Rahmenvereinbarung "Strategische Top-Managementberatung im Bankenumfeld"
NRW.BANK AöR · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 699-004429-00-101-79520veröffentlicht 05.02.2025erstmals 05.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.
- Landesbürgschaften - Tätigkeit als Mandatar des Landes Nordrhein-Westfalen: Prüfung und Bearbeitung der Anträge auf Landesbürgschaften, Verwaltung und Abwicklung künftiger LandesbürgschaftenLand Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Finanzen · DüsseldorfFrist 04.12.2026
- Aerospace.NRW: Clusterorganisation für die Luft- und Raumfahrtindustrie in Nordrhein-WestfalenMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen · DüsseldorfFrist 24.11.2026
- Rahmenvereinbarung KommunikationsagenturDeutsche Energy Terminal GmbH (DET) · DüsseldorfFrist 20.11.2026
Alle Ausschreibungen: Beratung in Nordrhein-Westfalen (31 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 4 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Düsseldorf40213, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (37 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.
- Niedrigster Preis20 %
- Beratungsqualität40 %
- Personalqualität40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −1,8 Punkte |
| 25 % teurer | −4 Punkte |
| 50 % teurer | −6,7 Punkte |
| 100 % teurer | −10 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 21 Monaten
- 2. Berichtigung (diese Fassung)vor 21 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 20 Monatenan Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 20 Monatennur elektronisch über evergabe.nrw.de
- Öffnung der Angebote 12:01 Uhrvor 20 Monaten
- Bindefrist endetvor 17 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über strategische Top-Managementberatung für die NRW.BANK. Strategische Top-Managementberatung im Sinne dieser Ausschreibung umfasst sämtliche Beratungsleistungen von Führungskräften und Entscheidungsträgern der NRW.BANK, insbesondere im oberen Management, bei der Entwicklung und Umsetzung von strategischen und unternehmerischen Entscheidungen. Wesentliche Themen und Projekte, auf die sich die zu bringenden Beratungsleistungen beziehen können, sind u. a. die Optimierung der Förderstrategie sowie der Unternehmensstruktur, das Risikomanagement und Krisenbewältigungsmaßnahmen, die digitale Transformation und die Einführung neuer Technologien, die Implementierung von Compliance und Regulierungsanforderungen, die Umsetzung von Maßnahmen der Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung, die Entwicklung von Wachstumsstrategien sowie Wettbewerbsanalysen und Change Management. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen nach dieser Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt 6.000 Personentage (bezogen auf die maximal zulässige Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren), gestaffelt wie folgt: - Partner: 900 Personentage - Senior Berater: 1.700 Personentage - Berater: 3.400 Personentage Für Leistungen aus der Rahmenvereinbarung gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von insgesamt 7.200 Personentage, gestaffelt wie folgt: - Partner: 1.080 Personentage - Senior Berater: 2.040 Personentage - Berater: 4.080 Personentage Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU). Die Rahmenvereinbarung besteht mit bis zu 4 Unternehmen. Die auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge können, soweit in der Rahmenvereinbarung alle Bedingungen für die Erbringung der Leistung festgelegt sind, durch Einzelabruf ohne erneutes Vergabeverfahren vergeben werden. Anderenfalls erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge mittels eines erneuten Vergabeverfahrens zwischen den Rahmenvertragspartnern (Miniwettbewerb). Die Einzelaufträge dürfen nur durch Berater ausgeführt werden, die der jeweilige Rahmenvereinbarungspartner in seinem Angebot zu dieser Rahmenvereinbarung benannt hat, oder durch qualitativ mindestens vergleichbare Berater. Der Nachweis der Vergleichbarkeit obliegt der Auftragnehmerin. Die Rahmenvereinbarung tritt zum 01.09.2025 in Kraft und hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.08.2027. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch bis zum 31.08.2029. Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Niedrigster PreisFür die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (im Weiteren auch: Preisblatt) zu verwenden. Maßgeblich für den Angebotsvergleich ist der Brutto(gesamt)preis (=Angebotsvergleichspreis). Bitte beachten Sie: (1.) Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Personentage. Alle abgefragten Preise sind einheitlich wie abgefragt mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. (2.) Die im Preisblatt angegebenen Tagessätze basieren auf einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden. Sollte in Ausnahmefällen mehr oder weniger als 8 Stunden geleistet werden, so werden die mehr oder weniger geleisteten Stunden mit 1/8 des Tagessatzes anteilig verrechnet. (3.) Die angegebenen Tagessätze beinhalten alle etwa anfallenden Reisekosten / Reisespesen und alle Kosten, Auslagen und Nebenleistungen der Auftragnehmerin (sofern relevant, auch die Einräumung von Urheber- und Nutzungsrechten). (4.) Es sind ausschließlich die dafür im Preisblatt vorgesehenen Felder (gelb unterlegt) zu befüllen. (5.) Das Preisblatt muss vollständig ausgefüllt, darf aber nicht geändert, ergänzt und / oder kommentiert werden darf. Dies kann zum Ausschluss führen. Angebotsvergleichspreis ist der im Vordruck 08: Preisblatt ausgewiesene Bruttogesamtpreis. Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die volle Punktzahl in Höhe von 20 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 20 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
- Qualität
- BeratungsqualitätZur Feststellung der Angebotsqualität im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 2: Beratungsqualität hat jeder Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 09: Beratungskonzept zu verwenden Bitte beachten Sie: (1.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Skizzen sind zugelassen. Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (2.) Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums außer Betracht. (3.) Der Vordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet. In dem Beratungskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: - Organisation 15 % (= 15 Punkte) - Vorgehensweise 20 % (= 20 Punkte) - Wissensmanagement 05 % (= 05 Punkte) Die Anforderungen, auf die es der Auftraggeberin zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: 1.1 Organisation: Das Konzept legt dar, durch welche Maßnahmen die Verfügbarkeit der im Angebot benannten Berater (oder qualitativ mindestens vergleichbarer Berater) für die auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge sichergestellt ist. In diesem Kontext kommt es der NRW.BANK insbesondere auch auf eine Darstellung des vorhandenen Beraterpools (insb. im Bereich strategische Top-Managementberatung im Bankenumfeld) und der Vertretungsorganisation an. 1.2 Vorgehensweise: Die im Konzept dargelegte Vorgehensweise zur Umsetzung der Beratungsleistungen im Bereich Top-Management ist fachlich-konzeptionell auf die Herbeiführung bestmöglicher inhaltlicher Ergebnisse ausgerichtet ("Best Practices"). 1.3 Wissensmanagement: Das Konzept beschreibt das Wissensmanagement des Bieters. Es kommt der NRW.BANK dabei insbesondere auch auf folgendes an: Es finden im Rahmen der Durchführung der vorliegenden Rahmenvereinbarung und der auf ihr beruhenden Einzelaufträge eine Vernetzung und ein Austausch zwischen den Beratern statt. Neue Trends werden erkannt und auftragsbezogen umgesetzt. Das Konzept zum Zuschlagskriterium 2: Beratungsqualität wird zu jedem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Der Bieter bzw. die Bieter mit der je …
- Qualität
- PersonalqualitätZur Feststellung der Angebotsqualität im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 3: Personalqualität hat jeder Bieter ein Konzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 10: Personalkonzept zu verwenden. Bitte beachten Sie: (1.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Skizzen sind zugelassen. Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (2.) Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums außer Betracht. (3.) Der Vordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet. In dem Personalkonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: - Erfahrung des Partners: 20 % (= 20 Punkte) - Erfahrung der Senior Berater: 15 % (= 15 Punkte) - Erfahrung der Berater: 05 % (= 05 Punkte) Die Anforderungen, auf die es der Auftraggeberin zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: 1.1 Erfahrung des Partners: Der im Angebot namentlich zu benennende Partner (exakt 1 Person) verfügt - über die Erfüllung der insoweit in den Vergabeunterlagen bekanntgemachten Mindestanforderungen hinaus - über umfassende Erfahrungen in der Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich des Gegenstandes der Rahmenvereinbarung (strategische Top-Managementberatung im Bankenumfeld) und in der Anleitung von Teammitgliedern. Dazu sind dem Konzept ein aussagekräftiger CV des Partners beizufügen, der auch persönliche Referenzen darlegt. Im Hinblick auf die persönlichen Referenzen sind - je Referenzprojekt - der Zeitraum der Referenzleistung, der Beratungs- oder Projektgegenstand, die persönliche Rolle, die konkreten Aufgaben sowie der Umfang der Beteiligung des Partners darzustellen. Anonymisierte oder typisierte Angaben sind insoweit nicht gestattet. 1.2 Erfahrung der Senior Berater: Der im Angebot namentlich zu benennenden Senior Berater (exakt 2 Personen) verfügen - über die Erfüllung der insoweit in den Vergabeunterlagen bekanntgemachten Mindestanforderungen hinaus - über umfassende Erfahrungen in der Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich des Gegenstandes der Rahmenvereinbarung (strategische Top-Managementberatung im Bankenumfeld) und in der Anleitung von Teammitgliedern. Dazu sind dem Konzept aussagekräftige CVs der Senior Berater beizufügen, die auch persönliche Referenzen darlegen. Im Hinblick auf die persönlichen Referenzen sind - je Referenzprojekt - der Zeitraum der Referenzleistung, der Beratungs- oder Projektgegenstand, die persönliche Rolle, die konkreten Aufgaben sowie der Umfang der Beteiligung der Senior Manager darzustellen. Anonymisierte oder typisierte Angaben sind insoweit nicht gestattet. 1.3 Erfahrung der Berater: Alle (weiteren) Berater (exakt 4 Personen) sind ebenfalls im Angebot namentlich zu benennen. Sie verfügen - über die Erfüllung der insoweit in den Vergabeunterlagen bekanntgemachten Mindestanforderungen hinaus - über Erfahrungen in der Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des Gegenstandes der Rahmenvereinbarung (strategische Top-Managementberatung im Bankenumfeld). Dazu sind dem Konzept aussagekräftige CVs der Berater beizufügen, die auch persönliche Referenzen darlegen. Im Hinblick auf die persönlichen Referenzen sind - je Referenzprojekt - der Zeitraum der Referenzleistung, der Beratungs- oder Projektgegenstand, die persön …
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaat … ganz lesenkürzer
Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Erlaubnis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.- Kriterium
Bieter müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung (Strategische Top-Managementberatung im Bankenumfeld) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Ab … ganz lesenkürzer
Bieter müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung (Strategische Top-Managementberatung im Bankenumfeld) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. Bitte beachten Sie: (1.) Geschäftsjahre, für die Sie Umsätze angeben, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht zu den letzten drei Geschäftsjahren. (2.) Unerheblich ist, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht bzw. ein Jahresabschluss vorliegt. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingung: 1. Der Umsatz des Bieters im Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 10.000.000 Euro betragen haben. 2. Umsatz im Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung ist ausschließlich Umsatz aus Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Top-Management für Institute im Sinne von § 1 Absatz 1b des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) oder vergleichbar.- Kriterium
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages. Der Versicherungsnachweis ist im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei des Versicherers oder des betreuenden Versicherungsdienstleisters/ -maklers zu erbringen. § … ganz lesenkürzer
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages. Der Versicherungsnachweis ist im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei des Versicherers oder des betreuenden Versicherungsdienstleisters/ -maklers zu erbringen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Die Versicherung muss die folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall vorsehen: Personen- und Sachschäden: 2.000.000 Euro Vermögensschäden: 500.000 Euro- Kriterium
Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 05.02.2022 bis zum 04.02.2025 (Referenzzeitraum) erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers. Es wird darauf hing … ganz lesenkürzer
Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 05.02.2022 bis zum 04.02.2025 (Referenzzeitraum) erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers. Es wird darauf hingewiesen, dass über den genannten Referenzzeitraum hinaus auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre, aber weniger als fünf Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bitte beachten Sie: (1.) Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar. (2.) Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Die nachfolgenden Mindestbedingungen an Referenzen gemäß den Ziffn. (1.) bis Ziff. (3.) sind kumulativ zu erfüllen. Dies gilt sowohl für die Referenzkategorien (1.), (2.) und (3.) als auch für die unter jeder Referenzkategorie genannten Mindestbedingungen. Mehrfachnennungen von Referenzen unter Ziff. (1.) bis Ziff. (3.) sind zulässig, nicht aber unter lediglich einer Ziffer. Eine Referenz wird nur dann als geeignet angesehen, wenn anhand der jeweiligen Referenzerläuterungen die Erfüllung der jeweils genannten Mindestbedingungen nachgewiesen ist: (1.) Referenzkategorie 1: Mindestens drei Referenzen mit folgenden Referenzleistungen (kumulativ) - Fortlaufende Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Strategische Top-Managementberatung - im Bankenumfeld [d. h. Institute im Sinne von § 1 Absatz 1b des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) oder vergleichbar] - unter Anwendung externer Markt- bzw. Unternehmenskenntnisse ("Outside-In-View", beispielsweise Benchmark-Datenbanken oder Marktstudien) - über einen Zeitraum von mindestens zwei zusammenhängenden Monaten im Referenzzeitraum vom 05.02.2022 bis zum 04.02.2025 (unabhängig vom Auftragsbeginn / Auftragsende; Dienstleistungen, die mehr als drei Jahre, aber weniger als fünf Jahre zurückliegen, werden ebenfalls berücksichtigt). (2.) Referenzkategorie 2: Mindestens eine Referenz mit folgenden Referenzleistungen (kumulativ) - Fortlaufende Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Strategische Top-Managementberatung - für eine Förderbank oder ein sonstiges Förderinstitut (beispielsweise Investitionsbanken, Strukturbanken), das staatliche Förderprogramme und -mittel verwaltet bzw. vergibt - unter Anwendung externer Markt- bzw. Unternehmenskenntnisse ("Outside-In-View", beispielsweise Benchmark-Datenbanken oder Marktstudien) - über einen Zeitraum von mindestens zwei zusammenhängenden Monaten im Referenzzeitraum vom 05.02.2022 bis zum 04.02.2025 (unabhängig vom Auftragsbeginn / Auftragsende; Dienstleistungen, die mehr als drei Jahre, aber weniger als fünf Jahre zurückliegen, werden ebenfalls berücksichtigt). (3.) Referenzkategorie 3: Mindestens eine Referenz mit folgenden Referenzleistungen (kumulativ) - Fortlaufende Erbringung von Projektmanagementleistungen (Projekt zur Planung und Umsetzung einer strategischen Maßnahme oder komplexes Organisationsprojekt) - im Bankenumfeld [d. h. Institute im Sinne von § 1 Absatz 1b des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) oder vergleichbar] - über einen Zeitraum von mindestens zwei zusammenhängenden Monaten im Referenzzeitraum vom 05.02.2022 bis zum 04.02.2025 (unabhängig vom Auftragsbeginn / A …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- Die Rahmenvereinbarung tritt zum 01.09.2025 in Kraft und hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.08.2027. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch bis zum 31.08.2029.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 4 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.nrw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 10.03.2025, 12:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Siehe Vertragsunterlagen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 - 10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) Text der Rahmenvereinbarung b) Anlage 01 Antworten auf Bieterfragen und Hinweise der NRW.BANK im Vergabeverfahren. c) Anlage 02 Leistungsbeschreibung d) Anlage 03 Preisblatt (= Vordruck 08) e) Anlage 04 Bewerb … ganz lesenkürzer
1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) Text der Rahmenvereinbarung b) Anlage 01 Antworten auf Bieterfragen und Hinweise der NRW.BANK im Vergabeverfahren. c) Anlage 02 Leistungsbeschreibung d) Anlage 03 Preisblatt (= Vordruck 08) e) Anlage 04 Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) - soweit relevant - f) Anlage 05 Eigenerklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eigenerklärung tech-nische und berufliche Leistungsfähigkeit ( = Vordrucke 05 und 05a) - soweit relevant - g) Anlage 06 Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordrucke 07 und 07a) - soweit relevant - h) Anlage 07 Verantwortlicher Ansprechpartner der Auftragnehmerin (= Vordruck 06) i) Anlage 08 Verpflichtungserklärung Datenschutz j) Anlage 09 Verpflichtungserklärung Compliance/ Insidervorschriften k) Anlage 10 Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz l) Anlage 11 Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EstG m) Anlage 12 Beratungskonzept (Vordruck 09) n) Anlage 13 Personalkonzept (Vordruck 10) o) Anlage 14 Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) p) Anlage 15 Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragsnehmerin finden keine Anwendung. Dies gilt sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für die Einzelverträge oder Leistungsabrufe. 3. Einzelaufträge 1. Die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge können, soweit in der Rahmenvereinbarung alle Bedingungen für die Erbringung der Leistung festgelegt sind, durch Einzelabruf ohne erneutes Vergabeverfahren nach den Absätzen 2 und 3 vergeben werden. Anderenfalls erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge mittels eines erneuten Vergabeverfahrens zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern nach den Absätzen 4 und 5 (im Weiteren: Miniwettbewerb). 2. Die Vergabe von Einzelaufträgen gemäß Absatz 1 Satz 1 kann in den nachstehenden Fällen durch Einzelabruf ohne erneutes Vergabeverfahren erfolgen a. bis zu einem geschätzten Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer, b. wenn ernsthafte und nachweisbare Gründe der Vertraulichkeit dies erfordern, soweit der Schutz der Vertraulichkeit nicht durch weniger einschneidende Maßnahmen gewährleistet werden kann, zum Beispiel durch Anforderungen, die auf den Schutz der Vertraulichkeit der Informationen abzielen, die die NRW.BANK im Rahmen eines Miniwettbewerbs zur Verfügung stellt, c. wenn der Auftrag zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Rahmenvereinbarungspartner erbracht werden kann, weil aus objektiven Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist, oder wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, d. wenn äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die die NRW.BANK nicht vorausgesehen konnte, und die ihr nicht zurechenbar sind, die Durchführung eines Miniwettbewerbes nicht zulassen, e. wenn zusätzliche Beratungsleistungen des ursprünglichen Rahmenvereinbarungspartners beschafft werden sollen, die entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Rahmenvereinbarungspartners dazu führen würde, dass die NRW.BANK eine Leistung mit unterschiedlichen Beratungsmethoden und / oder -schwerpunkte in Kauf nehmen müsste, die Laufzeit dieser öffentlichen Aufträge darf in der Regel drei Jahre nicht überschreiten, f. wenn eine Beratungsdienstleistung beschafft werden soll, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen besteht, die durch die NRW.BANK an den Rahmenvereinbarungspartner vergeben werden, der den ersten Einzelauftrag erhalten hat, sofern der ursprüngliche Einzelauftrag mittels eines Miniwettbewerbes zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern vergeben wurde. 3. In den Fällen nach Absatz 2 …- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DQJS 1. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW sowie allen einschlägigen weiteren Bu … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DQJS 1. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW sowie allen einschlägigen weiteren Bundes- und Landesgesetzen in jeweils aktueller Fassung. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu den geltenden Gesetzen sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. 2. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04b abzugeben. 3. Die NRW.BANK behält sich vor, Bieterpräsentationen durchzuführen, die nicht gesondert bewertet werden, sondern lediglich zur Verifizierung der Angebotsangaben (insb. im Beratungs- und Personalkonzept) dienen. Die NRW.BANK behält sich vor zur Bieterpräsentation nur diejenigen Bieter zuzulassen, die nach vorläufiger Wertung der Beratungs- und Personalqualität und des Angebotspreises die höchste Gesamtpunktzahl erzielen und somit Zuschlagsaussichten haben. Sofern erforderlich, finden diese Präsentationen voraussichtlich persönlich im Rahmen eines Vor-Ort-Termins im Zeitraum vom 28.04.2025 bis zum 16.05.2025 in den Räumlichkeiten der NRW.BANK, Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf, statt. An den Präsentationen müssen der im Personalkonzept benannte Partner sowie die zwei im Personalkonzept benannten Senior Berater teilnehmen. (Nach-) Verhandlungen erfolgen nicht. 4. Mit jedem Angebot vorzulegende Unterlagen: a) Vordruck 01 Angebotsvordruck b) Soweit relevant: Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaften c) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung d) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB e) Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG f) Vordruck 04b Eigenerklärung Sanktionen g) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit h) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit i) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner j) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe und Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (Unterauftragnehmer-Benennung nur, soweit i. S. v. § 36 VgV zumutbar) k) Vordruck 08: Preisblatt l) Handelsregisterauszug m) Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung n) Vordruck 09: Beratungskonzept o) Vordruck 10: Personalkonzept 5. a) Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen. b) Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leistungen selbstständig ausführen soll. c) Jeder Bieter wird dazu aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Dafür ist jeweils der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann der die NRW.BANK von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer unter Verwendung des Vordrucks 07 zu benennen und unter Verwendung des Vordrucks 07a: Nachweis Unterau …
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- NRW.BANK AöR
- Anschrift
- Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf
- Kontakt
- einkauf@
nrwbank.de - Auskünfte
- Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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- BekanntmachungFrist 10.03.2025
- 2. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 10.03.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 10.03.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a60b63d0-3bd5-4e2e-98bc-6862ae48df8a.