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vergebenEU-weitBeratungRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung "Strategische Top-Managementberatung im Bankenumfeld"

NRW.BANK AöR · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 699-004429-00-101-79520veröffentlicht 06.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 607 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Beratung in Nordrhein-Westfalen (31 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

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Vormerkenmit kostenlosem Konto

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Düsseldorf40213, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (37 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Niedrigster Preis20 %
  • Beratungsqualität40 %
  • Personalqualität40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieser Auftragsvergabe ist eine Rahmenvereinbarung über strategische Top-Managementberatung für die NRW.BANK. Strategische Top-Managementberatung im Sinne dieser Ausschreibung umfasst sämtliche Beratungsleistungen von Führungskräften und Entscheidungsträgern der NRW.BANK, insbesondere im oberen Management, bei der Entwicklung und Umsetzung von strategischen und unternehmerischen Entscheidungen. Wesentliche Themen und Projekte, auf die sich die zu bringenden Beratungsleistungen beziehen können, sind u. a. die Optimierung der Förderstrategie sowie der Unternehmensstruktur, das Risikomanagement und Krisenbewältigungsmaßnahmen, die digitale Transformation und die Einführung neuer Technologien, die Implementierung von Compliance und Regulierungsanforderungen, die Umsetzung von Maßnahmen der Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung, die Entwicklung von Wachstumsstrategien sowie Wettbewerbsanalysen und Change Management. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen nach dieser Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt 6.000 Personentage (bezogen auf die maximal zulässige Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren), gestaffelt wie folgt: - Partner: 900 Personentage - Senior Berater: 1.700 Personentage - Berater: 3.400 Personentage Für Leistungen aus der Rahmenvereinbarung gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von insgesamt 7.200 Personentage, gestaffelt wie folgt: - Partner: 1.080 Personentage - Senior Berater: 2.040 Personentage - Berater: 4.080 Personentage Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU). Die Rahmenvereinbarung besteht mit bis zu 4 Unternehmen. Die auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge können, soweit in der Rahmenvereinbarung alle Bedingungen für die Erbringung der Leistung festgelegt sind, durch Einzelabruf ohne erneutes Vergabeverfahren vergeben werden. Anderenfalls erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge mittels eines erneuten Vergabeverfahrens zwischen den Rahmenvertragspartnern (Miniwettbewerb). Die Einzelaufträge dürfen nur durch Berater ausgeführt werden, die der jeweilige Rahmenvereinbarungspartner in seinem Angebot zu dieser Rahmenvereinbarung benannt hat, oder durch qualitativ mindestens vergleichbare Berater. Der Nachweis der Vergleichbarkeit obliegt der Auftragnehmerin. Die Rahmenvereinbarung tritt zum 01.09.2025 in Kraft und hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.08.2027. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch bis zum 31.08.2029. Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Niedrigster Preis20 %
Beratungsqualität40 %
Personalqualität40 %
Preis
Niedrigster PreisFür die erforderlichen Preisangaben war der Vordruck 08: Preisblatt (im Weiteren auch: Preisblatt) zu verwenden. Maßgeblich für den Angebotsvergleich war der Brutto(gesamt)preis (=Angebotsvergleichspreis). Angebotsvergleichspreis war der im Vordruck 08: Preisblatt ausgewiesene Bruttogesamtpreis. Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhielt die volle Punktzahl in Höhe von 20 Punkten. Alle anderen Bieter erhieten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 20 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Qualität
BeratungsqualitätZur Feststellung der Angebotsqualität im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 2: Beratungsqualität hatte jeder Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür war der Vordruck 09: Beratungskonzept zu verwenden In dem Beratungskonzept wurden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: - Organisation 15 % (= 15 Punkte) - Vorgehensweise 20 % (= 20 Punkte) - Wissensmanagement 05 % (= 05 Punkte) Die Anforderungen, auf die es der Auftraggeberin zu jedem Unterkriterium ankam, wurden wie folgt präzisiert: 1.1 Organisation: Das Konzept legt dar, durch welche Maßnahmen die Verfügbarkeit der im Angebot benannten Berater (oder qualitativ mindestens vergleichbarer Berater) für die auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge sichergestellt ist. In diesem Kontext kommt es der NRW.BANK insbesondere auch auf eine Darstellung des vorhandenen Beraterpools (insb. im Bereich strategische Top-Managementberatung im Bankenumfeld) und der Vertretungsorganisation an. 1.2 Vorgehensweise: Die im Konzept dargelegte Vorgehensweise zur Umsetzung der Beratungsleistungen im Bereich Top-Management ist fachlich-konzeptionell auf die Herbeiführung bestmöglicher inhaltlicher Ergebnisse ausgerichtet ("Best Practices"). 1.3 Wissensmanagement: Das Konzept beschreibt das Wissensmanagement des Bieters. Es kommt der NRW.BANK dabei insbesondere auch auf folgendes an: Es finden im Rahmen der Durchführung der vorliegenden Rahmenvereinbarung und der auf ihr beruhenden Einzelaufträge eine Vernetzung und ein Austausch zwischen den Beratern statt. Neue Trends werden erkannt und auftragsbezogen umgesetzt. Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhielt die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhielten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendete die Auftraggeberin die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
Qualität
PersonalqualitätZur Feststellung der Angebotsqualität im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 3: Personalqualität war Konzept zu erstellen. Dafür war der Vordruck 10: Personalkonzept zu verwenden. In dem Personalkonzept wurden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: - Erfahrung des Partners: 20 % (= 20 Punkte) - Erfahrung der Senior Berater: 15 % (= 15 Punkte) - Erfahrung der Berater: 05 % (= 05 Punkte) Die Anforderungen, auf die es der Auftraggeberin zu jedem Unterkriterium ankam, wurden wie folgt präzisiert: 1.1 Erfahrung des Partners: Der im Angebot namentlich zu benennende Partner (exakt 1 Person) verfügt - über die Erfüllung der insoweit in den Vergabeunterlagen bekanntgemachten Mindestanforderungen hinaus - über umfassende Erfahrungen in der Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich des Gegenstandes der Rahmenvereinbarung (strategische Top-Managementberatung im Bankenumfeld) und in der Anleitung von Teammitgliedern. Dazu sind dem Konzept ein aussagekräftiger CV des Partners beizufügen, der auch persönliche Referenzen darlegt. Im Hinblick auf die persönlichen Referenzen sind - je Referenzprojekt - der Zeitraum der Referenzleistung, der Beratungs- oder Projektgegenstand, die persönliche Rolle, die konkreten Aufgaben sowie der Umfang der Beteiligung des Partners darzustellen. Anonymisierte oder typisierte Angaben sind insoweit nicht gestattet. 1.2 Erfahrung der Senior Berater: Der im Angebot namentlich zu benennenden Senior Berater (exakt 2 Personen) verfügen - über die Erfüllung der insoweit in den Vergabeunterlagen bekanntgemachten Mindestanforderungen hinaus - über umfassende Erfahrungen in der Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich des Gegenstandes der Rahmenvereinbarung (strategische Top-Managementberatung im Bankenumfeld) und in der Anleitung von Teammitgliedern. Dazu sind dem Konzept aussagekräftige CVs der Senior Berater beizufügen, die auch persönliche Referenzen darlegen. Im Hinblick auf die persönlichen Referenzen sind - je Referenzprojekt - der Zeitraum der Referenzleistung, der Beratungs- oder Projektgegenstand, die persönliche Rolle, die konkreten Aufgaben sowie der Umfang der Beteiligung der Senior Manager darzustellen. Anonymisierte oder typisierte Angaben sind insoweit nicht gestattet. 1.3 Erfahrung der Berater: Alle (weiteren) Berater (exakt 4 Personen) sind ebenfalls im Angebot namentlich zu benennen. Sie verfügen - über die Erfüllung der insoweit in den Vergabeunterlagen bekanntgemachten Mindestanforderungen hinaus - über Erfahrungen in der Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des Gegenstandes der Rahmenvereinbarung (strategische Top-Managementberatung im Bankenumfeld). Dazu sind dem Konzept aussagekräftige CVs der Berater beizufügen, die auch persönliche Referenzen darlegen. Im Hinblick auf die persönlichen Referenzen sind - je Referenzprojekt - der Zeitraum der Referenzleistung, der Beratungs- oder Projektgegenstand, die persönliche Rolle, die konkreten Aufgaben sowie der Umfang der Beteiligung des Beraters darzustellen. Anonymisierte oder typisierte Angaben sind insoweit nicht gestattet. Der Bieter mit der jeweils höchsten Wertungspunktzahl erhielt die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhielten gemessen an der höchsten Wertung eine geringere Punktzahl (Formel: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl).

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung tritt zum 01.09.2025 in Kraft und hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.08.2027. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch bis zum 31.08.2029.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 - 10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) Text der Rahmenvereinbarung b) Anlage 01 Antworten auf Bieterfragen und Hinweise der NRW.BANK im Vergabeverfahren. c) Anlage 02 Leistungsbeschreibung d) Anlage 03 Preisblatt (= Vordruck 08) e) Anlage 04 Bewerb … ganz lesen1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) Text der Rahmenvereinbarung b) Anlage 01 Antworten auf Bieterfragen und Hinweise der NRW.BANK im Vergabeverfahren. c) Anlage 02 Leistungsbeschreibung d) Anlage 03 Preisblatt (= Vordruck 08) e) Anlage 04 Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) - soweit relevant - f) Anlage 05 Eigenerklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eigenerklärung tech-nische und berufliche Leistungsfähigkeit ( = Vordrucke 05 und 05a) - soweit relevant - g) Anlage 06 Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordrucke 07 und 07a) - soweit relevant - h) Anlage 07 Verantwortlicher Ansprechpartner der Auftragnehmerin (= Vordruck 06) i) Anlage 08 Verpflichtungserklärung Datenschutz j) Anlage 09 Verpflichtungserklärung Compliance/ Insidervorschriften k) Anlage 10 Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz l) Anlage 11 Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EstG m) Anlage 12 Beratungskonzept (Vordruck 09) n) Anlage 13 Personalkonzept (Vordruck 10) o) Anlage 14 Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) p) Anlage 15 Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragsnehmerin finden keine Anwendung. Dies gilt sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für die Einzelverträge oder Leistungsabrufe. 3. Einzelaufträge 1. Die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge können, soweit in der Rahmenvereinbarung alle Bedingungen für die Erbringung der Leistung festgelegt sind, durch Einzelabruf ohne erneutes Vergabeverfahren nach den Absätzen 2 und 3 vergeben werden. Anderenfalls erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge mittels eines erneuten Vergabeverfahrens zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern nach den Absätzen 4 und 5 (im Weiteren: Miniwettbewerb). 2. Die Vergabe von Einzelaufträgen gemäß Absatz 1 Satz 1 kann in den nachstehenden Fällen durch Einzelabruf ohne erneutes Vergabeverfahren erfolgen a. bis zu einem geschätzten Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer, b. wenn ernsthafte und nachweisbare Gründe der Vertraulichkeit dies erfordern, soweit der Schutz der Vertraulichkeit nicht durch weniger einschneidende Maßnahmen gewährleistet werden kann, zum Beispiel durch Anforderungen, die auf den Schutz der Vertraulichkeit der Informationen abzielen, die die NRW.BANK im Rahmen eines Miniwettbewerbs zur Verfügung stellt, c. wenn der Auftrag zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Rahmenvereinbarungspartner erbracht werden kann, weil aus objektiven Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist, oder wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, d. wenn äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die die NRW.BANK nicht vorausgesehen konnte, und die ihr nicht zurechenbar sind, die Durchführung eines Miniwettbewerbes nicht zulassen, e. wenn zusätzliche Beratungsleistungen des ursprünglichen Rahmenvereinbarungspartners beschafft werden sollen, die entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Rahmenvereinbarungspartners dazu führen würde, dass die NRW.BANK eine Leistung mit unterschiedlichen Beratungsmethoden und / oder -schwerpunkte in Kauf nehmen müsste, die Laufzeit dieser öffentlichen Aufträge darf in der Regel drei Jahre nicht überschreiten, f. wenn eine Beratungsdienstleistung beschafft werden soll, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen besteht, die durch die NRW.BANK an den Rahmenvereinbarungspartner vergeben werden, der den ersten Einzelauftrag erhalten hat, sofern der ursprüngliche Einzelauftrag mittels eines Miniwettbewerbes zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern vergeben wurde. 3. In den Fällen nach Absatz 2 …
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5D8Y2

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
The Boston Consulting Group GmbH, Berlin; KPMG AG WPG, Berlin; PwC Strategy& (Germany) GmbH, Düsseldorf; Roland Berger GmbH, München15

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

156vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (104 Lose mit Angabe)
349.000 €Zuschlagswert im Median
224.300 € – 730.818 €mittlere Hälfte, 30 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 10.03.2025
  3. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 10.03.2025
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 10.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0769ca11-e002-4b23-b801-2b6dcb402b74.