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vergebenEU-weitPlanungRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung Sachverständigenleistungen Leit- und Sicherungstechnik

MV Mannheimer Verkehr GmbH · Mannheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 106-26-E15veröffentlicht 28.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 131 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mannheim.

Alle Ausschreibungen: Planung in Baden-Württemberg (259 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.08.2026 – 31.07.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Mannheim68165, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (44 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (96 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
    vor 5 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
    vor 4 Monaten
  4. Bindefrist endet
    32 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 3 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2030
    vor 3 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Es wird eine Rahmenvereinbarung für Sachverständigenleistungen im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik ausgeschrieben.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/4861afad-7634-4963-9310-911a46f150c … ganz lesenDie Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/4861afad-7634-4963-9310-911a46f150c4/suitabilitycriteria Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Mit dem Angebot ist einzureichen: Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. 1.Erklärungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen, 2.Erklärungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Soz … ganz lesenDie in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. 1.Erklärungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen, 2.Erklärungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, 3.Erklärungen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten, 4.Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen, dass der Bieter also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot Referenzprojekte anzugeben, die erkennen lassen, dass der Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Art und Umfang in der Lage ist. Der Bieter hat dazu Referenzprojekte anzugeben, die den u … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot Referenzprojekte anzugeben, die erkennen lassen, dass der Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Art und Umfang in der Lage ist. Der Bieter hat dazu Referenzprojekte anzugeben, die den unter (a) bis (d) genannten Anforderungen genügen. Ausreichend ist eine Referenz je Anforderungsbereich. Es ist auch möglich, mit einer Referenz mehrere Anforderungsbereiche abzudecken. Es ist aber auch möglich, mehrere Referenzen zum Nachweis der Anforderungen in den jeweiligen Anforderungsbereiche ((a) bis (d)) einzureichen. Die Erfüllung der Anforderungen in den Bereichen (b) bis (d) können dabei mit bis zu jeweils 3 Referenzen belegt werden. Anzugeben sind Referenzen über Leistungen, die in den letzten 3 Jahren erbracht worden sind. (a) Referenz Stellwerkstechnik der Firma Alstom Referenz, die fundierte Kenntnisse in der Stellwerkstechnik der Firma Alstom (ehemals Bombardier Transportation) mit dem Typ EBI Lock 500 und deren eingesetzte Komponenten, belegt. (b) Referenz Bahnübergangssicherungsanlagen der Firmen Pintsch, Scheidt & Bachmann sowie Siemens Referenz, die Erfahrungen in Projekten mit Bahnübergangssicherungsanlagen der Firmen Pintsch, Scheidt & Bachmann sowie Siemens belegt. (c) Referenz Fahrsignalanlagen nach §21 BOStrab der Firmen Stadler Signalling Deutschland, Hanning & Kahl sowie Siemens Referenz, die Erfahrungen in Projekten mit Fahrsignalanlagen nach §21 BOStrab der Firmen Stadler Signalling Deutschland, Hanning & Kahl sowie Siemens belegt. (d) Referenz Einzelweichensteuerungen der Firmen Stadler Signalling Deutschland, Hanning & Kahl sowie Siemens Referenz, die fundierte Kenntnisse in Einzelweichensteuerungen der Firmen Stadler Signalling Deutschland, Hanning & Kahl sowie Siemens belegt.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Des Weiteren hat der Bieter zu erklären, dass die bei ihm eingesetzten Personen die Kriterien der VDV Mitteilung 3317 "Auswahl und Einsatz von Sachverständigen für Bahnanwendungen" aktueller Stand erfüllen. Es sind die Fachkenntnisse im Sachgebiet „Signaltechnische Anlagen“ obligatorisch. Darüber hi … ganz lesenDes Weiteren hat der Bieter zu erklären, dass die bei ihm eingesetzten Personen die Kriterien der VDV Mitteilung 3317 "Auswahl und Einsatz von Sachverständigen für Bahnanwendungen" aktueller Stand erfüllen. Es sind die Fachkenntnisse im Sachgebiet „Signaltechnische Anlagen“ obligatorisch. Darüber hinaus verlangt der Auftraggeber eine Akkreditierung der LEA Baden-Württemberg für das Sachgebiet "Signaltechnische Anlagen" sowie die Eintragung als sachkundige Person bei der TAB Baden-Württemberg. Auf gesonderte Anforderung ist dies dem Auftraggeber nachzuweisen. Der Bieter hat zu erklären, dass die Akkreditierung der LEA Baden-Württemberg für das Sachgebiet "Signaltechnische Anlagen" sowie die Eintragung als sachkundige Person bei der TAB Baden-Württemberg vorliegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2026
Vertragsende
31.07.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
32 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: siehe Vergabeunterlagen

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Einhaltung der Erklärungsinhalte der Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. 2. unterschriebene Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes … ganz lesenLeistung: 1. Einhaltung der Erklärungsinhalte der Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. 2. unterschriebene Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) 3. unterschriebene Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Int … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Es werden 775 Stunden pro Jahr Sachverständigenleistungen ausgeschrieben. Dazu kommen Zuschläge für Wochenend- und Nachtarbeit sowie Reisekosten. Bei dem Aufkommen handelt sich um das geschätzte Aufkommen. Höchstmengen sowie Mindestmengen sind in den Vergabeunterlagen näher bezeichnet. Gemäß § 3 … ganz lesenEs werden 775 Stunden pro Jahr Sachverständigenleistungen ausgeschrieben. Dazu kommen Zuschläge für Wochenend- und Nachtarbeit sowie Reisekosten. Bei dem Aufkommen handelt sich um das geschätzte Aufkommen. Höchstmengen sowie Mindestmengen sind in den Vergabeunterlagen näher bezeichnet. Gemäß § 3 Abs. 1 des Einzelabrufvertrags gilt, dass der AN die Vergütung aus diesem Vertrag entsprechend seines Angebots erhält. Die angebotenen Stundensätze gelten für alle durch den Auftraggeber abgerufenen Mengen (bis zur Höchstmenge).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

549vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (441 Lose mit Angabe)
189.989 €Zuschlagswert im Median
92.059 € – 460.683 €mittlere Hälfte, 223 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 42aa5713-4679-44ec-bc55-4f963a668497.