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vergebenEU-weitIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung zum Bezug von Dell Desktop-PCs

CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH · Saarbrücken, Saarland

Aktenzeichen 2026_70veröffentlicht 13.07.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 123 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Regionalverband Saarbrücken.

Alle Ausschreibungen: IT und Software in Saarland (5 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 8 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
12 Monatebis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 64 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (65 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Konzeptionelle Idee (schriftliches Konzept bei Angebotsabgabe)40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das CISPA beabsichtigt die Vergabe zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Bezug von Dell-Desktop-PCs.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Kosten
PreisGewichtung (Punkte, genau) 60Die in der Ausschreibung ermittelten Angebotspreise dienen ausschließlich der Herstellung einer einheitlichen und vergleichbaren Bewertungsgrundlage für die Wirtschaftlichkeitsprüfung der angebotenen Rabattsätze. Zu diesem Zweck wurden für die ausgewählten Konfigurationsbeispiele konkrete Mindestanforderungen sowie ein Netto-Listenpreis auf Basis des Dell Online Store Deutschland mit Stand 28.05.2026 festgelegt. Hierdurch wird sichergestellt, dass die von den Bietern angegebenen Preise und die hieraus abgeleiteten Rabattsätze belastbar und miteinander vergleichbar sind. Die im Preisblatt einzutragenden Preise dienen ausschließlich der einmaligen Ange-botswertung und sind für die spätere Vertragsdurchführung nicht maßgeblich. Die An-gebotsendsumme (brutto), die sich aus dem Preisblatt ergibt, ist in das Angebotsschreiben_633 zu übertragen. Maßgeblich für die gesamte Vertragslaufzeit sind ausschließlich die angebotenen festen, bedingungslosen Rabattsätze, die auf den jeweils zum Bestellzeitpunkt gültigen Netto-Listenpreis der jeweiligen Produktkategorie anzuwenden sind. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote, die darüber liegen, werden ins Verhältnis zu dem Angebot mit der niedrigsten Wertungs-summe gesetzt und mit 10 multipliziert. Die so ermittelte Punktebewertung wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Beispiel Angebotswertung: Angebot "1" mit der niedrigsten Wertungssumme: 1.250.000 EUR abzgl. aller angebote-nen bedingungslosen Rabattsätze = 1.000.000 EUR Angebot "2" mit der Wertungssumme: 1.300.000 EUR abzgl. aller angebotenen bedin-gungslosen Rabattsätze = 1.100.000 EUR Angebot 1 erhält 10 Punkte Angebot 2: 1.000.000 EUR x 10 Punkte ./. 1.100.000 EUR = 9,09 Punkte
Qualität
Konzeptionelle Idee (schriftliches Konzept bei Angebotsabgabe)Gewichtung (Punkte, genau) 40Im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Konzeptionelle Idee" hat der Bieter mit Angebotsabgabe ein schriftliches Konzept zur Umsetzung der Webshop- und E-Procurement-Anbindung einzureichen. Der Bieter hat hierbei darzustellen, wie der geforderte Webshop entsprechend den Vorgaben dieser Vergabeunterlage an die E-Procurement-Plattform "open ordering" angebunden, fristgerecht implementiert, betriebsbereit bereitgestellt so-wie über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung gepflegt, aktualisiert und an den jeweils aktuellen Stand der Technik angepasst wird. Das Konzept ist in freier Form als Fließtext einzureichen und muss mindestens einen Um-fang von einer DIN-A4-Seite aufweisen. Die Prüfung und Wertung des Konzepts erfolgt insbesondere hinsichtlich Vollständigkeit, Schlüssigkeit, Umsetzbarkeit und Erfüllung der Anforderungen. Mindestens darzustellen sind: - Verständnis der Aufgabenstellung und der Anforderungen an den Webshop - konzeptionelles Vorgehen zur technischen und organisatorischen Anbindung an "open ordering" - Vorgehensweise zur fristgerechten Implementierung und Inbetriebnahme - Konzept zur laufenden Pflege, Datenaktualisierung und Schnittstellenwartung - Methodik zur Umsetzung der Kernziele des Auftrags, insbesondere der dezentralen und flexiblen Live-Konfiguration von Endgeräten durch berechtigte Nutzer - Konzept zur Sicherstellung von Produktvollständigkeit, Nachfolgeprodukten und Produktänderungen Der Webshop muss im Rahmen des Konzepts mindestens folgende funktionale Eigenschaften abbilden: - Live-Konfigurator (mit dem jedweder im deutschen Dell-Online-Store (https://www.dell.com/de-de) verfügbare Artikel der ausgeschriebenen Produktkategorien frei konfiguriert werden kann) - übersichtliche und strukturierte Benutzeroberfläche - komfortable Such- und Filterfunktion - problemlose Nutzbarkeit mit den gängigen Browsern, insbesondere Microsoft Edge, Mozilla Firefox und Google Chrome Für jeden Artikel der ausgeschriebenen Produktkategorien sind mindestens folgende Informationen vorzusehen: - Produktabbildung, Bestellmengeneinheit, Preis und Währung - aussagekräftige technische Produktbeschreibung - Angaben zu Funktion, Lieferumfang und technischen Merkmalen Eine bloße formelhafte Bestätigung der Einhaltung der Mindestanforderungen genügt ausdrücklich nicht. Erforderlich ist eine konkrete, nachvollziehbare und auf die angebotene Lösung bezogene Beschreibung des Umsetzungskonzepts. Bewertungsmatrix Konzeptionelle Idee (Schriftliches Konzept mit Angebotsabgabe) Sehr gutes Konzept 10 Punkte Das Konzept lässt eine sehr gute Leistungsausführung erwarten, da sehr gut auf die Fragestellungen und Anforderungen eingegangen wurde. Gutes Konzept 8 Punkte Das Konzept lässt eine gute Leistungsausführung erwarten, da gut auf die Fragestellungen und Anforderungen eingegangen wurde. Ausreichendes Konzept 5 Punkte Das Konzept lässt eine ausreichende Leistungsausführung erwarten, da ausreichend auf die Fragestellungen und Anforderungen eingegangen wurde. Schlechtes Konzept 2 Punkte Das Konzept lässt eine teilweise mangelhafte, aber insgesamt gerade noch vertragsgemäße Leistungsausführung erwarten, da schlecht auf die Fragestellungen und Anforderungen eingegangen wurde. Ungenügendes Konzept 0 Punkte Das Konzept lässt eine erheblich unvollständige, projektgefährdende und damit ungenügende Leistungsausführung erwarten, da überhaupt nicht auf die Fragestellungen und Anforderungen eingegangen wurde. Mindestbedingung für dieses Kriterium: Angebote, die für diese Konzept nicht mindestens 5 Punkten erhalten, werden im weiteren Verfahrensverlauf nicht berücksichtigt - auf sie kann deswegen kein Zuschlag erteilt werden, weil sie nicht als wirtschaftlich betrachtet werden. Die Lieferleistung, insbesondere die dezentrale Bedienung und ständige Verfügbarkeit aller Sortimentsartikel, ist für das CISPA enorm wichtig. Insoweit sind die Mindestanforderungen an das Konzept überaus wichtig. Erläuterung zur Bewertung Sehr gutes Konzept liegt vor: Vollständ …

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf eines Jahres. Der Auftraggeber kann die zu schließende Rahmenvereinbarung einseitig dreimal um je ein weiteres Vertragsjahr verlängern. Einer expliziten Kündigung bedarf es insoweit nicht. Die einz … ganz lesenbis zu 3-mal: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf eines Jahres. Der Auftraggeber kann die zu schließende Rahmenvereinbarung einseitig dreimal um je ein weiteres Vertragsjahr verlängern. Einer expliziten Kündigung bedarf es insoweit nicht. Die einzelnen Verlängerungsoptionen sind jeweils 3 Kalendermonate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt. Der Vertrag endet ebenfalls und unabhängig von der Vertragslaufzeit bei Erreichen der Höchstabnahmesumme gemäß den besonderen Vertragsbedingungen.
Optionen
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf eines Jahres. Der Auftraggeber kann die zu schließende Rahmenvereinbarung einseitig dreimal um je ein weiteres Vertragsjahr verlängern. Einer expliziten Kündigung bedarf es insoweit nicht. Die einzelnen Verlänge … ganz lesenDie Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf eines Jahres. Der Auftraggeber kann die zu schließende Rahmenvereinbarung einseitig dreimal um je ein weiteres Vertragsjahr verlängern. Einer expliziten Kündigung bedarf es insoweit nicht. Die einzelnen Verlängerungsoptionen sind jeweils 3 Kalendermonate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt. Der Vertrag endet ebenfalls und unabhängig von der Vertragslaufzeit bei Erreichen der Höchstabnahmesumme gemäß den besonderen Vertragsbedingungen.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfun … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYT1XZRAL6# Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren ni … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYT1XZRAL6# Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig. Rechnungsstellung / X-Rechnung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt. Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach xrechnung@cispa.de gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an invoice@cispa.de zu senden. Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung). Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog. Zu den einzureichenden Referenzen: Die Bewerber / Bieter müssen mindestens 3 Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen (im Formular Eigenerklärung zur Eignung). Als Referenzen werden nur vertragsgemäß erbrachte, abgeschlossene Aufträge anerkannt (keine laufenden Projekte). Wurden vergleichbare Leistungen erbracht, deren Verträge durch sukzessive Verlängerung fortan und aktuell bestehen, gelten diese Aufträge dann als abgeschlossen, wenn die initiale Grundvertragslaufzeit beendet ist. Unter Bezugnahme auf die vollständig auszufüllende Eigenerklärung zur Eignung wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen i. S. d. Eigenerklärung zur Eignung gewertet werden, sofern es sich um die Abwicklung von Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Dell-Produkten inkl. Betrieb eines Live-Katalogs einschließlich einer standardisierten Shop Anbindung an ein E-Procurement-System handelt. Einfache Webshops ohne Live-Katalog-Anbindung (E-Procurement) erfüllen damit die Vergleichbarkeit nicht. Verifizierende Teststellung des (Webshops) des Bestbieters Nach Abschluss der Angebotsprüfung und -wertung wird der Bestbieter unverzüglich zur Durchführung einer verifizierenden Teststellung des angebotenen OCI-/Punch-Out-Shops aufgefordert. Im Rahmen dieser Teststellung hat der Bieter nachzuweisen, dass der angebotene Webshop sämtliche in dieser Vergabeunterlage festgelegten technischen Mindestanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Anbindung an die E-Procurement-Plattform "open ordering", die Funktionsfähigkeit des OCI Punch-Outs sowie die geforderten Shop- und Konfigurationsfunktionen. Die verifizierende Teststellung hat keinen Einfluss auf die Angebotswertung; sie dient ausschließlich dem Nachweis der Erfüllung der technischen Mindestanforderungen. Werden sämtliche Anforderungen nachgewiesen, erfolgt der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Kann der Nachweis der technischen Mindestanforderungen nicht vollständig erbracht werden, ist das Angebot zwingend vom weiteren Verfahren auszuschließen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
think about IT GmbH, Münster1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Saarland. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

18vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (31 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 07.07.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0bb4efd1-aa5f-4360-84f1-afd111b37a96.