Rahmenvertrag Anwendungsbetreuung und Projektunterstützung der BaK Zahlungsverkehr sowie Unterstützung der Geschäftsstelle
Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste · Radebeul, Sachsen
Aktenzeichen SID 2026-29_DRveröffentlicht 10.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.10.2026 – 30.09.2028
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.10.2026 – 30.09.2028, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Radebeul01445, Landkreis Meißen, Sachsen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 118 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (32 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 3 Monatenüber evergabe.sachsen.de
- Vertragsbeginnvor 37 TagenLaufzeit bis 30.09.2028
- Bindefrist endetvor 21 Tagen68 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Erbringung von Dienstleistungen der Anwendungsbetreuung, Projektunterstützung und Weiterentwicklung der Basiskomponente Zahlungsverkehr sowie Unterstützung der Geschäftsstelle auf der Grundlage eines Rahmenvertrages
Beschreibung des Loses
E-Government ist ein zentrales Thema für Verwaltungen und ihre Kunden, wie z.B. Nutzer elektronischer Dienstleistungen als Bürger, Wirtschaftsunternehmen, andere Behörden und öffentliche Einrichtungen. Seit einigen Jahren stellt der Freistaat Sachsen Funktionalitäten zur Umsetzung von Maßnahmen des E-Government in Form von IT-Anwendungen und IT-Diensten mit Hilfe technischer (Basis-)Komponenten zur Verfügung. Der Freistaat nutzt dazu die zentralen und dezentralen technischen Infrastrukturen seiner SIDI-Plattform und des Sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN), die aus Kostengründen nicht mehrfach in den Verwaltungen des Freistaates Sachsen aufgebaut werden sollen. Die BaK ZV (Basiskomponente Zahlungsverkehr) verantwortet den Betrieb und die Betreuung der ePayBL. Diese bildet die zentrale Datendrehscheibe zwischen der Web-Präsentation bzw. dem Web-Portal einer Verwaltung, einem Zahlungs- verkehrsprovider und dem Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen-Verfahren der Verwaltung. Die ePayBL bietet den sächsischen Verwaltungen die Möglichkeit, ihren Kunden (Bürgern, Unternehmen und Institutionen) eine elektronische Abwicklung von Bezahlvorgängen anzubieten. Mit der ePayBL wurden eine technische Infrastruktur bereitgestellt und organisatorische Regelungen implementiert, mit denen diese teilweise sehr komplexen Bezahlprozesse abgebildet werden können. Alle zahlungsbezogenen Interaktionen (z.B. Entrichtung einer Gebühr im Antragsverfahren, Bezahlung eines Artikels im Online-Shop) können ausgeführt werden. Daneben unterstützt die ePayBL die Zahlungsüberwachung und die Buchung in den Anwendungen des HKR-Verfahrens der Verwaltungen. Die BaK ZV nutzt die an die sächsischen Gegebenheiten angepasste, praxiserprobte und umfassend zertifizierte Zahlungsverkehrsplattform des Bundes. Der Freistaat Sachsen trat der bundesweiten Entwicklergemeinschaft für diese Zahlungsverkehrsplattform bei. Die Bezeichnung der Software ist unter der Marke »ePayBL« (ePayment Bund Länder) geschützt. Die BaK ZV wird in der Entwicklergemeinschaft derzeit als ePayBL in der Version 2.x und 3.x betrieben. Es ist geplant, im laufenden Jahr 2026 die Version 4.x einzuführen. Hierzu wird eine stärkere Modularisierung der Funktionen von ePayBL in Grundfunkti-nen und erweiterte Funktionen geplant.
Mit Hilfe dieser Ausschreibung soll ein externer Dienstleister gefunden werden, der auf der Grundlage eines Rahmenvertrages Dienstleistungen zur externen Unterstützung bei unter anderem folgenden Themen erbringt:
- Betreuung und Unterstützung bei der Weiterentwicklung der BaK ZV bzw. ePayBL - Unterstützung bei regelmäßig anfallenden Aufgaben im Sinne einer Anwendungsbetreuung der BaK ZV für den SID - projektbezogene Unterstützung bzw. Beratung des SID - projektbezogene Unterstützung bzw. Beratung im Umfeld der Geschäftsstelle ePayBL bzw. Entwicklergemeinschaft ePayBL - projektbezogene Unterstützung zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen und IT-Standards
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung8 von 8 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) Fügen Sie Ihrem Angebot mindestens drei Referenzprojekte Ihres Unternehmens aus den letzten 5 Jahren (Projektende darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen) mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Zielsetzung bei. Bitte beschreiben Sie die gen … ganz lesenkürzer
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) Fügen Sie Ihrem Angebot mindestens drei Referenzprojekte Ihres Unternehmens aus den letzten 5 Jahren (Projektende darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen) mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Zielsetzung bei. Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzprojekte kurz (maximal zwei A4-Seiten) mit folgenden Inhalten: a. Bezeichnung und Auftraggeber des Projektes, b. Leistungszeitraum, c. Ausgangssituation, Ziele und Ergebnisse des Projekts. d. Eingesetzte Technologien und Methoden, e. Inhalt und Art Ihrer Leistungen und f. Umfang Ihrer Leistung (in Euro oder in Personentagen). Folgende Bedingung müssen die Referenzprojekte erfüllen: a. ein Referenzprojekt davon wurde für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht, b. bei einem Referenzprojekt davon wurde die Girocheckout-Schnittstelleverwendet, c. bei einem Referenzprojekt davon wurde die Bezahlplattform ePayBL verwendet.- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) 1. Haben Sie Kenntnisse und Erfahrungen mit der Online-Bezahlplattform ePayBL? Der Bieter muss als Mindestanforderung erklären, dass er oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft Kenntnisse mit der Online-Bezahlplattform ePayBL hat. 2. Haben Si … ganz lesenkürzer
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) 1. Haben Sie Kenntnisse und Erfahrungen mit der Online-Bezahlplattform ePayBL? Der Bieter muss als Mindestanforderung erklären, dass er oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft Kenntnisse mit der Online-Bezahlplattform ePayBL hat. 2. Haben Sie Kenntnisse und Erfahrungen mit Zahlungsverkehrssystemen und -komponenten bzw. -Providern in der öffentlichen Verwaltung? Der Bieter muss als Mindestanforderung erklären, dass er oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft Kenntnisse mit Zahlungsverkehrssystemen und -komponenten bzw. -Providern in der öffentlichen Verwaltung hat. 3. Haben Sie Kenntnisse und Erfahrungen mit SEPA und den entsprechenden Spezifi-kationen - insbesondere SEPA-Lastschrift? Der Bieter muss als Mindestanforderung erklären, dass er oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft Kenntnisse mit SEPA und den entsprechenden Spezifikationen - insbesondere SEPA-Lastschrift hat. 4. Haben Sie Kenntnisse und Erfahrungen mit HKR-Systemen, welche in der Verwaltung eingesetzt werden? Der Bieter muss als Mindestanforderung erklären, dass er oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft Kenntnisse mit HKR-Systemen hat. 5. Haben Sie Kenntnisse und Erfahrungen mit Fachverfahren / Online-Diensten, welche in der Verwaltung eingesetzt werden? Der Bieter muss als Mindestanforderung erklären, dass er oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft Kenntnisse mit Fachverfahren / Online-Diensten hat. 6. Haben Sie Kenntnisse und Erfahrungen mit der Girocheckout-Schnittstelle sowie den dazugehörigen Dienstleistern und den entsprechenden Spezifikationen? Der Bieter muss als Mindestanforderung erklären, dass er oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft bereits aktiv an der Realisierung der Anbindung an die Girocheck-out-Schnittstelle mitgewirkt hat. 7. Haben Sie Kenntnisse und Erfahrungen mit der Betreuung und Administration sowie Fehleranalyse der Bezahlplattform ePayBL? Der Bieter muss als Mindestanforderung erklären, dass er oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft in der Lage ist die Bezahlplattform ePayBL zu administrieren und zu betreuen. 8. Haben Sie Kenntnisse und Erfahrungen mit dem IT-Planungsrat und dessen Struktur und Aufgaben bei der Digitalisierung der Verwaltung? Der Bieter muss als Mindestanforderung erklären, dass er oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft Kenntnisse und Erfahrungen im Zusammenhang mit dem IT-Planungsrat und dessen Gremien eingesetzt haben.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflicht- versicherung in Höhe der genannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird. Mindestdeckungssummen: Personen-, Sach- und Vermögensschäden: jeweils 500.000 EUR.
- Allgemeiner Jahresumsatz
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025. Der Gesamtumsatz muss pro Jahr mindestens 20 Mio. EUR betragen. Bei Bietergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitgl … ganz lesenkürzer
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025. Der Gesamtumsatz muss pro Jahr mindestens 20 Mio. EUR betragen. Bei Bietergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft.- Spezifischer Jahresumsatz
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) Erklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025. Der Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart muss pro Jahr minde … ganz lesenkürzer
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) Erklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025. Der Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart muss pro Jahr mindestens 1 Mio. EUR betragen. Bei Bietergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft.- Eintragung in das Handelsregister
- Befähigung zur Berufsausübung (§ 44 VgV) Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter niedergelassen ist
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2026
- Vertragsende
- 30.09.2028
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Der Vertrag soll eine Laufzeit von 24 Monaten und eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate haben. Über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption entscheidet der Auftraggeber jeweils drei Monate vor Ablauf des Vertrages. Die Entscheidung wird dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.sachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 68 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: • Einreichung der vollständig ausgefüllten "Vertraulichkeitsvereinbarung" unmittelbar nach Zuschlagserteilung, • Einreichung der vollständig ausgefüllten "Verpflichtung DSGVO" unmittelbar nach Zuschlagserteilung, • Einreichung der vollständig ausgefüllten "Erklärung über Beratertätigkei … ganz lesenkürzer
Leistung: • Einreichung der vollständig ausgefüllten "Vertraulichkeitsvereinbarung" unmittelbar nach Zuschlagserteilung, • Einreichung der vollständig ausgefüllten "Verpflichtung DSGVO" unmittelbar nach Zuschlagserteilung, • Einreichung der vollständig ausgefüllten "Erklärung über Beratertätigkeiten" unmittelbar nach Zuschlagserteilung, • Einreichung der vollständig ausgefüllten "Vertraulichkeitsverpflichtung" unmittelbar nach Zuschlagserteilung- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist de … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Eignungsleihe: Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung (vgl. Kap. 6.3) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in An-spruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistu … ganz lesenkürzer
Eignungsleihe: Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung (vgl. Kap. 6.3) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in An-spruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Wenn der Bieter ein Unternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, muss der Bieter den Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 2 VgV ersetzen. Für den Fall, dass sich ein Bieter für den geforderten Nachweis einer Betriebs-haftpflichtversicherung auf ein anderes Unternehmen beruft, haften der Bieter und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinschaftlich (§ 47 Abs. 3 VgV).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Dresdner Straße 78 A, 01445 Radebeul
- Website
- sid.sachsen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
sid.sachsen.de
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Nortal AG3 Zuschläge
- Appsfactory GmbH2 Zuschläge
- Deutsche Telekom Business Solutions GmbH LK SN2 Zuschläge
- Microsoft Deutschland GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 10.08.2026
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.08.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1160d08d-3237-43a4-b0bc-62ca0960cc6c.