Transportcontainer für das Fahrzeugsystem AGF-2/UFK
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr · Koblenz, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen Q/U2BF/R9481veröffentlicht 04.11.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 84 Monate
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 84 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVSVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Koblenz56073, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichnein
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 145 Tage (186 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (1.766 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 3 Tagen
- Heute
- Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhrin 37 Tagen
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von bis zu 20 TrspContainern, 10 Nivellierstützen und 10 Hubeinrichtungen mit einem Unternehmen zu schließen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung soll 7 Jahre betragen.
Die TrspContainer dienen dem weltweiten Transport der Fahrzeugsysteme AGF-2/UFK in allen Klimazonen.
Beschreibung des Loses
Es sollen bis zu 20 TrspContainer, 10 Nivellierstützen und 10 Hubeinrichtungen beschafft werden. Davon werden 15 TrspContainer, 8 Nivellierstützen und 8 Hubeinrichtungen bei Vertragsschluss fest beauftragt. Hinzu kommt notwendige Dokumentation.
Wesentliche Forderungen sind:
- Basis: Container gem. ISO 668:2013 vom Typ 1CC mit Side Doors. - lichte Einfahrbreite von 2,34 m und die Einfahrhöhe von 2,28 m ist zu gewährleisten. - in den Boden- und Deckenlängsträgern sowie Eckpfosten im Transportcontainerinnenraum sind Laschpunkte/Zurrpunkte anzubringen. Die Laschpunkte müssen zum sicheren Transport eines Fahrzeugs mit einem Gesamtgewicht von min. 8,8 t ausgelegt sein. - jeweils eine Doppelflügeltür wie an der Stirnseite, mittig an den beiden Längsseiten angebracht.
Gegenstand nach CPV
- 44613000GroßcontainerHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung9 von 9 angegeben
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen. - Nachweis über die Fähigkeit mindestens 15 Transportcontainer (gemäß ISO 668:2013 … ganz lesenkürzer
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen. - Nachweis über die Fähigkeit mindestens 15 Transportcontainer (gemäß ISO 668:2013 vom Typ 1CC mit Side Doors) pro Jahr fertigen zu können. Die geforderten Fertigungskapazitäten müssen nach Art und Umfang detailliert beschrieben werden. Der Nachweis ist in Form einer unterzeichneten Eigenerklärung (fortgeschrittene Signatur oder Textform (eingescannte Unterschrift)) zu erbringen. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehender Verbindungen (sog. "Eignungsleihe"). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung steht (Verpflichtungserklärung).- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Die nachstehenden Nachweis sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen. - Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 in Form eines Standardzertifikates (in Kopi … ganz lesenkürzer
Die nachstehenden Nachweis sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen. - Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 in Form eines Standardzertifikates (in Kopie). Das Standardzertifikat muss zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrags noch eine Gültigkeit von mindestens drei Monaten aufweisen. - Nachweis über die Qualifikation für das Schweißen und verwandte Prozesse nach DIN 2303 (mind. Q2, BK2) in Verbindung mit DIN EN ISO 14731/2006-12 oder vergleichbar (in Kopie). Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmen /konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehender Verbindungen (sog. "Eignungsleihe"). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung steht (Verpflichtungserklärung).- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Die nachstehende Erklärung ist von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen. - Nachweise über die in den letzten 5 Jahren erbrachten Lieferungen von Transportcontainern. Mindestanforderu … ganz lesenkürzer
Die nachstehende Erklärung ist von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen. - Nachweise über die in den letzten 5 Jahren erbrachten Lieferungen von Transportcontainern. Mindestanforderung für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren ist die Lieferung von mindestens 15 Transportcontainern (gemäß ISO 668:2013 vom Typ 1CC mit Side Doors) in den letzten 5 Jahren. Anzugeben sind der jeweilige Auftraggeber sowie die Anzahl und die Ausführung der gefertigten Transportcontainer. Weiterhin anzugeben sind eine kurze technische Beschreibung mit Bildmaterial der entsprechenden Vorhaben/Referenzen. Der Nachweis ist in Form einer unterzeichneten Eigenerklärung mit entsprechender Auflistung der Referenzprodukte/-projekte (fortgeschrittene Signatur oder Textform (eingescannte Unterschrift)) zu erbringen. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmen /konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehender Verbindungen (sog. "Eignungsleihe"). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung steht (Verpflichtungserklärung). Bewerber, die aufgrund von Verschwiegenheitspflichterklärungen oder Auflagen zur Geheimhaltung keine technische Beschreibung mit Bildmaterial der entsprechenden Vorhaben vorlegen können oder keine Angaben zum Auftraggeber machen können, müssen dies kurz erläutern. Soweit diese Gründe vorgenannter Schilderung entgegenstehen ist eine Projektdarstellung in "anonymisierter" und abstrakter Form zulässig.- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Die nachstehende Erklärung ist von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen. - Nachweis über die Fähigkeit zur Erfüllung der Beschichtungsanforderungen gem. TL-A 0003 (RAL (F9, bundesweh … ganz lesenkürzer
Die nachstehende Erklärung ist von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen. - Nachweis über die Fähigkeit zur Erfüllung der Beschichtungsanforderungen gem. TL-A 0003 (RAL (F9, bundeswehrspezifisch) und TL-A 0033 (handelsüblich). Der Nachweis ist in Form einer unterzeichneten Eigenerklärung mit entsprechender Nennung einer Refrenzarbeit (fortgeschrittene Signatur oder Textform (eingescannte Unterschrift)) zu erbringen. Zum Nachweis können insbesondere auch freigegebene Beschichtungspläne nach TL-A 0003 bzw. TL-A 0033 Anhang A mit vergleichbarem Beschichtungsaufbau aus vorangegangenen Aufträgen der letzten fünf Jahre vom Wehrwissenschaftlichen Institut für Werk- und Betriebsstoffe (WIWeB) oder einer vergleichbaren Stelle vorgelegt werden. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmen /konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehender Verbindungen (sog. "Eignungsleihe"). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung steht (Verpflichtungserklärung). Bewerber, die aufgrund von Verschwiegenheitspflichterklärungen oder Auflagen zur Geheimhaltung keine technische Beschreibung mit Bildmaterial der entsprechenden Vorhaben vorlegen können oder keine Angaben zum Auftraggeber machen können, müssen dies kurz erläutern. Soweit diese Gründe vorgenannter Schilderung entgegenstehen ist eine Projektdarstellung in "anonymisierter" und abstrakter Form zulässig.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die nachstehende Erklärung ist von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen. Eine aktuelle formlose Bankerklärung (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) z … ganz lesenkürzer
Die nachstehende Erklärung ist von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen. Eine aktuelle formlose Bankerklärung (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Diese Erklärung muss Informationen zu folgenden Punkten beinhalten: 1. Geschäftsverbindung /Kontoführung 2. finanzielle und wirtschaftliche Verhältnisse 3. Kreditbeurteilung 4. Zahlungsverhalten. Die Bankerklärung ist im eingescannten Original in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen ist eine einfache deutsche Übersetzung ausreichend; einer Beglaubigung bedarf es nicht; das eingescannte Original ist beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Bankerklärung vorzulegen. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehender Verbindungen (sog. "Eignungsleihe"). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung steht (Verpflichtungserklärung).- Spezifischer Jahresumsatz
Die nachstehende Erklärung ist von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen. Erklärung über den Jahresumsatz bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) hinsichtlich des Leistungsgegenstandes … ganz lesenkürzer
Die nachstehende Erklärung ist von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen. Erklärung über den Jahresumsatz bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) hinsichtlich des Leistungsgegenstandes (Lieferung von Transportcontainern). Der jeweilige Jahresumsatz muss mindestens 500.000 Euro betragen. Der Nachweis kann durch unterzeichnete Eigenerklärung (fortgeschrittene Signatur oder Textform (eingescannte Unterschrift) geführt werden. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmen /konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehender Verbindungen (sog. "Eignungsleihe"). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung steht (Verpflichtungserklärung). Bedient sich der Bewerber zum Nachweis des erforderlichen Jahresumsatzes eines anderen Unternehmens hat die Verpflichtungserklärung zudem eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens in Höhe des geforderten Jahresumsatzes (500.000. Euro) zu enthalten.- Eintragung in das Handelsregister
Die nachstehenden Angaben und Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) vorzulegen. Die nachstehenden Angaben und Nachweise sind ebenso von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmern mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Nimmt der Bewerber … ganz lesenkürzer
Die nachstehenden Angaben und Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) vorzulegen. Die nachstehenden Angaben und Nachweise sind ebenso von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmern mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Nimmt der Bewerber (bzw. ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft) im Hinblick auf einzelne Eignungskriterien der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (sog. Eignungsleihe), sind die nachstehenden Angaben und Nachweise auch von diesen Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen. Durch den Bewerber einzureichende Angaben und Nachweise: - Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (aktuell ist der Auszug, wenn er nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für die Abgabe des Teilnahmeantrages ist). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform sowie vergleichbare Daten wie sie sich bei registrierten Gesellschaftsformen aus dem Registerauszug ergeben. - Angaben zur Eigentümerstruktur. Hier sind möglichst detaillierte Angaben erforderlich. Bei natürlichen Personen sind Name, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz (Land) anzugeben. Bei juristischen Personen als Gesellschafter sind Sitz und Tätigkeit der Gesellschaft anzugeben. Bei juristischen Personen als Gesellschafter sind zudem wiederum deren Eigentümer anzugeben, soweit möglich bis zur Ebene von natürlichen Personen als Gesellschafter, mindestens aber bis zur achten Stufe der Gesellschafterstruktur gerechnet ab dem Bewerber, sofern zutreffend. Die Vergabestelle behält sich weitergehende Auskunftsverlangen hierzu ausdrücklich vor.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 84 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: - zum Vergabeverfahren zugelassen werden nach § 11 Abs. 1 BwBBG nur Bewerber, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ansässig sind. Bewerbergemeinschaften, bei denen ein Mitglied Drittstaatler im Sinne der Norm ist, werden nicht zugelassen. Auch bei der Eignungsleihe darf sich … ganz lesenkürzer
Leistung: - zum Vergabeverfahren zugelassen werden nach § 11 Abs. 1 BwBBG nur Bewerber, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ansässig sind. Bewerbergemeinschaften, bei denen ein Mitglied Drittstaatler im Sinne der Norm ist, werden nicht zugelassen. Auch bei der Eignungsleihe darf sich nicht auf Dritte bezogen werden, die Drittstaatler im Sinne der Norm sind. - im Angebot sind nach § 11 Abs. 3 BwBBG keine Unterauftragnehmer vorzusehen, die in einem Staat außerhalb der Europäischen Union ansässig sind. - es sind nach § 11 Abs. 4 BwBBG keine Unterauftragnehmer zu beauftragen, die in einem Staat außerhalb der Europäischen Union ansässig sind. § 11 Abs. 5 bleibt hiervon unberührt.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammer Bund, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, siehe § 134 GWB - https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 GWB Unwirksamkeit, siehe § 135 GWB - https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
A. Technische Informationen: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur … ganz lesenkürzer
A. Technische Informationen: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots- Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e- Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e- Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e- Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. B. Teilnahmeantrag: Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) innerhalb der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge hochzuladen. Der Teilnahmeantrag darf nicht als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelt werden. Per Fax oder E-Mail eingehende Teilnahmeanträge werden ebenfalls nicht berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag ist in allen seinen Teilen in deutscher Sprache einzureichen. Dokumenten in Fremdsprachen ist eine (auf gesonderte Aufforderung auch beglaubigte) Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und insbesondere alle Unterlagen enthalten, die zur Eignungsprüfung erforderlich sind. Insoweit wird auch auf die beigefügte "Checkliste" (Anlage 1) verwiesen. Die "Checkliste" (Anlage 1) ist mit entsprechenden Angaben in der Spalte "Beigefügt" von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Soweit sich für die Leistungserbringung im Rahmen einer Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers/Dritten bedient wird, muss für diesen ebenfalls die "Checkliste" (Anlage 1) vorgelegt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen. Von jedem Bewerber ist ein formloses Anschreiben vorzulegen, in dem die Teilnahme beantragt wird. In dem Anschreiben sind zudem die zuständigen Ansprechpartner des Bewerbers unter Angabe von Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu nennen. Das Anschreiben ist zu unterzeichnen (fortgeschrittene Signatur oder Textform (eingescannte Unterschrift)). Bei einer Bewerbergemeinschaft ist das Anschreiben entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft einzureichen und zu unterzeichnen oder einmalig von dem bevollmächtigten Vertreter einzureichen und zu unterzeichnen. Sofern die Einreichung und Unterzeichnung durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgt, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. C. Bewerberfragen: Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 8 Tage vor Ablauf des Schlusstermins für die Einreichung des Teilnahmeantrages eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. D. Sonstiges: Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen zum Projekt dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten, soweit rechtlich zulässig.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1, 56073 Koblenz
- Website
- evergabe-online.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 05.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f9b42258-c251-498e-ac40-074aca601c76.