Rahmenvereinbarung On-Prem-Software zur Speicherung und gemeinsamen Nutzung von Dateien in der Cloud für das IT-DLZ Saarland
IT-Dienstleistungszentrum des Saarlandes · Saarbrücken, Saarland
Aktenzeichen 2026-I-060veröffentlicht 24.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 48 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Saarbrücken66119, Regionalverband Saarbrücken, Saarland
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterportal.pd-g.e-va.eu
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 90 %, Leistung und Qualität 10 %.
- Preis90 %
- Qualität10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 15 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −8,2 Punkte |
| 25 % teurer | −18 Punkte |
| 50 % teurer | −30 Punkte |
| 100 % teurer | −45 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 14 Tagen
- Heute
- Angebotsfrist 12:00 Uhrin 17 Tagennur elektronisch über bieterportal.pd-g.e-va.eu
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrin 17 Tagen
- Bindefrist endetin 2 Monaten49 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Das IT-DLZ beabsichtigt, eine Open-Source-Filehosting-Software zu beschaffen und diese eigen-ständig auf vorhandener Serverinfrastruktur zu betreiben. Die Lösung soll bestehende Werkzeuge – insbesondere Microsoft 365 und Outlook/Exchange – nicht ersetzen, sondern gezielt um die Funktion des passwortgeschützten, zeitlich begrenzten Dateiaustauschs mit internen und externen Partnern ergänzen.
Gegenstand nach CPV
- 72260000Dienstleistungen in Verbindung mit SoftwareHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis brutto erhält die maximale Anzahl an Preispunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des günstigsten Angebotspreises erhält 0 Preispunkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit Rundung auf 2 Nachkommastellen (Interpolationsmethode). Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Preispunkte.
- Qualität
- Optionale Funktion; bei Vorhandensein 10 Punkte. Bei Nichtvorhandensein null Punkte.
Eignung11 von 11 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Die Anlage A4 Eigenerklärung Eignung ist unter Punkt 1.1 auszufüllen. Die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§123, 124 GWB ist zwingend einzureichen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Die Anlage A4 Eigenerklärung Eignung ist unter Punkt 1.2 auszufüllen. Die Eigenerklärung ist zwingend einzureichen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Die Anlage A4 Eigenerklärung Eignung ist unter Punkt 1.3 auszufüllen. Die Eigenerklärung ist zwingend einzureichen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Die Anlage A4 Eigenerklärung Eignung ist unter Punkt 1.4 auszufüllen. Die Eigenerklärung ist zwingend einzureichen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Die Anlage A4 Eigenerklärung Eignung ist unter Punkt 2.1 auszufüllen. Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: - Für Personen- und Sach- und Vermögensschäden mindestens 1 Mio. EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Die Anlage A4 Eigenerklärung Eignung ist unter Punkt 2.2 auszufüllen. Die Eigenerklärung ist zwingend einzureichen.
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Die Anlage A4 Eigenerklärung Eignung ist unter Punkt 3.1 auszufüllen.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Die Anlage A4 Eigenerklärung Eignung ist unter Punkt 3.2 auszufüllen. Die Vorlage der Zertifizierung ist Mindestanforderung.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Der Bieter erfüllt die Anforderungen des NIS 2-Umsetzungsrechtsakts der EU (2024/2690). Diese beinhalten unter anderem die Umsetzung von Risiko- und Notfallmanagementmaßnahmen. Für die Entwicklung ist ein sicherer Entwicklungszyklus (SDLC) in allen Phasen anzuwenden. Hierzu legt der Bieter als Anlage A 7 ein entsprechendes Konzept vor. Vorlage des Konzepts ist eine Mindestanforderung.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: 2 * 12 months
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterportal.pd-g.e-va.eu
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 49 Tage
- Angebotsöffnung
- 24.11.2026, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einl … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt." Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst##Besonders auch geeignet für:startup#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Virchowstraße 7, 66119 Saarbrücken
- Kontakt
- info@
it-dlz.saarland.de - Auskünfte
- PD - Berater der öffentlichen Hand GmbHvergabe@
pd-g.de
Bei uns erfasst
- Integrierte Projekt- und Taskmanagementsoftware für das IT-DLZ Saarland02.07.2026 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Saarland. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Saarland (1 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- PRISMA European Capacity Platform GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d49c8e5e-588a-41e8-8232-92c7cee075cf.