Rahmenvereinbarung VHR Bilddatenaufbereitung (Orthorekitifizierung)
Zentrale Vergabestelle im Ressort des StMELF · 95213 Münchberg, Bayern
Aktenzeichen 2024H3000005veröffentlicht 05.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 250 Tsd. €
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 250 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 6 Unternehmen
- Ort der Leistung
- 95213 Münchberg95179, Landkreis Hof, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 23 Monatenan Zentrale Vergabestelle im Ressort des StMELF
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 23 Monatennur elektronisch über evergabe.bayern.de
- Bindefrist endetvor 20 Monaten91 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Im Rahmen der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik sind die europäischen Zahlstellen verpflichtet jährlich eine Qualitätsbewertung für die drei Systeme (LPIS, GSA, AMS) des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) nach Art. 68, 69 u 70 der VO (EU) 2021/2116 durchzuführen. Hierfür stellt die europäische Kommission (EU-KOM) jährlich VHR-Bilddaten (ohne Orthorektifizierung) des aktuellen Jahres zum Nachvollzug der Überprüfung von Fördervoraussetzungen und Parzellenabgrenzung (Messung) im System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen LPIS (Land Parcel Identification System), geodatenbasierte Antragssystem GSA (Geo-Spatial Application) und dem Flächenüberwachungssystem AMS (Area Monitoring System) bereit. Die VHR-Daten werden über das Kontrolljahr hinweg, je nach Aufnahmemöglichkeit, verteilt durch das JRC (Joint Research Centre) bereitgestellt. Der Aufnahmezeitraum beginnt im März und kann bis in den August hineingehen. Sie sind in Zonen zu je 10 x 10 km über einen bereitgestellten ftp-Link abrufbar. Im Zuge dessen soll die Dienstleistung der Bilddatenaufbereitung für die 6 Zahlstellen der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Sachsen über einen Rahmenvertrag zum Abruf bereitgestellt werden. Die Leistung ist ein fertig prozessiertes Bild, dass zum Abruf bereitgestellt wird. Die Zonen werden durch die EU-KOM ausgewählt und in Deutschland auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Die Dienstleistung umfasst die Aufbereitung der von der EU_KOM bereitgestellten Satellitendaten (VHR-Daten) im Rahmen der Qualitätsbewertungen der Systeme AMS, GSA und LPIS.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Eignungskriterien durch eine Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft auf einer gesonderten Anlage im Angebotsassistenten unter "Eigene Anlagen" hochzuladen.
- Kriterium
- auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
-Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sofern entsprechende Angaben zum Nettogesamtumsatz nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null anzugeben und … ganz lesenkürzer
-Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sofern entsprechende Angaben zum Nettogesamtumsatz nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null anzugeben und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen. Die gesonderten Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen. -Erklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Verarbeitung von Rasterdaten), bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Umsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null einzutragen und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen. Die Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen -Datei „Mitarbeiterprofil“, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften ist je Jahr die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten der Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche jährliche Zahl der Führungskräfte. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. -Nachweis einer bestehenden, marktüblichen Berufs-bzw. Betriebshaftpflichtversicherung in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens - Kriterium
- auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
-Zum Nachweis der für die Auftragsausführung erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nachfolgend näher bezeichnete geeignete Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaften über wesentliche Dienstleistungen im Bereich der Verarbeitung von Rasterdaten aus den … ganz lesenkürzer
-Zum Nachweis der für die Auftragsausführung erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nachfolgend näher bezeichnete geeignete Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaften über wesentliche Dienstleistungen im Bereich der Verarbeitung von Rasterdaten aus den letzten drei Jahren, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums, der Menge an aufbereitetetn/orthorektifizierten Bilddaten mit einer Bodenauflösung von mindestens 50 cm in Quadratkiometern sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail Adresse), anzugeben. Mindestanforderung an die Referenzen sind mindestens drei geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Es werden nur die vom Bieter/der Bietergemeinschaft an vorgegebener Stelle (Referenzliste) jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z.B. in allgemeinen Bürobroschüren o.ä.) werden diese nicht berücksichtigt. -Bitte beschreiben Sie, wie Sie Ihre internen Prozesse anhand eines Qualitätsmanagementsystems (z.B: DIN ISO 9001) umsetzen/sicherstellen. - Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Vertragslaufzeit 2 Jahre plus zweimalig um weitere 12 Monate Verlängerungsoption, insgesamt maximal 4 Jahre
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 6 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 91 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
„Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit: der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht … ganz lesenkürzer
„Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit: der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung“- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Höchstwert, der gemäß der Rahmenvereinbarung zu liefernden Waren ist das 1,5-fache des ursprünglichen Auftragswerts. Der Höchstwert ergibt sich aus der Summe der abgerufenen Nettoauftragswerte. Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Eigenerklärung RUS (Oberschwelle) Eigenerklärung Unterauftragnehmer Information zu statistischen Angaben
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Zentrale Vergabestelle im Ressort des StMELF
- Anschrift
- Porschestraße 5a, 84030 Landshut
- Website
- fueak.bayern.de
- Kontakt
- zentrale-vergabestelle@
fueak.bayern.de - Auskünfte
- Zentrale Vergabestelle im Ressort des StMELFzentrale-vergabestelle@
fueak.bayern.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 723 (Datendienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.12.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 27d62c31-03ff-4ebe-a7a3-0c75d3db1e26.