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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung zur Erneuerung- und Outsourcing der IT-Infrastruktur der Mittelstadt St. Ingbert

Stadt St. Ingbert · Sankt Ingbert, Saarland

Aktenzeichen 2026-01veröffentlicht 12.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 271 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
900 Tsd. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 1,1 Mio. €
Laufzeit
02.03.2026 – …bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Sankt Ingbert66386, Saarpfalz-Kreis, Saarland
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (6 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    vor 8 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadtverwaltung der Mittelstadt St. Ingbert ist eine zentrale kommunale Behörde, die für eine Vielzahl von kommunalen Dienstleistungen zuständig ist. Umgesetzt werden diese von verschiedenen Ämtern und Abteilungen. Die IT-Umgebung der Stadt St. Ingbert, die von der bestehenden IT-Abteilung betrieben wird, stellt derzeit den Betrieb, die Wartung und die Weiterentwicklung der gesamten IT-Infrastruktur und der IT-basierenden Dienstleistungen selbst bereit. Grundlage dieser informationstechnischen Infrastruktur sind zum einen Rechenzentren mit Speicher- und Server-Systemen in Form einer Hyperconverged Infrastructure-Umgebung für die Bereitstellung von Anwendungen und der Verarbeitung und Speicherung von Daten und zum anderen eine performante und ausfallsichere Netzwerkinfrastruktur zum Transport von Daten an den Standorten und darüber hinaus. Die sich derzeit im Einsatz befindlichen Geräte erreichen Mitte 2025 das Ende des Produktlebenszyklus. Zudem soll die Infrastruktur für die kommenden Jahre krisen- und ausfallsicherer betrieben werden und den ständig steigenden Anforderungen an die IT-Sicherheit gewachsen sein. Die Stadt St. Ingbert plant deshalb, die vorhandenen, noch im Betrieb befindlichen HCI-Komponenten und die Backup-Systeme durch neue Funktionskomponenten zu ersetzen.

Beschreibung des Loses

Die Stadtverwaltung der Mittelstadt St. Ingbert ist eine zentrale kommunale Behörde, die für eine Vielzahl von kommunalen Dienstleistungen zuständig ist. Umgesetzt werden diese von verschiedenen Ämtern und Abteilungen. Die IT-Umgebung der Stadt St. Ingbert, die von der bestehenden IT-Abteilung betrieben wird, stellt derzeit den Betrieb, die Wartung und die Weiterentwicklung der gesamten IT-Infrastruktur und der IT-basierenden Dienstleistungen selbst bereit. Die derzeit im Einsatz befindlichen Geräte erreichen im Quartal 1 2026 das Ende des Produktlebenszyklus. Da die Infrastruktur für die kommenden Jahre krisen- und ausfallsicherer betrieben werden und den ständig steigenden Anforderungen an die IT-Sicherheit gewachsen sein muss, plant die die Stadt St. Ingbert daher die Erneuerung der IT-Infrastruktur in Form eines Outsourcings in ein externes Rechenzentrum sowie der Erbringung von Managed Serviceleistungen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Preis
Preis
Leistung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
02.03.2026
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Optionale Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 Monate
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.100.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Saarlandes, Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller: • den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn … ganz lesenEs wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller: • den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Ange-botsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalen-dertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Bechtle GmbH IT-Systemhaus, Saarbrücken1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 725 (Datenverarbeitungsdienste) in Saarland gibt es in den letzten 24 Monaten nur 5 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 09.02.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4ec0497e-e447-4b3d-86f9-081027d73569.