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vergebenEU-weitBeratungRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über die Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE NRW) in den Jahren 2025 bis 2027, optional bis 2028

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2024-033veröffentlicht 26.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 787 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Nordrhein-Westfalen (31 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.01.2025 – 31.12.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Düsseldorf40213, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (21 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Angebotspreis40 %
  • Qualität der Veranstaltungskonzepte60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Auftragsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Agenturleistungen zur Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. Die Auftragnehmerin unterstützt den Auftraggeber hierbei in seiner Öffentlichkeitsarbeit in den Jahren 2025 bis 2027, optional bis 2028. Umfassende fachinhaltliche Konzeptionsleistungen für Veranstaltungen sind nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung.

Beschreibung des Loses

Der Auftraggeber ruft die Agenturleistungen zur Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen im Bedarfsfall ab dem 01.01.2025 schriftlich oder per E-Mail bei der Auftragnehmerin ab (Einzelabruf). In der Regel besteht ein Vorlauf von mindestens 10 Wochen bis zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung.

Der Auftraggeber kann Agenturleistungen für Veranstaltungen, die bis zum 31.12.2024 abgerufen und bis zum 30.06.2025 abgeschlossen sind noch aus einem bestehenden Vertrag beziehen.

Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber ein veranstaltungsübergreifendes Customer Relations Management-Tool (im Folgenden: CRM-Tool) zur Verfügung zu stellen, über das die Veranstaltungen abgewickelt werden können.

Dem Auftraggeber ist es sehr wichtig, dass seine Veranstaltungen nachhaltig geplant und umgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Konzeption, die Organisation und die Durchführung einer Veranstaltung so geplant werden muss, dass so wenige natürliche Ressourcen wie möglich in Anspruch genommen werden, Sozial- und Tarifstandards eingehalten werden sowie langlebige, wiederverwendbare Materialien zum Einsatz kommen. Dies bedeutet zum Beispiel: a) Es sind Locations anzubieten, die gut mit dem ÖPNV zu erreichen sind. Es ist außerdem darauf zu achten, dass sie ebenfalls ressourcenschonend arbeiten. b) Materialien und Ausstattungsgegenstände sind langlebig, recycelbar, ökologisch und gesundheitlich unbedenklich auszuwählen. c) Beim Catering sind Produkte aus ökologischem Landbau und fairem Handel zu bevorzugen. In der Regel sind saisonale Lebensmittel, vorzugsweise vegetarisch bzw. plant-based, sowie Mehrweggeschirr, -besteck und -gläser zu verwenden. d) Es müssen Verpackungen zum Einsatz kommen, die Abfälle vermeiden oder ver-ringern. e) Bei Give-aways ist darauf zu achten, dass sie umweltfreundlich sind und bei der Herstellung Sozialstandards eingehalten werden. f) Barrierefreiheit ist zu gewährleisten. g) Bei allen Kommunikationsmaßnahmen zu Veranstaltungen und Dialogangeboten ist durchgängig eine geschlechtersensible Sprache zu verwenden.

Folgende Veranstaltungstypen werden idealtypisch unterschieden und sind üblicherweise im Rahmen der Beauftragung durchzuführen: 1. Herausgehobene Netzwerk- und Repräsentationsveranstaltung (z.B. Jahreswirtschaftsempfang), 2. Preisverleihungen (bspw. Innovationspreis, Gründungspreis), 3. Fachtagungen und -kongresse, 4. Dialog- und Beteiligungsformate für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, 5. Dialog- und Beteiligungsformate für Bürgerinnen und Bürger (z.B. Tag der offenen Tür, NRW-Tag), 6. Sonstige Formate (digital, hybrid, vor Ort).

Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer kann weiterhin mit ad-hoc Einzelleistungen betraut werden. Hierunter sind kurzfristig zu erbringende Agenturleistungen zu verstehen, die kein festes Veranstaltungsformat haben. Hierzu zählt bspw. die Erstellung von Messewänden und -ständen für kleinere Präsentationen, die Realisierung von kleineren, internen Events des Auftraggebers, etc.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotspreis40 %
Qualität der Veranstaltungskonzepte60 %
Preis
AngebotspreisDie Wertung des Preises erfolgt auf der Grundlage des "Gesamtwertungspreises Stundensätze" entsprechend den nachfolgend dargestellten Grundsätzen: Die Bieterin/Der Bieter hat den jeweiligen (netto) Stundensatz für jede der drei vorgegebenen Qualifikationsstufen (QS1, QS1, QS3) in das Formblatt P einzutragen. Die jeweils von der Bieterin/vom Bieter angebotenen Stundensätze für die QS 1 bis 3 sind zu addieren und in der Tabelle des Formblatts P als Gesamtsumme Stundensätze entsprechend einzutragen. Maßgeblich für die Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist der so auf Grundlage der Angaben der Bieterin/des Bieters ermittelte "Gesamtwertungspreis Stundensätze".
Qualität
Qualität der VeranstaltungskonzepteAuf Grundlage der Angaben aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, sind dem Angebot zwei nachvollziehbare Kurzkonzepte für zwei Beispielveranstaltungen beizufügen, die unter Ziffer 4.1 und 4.2 der Leistungsbeschreibung näher beschrieben werden. In dem jeweiligen Kurzkonzept sind die planerische und konzeptionelle Umsetzung der jeweiligen Beispielveranstaltung zu beschreiben. Zusätzlich hat die Bieterin/der Bieter das jeweilige Formular K (Kalkulation Kurzkonzept K1 bzw. K2) auszufüllen (Mindestanforderung). Die Kalkulation muss sämtliche im Formular aufgeführten Einzelpositionen beinhalten und abdecken. Die Ergänzung weiterer Positionen ist nicht erwünscht. Der Umfang jedes Kurzkonzepts ist auf 5 DIN A4-Seiten, Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,15 Zeilen, begrenzt. Abbildungen, Schaubilder, schematische Darstellungen etc. zur Erläuterung können als Anlage zum Kurzkonzept eingebracht werden; diese werden nicht auf den Umfang von 5 Seiten angerechnet. Über den vorstehenden Umfang hinausgehende Darstellungen werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Die Kostenkalkulation des Formulars K (Kalkulation Kurzkonzept) wird nicht auf die vorstehende Seitenzahlvorgabe angerechnet. Das Zuschlagskriterium "Qualität der Veranstaltungskonzepte" wird insgesamt mit 60% gewichtet. Hierbei werden die beiden Veranstaltungskonzepte K1 und K2 separat bewertet und gehen mit jeweils 30% in die Gesamtbewertung ein. Unter Ziffer V. 4.1 bzw. 4.2 der Leistunmgsbeschreibung ist dargelegt, was Gegenstand und Inhalt der von den Bieterinnen und Bietern zu erstellenden Kurzkonzepte 1 und 2 ist und welche Erwartungen der Auftraggeber insoweit hat. Unter Berücksichtigung der dort formulierten Anforderungen bewertet der Auftraggeber die Kurzkonzepte jeweils unter Ausübung des ihm zustehenden subjektiven Beurteilungsspielraums im Hinblick auf die Frage, ob und inwieweit die Ausführungen der Bieterin/des Bieters eine möglichst anforderungsgerechte Ausführung der Leistungen in möglichst hoher Qualität erwarten lassen. Vom Auftraggeber werden im Rahmen einer Gesamtschau alle im jeweiligen Kurzkonzept zu berücksichtigenden und von der Bieterin/vom Bieter dargestellten Aspekte bewertet. Bewertet werden bei Kurzkonzept 1 dabei insbesondere die Ausführungen der Bieterin/des Bieters im Hinblick auf die folgenden Aspekte: - Vollständigkeit: Bewertet wird, inwieweit die im Kurzkonzept dargestellten einzelnen Leistungen die für die Beispielsveranstaltung typischer Weise erforderlichen Leistungen vollumfänglich umfassen und alle wesentlichen Aspekte bzw. Meilensteine der Veranstaltungsplanung, Durchführung (inkl. möglicher Fremdleistungen) und Nachbereitung konkret benannt und dargestellt sind. - Schlüssigkeit: Bewertet wird, inwieweit die Darstellungen zur Vorbereitung und zum Ablauf der Veranstaltung strukturiert sind und die Abfolge schlüssig ist. Dabei wird auch der Aspekt der Kalkulation der Kosten und deren einzelner Positionen, wie von der Bieterin/vom Bieter in Formular K 1 angeboten, dahingehend bewertet, inwieweit die Kalkulation und die Einzelposten zu den konzeptionellen Ausführungen im Kurzkonzept passen und in sich plausibel und nachvollziehbar sind. - Zielerreichung: Bewertet wird, inwieweit die im Kurzkonzept dargestellten Leistungen und konzeptionellen Ideen zum Fachthema, zu den Zielen und zur Zielgruppe der Beispielsveranstaltung passen und diese fördern. Hierbei wird insbesondere Wert darauf gelegt, dass mittels innovativer und interaktiver Formate und ggf. auch technischer/digitaler Unterstützung eine optimale Ansprache, Wissensvermittlung und Vernetzung der Teilnehmer sowie ein zielgruppengerechtes Diskussionsklima erreicht wird. Bewertet werden bei Kurzkonzept 2 dabei insbesondere die Ausführungen der Bieterin/des Bieters im Hinblick auf die folgenden Aspekte: - Vollständigkeit: Bewertet wird, inwieweit die im Kurzkonzept dargestellten einzelnen Leistungen die für die Beispielsveranstaltung typischer …

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2028, sofern der Auftraggeber dies der Auftragnehmerin bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der dreijährigen Vertragslaufzeit in Textform mitteilt.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Ver … ganz lesenSieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIKE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIKE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIKE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIKE NRW.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFY1TZPSGFU Die Kommunikation im Vergabeverfahren findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW statt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Mohr Events GmbH, Düsseldorf9

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

169vergebene Aufträge
4,5Angebote je Los im Median (140 Lose mit Angabe)
298.873 €Zuschlagswert im Median
190.800 € – 557.918 €mittlere Hälfte, 26 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 12.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung eca5d8d5-edd2-4ac7-b441-053604cb1233.