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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung zur Erneuerung- und Outsourcing der IT-Infrastruktur der Mittelstadt St. Ingbert

Stadt St. Ingbert · Sankt Ingbert, Saarland

Aktenzeichen 2026-01veröffentlicht 06.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 271 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
900 Tsd. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 1,1 Mio. €
Laufzeit
02.03.2026 – …bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Sankt Ingbert66386, Saarpfalz-Kreis, Saarland
Einreichung
elektronisch: Erforderlichit-vergabe.eu

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (6 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über it-vergabe.eu
    vor 9 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    vor 8 Monaten
  4. Bindefrist endet
    50 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 7 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Stadtverwaltung der Mittelstadt St. Ingbert ist eine zentrale kommunale Behörde, die für eine Vielzahl von kommunalen Dienstleistungen zuständig ist. Umgesetzt werden diese von verschiedenen Ämtern und Abteilungen. Die IT-Umgebung der Stadt St. Ingbert, die von der bestehenden IT-Abteilung betrieben wird, stellt derzeit den Betrieb, die Wartung und die Weiterentwicklung der gesamten IT-Infrastruktur und der IT-basierenden Dienstleistungen selbst bereit. Grundlage dieser informationstechnischen Infrastruktur sind zum einen Rechenzentren mit Speicher- und Server-Systemen in Form einer Hyperconverged Infrastructure-Umgebung für die Bereitstellung von Anwendungen und der Verarbeitung und Speicherung von Daten und zum anderen eine performante und ausfallsichere Netzwerkinfrastruktur zum Transport von Daten an den Standorten und darüber hinaus. Die sich derzeit im Einsatz befindlichen Geräte erreichen Mitte 2025 das Ende des Produktlebenszyklus. Zudem soll die Infrastruktur für die kommenden Jahre krisen- und ausfallsicherer betrieben werden und den ständig steigenden Anforderungen an die IT-Sicherheit gewachsen sein. Die Stadt St. Ingbert plant deshalb, die vorhandenen, noch im Betrieb befindlichen HCI-Komponenten und die Backup-Systeme durch neue Funktionskomponenten zu ersetzen.

Beschreibung des Loses

Die Stadtverwaltung der Mittelstadt St. Ingbert ist eine zentrale kommunale Behörde, die für eine Vielzahl von kommunalen Dienstleistungen zuständig ist. Umgesetzt werden diese von verschiedenen Ämtern und Abteilungen. Die IT-Umgebung der Stadt St. Ingbert, die von der bestehenden IT-Abteilung betrieben wird, stellt derzeit den Betrieb, die Wartung und die Weiterentwicklung der gesamten IT-Infrastruktur und der IT-basierenden Dienstleistungen selbst bereit. Die derzeit im Einsatz befindlichen Geräte erreichen im Quartal 1 2026 das Ende des Produktlebenszyklus. Da die Infrastruktur für die kommenden Jahre krisen- und ausfallsicherer betrieben werden und den ständig steigenden Anforderungen an die IT-Sicherheit gewachsen sein muss, plant die die Stadt St. Ingbert daher die Erneuerung der IT-Infrastruktur in Form eines Outsourcings in ein externes Rechenzentrum sowie der Erbringung von Managed Serviceleistungen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung12 von 12 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug) nicht älter als 1 Jahr
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Nachweis einer Betriebspflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: • Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in einer Höhe von 2 Millionen € je Schadensereignis oder - Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate), aus welchem eine Risikoklasse/Ausfallwahrscheinlichkeit zweifelsfr … ganz lesenBonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate), aus welchem eine Risikoklasse/Ausfallwahrscheinlichkeit zweifelsfrei ablesbar ist. Mindestanforderung: • Nachweis einer Risikoklasse nicht höher als III (entspricht einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 1,5 %).
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Nachweis einer aktuellen Unternehmenszertifizierung, dass der Bieter Partner des Herstellers Nutanix mit mindestens dem Status „Premium Reseller“ ist.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als akkreditierter Service-Partner des Herstellers Nutanix für die Erbringung von Implementierungsdienstleistungen der IT-Komponenten, sofern der Bieter nicht Hersteller der Produkte ist.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Nachweis einer aktuellen Unternehmenszertifizierung, dass der Bieter ein QM-System nach DIN EN ISO 9001 eingeführt und zertifiziert hat.
Informationssicherheit
Nachweis einer aktuellen Unternehmenszertifizierung, dass der Bieter gemäß ISO 27001 zertifiziert ist.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Nachweis einer aktuellen Unternehmenszertifizierung, dass der Bieter die Standards für Energieeffizienz / Nachhaltigkeit / Umweltverträglichkeit berücksichtigt, dies anhand einer vorhandenen Zertifizierung gemäß ISO 14001 nachweisen kann.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Nachweis von einem Referenzprojekt über die Erbringung von Managed Service Leistungen, welches in den vergangenen drei Jahren begonnen und oder abgeschlossen wurden und welche mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar ist
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Nachweis von zwei Referenzprojekten über die Lieferung und Implementierung eines HCI-Clusters oder vergleichbar, welche in den vergangenen fünf Jahren begonnen wurden und welche mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
02.03.2026
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Optionale Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 Monate
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.100.000 €

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
it-vergabe.eu
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
50 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Saarlandes, Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller: • den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn … ganz lesenEs wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller: • den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Ange-botsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalen-dertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 725 (Datenverarbeitungsdienste) in Saarland gibt es in den letzten 24 Monaten nur 5 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.02.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ff15157d-8953-4e75-8a96-cdf2618f812a.