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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Dieselkraftstoff, Heizöl und Superkraftstoff

Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz · Koblenz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen Z.23-0023veröffentlicht 09.04.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 1033 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Koblenz.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Rheinland-Pfalz (344 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
23,28 Mio. € Summe der Lose
Laufzeit
keine Angabe
Lose
6
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Koblenz56068, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (119 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren, die landesweite Beschaffung von Super- und Dieselkraftstoff für eigene Tankanlagen sowie Heizöl (schwefelarm) für Behörden und Einrichtungen im Land Rheinland-Pfalz, im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB durchzuführen.

Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (insgesamt 6 Gebiets-Lose) zur Lieferung von Kraft- und Brennstoffen frei Verwendertank.

Die konkret zu beschaffenden Lieferungen und Leistungen ergeben sich aus "Teil B -Leistungsbeschreibung", "Teil B - Anlage Preisblatt" sowie "Teil B - Anlage Abnahmestellenverzeichnis_X"

Lose6 Lose

Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Lieferung von Dieselkraftstoff und Heizöl

Lieferung von Super- und Dieselkraftstoff für eigene Tankanlagen sowie Heizöl (schwefelarm): Superkraftstoff E5 nach DIN EN 228 Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 Heizöl EL "schwefelarm" Optional: HVO100 Dieselkraftstoff nach EN15940 Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

–1.200.000 €
3
Lieferung von Dieselkraftstoff und Heizöl

Lieferung von Super- und Dieselkraftstoff für eigene Tankanlagen sowie Heizöl (schwefelarm): Superkraftstoff E5 nach DIN EN 228 Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 Heizöl EL "schwefelarm" Optional: HVO100 Dieselkraftstoff nach EN15940 Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

–6.720.000 €
4
Lieferung von Dieselkraftstoff und Heizöl

Lieferung von Super- und Dieselkraftstoff für eigene Tankanlagen sowie Heizöl (schwefelarm): Superkraftstoff E5 nach DIN EN 228 Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 Heizöl EL "schwefelarm" Optional: HVO100 Dieselkraftstoff nach EN15940 Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

–2.000.000 €
5
Lieferung von Superkraftstoff, Dieselkraftstoff und Heizöl

Lieferung von Super- und Dieselkraftstoff für eigene Tankanlagen sowie Heizöl (schwefelarm): Superkraftstoff E5 nach DIN EN 228 Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 Heizöl EL "schwefelarm" Optional: HVO100 Dieselkraftstoff nach EN15940 Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

–2.920.000 €
6
Lieferung von Superkraftstoff, Dieselkraftstoff und Heizöl

Lieferung von Super- und Dieselkraftstoff für eigene Tankanlagen sowie Heizöl (schwefelarm): Superkraftstoff E5 nach DIN EN 228 Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 Heizöl EL "schwefelarm" Optional: HVO100 Dieselkraftstoff nach EN15940 Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

–6.240.000 €
7
Lieferung von Superkraftstoff, Dieselkraftstoff und Heizöl

Lieferung von Super- und Dieselkraftstoff für eigene Tankanlagen sowie Heizöl (schwefelarm): Superkraftstoff E5 nach DIN EN 228 Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 Heizöl EL "schwefelarm" Optional: HVO100 Dieselkraftstoff nach EN15940 Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

–4.200.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Vertragsdauer beträgt 2 Jahre (Grund-Laufzeit). Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser automatisch - maximal zweimalig - um ein weiteres Jahr, es sei denn, eine der Vertragsparteien kündigt 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Ver … ganz lesenbis zu 2-mal: Die Vertragsdauer beträgt 2 Jahre (Grund-Laufzeit). Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser automatisch - maximal zweimalig - um ein weiteres Jahr, es sei denn, eine der Vertragsparteien kündigt 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre. Eine Kündigung eines einzelnen Rahmenvertragspartners hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der Rahmenvereinbarung der übrigen Rahmenvertragspartner.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5Y1JE6JQBN Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgest … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS2YY5Y1JE6JQBN Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht. Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV). Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote. Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen: - Textform ("einfache" elektronische Signatur) - Fortgeschrittene elektronische Signatur - Qualifizierte elektronische Signatur Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig! Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen. Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen". Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
2Adolf Roth GmbH & co. KG, Föhren2
3Adolf Roth GmbH & co. KG, Föhren2
4Adolf Roth GmbH & co. KG, Föhren2
5Adolf Roth GmbH & co. KG, Föhren2
6Adolf Roth GmbH & co. KG, Föhren2
7Schuster und Sohn KG, Kaiserslautern1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20, 56068 Koblenz
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 091 (Brennstoffe) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

30vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (83 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 9 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 09.01.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f9916f82-95ad-481d-ac60-e312ee6e6302.