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vergebenEU-weitBeratungRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über die Unterstützung der Energie- und Klimaschutzzie-le des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich Mobilität in den Jahren 2026 - 2028

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2025-026veröffentlicht 19.12.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.01.2026 – 31.12.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Düsseldorf40213, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (21 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Fiktiver Gesamtpreis für die feste Vertragslaufzeit von 3 Jahren30 %
  • Qualität des inhaltlichen Angebotskonzeptes40 %
  • Qualität des Personaleinsatzkonzeptes30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Auftragsgegenstand ist die weitere Beschleunigung des Markthochlaufs der Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2026 bis 2028, wobei die Dachmarke ElektroMobilität NRW fortgeführt werden soll. Der Auftrag dient der Fortführung und Weiterentwicklung der Aktivitäten im Bereich der batterieelektrischen Mobilität bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen. Der Fokus liegt dabei auf dem Aufbau der dazugehörigen Ladeinfrastruktur. Diese muss auf Landesebene in nicht öffentlichen Bereichen vorangetrieben werden. Insbesondere der Aufbau von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern und bei Arbeitgebern ermöglicht der breiten Bevölkerung den einfachen Zugang zu elektrischen Lademöglichkeiten. Darüber hinaus ist auch der Aufbau von Ladepunkten auf Betriebsgeländen, auf denen entsprechende Abnahmepotenziale bestehen, zu unterstützen. Weiterhin ist ein Engagement zum flächendeckenden Ausbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur notwendig. Dies betrifft sowohl Schnell- als auch Normalladepunkte (SLP, NLP). Ein Fokus sollte auf Flächen liegen, auf denen ohnehin Parkplätze vorhanden sind und wo Menschen sich eine längere Zeit aufhalten, z.B. an Freizeiteinrichtungen und bei dem Besuch von Gastronomie- und Einzelhandelsbetrieben. Die Marktakteure sollen motiviert und in die Lage versetzt werden, in Fahrzeuge, Infrastrukturen, Technologien und Geschäftsmodelle zu investieren. Auf EU- und Bundesebene hierfür zur Verfügung gestellte Fördermittel sollen verstärkt den Akteuren in Nordrhein-Westfalen zugänglich gemacht werden, um damit maßgeblich Investitionen in Nordrhein-Westfalen anzuregen. Die Kommunikation unter der Dachmarke ElektroMobilität NRW soll wie bisher als klares Bekenntnis zur Elektromobilität mit einfachen, verständlichen Botschaften erfolgen. So soll z.B. die Wirtschaftlichkeit bei den entsprechenden Anwendungsfällen und Fahrzeugen dargestellt, die Zukunftsfähigkeit und das Entwicklungspotenzial dieser Technologie dargelegt sowie das Potenzial für Unternehmen und Arbeitsplätze verdeutlicht werden.

Zwischen Auftragnehmer (AN) und Auftraggeber (AG) wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Alle auf Grundlage der Rahmenvereinbarung (RV) und der zugehörigen Einzelabrufe durchzuführenden Leistungen des AN sind an aktuellen fachlichen und politischen Entwicklungen auszurichten. Dafür ist eine enge Abstimmung zwischen AG und AN am Sitz des AG in Düsseldorf notwendig. Darüber hinaus sind Absprachen per Telefon oder Videokonferenz zu den verschiedenen Themen und Aktivitäten vorgesehen. Vom AN werden eine proaktive, eigenständige und serviceorientierte Erarbeitung von Arbeitsergebnissen erwartet sowie fachliche Expertise, eine sorgfältige und effektive Arbeitsweise, Kreativität, Flexibilität und zeitnahe Arbeitserledigung. Die Inhalte der zu erbringenden Leistungen richten sich je nach Einzelabruf an eine Vielzahl von Akteuren. Es gilt verschiedene Akteure zusammenzubringen und diese unter Berücksichtigung der Ziele des AG zu unterstützen.

Konkrete Ziele der Landesregierung in den Bereichen der batterieelektrischen Mobilität für Nordrhein-Westfalen sind bis 2030: o weiterer Ausbau der öffentlichen Ladepunkte auf insgesamt 11.000 Schnellladepunkte (SNL) und 81.000 Normalladepunkte (NLP), o weiterer Ausbau der nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkte mit den Schwerpunkten des Ladens an Mehrfamilienhäusern und beim Arbeitgeber, o 1,5 Millionen Ladepunkte im privaten und gewerblichen Bereich, o 550.000 Ladepunkte für Beschäftigte.

Der hier ausgeschriebene Dienstleistungsvertrag dient der Unterstützung der Energie- und Klimaschutzziele des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich Mobilität in den Jahren 2026 - 2028, optional auch in 2029. Der AN soll durch seine Leistung einen wesentlichen Beitrag zur Zielerreichung leisten und die Verbreitung der batterieelektrischen Mobilität bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen maßgeblich vorantreiben.

Zielgruppen Besonders relevante Zielgruppen, auf denen der Fokus der vom AN zu erbringenden Leistungen liegt, sind folgende: Arbeitgeber, Gebäudeeigentümer, Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften, Kommunen und regionale Verbände, Betreiber von Ladeinfrastruktur, Stadtwerke/Energieversorgungsunternehmen, Handwerker, Kurier-Express-Paket-Dienstleister (kurz KEP-Dienstleister), Unternehmensverbände, Fahrzeughersteller, Mobilitätsdienstleister, Bürgerinnen und Bürger. Die Einbindung von weiteren Akteuren kann im Einzelfall notwendig sein (z.B. Forschungsinstitute, Netzbetreiber etc.) und ist entsprechend der thematischen Fortentwicklung abzuwägen. Ob und welche weiteren Akteure eingebunden werden, ist mit dem AG abzustimmen.

Beschreibung des Loses

Nachfolgend werden Aufgaben und Leistungen beschrieben, die der AN zur Unterstützung der Ziele des AG im Bereich der batterieelektrischen Mobilität für PKW und leichte Nutzfahrzeuge zu erbringen hat, wenn der AG solche Leistungen und Aufgaben oder Teile davon im Rahmen eines Einzelabrufs beauftragt. Folgende Aufgaben können Gegenstand von Einzelabrufen sein: 1. Aktivierung der Zielgruppen Der AG möchte die Verbreitung der batterieelektrischen Mobilität im straßengebundenen Personen- und Güterverkehr voranbringen. Zu diesem Zweck soll der AN die Zielgruppen zu den Themen Antriebswechsel, Fahrzeugbeschaffung und Ladeinfrastruktur gezielt ansprechen. Dies geschieht durch: - Fachbezogene Informationen - Vernetzung der Marktakteure: Mögliche Inhalte zugehöriger Einzelaufträge sind: - Konzeption, Organisation, Durchführung und schriftliche Dokumentation von halbtägigen Informationsveranstaltungen mit jeweils bis zu 300 Teilnehmenden. - Erarbeiten und Halten von Vorträgen und aktive Teilnahme an Veranstaltungen des AG und anderer Organisatoren, um die Vorteile alternativer Antriebe, Fördermöglichkeiten und einschlägige Projekte bekannt zu machen. - Beobachtung neuer und veränderter Geschäftsmodelle sowie Begleitung der Entwicklung verbesserter Geschäftsmodelle durch Vernetzung und gezieltes Matching von Marktakteuren. 2. Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Image-Kampagnen Für einen beschleunigten Hochlauf der E-Mobilität in Nordrhein-Westfalen ist eine zielgruppengerechte, lebensnahe Kommunikation mit einfachen und verständlichen Botschaften zentral. Eine zeitgemäße Kommunikation muss sich außerdem an den heutigen Mediennutzungsgewohnheiten orientieren. Mögliche Inhalte zugehöriger Einzelaufträge sind: - Konzeption und Planung der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit unter der Dachmarke ElektroMobilität NRW zu den vom AG vorgegebenen Themenschwerpunkten. - Konzeption und Durchführung von Aufklärungs- und Imagekampagnen. - Erstellung von Corporate-Design-konformen und zielgruppengerecht gestalteten Broschüren, Leitfäden und anderen Informationsmaterialen, insbesondere zur Online-Veröffentlichung. - Redaktionelle und graphische Bespielung von Social-Media-Kanälen. Für die Nutzung im Internet und Social-Media soll der AN professionelle Kurz-Videos erstellen. Der AN soll eigene Posts mit Werbemaßnahmen flankieren und die Social-Media-Aktivitäten einer Erfolgskontrolle unterziehen. - Betreuung und Pflege der Homepage www.elektromobilitaet.nrw. Die vom AN zu erbringenden Leistungen sind: o Inhaltsaktualisierung o Technische Wartung o Sicherheitsmanagement o Benutzer-Support o Reporting: Monatliche Berichterstattung über durchgeführte Maßnahmen, Änderungen und die allgemeine Performance der Homepage. o Unterstützung bei der Suchmaschinenoptimierung (SEO) und der Integration von Social-Media-Kanälen. Die etablierten grafischen Vorgaben sind weiter zu nutzen bzw. nach Bedarf weiterzuentwickeln und für Veröffentlichungen (Internetauftritt, digitale Flyer, Dokumente) professionell umzusetzen. 3. Beratung und Unterstützung des AG Für den AG ist es wichtig, über die Marktentwicklung und die Fördermöglichkeiten für batterieelektrische PKW und leichte Nutzfahrzeuge umfassend informiert zu sein, um weitere konkrete Maßnahmen für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) einzuleiten. Zu den Aufgaben des AN gehört es deshalb, Aktivitäten und (Gesetzes-)Initiativen auf EU- und Bundesebene sowie bei anderen Bundesländern für den AG zu beobachten und zur Information des AG aufzubereiten. Zudem soll die Marktentwicklung bei batterieelektrischen Fahrzeugen, Ladeinfrastruktur und Entwicklungen in der Automotive-Branche beobachtet und analysiert werden. Dabei sind insbesondere produzierende (Hersteller und Zulieferer) und nachfragende Unternehmen mit Bezug zu NRW zu berücksichtigen. Zu den Aufgaben des AN gehört es zudem, die Förderlandschaften mit Blick auf eine nordrhein-westfälische Akquise von Fördermitteln zu beobachten und Fördermittelnehmer zu unterstützen. Mögliche Inhalte zugehöriger Einzelaufträge sind: - Berichterstattung - Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen - Identifizierung regulatorischer Hemmnisse und Unterbreitung von Vorschlägen zu deren Beseitigung. - Konzeption, Organisation, Durchführung und kurze schriftliche Dokumentation von halbtägigen fachlichen Workshops zur Identifikation von Hemmnissen und zur Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten beim Hochlauf der Elektromobilität mit jeweils bis zu 30 Teilnehmenden - Aufarbeitung von Informationen zu konkreten Fragestellungen - Erstellung von quartalsweisen Kurzberichten für den AG - Teilnahme an fachlichen Austauschen sowohl auf Ebene des Bundes und der Länder als auch auf EU-Ebene - Beobachtungen und Analyse der Förderlandschaften - Bewertung von und Stellungnahmen zu Projektskizzen von potentiellen Fördernehmern 4. Veranstaltungsmanagement Der AG veranstaltet zahlreiche Veranstaltungen, wie fachbezogene Informationsveranstaltungen und Workshops, die Jahreskonferenz "Elektromobilität NRW" sowie Messeauftritte. Zu den Aufgaben des AN gehört das Veranstaltungsmanagement, also die Konzeption, Organisation, Durchführung, Moderation und Dokumentation von verschiedenen Veranstaltungsformaten sowie die Unterstützung des AG bei der Umsetzung von Webinaren oder Seminaren. Mögliche Inhalte zugehöriger Einzelaufträge sind: - Konzeption, Organisation, Durchführung, Moderation und Dokumentation von verschiedenen Veranstaltungsformaten des AG - Konzeption, Organisation, Durchführung und Dokumentation der Jahreskonferenz "Elektromobilität NRW" - Teilnahme an etwa 1 bis 2 Messen

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Fiktiver Gesamtpreis für die feste Vertragslaufzeit von 3 Jahren30 %
Qualität des inhaltlichen Angebotskonzeptes40 %
Qualität des Personaleinsatzkonzeptes30 %
Preis
Fiktiver Gesamtpreis für die feste Vertragslaufzeit von 3 JahrenAnzugeben ist ein fiktiver Gesamtpreis/ Angebotspreis (in Brutto und Netto) für die feste Vertragslaufzeit von drei Jahren für die zu erbringenden Leistungen. Zur Ermittlung des fiktiven Gesamtpreises ist das Formular P (Anhang 2 zu dieser Leistungsbeschreibung -LB-) auszufüllen. a) Danach ist eine Stundenzahl von 1.500 Stunden der Qualifikationsstufe 1, 2.000 Stunden der Qualifikationsstufe 2 und 150 Stunden der Qualifikationsstufe 3 jährlich zugrunde zu legen. Der jeweilige Stundensatz pro Qualifikationsstufe ist im Formular P (Anhang 2 zu dieser LB) einzutragen und mit der jeweils angegebenen Stundenanzahl zu multiplizieren. In den Gesamtkosten müssen mit Ausnahme der Reisekosten sämtliche Fremd- und Nebenkosten (z.B. Post- und Fernsprechgebühren, Druck- und Versandkosten, Bürokosten, Versicherungsprämien, Verbrauchs- und Arbeitsmittel) enthalten sein. Die Bewertung des Kriteriums "Fiktiver Gesamtpreis" erfolgt auf Grundlage des angebotenen fiktiven Gesamtpreises brutto für die feste Vertragslaufzeit von drei Jahren. Die jeweilige Punktwertung wird durch Anwendung einer Verhältnisgewichtung (s. u.) ermittelt, wobei das preisgünstigste Angebot mit fünf Punkten bewertet wird. Es erfolgt ein Vergleich des Gesamtpreises des jeweiligen Angebotes mit dem Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis nach der folgenden Formel: (Gesamtpreis des preisgünstigsten Angebots*5) / Gesamtpreis des jeweiligen Angebot.
Qualität
Qualität des inhaltlichen AngebotskonzeptesAuf Grundlage der Beschreibung des Auftragsgegenstandes in Ziffer III. der Leistungsbeschreibung und unter Berücksichtigung der Ziele und Zielgruppen in Ziffer II.2. der Leistungsbeschreibung ist ein substantiiertes und nachvollziehbares Angebotskonzept zur Auftragsdurchführung vorzulegen. Aus ihm soll deutlich werden, dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft mit den Besonderheiten der Projektdurchführung auseinandergesetzt hat. Deutlich werden soll auch, welcher Ansatz bei der Erbringung der geforderten einzelnen Leistungen verfolgt wird und welchen Beitrag die Leistungen des AN zur Zielerreichung leisten sollen/ können. Im Angebotskonzept hat der Bieter/die Bietergemeinschaft insbesondere auf folgende Aspekte einzugehen und diese nachvollziehbar zu beschreiben: a) Herangehensweise hinsichtlich der Aktivierung der Zielgruppen und Vernetzung und Ansprache der Marktakteure, die für den Auf- und Ausbau der batterieelektrischen Mobilität bei PKW und leichten Nutzfahrzeugen wesentlich sind. Darzustellen ist insbesondere, wie die Themen Antriebswechsel, Fahrzeugbeschaffung und Ladeinfrastruktur zielgruppengemäß adressiert werden sollen. b) Herangehensweise hinsichtlich einer zielgruppengerechten und zeitgemäßen Kommunikation unter der etablierten Dachmarke ElektroMobilität NRW zur Unterstützung des weiteren Hochlaufs der Elektromobilität. Darzustellen ist insbesondere, wie dazu geeignete Botschaften und Maßnahmen formuliert werden sollen. c) Herangehensweise bei der Identifizierung von Hemmnissen und der Entwicklung von Vorschlägen für Aktivitäten und Initiativen, die für batterieelektrische Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur wesentlich sind. Der Umfang des Angebotskonzeptes darf 15 DIN A4 Seiten nicht überschreiten. Beim Kriterium "Qualität des Angebotskonzeptes" wird insbesondere bewertet, ob und inwieweit die Ausführungen des Bieters/der Bietergemeinschaft eine Erreichung der Ziele des Auftraggebers erwarten lassen. Im Rahmen einer Gesamtschau werden hierzu alle im Angebotskonzept zu berücksichtigenden Aspekte bewertet. In die Bewertung fließt insbesondere ein, ob zielgruppengerechte und zeitgemäße Elemente vorgeschlagen werden, mit denen die Zielgruppen und Akteure aktiviert und vernetzt werden können. In die Bewertung fließt außerdem ein, ob die Kommunikation geeignet ist, die Vorteile, Einsatzbereiche und das Zukunftspotential der batterieelektrischen Mobilität deutlich zu machen. Schließlich fließt auch die Beurteilung der Frage ein, wie vollständig, strukturiert, nachvollziehbar und konkret die Ausführungen des Bieters/der Bietergemeinschaft sind. Die Punktebewertung für das vorzulegende Konzept wird anhand einer Skala von 5 Punkten (= optimal) bis hin zu 1 Punkt (= unzureichend) vorgenommen. Die Abstufungen sehen in diesem Zusammenhang wie folgt aus: 5 Punkte = Die Anforderungen werden optimal erfüllt. 4 Punkte = Die Anforderungen werden überdurchschnittlich erfüllt. 3 Punkte = Die Anforderungen werden durchschnittlich erfüllt. 2 Punkte = Die Anforderungen werden unterdurchschnittlich erfüllt. 1 Punkt = Die Anforderungen werden unzureichend erfüllt.
Qualität
Qualität des PersonaleinsatzkonzeptesVorzulegen ist des Weiteren ein nachvollziehbares Personaleinsatzkonzept, aus dem die Qualifikationen und Erfahrungen des bei der Durchführung des Auftrags eingesetzten Personals sowie die Organisation des Kernteams für die Leistungserbringung (Projektteam) hervorgehen. Dazu gehören insbesondere: a) Benennung einer Projektleitung und einer Stellvertretung; b) Benennung der weiteren Projektmitarbeiter im Projektteam unter jeweiliger Angabe der in § 8 Abs. 2 der Rahmenvereinbarung angegebenen Qualifikationsstufe; c) Angabe der Aufgaben, die die Projektleitung und das Projektteam jeweils wahrnehmen sollen. Für das angebotene Personal sind die jeweiligen Qualifikationen und konkreten Erfahrungen zur Erbringung der Leistung anzugeben. Zu diesem Zweck sind ausführliche Lebensläufe der Projektleitung und ihrer Stellvertretung vorzulegen. Der Umfang des Personaleinsatzkonzeptes ist auf 10 DIN A4 Seiten begrenzt. Beim Kriterium "Qualität des Personaleinsatzkonzeptes" werden vor allem die Qualifikationen und Erfahrungen der Projektleitung und ihrer Stellvertretung bewertet. Hier kommt es entscheidend darauf an, ob und inwieweit die an diese Personen in Ziffer V.1.2. der Leistungsbeschreibung gestellten Anforderungen erfüllt werden. Bewertet wird auch, ob von einer hohen Qualität und Erfahrung des weiteren Kernteams zur Leistungserbringung (Projektteam) auszugehen ist und dabei insbesondere alle relevanten Leistungsbereiche und Themenfelder abgedeckt werden. Weiterhin fließt in die Bewertung die Beurteilung der Frage ein, wie vollständig, strukturiert, nachvollziehbar und konkret die Ausführungen des Bieters zur Aufgabenverteilung innerhalb des Projektteams sind. Bewertet wird außerdem, ob und inwieweit der interne Informations- und Wissensaustausch im Projektteam zwischen den unterschiedlichen Leistungsbereichen gewährleistet ist und ob auch bei kurzfristigen Anforderungen/Terminen angemessen reagiert werden kann. Die Punktebewertung für das vorzulegende Konzept wird anhand einer Skala von 5 Punkten (= optimal) bis hin zu 1 Punkt (= unzureichend) vorgenommen. Die Abstufungen sehen in diesem Zusammenhang wie folgt aus: 5 Punkte = Die Anforderungen werden optimal erfüllt. 4 Punkte = Die Anforderungen werden überdurchschnittlich erfüllt. 3 Punkte = Die Anforderungen werden durchschnittlich erfüllt. 2 Punkte = Die Anforderungen werden unterdurchschnittlich erfüllt. 1 Punkt = Die Anforderungen werden unzureichend erfüllt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der AG hat das Recht, durch Erklärung in Textform gegenüber dem AN die Laufzeit der Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr zu verlängern. Der AG hat von diesem Recht spätestens bis zum 31.05.2028 (Datum der Absendung der Erklärung durch den AG) Gebrauch zu machen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Ver … ganz lesenSieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIKE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIKE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIKE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIKE NRW.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYTXE4DJ8H# -

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
innos GmbH, Berlin5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

156vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (104 Lose mit Angabe)
349.000 €Zuschlagswert im Median
224.300 € – 730.818 €mittlere Hälfte, 30 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 798de014-ebeb-46d1-bc14-adc98123e48e.