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vergebenEU-weitSicherheitsdienstDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über die Sicherung von Arbeiten im Bereich U-Bahn und Straßenbahnanlagen

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen INF2-0101-2023veröffentlicht 10.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Berlin (8 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 4 Lose · in 4 Monaten · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monate
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10179, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (459 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die BVG benötigt einen externen Dienstleister für die Absicherung von Baumaßnahmen, Reinigungsarbeiten, Winterdiensten und weiteren Arbeiten auf den U-Bahn und Straßenbahnanlagen.

Die Dienstleister sollen entsprechend ausgebildete Sicherungsposten (SIPO) und Sicherungsaufsichtskräfte (SAKRA) stellen.

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Sicherungsleistungen (Sipo & Sakra) - U-Bahn Kleinprofil

Die BVG benötigt einen externen Dienstleister für die Absicherung von Baumaßnahmen in den U-Bahnanlagen. Der Auftragnehmer, übernimmt im Bereich von Bahnanlagen des Auftraggebers, die Sicherung von Personen und Sachen gegen die Gefahren aus dem Bahnbetrieb. Vorrangig ist nachts (22:00 - 06:00 Uhr) auf Stundenbasis sowie bei Bedarf auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zu sichern. Die Sicherungszeit richtet sich nach dem Betriebsablauf. Geschuldet ist eine Leistungserbringung durch den Einsatz von ausgebildeten und entsprechend der Leistungsbeschreibung geschulten Einsatzkräften, die vom AG veranlasste Arbeiten und Maßnahmen zum Gefahrenschutz begleiten und den Gefahrenbereich durch Sicherungsposten (SIPO) und Sicherungsaufsichtskräfte (SAKRA) absichern. Diese Leistungen sind im Los 1 im Rahmen von Baumaßnahmen auf U- und Hochbahnanlagen (Kleinprofil, U-Bahnlinien U1 bis U4) zu erbringen. Der AN muss in der Lage sein, täglich Ø 14 SIPO´s und Ø 8 SAKRA´s zu stellen. Die Verfügbarkeit des Personals ist 24 Stunden an sieben Tagen die Woche seitens des AN zu gewährleisten. Ein kontinuierlicher Einsatz dieser Einsatzkräfte ist nicht vorgesehen, sie werden vielmehr nach Bedarf angefordert. Für besondere Ausnahmefälle (Notfälle/Havarien) muss der AN in der Lage sein innerhalb einer Reaktionszeit von maximal einem Kalendertag (24 Stunden) mindestens 4 Mitarbeiter (SIPO/SAKRA) und maximal 8 Mitarbeiter (SIPO/SAKRA) zusätzlich zu den im Satz 1, Abs. 4 genannten Bedarf zur Verfügung zu stellen. Für die Dauer der Baumaßnahmen muss gewährleistet sein, dass jede Arbeits-/Baustelle für sich eindeutig durch SIPO´s und SAKRA´s gesichert werden kann.

24 Monate–
2
Sicherungsleistungen (Sipo & Sakra) - U-Bahn Großprofil

Die BVG benötigt einen externen Dienstleister für die Absicherung von Baumaßnahmen in den U-Bahnanlagen. Der Auftragnehmer, übernimmt im Bereich von Bahnanlagen des Auftraggebers, die Sicherung von Personen und Sachen gegen die Gefahren aus dem Bahnbetrieb. Vorrangig ist nachts (22:00 - 06:00 Uhr) auf Stundenbasis sowie bei Bedarf auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zu sichern. Die Sicherungszeit richtet sich nach dem Betriebsablauf. Geschuldet ist eine Leistungserbringung durch den Einsatz von ausgebildeten und entsprechend der Leistungsbeschreibung geschulten Einsatzkräften, die vom AG veranlasste Arbeiten und Maßnahmen zum Gefahrenschutz begleiten und den Gefahrenbereich durch Sicherungsposten (SIPO) und Sicherungsaufsichtskräfte (SAKRA) absichern. Diese Leistungen sind im Los 2 im Rahmen von Baumaßnahmen auf U- und Hochbahnanlagen (Großprofil, U-Bahnlinien U5 bis U9) zu erbringen. Der AN muss in der Lage sein, täglich Ø 31 SIPO´s und Ø 17 SAKRA´s zu stellen. Die Verfügbarkeit des Personals ist 24 Stunden an sieben Tagen die Woche seitens des AN zu gewährleisten. Ein kontinuierlicher Einsatz dieser Einsatzkräfte ist nicht vorgesehen, sie werden vielmehr nach Bedarf angefordert. Für besondere Ausnahmefälle (Notfälle/Havarien) muss der AN in der Lage sein innerhalb einer Reaktionszeit von maximal einem Kalendertag (24 Stunden) mindestens 7 Mitarbeiter (SIPO/SAKRA) und maximal 18 Mitarbeiter (SIPO/SAKRA) zusätzlich zu den im Satz 1, Abs. 4 genannten Bedarf zur Verfügung zu stellen. Für die Dauer der Baumaßnahmen muss gewährleistet sein, dass jede Arbeits-/Baustelle für sich eindeutig durch SIPO´s und SAKRA´s gesichert werden kann.

24 Monate–
3
Sicherungsleistungen (Sipo & Sakra) - Kehranlagen & Liegenschaften m. Gleisen

Die BVG benötigt einen externen Dienstleister für die Absicherung von Reinigungs- und Winterdienstanrbeiten in den U-Bahnanlagen. Die Leistung umfasst sämtliche Sicherungsleistungen in 4 Kehranlagen sowie auf vier U-Bahn Liegenschaften. Die Sicherungsmaßnahmen sind erforderlich, um gefahrlos die Leistungen des beauftragten Winterdienstes im Gleisbereich (Einstiegsböcke, Lauf- und Fahrwege) und Reinigungsarbeiten praktizieren zu können. Die Beauftragung des Winterdienstleisters erfolgt stets im Zeitraum vom 01.11.-30.04. einer Wintersaison, so dass für diesen Zeitraum die Sicherungsleistungen notwendig werden. Die Beauftragung der Sicherungsleistung ist abhängig von der jeweiligen vorhergesagten Wetterlage sowie je nach Bedarf, die mit einer 24-stündigen Vorlaufzeit vom AG, schriftlich beim AN angefordert wird. Es ist davon auszugehen, dass für alle vier U-Bahnliegenschaften zeitgleich Sicherungsleistungen abgerufen werden können.

24 Monate–
4
Sicherungsleistungen (Sipo & Sakra) - Straßenbahn

Die BVG benötigt Dienstleister zur Sicherung vvon Baumaßnahmen auf Straßenbahnanlagen und im angrenzenden Bereich. Der AN muss in der Lage sein, täglich (24 Stunden an 7 Tagen die Woche) folgende Anzahl an SIPO´S/ SAKRA´s zu gewährleisten: - im Bauhauptzeitraum von März bis November: Ø 40 Sakra/Sipo (1/4 Sakra) - im Nebenbauzeitraum von Dezember bis Februar: Ø 20 Sakra/Sipo (1/4 Sakra). Ein kontinuierlicher Einsatz dieser Einsatzkräfte ist nicht vorgesehen, sie werden vielmehr nach Bedarf angefordert. Es werden nur die tatsächlich geleisteten Stunden vergütet. Für besondere Ausnahmefälle (Notfälle/Havarien) muss der AN in der Lage sein innerhalb einer Reaktionszeit von maximal 12 Stunden 2 Mitarbeiter (1 Sakra/3 Sipo) zusätzlich zu den o.g. Bedarf zur Verfügung zu stellen.

24 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
Der Vertrag beinhaltet folgende drei Verlängerungsoptionen: 1. Verlängerung um bis zu 25 Monate 2. Verlänegerung um bis zu 25 Monate 3. Verlängerung um bis zu 13 Monate
Optionen
Der Vertrag kann wie folgt drei Mal verlängert werden: 1. Verlängerung um bis zu 25 Monate 2. Verlänegerung um bis zu 25 Monate 3. Verlängerung um bis zu 13 Monate
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Vertragsbeginn ist nicht identisch mit dem Leistungsbeginn. Die Rahmenvereinbarung hat einen maximalen Gesamtwert in Höhe von 8.745.000 EUR.
Hinweis
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform AI unter A … ganz lesen1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform AI unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens INF2-0101-2023 zu erfolgen. Die Bewerber hat Fragen über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG zu stellen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Tage vor Angebtosfrist an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Bewerberfragen werden nicht beantwortet. 3. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 4. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 5. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1): Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer BewerberGe für jedes Mitglied der BewGe separat vorzulegen. Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat darüber hinaus zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. 9. Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte Leistungsverzeichnis einzureichen. In diesem hat er auszuweisen, wie er die Leistungsanforderungen erfüllt; ggf. ist dies durch entsprechende Erläuterungen zu ergänzen, soweit dies im Leistungsverzeichnis vorgesehen ist. Erfüllt der Bieter die Leistungsbeschreibung (Mindestanforderungen der BVG) nicht, wird er vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die unter Ziffer 1.3 angegebene Vergabeplattform bzw. das dazugehörige Bietercockpit elektronische Abgabeworkflow einzureichen. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen/Angeboten in Schriftform, per E-Mail oder Fax oder als Anlage über die Nachrichtenfunktion des Bietercockpits ist unzulässig. 10. Bitte nehmen Sie im AI-Leistungsverzeichnis eine Priorisierung der Lose in 1 (höchste Priorität), 2 (mittlere Priotität), 3 (niedrige Priorität) vor. Diese Priorisierung wird bei der Zuschlagserteilung nur herangezogen, wenn ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für mehr Lose abgegeben hat, als er Mitarbeiter bereitstellen kann. Ein Bieter kann den Zuschlag nur für soviele Lose erhalten, wie er Sicherheitsmitarbeiter bereistellen kann. Wenn ein Bieter X beispielweise das wirtschaftlichste Angebote in allen drei Losen abgegeben hat, er jedoch nur genug Sicherheitsmitarbeiter für die Leistugnserbringung von 2 Losen hat, wird das Los welches durch Bieter X mit Priorität C angegeben wurde, an den Bieter mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot vergeben. Ein Beispiel für eine solche Bewertung ist in der Datei "Beispielauswertung mit Priorisierung" beschrieben, welche den Vergabeunterlagen entnommen werden kann. 11. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz person …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1kein Zuschlag angegeben4
2kein Zuschlag angegeben4
3kein Zuschlag angegeben4
4kein Zuschlag angegeben3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Flughafenanlagen
Anschrift
Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
Kontakt
einkauf.inf2@bvg.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

124vergebene Aufträge
7Angebote je Los im Median (168 Lose mit Angabe)
2,95 Mio. €Zuschlagswert im Median
778.349 € – 6,72 Mio. €mittlere Hälfte, 30 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6e876073-525a-48a6-9173-64311239653d.