziale Schuldnerberatung und die Verbraucherinsolvenzberatung in Sachsen nicht gemeinsam finanziert. Die soziale Schuldnerberatung ist überwiegend Aufgabe der Kommunen. Die Verbraucherinsolvenzberatung (VIB) durch anerkannte Stellen i.S. v. § 305 InsO wird als freiwillige Aufgabe durch den Freistaat Sachsen finanziert. Auf Antrag der Regierungsfraktionen (L-Drs 6/8568) war eine Konzeption zu erstellen, die sich der Frage stellt, ob und wie die Zusammenführung von sozialer Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung realisiert werden kann. Die daraufhin erstellte Konzeption wies dazu eine Fachberatungsstelle Verbraucherinsolvenzberatung aus. Diese wurde zum 1. Dezember 2019 über die Diakonie Sachsen bei der "Kirchlichen Erwerbslosenhilfe e.V.", Leipzig die Landesfachstelle Verbraucherinsolvenzberatung (LFS VIB) eingerichtet und betrieben. Seit 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025 ist die Arbeiterwohlfahrt Soziale Dienste Chemnitz und Umgebung gGmbH Träger der LFS VIB. Der Vertrag endet zum 31. Dezember 2025. Ziel ist es, die LFS VIB fortzuführen zu als Informations- und Netzwerkzentrum für die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen in Sachsen aufrecht zu erhalten.

Verbraucherinsolvenzberatungsstelle 2026, Verbraucher, Insolvenz, Beratungsstelle

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für diese Meldung fehlen Hauptgegenstand oder Bundesland, deshalb gibt es kein Marktumfeld.

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 24943112.