Rahmenvereinbarung über die Sicherung von Arbeiten im Bereich U-Bahn und Straßenbahnanlagen
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin
Aktenzeichen INF2-0101-2023veröffentlicht 10.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Staatsbibliothek zu Berlin - Wachschutzleistungen DIN 77200-1 - Vergabe 3034/2026Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz · BerlinFrist 08.12.2026
- Sicherheitsdienstleistungen im Projekt SüdOstLink50Hertz Transmission GmbH · BerlinFrist 16.11.2026
- Empfangs- und Wachdienstleistungen Sankt AugustinDeutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. · BerlinFrist 24.11.2026
- Sicherheitsdienstleistungen vom 01.03.2027 - 28.02.2030Bezirksamt Spandau von Berlin · BerlinFrist 24.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 4 Lose · in 4 Monaten · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (459 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die BVG benötigt einen externen Dienstleister für die Absicherung von Baumaßnahmen, Reinigungsarbeiten, Winterdiensten und weiteren Arbeiten auf den U-Bahn und Straßenbahnanlagen.
Die Dienstleister sollen entsprechend ausgebildete Sicherungsposten (SIPO) und Sicherungsaufsichtskräfte (SAKRA) stellen.
Gegenstand nach CPV
- 79710000Dienstleistungen von SicherheitsdienstenHauptgegenstand
Lose4 Lose
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Sicherungsleistungen (Sipo & Sakra) - U-Bahn Kleinprofil Die BVG benötigt einen externen Dienstleister für die Absicherung von Baumaßnahmen in den U-Bahnanlagen. Der Auftragnehmer, übernimmt im Bereich von Bahnanlagen des Auftraggebers, die Sicherung von Personen und Sachen gegen die Gefahren aus dem Bahnbetrieb. Vorrangig ist nachts (22:00 - 06:00 Uhr) auf Stundenbasis sowie bei Bedarf auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zu sichern. Die Sicherungszeit richtet sich nach dem Betriebsablauf. Geschuldet ist eine Leistungserbringung durch den Einsatz von ausgebildeten und entsprechend der Leistungsbeschreibung geschulten Einsatzkräften, die vom AG veranlasste Arbeiten und Maßnahmen zum Gefahrenschutz begleiten und den Gefahrenbereich durch Sicherungsposten (SIPO) und Sicherungsaufsichtskräfte (SAKRA) absichern. Diese Leistungen sind im Los 1 im Rahmen von Baumaßnahmen auf U- und Hochbahnanlagen (Kleinprofil, U-Bahnlinien U1 bis U4) zu erbringen. Der AN muss in der Lage sein, täglich Ø 14 SIPO´s und Ø 8 SAKRA´s zu stellen. Die Verfügbarkeit des Personals ist 24 Stunden an sieben Tagen die Woche seitens des AN zu gewährleisten. Ein kontinuierlicher Einsatz dieser Einsatzkräfte ist nicht vorgesehen, sie werden vielmehr nach Bedarf angefordert. Für besondere Ausnahmefälle (Notfälle/Havarien) muss der AN in der Lage sein innerhalb einer Reaktionszeit von maximal einem Kalendertag (24 Stunden) mindestens 4 Mitarbeiter (SIPO/SAKRA) und maximal 8 Mitarbeiter (SIPO/SAKRA) zusätzlich zu den im Satz 1, Abs. 4 genannten Bedarf zur Verfügung zu stellen. Für die Dauer der Baumaßnahmen muss gewährleistet sein, dass jede Arbeits-/Baustelle für sich eindeutig durch SIPO´s und SAKRA´s gesichert werden kann. | 24 Monate | – |
| 2 | Sicherungsleistungen (Sipo & Sakra) - U-Bahn Großprofil Die BVG benötigt einen externen Dienstleister für die Absicherung von Baumaßnahmen in den U-Bahnanlagen. Der Auftragnehmer, übernimmt im Bereich von Bahnanlagen des Auftraggebers, die Sicherung von Personen und Sachen gegen die Gefahren aus dem Bahnbetrieb. Vorrangig ist nachts (22:00 - 06:00 Uhr) auf Stundenbasis sowie bei Bedarf auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zu sichern. Die Sicherungszeit richtet sich nach dem Betriebsablauf. Geschuldet ist eine Leistungserbringung durch den Einsatz von ausgebildeten und entsprechend der Leistungsbeschreibung geschulten Einsatzkräften, die vom AG veranlasste Arbeiten und Maßnahmen zum Gefahrenschutz begleiten und den Gefahrenbereich durch Sicherungsposten (SIPO) und Sicherungsaufsichtskräfte (SAKRA) absichern. Diese Leistungen sind im Los 2 im Rahmen von Baumaßnahmen auf U- und Hochbahnanlagen (Großprofil, U-Bahnlinien U5 bis U9) zu erbringen. Der AN muss in der Lage sein, täglich Ø 31 SIPO´s und Ø 17 SAKRA´s zu stellen. Die Verfügbarkeit des Personals ist 24 Stunden an sieben Tagen die Woche seitens des AN zu gewährleisten. Ein kontinuierlicher Einsatz dieser Einsatzkräfte ist nicht vorgesehen, sie werden vielmehr nach Bedarf angefordert. Für besondere Ausnahmefälle (Notfälle/Havarien) muss der AN in der Lage sein innerhalb einer Reaktionszeit von maximal einem Kalendertag (24 Stunden) mindestens 7 Mitarbeiter (SIPO/SAKRA) und maximal 18 Mitarbeiter (SIPO/SAKRA) zusätzlich zu den im Satz 1, Abs. 4 genannten Bedarf zur Verfügung zu stellen. Für die Dauer der Baumaßnahmen muss gewährleistet sein, dass jede Arbeits-/Baustelle für sich eindeutig durch SIPO´s und SAKRA´s gesichert werden kann. | 24 Monate | – |
| 3 | Sicherungsleistungen (Sipo & Sakra) - Kehranlagen & Liegenschaften m. Gleisen Die BVG benötigt einen externen Dienstleister für die Absicherung von Reinigungs- und Winterdienstanrbeiten in den U-Bahnanlagen. Die Leistung umfasst sämtliche Sicherungsleistungen in 4 Kehranlagen sowie auf vier U-Bahn Liegenschaften. Die Sicherungsmaßnahmen sind erforderlich, um gefahrlos die Leistungen des beauftragten Winterdienstes im Gleisbereich (Einstiegsböcke, Lauf- und Fahrwege) und Reinigungsarbeiten praktizieren zu können. Die Beauftragung des Winterdienstleisters erfolgt stets im Zeitraum vom 01.11.-30.04. einer Wintersaison, so dass für diesen Zeitraum die Sicherungsleistungen notwendig werden. Die Beauftragung der Sicherungsleistung ist abhängig von der jeweiligen vorhergesagten Wetterlage sowie je nach Bedarf, die mit einer 24-stündigen Vorlaufzeit vom AG, schriftlich beim AN angefordert wird. Es ist davon auszugehen, dass für alle vier U-Bahnliegenschaften zeitgleich Sicherungsleistungen abgerufen werden können. | 24 Monate | – |
| 4 | Sicherungsleistungen (Sipo & Sakra) - Straßenbahn Die BVG benötigt Dienstleister zur Sicherung vvon Baumaßnahmen auf Straßenbahnanlagen und im angrenzenden Bereich. Der AN muss in der Lage sein, täglich (24 Stunden an 7 Tagen die Woche) folgende Anzahl an SIPO´S/ SAKRA´s zu gewährleisten: - im Bauhauptzeitraum von März bis November: Ø 40 Sakra/Sipo (1/4 Sakra) - im Nebenbauzeitraum von Dezember bis Februar: Ø 20 Sakra/Sipo (1/4 Sakra). Ein kontinuierlicher Einsatz dieser Einsatzkräfte ist nicht vorgesehen, sie werden vielmehr nach Bedarf angefordert. Es werden nur die tatsächlich geleisteten Stunden vergütet. Für besondere Ausnahmefälle (Notfälle/Havarien) muss der AN in der Lage sein innerhalb einer Reaktionszeit von maximal 12 Stunden 2 Mitarbeiter (1 Sakra/3 Sipo) zusätzlich zu den o.g. Bedarf zur Verfügung zu stellen. | 24 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- Der Vertrag beinhaltet folgende drei Verlängerungsoptionen: 1. Verlängerung um bis zu 25 Monate 2. Verlänegerung um bis zu 25 Monate 3. Verlängerung um bis zu 13 Monate
- Optionen
- Der Vertrag kann wie folgt drei Mal verlängert werden: 1. Verlängerung um bis zu 25 Monate 2. Verlänegerung um bis zu 25 Monate 3. Verlängerung um bis zu 13 Monate
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Vertragsbeginn ist nicht identisch mit dem Leistungsbeginn. Die Rahmenvereinbarung hat einen maximalen Gesamtwert in Höhe von 8.745.000 EUR.
- Hinweis
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform AI unter A … ganz lesenkürzer
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform AI unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens INF2-0101-2023 zu erfolgen. Die Bewerber hat Fragen über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG zu stellen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Tage vor Angebtosfrist an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Bewerberfragen werden nicht beantwortet. 3. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 4. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 5. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1): Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer BewerberGe für jedes Mitglied der BewGe separat vorzulegen. Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat darüber hinaus zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. 9. Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte Leistungsverzeichnis einzureichen. In diesem hat er auszuweisen, wie er die Leistungsanforderungen erfüllt; ggf. ist dies durch entsprechende Erläuterungen zu ergänzen, soweit dies im Leistungsverzeichnis vorgesehen ist. Erfüllt der Bieter die Leistungsbeschreibung (Mindestanforderungen der BVG) nicht, wird er vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die unter Ziffer 1.3 angegebene Vergabeplattform bzw. das dazugehörige Bietercockpit elektronische Abgabeworkflow einzureichen. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen/Angeboten in Schriftform, per E-Mail oder Fax oder als Anlage über die Nachrichtenfunktion des Bietercockpits ist unzulässig. 10. Bitte nehmen Sie im AI-Leistungsverzeichnis eine Priorisierung der Lose in 1 (höchste Priorität), 2 (mittlere Priotität), 3 (niedrige Priorität) vor. Diese Priorisierung wird bei der Zuschlagserteilung nur herangezogen, wenn ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für mehr Lose abgegeben hat, als er Mitarbeiter bereitstellen kann. Ein Bieter kann den Zuschlag nur für soviele Lose erhalten, wie er Sicherheitsmitarbeiter bereistellen kann. Wenn ein Bieter X beispielweise das wirtschaftlichste Angebote in allen drei Losen abgegeben hat, er jedoch nur genug Sicherheitsmitarbeiter für die Leistugnserbringung von 2 Losen hat, wird das Los welches durch Bieter X mit Priorität C angegeben wurde, an den Bieter mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot vergeben. Ein Beispiel für eine solche Bewertung ist in der Datei "Beispielauswertung mit Priorisierung" beschrieben, welche den Vergabeunterlagen entnommen werden kann. 11. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz person …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | kein Zuschlag angegeben | 4 |
| 2 | kein Zuschlag angegeben | 4 |
| 3 | kein Zuschlag angegeben | 4 |
| 4 | kein Zuschlag angegeben | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Flughafenanlagen
- Anschrift
- Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
- Website
- vergabekooperation.berlin
- Kontakt
- einkauf.inf2@
bvg.de
Bei uns erfasst
- Rahmenvertrag LWL Schaltarbeiten05.11.2026 · 4 Angebote
- Instandsetzung und Umbau Gleichrichterwerk Hallesches Tor03.11.2026 · 2 Angebote
- Reinigung unter den Bahnsteigen auf den Bahnhöfen der U8 - in 3 Losen01.11.2026 · 3 Angebote
- Vergabe eines BVG-weiten BMS-Systems (Betriebshof-Management-System)01.11.2026 · 2 Angebote
Mehr von Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
- Fertigungsbegleitung von Straßenbahnen vom Typ Urbanliner für die Berliner VerkehrsbetriebeBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · BerlinFrist 11.12.2026
- RV zur Anmietung von VideotürmenBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · BerlinFrist 13.11.2026
- RV Erstellung und Aktualisierung der Feuerwehrpläne im U-BahnbereichBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · BerlinFrist 09.12.2026
- Bahnstromanlagenplanung Oderbruchstraße - Hohenschönhauser Straße - Lph. 3-6Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · BerlinFrist 03.12.2026
Alle 10 offenen Ausschreibungen von Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Berlin (8 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- AWR All Wacht Rennwanz GmbH6 Zuschläge
- Sicherheit Nord GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- WeWatch Security Service GmbH6 Zuschläge
- Sicherheit West GmbH4 Zuschläge
- AGSUS Agentur für Sicherheit und Schutz GmbH3 Zuschläge
- B.O.S.S. Sicherheitsdienst und Service GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Ähnliche offene Ausschreibungen
- RV zur Anmietung von VideotürmenBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftFrist 13.11.2026
- Staatsbibliothek zu Berlin - Wachschutzleistungen DIN 77200-1 - Vergabe 3034/2026Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Stiftung Preußischer KulturbesitzFrist 08.12.2026
- Sicherheitsdienstleistungen im Projekt SüdOstLink50Hertz Transmission GmbHFrist 16.11.2026
- Empfangs- und Wachdienstleistungen Sankt AugustinDeutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.Frist 24.11.2026
- Sicherheitsdienstleistungen vom 01.03.2027 - 28.02.2030Bezirksamt Spandau von BerlinFrist 24.11.2026
- Erbringung von Brandwachdiensten für die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftFrist 16.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6e876073-525a-48a6-9173-64311239653d.