Mediaagentur für die Arbeitgeberdachmarke der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz · Koblenz, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen Z.26-0174veröffentlicht 30.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 1,78 Mio. €
- Laufzeit
- 48 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1,78 Mio. €
- Laufzeit
- 48 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Koblenz56068, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichlbm.vergabe.rlp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (119 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 9 Tagen
- Heute
- Fragen bis 23:59 Uhrin 15 Tagenan Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
- Angebotsfrist 10:00 Uhrin 24 Tagennur elektronisch über lbm.vergabe.rlp.de
- Bindefrist endetin 4 Monaten86 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Strategische Konzeption (Mediaplanung), operative Umsetzung und Erfolgskontrolle einer crossmedialen Media-Kampagne für die Arbeitgeberdachmarke der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz
Beschreibung des Loses
Strategische Konzeption und Mediaplanung (Zielgruppenerreichbarkeitsanalyse, Auswahl und strategische Planung der geeigneten digitalen und analogen Medien / Plattformen, Budgetplan) Medieneinkauf (Buchung und Steuerung der Werbeflächen) inkl. Reporting und Erfolgskontrolle crossmedialen Media-Kampagne für die Arbeitgeberdachmarke der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung13 von 13 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Nachweis über die Eintragung im Handelsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweis über die Eintragung des Bieters im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist (aktueller Nachweis, nicht beglaubigte Kopie genügt). … ganz lesenkürzer
Nachweis über die Eintragung im Handelsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweis über die Eintragung des Bieters im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist (aktueller Nachweis, nicht beglaubigte Kopie genügt). Hinweis: Unternehmen, die weder im Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. Anmeldung/Nachweis der Tätigkeit beim Finanzamt) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben. Auch in diesen Fällen ist die erlaubte Berufsausübung auf geeignete Weise nachzuweisen.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherun … ganz lesenkürzer
Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Mindestanforderung an die Deckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, abgeschlossen sein: - Personenschäden mindestens 1.000.000 EUR - Sachschäden mindestens 1.000.000 EUR - Vermögensschäden mindestens 500.000 EUR- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Teil A - Referenzen (Dienstleistung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert wird die Benennung von mindestens drei (3) Referenzprojekten über die strategische Konzeption (Mediaplanung), die operative Umsetzung und die Erfolgskontrolle einer crossmedialen Media-Kampagne oder über vergle … ganz lesenkürzer
Teil A - Referenzen (Dienstleistung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert wird die Benennung von mindestens drei (3) Referenzprojekten über die strategische Konzeption (Mediaplanung), die operative Umsetzung und die Erfolgskontrolle einer crossmedialen Media-Kampagne oder über vergleichbare Leistungen in den letzten drei (3) Jahren. Die zu benennenden Referenzen müssen im Hinblick auf die Komplexität der Leistungsausführung hinsichtlich den geforderten Leistungen mit der abzuschließenden Rahmenvereinbarung vergleichbar sein. An die einzutragenden Referenzen gelten die folgenden Mindestanforderungen: - Mindestens zwei (2) der einzutragenden Referenzen müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen sein und mindestens drei (3) Monaten bestanden haben oder seit mindestens drei (3) Monaten ungekündigt bestehen. - Mindestens zwei (2) der einzutragenden Referenzen müssen ein Mediabudget (reine externe Mediakosten, ohne Agenturvergütung) von mindestens 250 .000 EUR brutto haben. - Mindestens eine (1) der einzutragenden Referenzen muss in Zusammenhang mit einer Recruiting Kampagne stehen. Hinweis: Das Mediabudget umfasst ausschließlich die externen Mediakosten. Das Agenturhonorar ist hier nicht inkludiert. Werden keine Referenzen vorgelegt, die diesen Anforderungen entsprechen, werden die Angebote als ungeeignet ausgeschlossen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Teil A - Unternehmensdarstellung (Anzahl Beschäftigte) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittliche jährliche Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten in den vergangenen 3 Jahren. Mindestanforderung: Mindestens 3 festangestellte Mitarbeiter im Jahr 2025.
- Anzahl der Führungskräfte
- Teil A - Unternehmensdarstellung (Anzahl Führungskräfte) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittliche jährliche Anzahl der Führungskräfte in den vergangenen 3 Jahren.
- Finanzkennzahlen
- Teil A - Unternehmensdarstellung (Bilanzsumme) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bilanzsumme des letzten verfügbaren Geschäftsjahres des Unternehmens.
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Teil A - Unternehmensdarstellung (Gesamtjahresumsatz) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den vergangenen 3 Jahren.
- Spezifischer Jahresumsatz
- Teil A - Unternehmensdarstellung (Jahresumsatz Tätigkeitsbereich) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Jahresumsatz des Unternehmens aus den vergangenen 3 Jahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Teil A - Unternehmensdarstellung (Qualitätssicherung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen.
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Teil A - Unternehmensdarstellung (technische Ausrüstung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens.
- Umweltmanagementmaßnahmen
- Teil A - Unternehmensdarstellung (Umweltmanagementmaßnahmen) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Diese Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren, wobei die Vertragsdurchführung ab dem 01.01.2028 unter einem Haushaltsvorbehalt steht. Die Rahmenvereinbarung kann durch den Auftraggeber nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren - maximal zweima … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Diese Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren, wobei die Vertragsdurchführung ab dem 01.01.2028 unter einem Haushaltsvorbehalt steht. Die Rahmenvereinbarung kann durch den Auftraggeber nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren - maximal zweimalig - jeweils um weitere 12 Monate verlängert werden. Die jeweilige Verlängerung muss durch den Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt werden. Die Maximallaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt somit vier Jahre (48 Monate).- Optionen
- Siehe Abschnitt "Verlängerung" der Rahmenvereinbarung bzw. des Vertrags
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- lbm.vergabe.rlp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 86 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Einzureichende Unterlagen: - Teil A - Eigenerklärungen, - Teil A - Eigenerklärungen Sanktionen EU, - Teil A - Eigenerklärung Scientology-Schutzerklärung, - Teil A - Tariftreue-/Mindestentgelterklärung. Sofern Bietergemeinschaft: - Teil A - Bietergemeinschaft, Sowie von jedem Mitglied … ganz lesenkürzer
Leistung: Einzureichende Unterlagen: - Teil A - Eigenerklärungen, - Teil A - Eigenerklärungen Sanktionen EU, - Teil A - Eigenerklärung Scientology-Schutzerklärung, - Teil A - Tariftreue-/Mindestentgelterklärung. Sofern Bietergemeinschaft: - Teil A - Bietergemeinschaft, Sowie von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft: a) Teil A - Eigenerklärungen, b) Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU, c) Teil A - Tariftreue-/Mindestentgelterklärung, d) Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung. Sofern Unterauftragnehmer: - Teil A - Unterauftragnehmer, sowie von jedem Unterauftragnehmer: a) Teil A - Verfügbarkeitserklärung Unterauftragnehmer. b) Teil A - Eigenerklärungen, c) Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU, d) Teil A - Tariftreue-/Mindestentgelterklärung. Sofern Eignungsleihe, von jedem Eignungsverleiher: a) Verfügbarkeitserklärung, b) Teil A - Eigenerklärungen, c) Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU, d) Teil A - Tariftreue-/Mindestentgelterklärung.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5DY616EJFR# Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" durchgeführt. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5DY616EJFR# Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" durchgeführt. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht. Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV). Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote. Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen: - Textform ("einfache" elektronische Signatur) - Fortgeschrittene elektronische Signatur - Qualifizierte elektronische Signatur Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig! Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen". Sofern sich die Eignungsleihe auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit bezieht, besteht eine gemeinsame Haftung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 3 VgV. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20, 56068 Koblenz
- Website
- zbl.rlp.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ae5209a2-0e25-48e8-bae2-4bcf76dcac5e.