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Rahmenvereinbarung - Postdienstleistungen für die Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam (3 Lose)

Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen OV-L-552-215-25veröffentlicht 28.07.2025erstmals 28.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 422 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 28.07.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Potsdam14469, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (42 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Leistungsqualität40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 15 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
    vor 14 Monaten
  4. Angebotsfrist 08:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 14 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 08:01 Uhr
    Die Öffnung der Angebote erfolgt ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg.
    vor 14 Monaten
  6. Bindefrist endet
    5 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 9 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Postdienstleistungen, mit einem Unternehmen je Los, mittels einer Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV im Wege eines offenen Verfahrens. - Los 1: Briefsendungen regional (§ 3 Nr. 15 Buchst. a Postgesetz); Abholung der Ausgangspost bei der Landeshauptstadt Potsdam sowie die Abholung der Eingangspost bei der Deutschen Post AG und Beförderung zum Auftraggeber, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen, Zustellgebiet: Leitregion 14 - Los 2: Briefsendungen überregional (§ 3 Nr. 15 Buchst. a Postgesetz); Abholung der Ausgangspost bei der Landeshauptstadt Potsdam, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen, Zustellgebiet: bundesweit (ohne Leitregion 14) und international - Los 3: Postsendungen zu amtlichen Wahl- und Abstimmungs- unterlagen der Landeshauptstadt Potsdam (§ 3 Nr. 15 Buchst. a Postgesetz); Abholung der Sendungen bei der Landeshauptstadt Potsdam, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen Zustellgebiet: bundesweit und international In der Landeshauptstadt Potsdam liegt zudem die Verantwortlichkeit für die Vorbereitung und Durchführung sämtlicher Wahlen. Im Leistungszeitraum findet planmäßig die Vorbereitung und Durchführung der - Bundestagswahl - Europawahl - Kommunalwahl - Landtagswahl - Migrantenbeiratswahl statt, die durch den vorliegenden Leistungsinhalt erfasst wird, um die postalische Durchführbarkeit sicherzustellen. Die Landeshauptstadt Potsdam als kommunale Gebietskörperschaft kommuniziert schwerpunktmäßig in schriftlicher Form und ist damit auf eine qualitativ hochwertige, zuverlässige und unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorschriften gleichzeitig auch kostengünstige Postdienstleistung angewiesen Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV mit einer Rahmenobergrenze. Bei Erreichen der folgenden Maximalsummen endet der Vertrag automatisch. - Los 1: 1.971.910,88 EUR (netto) - Los 2: 706.904,07 EUR (netto) - Los 3: 546.572,43 EUR (netto) Schätzwerte Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass sämtliche in den Leistungsbeschreibungen benannten Versandmengen lediglich als Kalkulationshilfe/-richtschnur dienen sollen. Der Auftraggeber ist berechtigt, von den genannten Sendungsmengen abzuweichen. Er ist berechtigt, größere aber auch geringere Sendungsmengen bis zur benannten Rahmenobergrenze je Los abzurufen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Mindestversandmenge der in der Anlagen Mengengerüste (Los 1 - Los 3) aufgeführten Produkte besteht nicht, jedoch sichert der Auftraggeber die Inanspruchnahme eines anteiligen Auftragswerts in Los 1 und 2 loseweise zu. Die konkreten Festlegungen hierzu sind der Leistungsbeschreibung und den jeweiligen Verträgen zu entnehmen. Vorhaltekosten werden nicht erstattet. Sofern der Bedarf nicht genau benannt werden kann, ist in den Anlagen Mengengerüste (Los 1- Los 3) bei der Anzahl 5 ausgewiesen

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Postsendungen innerhalb der Leitregion 14

Weitere Informationen zur Leistung sind der Leistungsbeschreibung (Formular 3.2) zu entnehmen.

2 Jahre–
2
Postsendungen innerhalb des übrigen Bundesgebiets sowie international

Weitere Informationen zur Leistung sind der Leistungsbeschreibung (Formular 3.2) zu entnehmen.

2 Jahre–
3
Postsendungen zu amtlichen Wahl- und Abstimmungsunterlagen der Landeshauptstadt Potsdam für den Zeitraum 2025 bis 2029

Weitere Informationen zur Leistung sind der Leistungsbeschreibung (Formular 3.2) zu entnehmen.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis60 %
Leistungsqualität40 %
Preis
Die Bewertung des Preises ist der Bewertungsmatrix je Los zu entnehmen.
Qualität
LeistungsqualitätDas einzureichende Konzept ist gemäß den geforderten Kriterien und Unterkriterien je Los aufzugliedern und entsprechend der weitergehenden Erläuterungen in der Bewertungsmatrix inhaltlich auszurichten. Es wird eine kompakte und präzise Darstellung des Konzeptes erwartet (Empfehlung bis zu 6 DIN-A4-Seiten.)

Eignung8 von 8 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Die Erklärung des Bieters/ jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in der dem Vergabeverfahren entsprechenden Leistungsart für die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Angaben sind mit folgenden Mindestjahresumsätzen losspezifisch zu … ganz lesenDie Erklärung des Bieters/ jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in der dem Vergabeverfahren entsprechenden Leistungsart für die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Angaben sind mit folgenden Mindestjahresumsätzen losspezifisch zu betrachten (Formular 4.9): Los 1 - 335.000 Euro netto, Los 2 - 120.000 Euro netto, Los 3 - 90.000 Euro netto, Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zu benennen sind mind. 2 unternehmensbezogene geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren (07/22 bis 07/25), die mit dem vorliegendem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen sind Leistung, die die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Postsendungen des Auftr … ganz lesenZu benennen sind mind. 2 unternehmensbezogene geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren (07/22 bis 07/25), die mit dem vorliegendem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen sind Leistung, die die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Postsendungen des Auftraggebers gemäß § 3 Nr. 15 Buchstabe a) Postgesetz (PostG) beinhalten. Laufende bzw. nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens einem Jahr erbracht werden. Folgende Angaben sind zu tätigen: - Auftragsgegenstand, - Leistungszeitraum, - Auftragswert in Euro (netto), - Beschreibung der Leistung, - Auftraggeber/Abteilung des Auftraggebers und Kontaktdaten, - Vorgangsnummer (sofern bekannt), - Kurzbeschreibung. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Mit dem Angebot sind einzureichen: (1) Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU),sofern einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. … ganz lesenMit dem Angebot sind einzureichen: (1) Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU),sofern einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). (2) Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). (3) Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen (sofern einschlägig): (1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU) (2) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) (3) Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4).
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
(1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder eine vergleichbare Darstellung der Qualitätsmaßnahme (Formular 4.14). Die Erklärung gilt losübergreifend. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Darstellung des Unternehmens einschließlich Benennung des Unternehmens sowie Geschäftsfelder, Vorlage des Nachweises über die Eintragung im Register, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, Angabe zur Rechtsform des Unternehmens und der Unternehmensträger, Stammkapital soweit einschlägig sowie An … ganz lesenDarstellung des Unternehmens einschließlich Benennung des Unternehmens sowie Geschäftsfelder, Vorlage des Nachweises über die Eintragung im Register, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, Angabe zur Rechtsform des Unternehmens und der Unternehmensträger, Stammkapital soweit einschlägig sowie Angabe der vertretungsberechtigten Personen bzw. Organe (Formular 4.5) Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Darstellung der vorhandenen, für die Erbringung der Leistung geeignete technischen Ausrüstung. Es sind Angaben zum Fuhrpark, zu Maschinen, Transportbehälter und Software zu tätigen (siehe Formular 4.8)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die genannten Postdienstleistungen werden für den Leistungszeitraum vom 01.12.2025 bis zum 30.11.2027 benötigt. Sofern der Auftraggeber bis zum 28.02. des Jahres keine schriftliche Kündigung ausspricht, verlängert sich die Rahmenvereinbarung um je ein weiteres Jahr. Dies kann höchstens zweimal erfolgen, sodass sich eine maximale Vertragslaufzeit von insgesamt vier Jahren bis zum 30.11.2029 ergeben kann.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
5 Monate
Angebotsöffnung
12.09.2025, 08:01 Uhr. Die Öffnung der Angebote erfolgt ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: (1) Vertrag je Los (Formulare 3.4.1-3.4.3) (2) Verschwiegenheitsverpflichtung (Formular 3.5) (3) Eigenerklärung der Bewerber- und Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (Formular 4.2) (4) Eigenerklärung Anbieterverzeichnis nach §4 PostG (losspezifisch) Bieter & NU (Formulare 4.11.1/2) (5) … ganz lesenLeistung: (1) Vertrag je Los (Formulare 3.4.1-3.4.3) (2) Verschwiegenheitsverpflichtung (Formular 3.5) (3) Eigenerklärung der Bewerber- und Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (Formular 4.2) (4) Eigenerklärung Anbieterverzeichnis nach §4 PostG (losspezifisch) Bieter & NU (Formulare 4.11.1/2) (5) Erklärung zu den restriktiven Maßnahmen, gem. Verord. (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12) (6) Eigenerklärung zu den Mindestzielen/-quoten emissionsarmer und emissionsfreier Fahrzeuge, die zum Einsatz kommen, gem. § 6 Abs.1 bis 3 SaubFahrzeugBeschG (Formular 4.13 EU). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zu Beginn eines neuen Quartals eine aktualisierte Eigenerklärung zum SaubFahrzeugBeschG beim Auftraggeber einzureichen. (7) Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVerG (Formular 5.3) (8) Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVerG für Nachunternehmer, sofern einschlägig (Formular 5.4) (9) Informationsblatt Datenverarbeitung Verträge (Formular 6.2)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die gen … ganz lesenDie Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
In Bezug auf das Vergabeverfahren sind die Bewerbungsbedingungen (Formular 3.0) und das Informationsblatt zur Datenverarbeitung Vergaben (Formular 6.1) zu beachten.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHBF0 Ergänzende Informationen zum SaubFahrzeugBeschG (Eigenerklärung - Formular 4.13) Im Rahmen der Angebotsabgabe ist für die Berechnung der Mindestziele das Datum maßgebend, an dem der Zuschlag erteilt wird. Weitere Informationen: (1) Die Kommunikation infolge von Bie … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP9YCRHBF0 Ergänzende Informationen zum SaubFahrzeugBeschG (Eigenerklärung - Formular 4.13) Im Rahmen der Angebotsabgabe ist für die Berechnung der Mindestziele das Datum maßgebend, an dem der Zuschlag erteilt wird. Weitere Informationen: (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 28.08.2025 auf 12.09.2025 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 28.08.2025
  4. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 12.09.2025 auf 17.09.2025 verschoben
  5. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 12.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 16d088e1-990d-41be-bc7b-9d4078a4b220.