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Interimsarchiv - Regalsysteme

Stadt Bad Münstereifel · Bad Münstereifel, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2026-VgV-M3-V017-003veröffentlicht 05.11.2026erstmals 07.10.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergaben-wirtschaftsregion-aachen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (57 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 06.11.2026Alle in den Kalender

  1. Erstveröffentlichung
    vor 30 Tagen
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 1 Tag
  3. Heute
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
    in 7 Tagen
  5. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    Bad Münstereifel
    in 7 Tagen
  6. Bindefrist endet
    55 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 2 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Das Stadtarchiv von Bad Münstereifel befand sich bis zum Hochwasser 2021 im Keller des Rathauses, Marktstraße 11 und erlitt bei der Flutkatastrophe schwere Schäden. Das Archivgut musste geborgen und eingefroren werden. Das Archivgesetz Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) legt klare Verpflichtungen zur Erhaltung von Archivgut für kommunale Archive fest. Gem. § 5 II S.1 ArchivG NRW besteht die Pflicht, Archivgut auf Dauer sicher zu verwahren, was bedeutet, dass einmal übernommene Unterlagen langfristig erhalten werden müssen. Dies ist ohne technische Mittel bei schätzungsweise 9.500 Archivkartons nicht möglich. Die in diesem Dokument beschriebene Maßnahme umfasst die Einrichtung eines temporären Magazins in den Arloffer Thonwerken, um die beschädigten und teilweise restauratorisch aufgearbeiteten Archivbestände konservatorisch fachgerecht zu lagern und zu verzeichnen, bis ein dauerhaftes Archivgebäude verfügbar ist. Die Interimsmaßnahme M3-1 ist Teil des Gesamtprojekts zur Wiederherstellung des Stadtarchivs Bad Münstereifel nach den Überschwemmungsschäden im Juli 2021. Das Gebäude bietet eine Grundfläche von ca. 626 m² und ist ein eingeschossiger Gebäudekomplex in Massivbauweise mit Flachdachkonstruktion. Es wurde von Experten des LVR Archivberatungs- und Fortbildungszentrums als geeignet eingestuft, da es mit geringem Aufwand an die notwendigen Standards angepasst werden kann. Der Gebäudekomplex umfasst mehrere Räume, die für die Archivnutzung umgebaut werden müssen. Der Auftragnehmer (AN) schuldet die vollständige, genehmigungsfähige und betriebsbereite Herstellung der Archivnutzung einschließlich Planung im Umfang der erforderlichen Werk-/Montage- und Detailplanung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Prüfungen, Dokumentation, Abstimmung inklusive aller funktionsnotwendigen Nebenleistungen, auch wenn diese nicht einzeln genannt sind. Somit obliegt die Wahl der technischen, konstruktiven und organisatorischen Umsetzung dem AN. Die angebotene Lösung muss die beschriebenen Leistungsziele vollständig erfüllen und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Funktionsgleichwertige Lösungen sind zulässig, sofern sie das geforderte Leistungsniveau mindestens erreichen. Eine detaillierte Übersicht zu den im EU-Verfahren ausgeschriebenen Leistungen findet sich in der Leistungsbeschreibung. Der Leistungsbeginn ist ab Zuschlagserteilung. Die Regalanlage muss spätestens bis zum 29.01.2027 vollständig montiert, geprüft und betriebsbereit übergeben werden, da ab diesem Zeitpunkt die ersten Archivalien angeliefert werden.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Es findet eine reine Preisbewertung der jeweils angebotenen Bruttogesamtpreise (gem. ausgefülltem LV) statt. Das zuschlagfähige Angebot mit dem niedrigsten - noch angemessenen - Gesamtpreis erhält den Zuschlag.

Eignung7 von 7 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Keine Eintragung in ein relevantes Berufsregister, Angaben zu PQ und EEE: Unternehmen, die in dem "Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich" (AVPQ) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU regis … ganz lesenKeine Eintragung in ein relevantes Berufsregister, Angaben zu PQ und EEE: Unternehmen, die in dem "Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich" (AVPQ) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend mit dem Angebot einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bieter hat zusammen mit seinem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen, in der er bestätigt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von - mindestens 3.000.000,00 EUR je Verstoß für Personenschäden sowie - mindestens 1.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden u … ganz lesenDer Bieter hat zusammen mit seinem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen, in der er bestätigt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von - mindestens 3.000.000,00 EUR je Verstoß für Personenschäden sowie - mindestens 1.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden), besteht und dass die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres mindestens das Doppelte dieser Deckungssumme beträgt. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung aus-reichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann. Das Beibringen von BEstätigung des Versicherers wird nicht gefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, diese von denjenigen Bietern auf gesonderte Nachforderung zu verlangen, der für die Beauftragung vorgesehen ist.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit anhand von Erfahrungswerten/Referenzprojekten. Der Auftraggeber geht davon aus, dass ein Bieter leistungsfähig ist, wenn er mind. drei Referenzen nachweist, die kumulativ folgende Anforderungen erfüllen: - Die Referenz muss abgeschlossen s … ganz lesenDer Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit anhand von Erfahrungswerten/Referenzprojekten. Der Auftraggeber geht davon aus, dass ein Bieter leistungsfähig ist, wenn er mind. drei Referenzen nachweist, die kumulativ folgende Anforderungen erfüllen: - Die Referenz muss abgeschlossen sein. Als abgeschlossen gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. - Die Referenz muss aus den letzten drei Jahren stammen. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Angebote. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistungen in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. - Die Referenz muss vergleichbar zur hiesigen Leistungsbeschreibung sein. Hiervon geht der Auftraggeber aus, wenn die Referenz folgende Leistungsbestandteile umfasst: o Lieferung und Montage von Rollregalen für eine kulturbewahrende Institution. Zu den kulturbewahrenden Institutionen zählt der Auftraggeber Archive, Museen, Bibliotheken oder gleichwertige Einrichtungen.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Nachunternehmer: Sofern der Bieter beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter mit Abgabe des Angebotes anzugeben, welche Teile des Auftrags er als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemei … ganz lesenNachunternehmer: Sofern der Bieter beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter mit Abgabe des Angebotes anzugeben, welche Teile des Auftrags er als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche). Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Nachunternehmererklärung - in Angebotsschreiben enthalten Die Bieter, haben auf gesondertes Anfordern nach Angebotsfrist durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Hierzu ist auf gesonderte Anforderung durch den AG nach Angebotsfrist beizubringen: - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Anteil der Unterauftragsvergabe
Eignungsleihe: Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner Eignung in Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters de … ganz lesenEignungsleihe: Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner Eignung in Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Der Bieter hat der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen nebst weiteren Eignungsnachweisen auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers vorlegt. Bedient sich der Bieter oder Mitglied(er) einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit (bspw. Referenzen) anderer Unternehmen, so hat der Bieter oder Mitglied(er) einer Bietergemeinschaft diese Unternehmen zwingend als Nachunternehmer anzugeben. Der Auftraggeber überprüft sodann im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot beizubringen. Hierfür stellt der Auftraggeber die Anlage 8.a-VgV-Erklärungen Eignungsleihe bereit. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) - in Angebotsschreiben enthalten - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe - in 8.a-VgV-Erklärungen Eignungsleihe enthalten - Eignungsnachweise des Eignungsverleihers in 8.a-VgV-Erklärungen Eignungsleihe enthalten o Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB o Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (sofern einschlägig) o Unternehmensreferenzen" (sofern einschlägig) o Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
55 Tage
Angebotsöffnung
13.11.2026, 12:00 Uhr. Bad Münstereifel. Die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten bei Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; de … ganz lesenDer Antrag (auf Nachprüfung) ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Bes … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen - vom 27.Mai 2025).
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMY159#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 391 (Möbel) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

419vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (442 Lose mit Angabe)
238.143 €Zuschlagswert im Median
63.888 € – 489.027 €mittlere Hälfte, 70 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 06.11.2026 auf 13.11.2026 verschoben
  2. BekanntmachungFrist 06.11.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 06.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 68e05a8a-0a41-4b81-b1a5-3256f6fcd757.