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Rahmenvereinbarung - Web Technologie

Technische Hochschule Köln · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 102036veröffentlicht 07.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 697 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 07.11.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,33 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Köln50968, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 9 Angebote je Los (17 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Durchschnitts-Gesamtsumme50 %
  • Anforderungskatalog u. Bieterpräsenation50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Technische Hochschule Köln
    vor 23 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.nrw.de
    vor 23 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    Köln, Vergabestelle TH Köln
    vor 23 Monaten
  5. Bindefrist endet
    16 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 19 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung für 4 Jahre über IT-Dienstleistungen zur Web Technologie an der TH Köln

Beschreibung des Loses

IT-Dienstleistungen in Form von Betriebsunterstützung, Beratung, Analyse, Konzeption und Entwicklung im Bereich webbasierter Informationssysteme und Schnittstellen, des Webauftritts und Intranets, sowie des Social Learning Environment "TH Spaces"

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Durchschnitts-Gesamtsumme50 %
Anforderungskatalog u. Bieterpräsenation50 %
Preis
Durchschnitts-GesamtsummeZuschlagskriterien sind zu gleichen Teilen der Angebotspreis für die ausgeschriebene Leistung, sowie die Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Anforderungen aus dem Anforderungskatalog und auf die Bewertung der Bieterpräsentation. Für das Kriterium Preis wird die "Durchschnitts-Gesamtsumme" des Preisblattes herangezogen.
Qualität
Anforderungskatalog u. BieterpräsenationGem. dem Anforderungskatalog sind vom Bieter die einzelnen Anforderungen auszfüllen und zu beschreiben. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, also das Angebot mit dem besten Verhältnis zwischen Gesamt-Bewertungspreis und erreichter Leistungspunktzahl (Preis/ Leistungsverhältnis inkl. Bepunktung der Kriterien im Anforderungskatalog und der Bieterpräsentation). Der Gesamt-Bewertungspreis stellt eine fiktive Rechengröße dar und ist das Produkt der geschätzten Abnahmemenge über die gesamte Vertragslaufzeit und der Durchschnitts-Gesamtsumme gemäß Angabe des bietenden Unternehmens im Preisblatt. In Bezug auf die Leistung werden die Antworten zum Anforderungskatalog, sowie die eingereichten Angebotsunterlagen, ausgewertet und bepunktet. Dabei wird je Einzelanforderung eine Punktzahl von Null bis Zehn vergeben, abhängig davon in welchem Ausmaß das Kriterium erfüllt ist (10 Punkte: Kriterium voll erfüllt, 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt). Handelt es sich bei dem Kriterium um eine Mindestanforderung führen null Punkte zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Die erreichten Punkte je Einzelanforderung werden, anhand der in der Tabelle angegebenen Gewichtungsfaktoren, gewichtet, mit dem Faktor 1.000 skaliert und schließlich zu einer Leistungspunktzahl aufsummiert. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 10.000 Punkte. Bei den Leistungspunkten werden keine Nachkommastellen angezeigt; es wird aber mit Nachkommastellen gerechnet. Als Bewertungsmethode wird die erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018 eingesetzt (abrufbar unter: https://www.cio.bund.de/Web/DE/IT-Beschaffung/UfAB/ufab_node.html). Von allen wertbaren Angeboten wird im ersten Schritt aus dem Quotienten von Leistungspunktzahl und Angebotspreis eine Kennzahl für das Preis/Leistungs-Verhältnis gebildet (Z = L/P). Die so gebildeten Im Anforderungskatalog ergeben mehrere Einzelkriterien eine Kriteriengruppe (1. Wissen und Expertise im Unternehmen, 2. Fachkenntnisse, 3. Prozess- und Methodenkompetenz, 4 Präsentation). Erreicht ein Bieter weniger als 50 % der maximal erreichbaren Punkte innerhalb einer Kriteriengruppe, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Im zweiten Schritt wird ein Schwankungsbereich von 10 % ausgehend von der Kennzahl des führenden Angebots gebildet (Bsp.: Kennzahl führendes Angebot: 90 -> Schwankungsbereich: 90 - 10 % = 81). Sodann werden alle Angebote ausgewählt, die innerhalb des Schwankungsbereichs liegen (im Beispiel alle Angebote mit einer Kennzahl 81 bis 90). Auch hier wird kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet. Das Bewertungsvorgehen erfolgt bei dieser Vergabe zweistufig. In der ersten Stufe werden die Angebote nach Preis und Leistung (mit Ausnahme des Leistungsmerkmals "Präsentation") ausgewertet. In der 2. Stufe lädt die TH Köln lediglich die maximal 5 Unternehmen mit den wirtschaftlichsten Angeboten, zu einer digitalen Bieterpräsentation ein.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
An die Eignung der Bietenden werden verschiedene Anforderungen gestellt. Unternehmen, die die folgenden Kriterien nicht erfüllen, oder sich nicht auf dem Wege der Eignungsleihe verschaffen können (siehe auch Formulare 532 und 533), können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden: - Ausschlussgrün … ganz lesenAn die Eignung der Bietenden werden verschiedene Anforderungen gestellt. Unternehmen, die die folgenden Kriterien nicht erfüllen, oder sich nicht auf dem Wege der Eignungsleihe verschaffen können (siehe auch Formulare 532 und 533), können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden: - Ausschlussgründe liegen nicht vor (Nachweis durch Eigenerklärung, Formulare 521 und 522), - Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (Nachweis durch Eintragung im Dokument "Unternehmensdaten"), - Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrags (durch Eintragung im Dokument "Unternehmensdaten"), - Erklärung über das Vorhandensein bzw. die Bereitschaft zum Abschluss einer Industriehaftpflichtversicherung (durch Eintragung im Dokument "Unternehmensdaten"), - Erklärung über die Gesamtmitarbeiterzahl sowie die Mitarbeiterzahl im Tätigkeitsbereich des Auftrags (durch Eintragung im Dokument "Unternehmensdaten"), - Nachweis/Zertifikat über ein zertifiziertes Informationssicherheit- und Qualitätsmanagementsystem gemäß ISO/IEC 27001, ISO 9001, - eine EU/DSG/VO Konformität sowohl für das Unternehmen als auch für die Dienstleistung, - Kontakt über deutschsprachige/r Ansprechpartner (Bestätigung im Dokument "Unternehmensdaten")
Kriterium
- Angabe von mind. 3 vergleichbaren Referenzen zur ausgeschriebenen Leistung. Der Auftragszeitraum muss im Zeitraum v. 2019-2023 liegen (durch Eintragung im Dokument "Referenzliste")
Kriterium
Mit der Abgabe des Angebotes bestätigen Sie die nachfolgend aufgeführten Erklärungen enthalten in der Anlage "Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren": - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, Formular 521 EU - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in de … ganz lesenMit der Abgabe des Angebotes bestätigen Sie die nachfolgend aufgeführten Erklärungen enthalten in der Anlage "Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren": - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, Formular 521 EU - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionspaket) - Formular 523 EU - Erklärung Eintragung im Berufs- und Handelsregister - Eigenerklärung bzgl. Haftpflichtversicherung - Erklärung Verzicht auf eigene AGB - Erklärung Bonitätsprüfung - Eigenerklärung wirtschaftliche Unabhängigkeit - Neutralitätserklärung - Formular 234 EU und gem. Ausschlussgründen nach §123 GWB und §124 GWB
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Schwere Verfehlung, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Monatliche Servicepauschale fürdie Leistungsart "kurzfristige Betriebsunterstützung".
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
16 Wochen
Angebotsöffnung
10.12.2024, 12:01 Uhr. Köln, Vergabestelle TH Köln. Bietende sind nicht zugelassen
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Im Rahmen der Angebotsauswertung ist die Vorstellung des Unternehmens durch eine Präsentation vorgesehen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer. Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten … ganz lesenStatthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer. Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4). Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt: - Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. - Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die bietende Firma soll im Rahmen eines höchstens 90-minütigen Präsentationstermins ihr Unternehmen, ihre Prozesse und die Personen, die für die TH Köln zum Einsatz kommen sollen, vorstellen. Dabei soll die bietende Firma für jedes Skillprofil mindestens eine Person persönlich vorstellen, die die Te … ganz lesenDie bietende Firma soll im Rahmen eines höchstens 90-minütigen Präsentationstermins ihr Unternehmen, ihre Prozesse und die Personen, die für die TH Köln zum Einsatz kommen sollen, vorstellen. Dabei soll die bietende Firma für jedes Skillprofil mindestens eine Person persönlich vorstellen, die die Teilanforderungen des jeweiligen Skillprofils erfüllt und die für die TH Köln zum Einsatz kommen. Es ist nicht erforderlich, dass zur Präsentation die Gesamtheit aller Einzelanforderungen in Person abgedeckt werden. Die Präsentationstermine finden voraussichtlich in dem Zeitraum 20.-24.01.2025 online statt. Die Bietenden sind aufgefordert sich diesen Zeitraum vorzumerken und sich entsprechende Zeitfenster freizuhalten. Es erfolgt kurzfristig eine gesonderte Einladung, mit den konkreten Terminangaben sowie den ZOOM-Einwahldaten, über das Vergabeportal.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5UDGXD

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

661vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (594 Lose mit Angabe)
397.068 €Zuschlagswert im Median
226.032 € – 728.849 €mittlere Hälfte, 106 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – Beschaffer
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 10.12.2024
  4. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.12.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 18162fc6-247e-4d21-950c-548882182c5e.