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Neubau einer 2-gleisigen Stadtbahnstrecke im Glückstein-Quartier und Neubau von 4 Haltestellen, 1. Bauabschnitt

MV Mannheimer Verkehr GmbH · Mannheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 072-26-EK7veröffentlicht 20.10.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 43 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
9 Monate22.02.2027 – 03.12.2027
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mannheim68165, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (44 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (96 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Tagen
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 03.12.2027
    in 3 Monaten

Beschreibung

Das Leistungsverzeichnis beschreibt Gewerkübergreifende Maßnahmen, Maßnahmen zum Neubau einer 2-gleisigen Stadtbahnstrecke im Glückstein-Quartier (M016) und dem Neubau von 4 Haltestellen.

Neben den Leistungen für die Stadtbahnstrecke, erfolgt der Umbau des Platzes südlich des Hauptbahnhofes. Durch den Neubau der Stadtbahnstrecke und der Neuordnung des Straßenraums sind ebenfalls Leistungen der Stadtentwässerung (EBS) sowie der MVV (Fernwärme, Strom, TK, Wasser) Teil des Auftrages.

Das Bauvorhaben umfasst den Umbau der bestehenden Gleise der Linie 3 sowie den Neubau der Stadtbahnstrecke entlang der Vorhaltetrasse in der Glücksteinallee. Hierbei werden folgende Leistungen ausgeführt: • Neubau der Stadtbahnstrecke von der Joseph-Keller-Straße bis über die Landteilstraße sowie die neue Anbindung der Linie 3 • Einbau von Gleiskonstruktionen teilweise im Masse-Feder-System • Rück- und Neubau der Haltestelle Hauptbahnhof Süd, Neubau der Haltestelle Glücksteinallee • Anpassungen in den Nebenflächen im Straßenraum • Herstellung der neuen Verrohrung, Vorbereitung für Leitungsumverlegungen • Herstellung von Gründungen für Fahrleitungsmaste • Stellen von Fahrleitungsmaste (ohne Lieferung) • Signaltechnischer Tiefbau bestehend aus Leerrohren, Schachtanlage, Sockel inkl. Mastlieferung und Montage • Vorstreckung zweier Hausanschlüsse • Umbau eines Kanals (EBS) • Erdarbeiten für Schutzrohre (Fernwärme) • Umbau des Platzes am Hauptbahnhof Süd

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Grüngleisbereich

Das Bauvorhaben umfasst den Umbau der bestehenden Gleise der Linie 3 sowie den Neubau der Stadtbahnstrecke entlang der Vorhaltetrasse in der Glücksteinallee. Hierbei werden folgende Leistungen ausgeführt: • Neubau der Stadtbahnstrecke von der Joseph-Keller-Straße bis über die Landteilstraße sowie die neue Anbindung der Linie 3 • Einbau von Gleiskonstruktionen teilweise im Masse-Feder-System • Rück- und Neubau der Haltestelle Hauptbahnhof Süd, Neubau der Haltestelle Glücksteinallee • Anpassungen in den Nebenflächen im Straßenraum • Herstellung der neuen Verrohrung, Vorbereitung für Leitungsumverlegungen (siehe auch Pkt. 2.7) • Herstellung von Gründungen für Fahrleitungsmaste • Stellen von Fahrleitungsmaste (ohne Lieferung) • Signaltechnischer Tiefbau bestehend aus Leerrohren, Schachtanlage, Sockel inkl. Mastlieferung und Montage • Vorstreckung zweier Hausanschlüsse • Umbau eines Kanals (EBS) • Erdarbeiten für Schutzrohre (Fernwärme)

9 Monate–
2
Platz HBF Süd an RNV

Das Bauvorhaben umfasst den Umbau des Platzes am Hauptbahnhof Süd. Hierbei werden folgende Leistungen ausgeführt: - Abbrucharbeiten - Erdarbeiten - Pflasterarbeiten - Verkehrsausstattung - Markierungsarbeiten - Verkehrszeichen - Verkehrseinrichtungen Montage/Demontage

9 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis60 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog40 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkataloghttps://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/a0441f31-4d2d-4248-9404-c2e9f547095b/awardcriteria 30% Termin- und Logistikkonzept 10% Umwelt Nachhaltigkeit

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
22.02.2027
Vertragsende
03.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Int … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die zwei Lose werden aus technischen/fachlichen Gründen gem. § 97 Abs. 4 GWB nur zusammen vergeben.

Los 2

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
22.02.2027
Vertragsende
03.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Int … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die zwei Lose werden aus technischen/fachlichen Gründen gem. § 97 Abs. 4 GWB nur zusammen vergeben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Sax + Klee GmbH Bauunternehmung, Mannheim3
2Sax + Klee GmbH Bauunternehmung, Mannheim3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

2.882vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.983 Lose mit Angabe)
352.450 €Zuschlagswert im Median
132.402 € – 1,06 Mio. €mittlere Hälfte, 1.458 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Baden-Württemberg (68 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 3. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 15.09.2026 auf 25.09.2026 verschoben
  3. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 15.09.2026
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 15.09.2026
  5. BekanntmachungFrist 15.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 69143949-c111-4d20-9927-8c5b5eb89456.