Rahmenvereinbarungen Anwendungsbetreuung
Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste · Kamenz, Sachsen
Aktenzeichen SID 2025-06 DRveröffentlicht 02.07.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 3
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Kamenz01917, Landkreis Bautzen, Sachsen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 118 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (32 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 15 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Staatsbetrieb SID fungiert als zentraler IT-Dienstleister für die Ministerien und Behörden des Freistaates Sachsen. Die Bandbreite der Aufgaben reicht von der Entwicklung über die Einführung und den Betrieb von IT-Verfahren bis hin zur Planung, den Betrieb und die Pflege der IT-Infrastruktur.
Eine wesentliche Aufgabe des SID ist der Betrieb und die Weiterentwicklung von IT-Verfahren in den Rechenzentren des SID. Dazu zählt auch die Diensteplattform des Freistaates Sachsen mit ihren über das Internet nutzbaren E-Government-Diensten (z. B. Amt24, Formularservice, Zahlungsverkehr, Zentrales Content-Management- System, Elektronische Signatur und Verschlüsselung) sowie die Anwendungs- und Anwenderbetreuung aber auch der Test und die Qualitätssicherung von E-Government-Anwendungen und Diensten.
Der SID sucht Dienstleister zur vollständigen oder teilweisen Unterstützung der folgenden Aufgabenbereiche.
Die Vergabe erfolgt losweise wie folgt:
Los 1: Anwenderbetreuung / Anwendungsbetreuung
Los 2: Begleitung in Projektarbeiten / Konzepterstellung
Los 3: Anwendungs- und Betriebsunterstützung
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Anwenderbetreuung / Anwendungsbetreuung Der Auftragnehmer hat die zu betreuenden Anwendungen und die Endanwender gemäß Kapitel 5.1.1 und 5.1.2 der Vergabeunterlagen zu begleiten. Hierzu gehören insbesondere folgende Leistungen: - Fachliche Unterstützung bei der Fortschreibung existierender sowie Erarbeitung weiterer allgemeingültiger organisatorischer Regelungen zur jeweiligen Anwendung - Weiterentwicklung eines allgemeingültigen Veränderungs- und Akzeptanzmanagementkonzeptes sowie Durchführung von Einzelmaßnahmen - Unterstützung des Anforderungsmanagements zur Weiterentwicklung der betreuten Anwendungen - Fachliche Unterstützung bei der Konzeption und dem Aufbau eines IT-Service-Managements (z. B. Service Desk, Service-Level-Management). - Koordinierung von Maßnahmen für einen effizienten, störungsfreien Betrieb der jeweiligen Anwendung - Qualitätsmanagement, Test und Qualitätssicherung, Fehler- und Störungsprävention der jeweiligen Anwendung - Unterstützung neuer und bestehender Anwender beim Einsatz der Anwendungen - Fachliche Administration von Fachanwendungen - Unterstützung bei der Dokumentation und Umsetzung von IT-Sicherheitsanforderungen des BSI in der jeweiligen Anwendung - Unterstützung bei der Umsetzung von Technologien für Verschlüsselungs- und Signaturverfahren, auch in Verbindung mit verschlüsselter E-Mail - Unterstützung bei der Erstellung von elektronischen Formularen und Online-Anträgen nach Anwendervorgaben - Unterstützung bei der Einrichtung und Pflege von Webportalen nach Anwendervorgaben - Koordination und Unterstützung im Change-Prozess nach Anwendervorgaben Zur Erfüllung dieser Leistungen gehört insbesondere auch: - Einbindung und Unterstützung bei der Projektorganisation - laufende Abstimmung der Projektplanung und -durchführung - Mitarbeit bei Projektgruppensitzungen - Mitarbeit bei der Erstellung von Meilensteinberichten und Dokumentation von Arbeitsergebnissen - Projektcontrolling. | 24 Monate | – |
| 2 | Begleitung in Projektarbeiten / Konzepterstellung Der Auftragnehmer hat in verschiedenen Projekten folgende Leistung zu erbringen: - Fachliche Unterstützung der internen Auftraggeber bei der Umsetzung von Teilprojekten. Zur Erfüllung dieser Leistung gehört insbesondere auch: - Einbindung und Unterstützung bei der Projektorganisation - laufende Abstimmung der Projektplanung und -durchführung - Mitarbeit bei Projektgruppensitzungen - Mitarbeit bei der Erstellung von Meilensteinberichten und Dokumentation von Arbeitsergebnissen - Projektcontrolling - Projektmarketing - Fachliche Unterstützung und Erarbeitung der behördenspezifischen Fachkonzepte (IST-Analyse und SOLL-Konzeption) - Fachliche Unterstützung bei der Erarbeitung von Konzepten für die Integration von Fachverfahren - Fachliche Unterstützung bei der Erarbeitung von Datenmigrationskonzepten - Fachliche Unterstützung bei der Erarbeitung von Testkonzepten (inkl. Testszenarien, Begleitung der Teststellung, Auswertung der Teststellung) - Durchführung von Präsentationsveranstaltungen und Einführungsworkshops - Unterstützung bei der Auswahl sowie Umsetzung der Maßnahmen zum behördenspezifischen Veränderungsmanagement. - Abstimmungen mit weiteren Projektpartnern (z. B. Einführungsdienstleister). | 24 Monate | – |
| 3 | Anwendungs- und Betriebsunterstützung Der Auftragnehmer hat die Anwendungen auf betrieblicher Ebene in Form von technischer Unterstützung und administrativen Tätigkeiten zu begleiten. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, E-Government Basiskomponenten und zentrale Anwendungen sowie Anwendungen, die in den Rechenzentren des SID betrieben werden. Die Aufgaben sind in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber (SID) und den Anwendungsverantwortlichen (SID / Sächsische Staatskanzlei bzw. andere sächsische Landesbehörden) zu erbringen. Je nach Anwendung bzw. Einsatzbereich muss eine Sicherheitsüberprüfung (mindestens Ü1, ggf. Ü2) vorliegen. Zu Los 3 gehören insbesondere folgende Leistungen: - Installation, Pflege und Konfiguration von Betriebsumgebungen (Windows Server, Linux) - Konfiguration der Betriebsumgebungen (Applicationserver, Kubernetes, Webserver) entsprechend des Betriebsmodells - System- und Anwendungsmanagement - Anlassbezogene Unterstützung bei Hardwarepflege (Tausch, Neuimplementierung) im RZ des Auftraggebers - Installation und Pflege von Anwendungen und Diensten - Konfiguration und Pflege Monitoring und Ressourcenmanagement - Analysen von Fehlerzuständen betreuten Anwendungen und Systeme, 2nd-Level-Support - Kenntnisse auf Protokoll-, Netzwerk-, und Anwendungsebene, insbesondere smtp, http, DNS, Oauth 2.0, SAML, OSCI, SMIME, PGP, TLS, RPC/DCOM, SCEP, EST, ACME, Active Directory, ESAE | 24 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung9 von 9 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben: - Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 2a: Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen / Ihre Bewerbergemeinschaft und … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 2a: Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen / Ihre Bewerbergemeinschaft und das entsprechende Leistungsportfolio kurz dar. Es sind auch Angaben dazu zu machen, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Darzustellen sind auch die Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen bei Bewerbergemeinschaften.- Allgemeiner Jahresumsatz
2b: Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die drei Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024. Hinsichtlich dieses Kriteriums besteht die Mindestanforderung, dass der durchschnittliche Gesamtumsatz der drei Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 bei Bewerbung für Los 1 mindestens 1.500. … ganz lesenkürzer
2b: Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die drei Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024. Hinsichtlich dieses Kriteriums besteht die Mindestanforderung, dass der durchschnittliche Gesamtumsatz der drei Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 bei Bewerbung für Los 1 mindestens 1.500.000 EUR, bei Bewerbung für Los 2 mindestens 800.000 EUR und bei Bewerbung für Los 3 mindestens 1.500.000 EUR betragen muss. Bei Bewerbergemeinschaft genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Formlose Eigenerklärung, dass bei Vertragsabschluss für die Zeit der Leistungserbringung eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 500.000 EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden vorliegt. Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausreichend sind.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 3a: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren (2022, 2023 und 2024) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen je Los mit - Angabe des Werts, - des Erbringungszeitraums (Beginn (MM/JJJJ), Ende (MM/JJJJ)) sowie - des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV). Die Angaben zu jeder Referenz müssen darüber hinaus mindestens noch folgende Informationen enthalten - Bezeichnung des Auftragsgegenstandes, - Art und Inhalt der Leistung, - erforderliche technische Kenntnisse und Voraussetzungen, - Umfang Ihrer Leistung in Personentagen (PT). Bei Verwendung der EEE ist für in der EEE nicht eintragungsfähige Angaben ein zusätzliches Dokument zu erstellen. Es muss ersichtlich sein, durch welches Unternehmen das jeweilige Referenzprojekt erbracht wurde. Mindestanforderungen an die Referenzprojekte: Alle Lose: — Kenntnis und Erfahrung IT-Service-Management (ITIL-Prozesse). Los 1 - Anwenderbetreuung / Anwendungsbetreuung: — Mindestens 1 Jahr Anwenderbetreuung / Anwendungsbetreuung für eine vergleichbare E-Government-Anwendung. Los 2 - Begleitung in Projektarbeit, Begleitung und Erstellung von Konzepten zur Anwendungsbetreuung: — Mindestens 1 Projekt mit mind. 50 PT im Bereich E-Government. — Mindestens 1 Konzept zur Anwenderbetreuung / Anwendungsbetreuung für eine vergleichbare E-Government-Anwendung. Los 3 - Anwendungs- und Betriebsunterstützung: - Mindestens 1 Jahr betriebliche Administration einer Anwendung Die Bewertung dieses Kriteriums erfolgt gemäß Kapitel 9 der Vergabeunterlagen.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- 3b: Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den Jahren 2022, 2023 und 2024.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe- Begrenzung der Bewerberzahl
- 5 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Auftraggeber hat die Option, die Verträge (Rahmenverträge) jeweils zweimalig um maximal je ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende in Textform über die Inanspruchnahme der Option.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.sachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: - Der Auftragnehmer benennt unmittelbar nach Zuschlagserteilung eine Person, die als einheitlicher, entscheidungsbefugter Ansprechpartner für den Auftraggeber zu allen Fragen der Leistungserbringung und des Vertrages zur Verfügung steht und die Koordination der Leistungserbringung auf Auft … ganz lesenkürzer
Leistung: - Der Auftragnehmer benennt unmittelbar nach Zuschlagserteilung eine Person, die als einheitlicher, entscheidungsbefugter Ansprechpartner für den Auftraggeber zu allen Fragen der Leistungserbringung und des Vertrages zur Verfügung steht und die Koordination der Leistungserbringung auf Auftragnehmerseite übernimmt und die Leistungserbringung durch Mitarbeiter des Auftragnehmers organisiert. - Beibringung vollständig ausgefüllter Vertraulichkeitsvereinbarung (Anlage 4) unmittelbar nach Zuschlagserteilung, - Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber vor dem Einsatz der Mitarbeiter, die für die Leistungserbringung vorgesehenen sind, die von diesen Mitarbeitern abgegebene "Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen" (Anlage 5) vorlegen. Fortsetzung unter "Zusätzliche Informationen" (BT-300) unter Ziffer 5.1.6.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist d … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber den Auftraggebern nicht inner-halb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Fortsetzung von "Bedingungen für die Ausführung des Auftrags" (BT-70) unter Ziffer 5.1.12.: - Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber vor dem Einsatz der Mitarbeiter, die für die Leistungserbringung vorgesehenen sind, die von diesen Mitarbeitern abgegebene "Vertraulichkeitsverpflichtung" (Anlage 6) … ganz lesenkürzer
Fortsetzung von "Bedingungen für die Ausführung des Auftrags" (BT-70) unter Ziffer 5.1.12.: - Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber vor dem Einsatz der Mitarbeiter, die für die Leistungserbringung vorgesehenen sind, die von diesen Mitarbeitern abgegebene "Vertraulichkeitsverpflichtung" (Anlage 6) vorlegen. - Die Kommunikation mit dem Auftraggeber und den Projektbeteiligten während der Projektlaufzeit erfolgt in deutscher Sprache. - Alle Mitarbeiter, die für die Leistungserbringung vorgesehen sind und deren Muttersprache nicht Deutsch ist, beherrschen die deutsche Sprache mindestens entsprechend Level GER C1 der Sprachniveaustufen nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen. - Los 3: Im Rahmen von Angeboten zu Einzelabrufen Vorlage von Schulungsnachweisen, max. 2 Jahre alt, für System- oder Netzadministration (je nach Anwendungsfall, z.B. Windows AD, Windows Server, Linux, Kubernetes, Ranger, Netzwerkkomponenten). Für jeden der im Rahmen von Einzelabrufen geforderten Schulungsnachweise gilt: Mindestens ein Mitarbeiter, der für die Leistungserbringung vorgesehen ist, muss den jeweiligen Schulungsnachweis vorweisen können.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Garnisonsplatz 13, 01917 Kamenz
- Website
- sid.sachsen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
sid.sachsen.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Nortal AG3 Zuschläge
- Appsfactory GmbH2 Zuschläge
- Deutsche Telekom Business Solutions GmbH LK SN2 Zuschläge
- Microsoft Deutschland GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 14.08.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 14.08.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f705dc9c-eb51-49b2-a484-e00b27f43db4.