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vergebenEU-weitPlanung

Freiraumplanung Grünes Band und Wildnissaum Golm

Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen OV-L-453-152-26veröffentlicht 13.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 102 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Potsdam.

Alle Ausschreibungen: Planung in Brandenburg (69 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 17-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
11 Monate14.09.2026 – 31.07.2027, bis zu 17 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Potsdam14469, Brandenburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (42 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • geringster Preis40 %
  • Leistungsqualität60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2027
    vor 55 Tagen
  2. Veröffentlichung
    vor 26 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für die Realisierung des Teilprojektes 03 des Förderprogrammes *Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel. Das Planungsgebiet liegt in Golm, einem Ortsteil im westlichen Potsdam. Planungsgrundlage sind der B-Plan 129 "Nördlich in der Feldmark" und der B-Plan Go 9/96.1 "Großer Plan 1A". Zu dem Gebiet wurde im Zeitraum von 2014 bis 2017 ein Freiraumkonzept erstellt dessen Inhalte im Planungsprozess geprüft und integriert werden soll.

Beschreibung des Loses

Der zu beplanende Bereich in Golm ist momentan eine ungenutzte wilde Freifläche die zunehmend dem Entwicklungsdruck der wachsenden Stadt standhalten muss. Das Potential der Grünflächen zur Klimafolgenanpassung soll bestmöglich ausgeschöpft werden und gleichzeitig soll eine Spiel- und Erholungsnutzung für die Bevölkerung geschaffen werden. Die Grünfläche dient unter anderem als Pufferzone der Wohngebiete zu den Gewerbegebieten. Entlang der Regionalbahnstrecke soll es eine behutsame Freianlagenplanung des Landschaftsraumes umgesetzt werden. Ziel ist es, die geschützten und dort vorkommenden Tierarten zu integrieren und für diese, geeignete Habitate zu schaffen. Durch die Zerschneidung des Landschaftsraumes durch den Bahnverkehr müssen östlich entlang der Gleise Schutzzonen für die Tiere etabliert werden, Dies soll durch einen sogenannten Wildnissaum erreicht werden. Durch Pflanzung verschiedener Pflanz-, Strauch- und Gehölzstrukturen wird die Biodiversität erhöht und eine Pufferzone zu den Bahngleisen für geschützten Arten, aber auch für die Erholungssuchenden geschaffen. Es sollen wasserhaushaltswirksame Maßnahmen geplant, die vorhandenen Biotope eingebunden werden und gleichzeitig soll durch Optimierung der Grünstruktur die Biodiversität des Gesamtareals gesteigert werden. Es entsteht eine Grünfläche die den Fokus auf die erholungsrelevante Ausstattung für die Bevölkerung mit Schaffung von Wege-, Spiel- und Aufenthaltsflächen und auf die Entwicklung und den Schutz der Umwelt setzt. Zur Erreichung dieses Ziels ist die Beteiligung der anwohnenden Nutzer und des Ortsbeirates einzuplanen. Dies wird als besondere Leistung vergütet.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

geringster Preis40 %
Leistungsqualität60 %
Preis
geringster PreisBei der Wertung des Preises wird der Preis in Punkte umgerechnet und mit 40 % gewichtet. Dabei erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis 100 Punkte und ein Angebot mit einem Preis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Angebotspreises 0 Punkte. Die Ermittlung der Punkte für die anderen Angebote erfolgt an Hand folgender Formel: Preispunkte = 100 - 100 x ((Angebotssumme Bieter - Angebotssumme niedrigstes Angebot) / Angebotssumme niedrigstes Angebot) Die berechnete Punktzahl wird kaufmännisch auf die zweite Kommastelle gerundet und anschließend mit dem Faktor von 0,4 gewichtet. Ergibt sich bei der Berechnung der Preispunkte ein Minusergebnis, erhält dieses Angebot auch 0 Punkte.
Qualität
Leistungsqualität2.1 Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung (40%) Kurzdarstellung der Qualifikation und Erfahrung mit Nachweisen der Projektleitung wie folgt (vom Bieter selbst zu erstellen): - Namentliche Nennung der Projektleitung - Nachweise der Qualifikation z. B. Hochschulabschlüsse, Kammerurkunde (Kopie genügt) - Angaben zur Berufserfahrung mit Kurzvita in Jahren Referenzen der Projektleitung (Formblatt 4.7): - von der Projektleitung sind drei (3) vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte, bereits abgeschlossene Projekte oder Leistungen der letzten fünf Jahre (rückwirkend ab Ende Angebotsfrist) einzureichen. 2.2 Qualifikation und Erfahrung der Stellvertretung (30%) Kurzdarstellung der Qualifikation und Erfahrung mit Nachweisen der Stellvertretung wie folgt (vom Bieter selbst zu erstellen): - Namentliche Nennung der Stellvertretung - Nachweise der Qualifikation z. B. Hochschulabschlüsse, Kammerurkunde (Kopie genügt) - Angaben zur Berufserfahrung mit Kurzvita in Jahren Referenzen der Stellvertretung (Formblatt 4.7): - von der Stellvertretung sind zwei (2) vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte, bereits abgeschlossene Projekte oder Leistungen der letzten fünf Jahre (rückwirkend ab Ende Angebotsfrist) einzureichen. 2.3 Qualifikation und Erfahrung der Projektteammitarbeiter (20%) Kurzdarstellung der Qualifikation mit Nachweisen des Projektteammitarbeiter wie folgt (vom Bieter selbst zu erstellen): - Nennung aller Projektteammitglieder - Nachweise der Qualifikation (Hochschulabschlüsse) (Kopie genügt) - Angaben zur Berufserfahrung mit Kurzvita in Jahren - Funktion des Bearbeiters im Büro - Funktion des Bearbeiters im geplanten Projekt Referenzen der Mitarbeitenden (Formblatt 4.7): - Zum Nachweis der Erfahrung in den Arbeitsschwerpunkten der genannten Mitarbeitenden ist je eine vergleichbare Referenz der letzten drei Jahre (rückwirkend ab Ende Angebotsfrist), an der der jeweilige Mitarbeiter mitgearbeitet hat, einzureichen. Vergleichbar meint bei den für die Zuschlagswertung einzureichenden Referenzen: 1 Grünanlagen mit Maßnahmenschwerpunkten zum Klima (Einsatz klimaangepasster Gehölzstrukturen, die Umsetzung von wasserhaushaltswirksamen Maßnahmen etc.) 2 Grünanlagen mit Maßnahmen zum Artenschutz (Erhalt und Steigerung der Biodiversität etc.) 3 Grünanlagen mit dem Fokus auf die Schaffung von Spiel- und Aufenthaltsflächen und eine erholungsrelevante Ausstattung. Die Projektleitung muss alle Punkte (1, 2 und 3) gemeinsam in einer, oder einzeln in mehreren Referenzen nachweisen. Die Stellvertretung muss 2 von den 3 Punkten (1, 2 und 3) nachweisen. Die Projektmitarbeitenden müssen einen der 3 Punkte (1, 2 und 3) nachweisen. (vgl. Wertungsmatrix) Hinweis: Die Einreichung von mehr als den geforde …

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
14.09.2026
Vertragsende
31.07.2027
Verlängerung
bis zu 17-mal: Die Leistungsphasen 1-6 werden mit der Zuschlagserteilung beauftragt. Ein positiver Prüfbericht der baufachlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen 7-8. Die Leistungsphasen 1-3 sind bis zum 30. November 2026, Leistungsphase 4 bis zum 31. Janua … ganz lesenbis zu 17-mal: Die Leistungsphasen 1-6 werden mit der Zuschlagserteilung beauftragt. Ein positiver Prüfbericht der baufachlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen 7-8. Die Leistungsphasen 1-3 sind bis zum 30. November 2026, Leistungsphase 4 bis zum 31. Januar 2027 zu erarbeiten. Sie enthalten die Ergebnisse der Ortsbeirats- und der Bürger-beteiligungen, die vom AN durchgeführt werden und als besondere Leistung vergütet werden. Die Leistungsphase 5 ist bis zum 31. Mai 2027 und die LP 6 bis 31.Juli 2027 zu erstellen. Mit Abschuss der LP 4 erfolgt die Einreichung der Unterlagen für die baufachliche Prüfung. Daraus ergibt sich, dass die Maßnahme in zwei Stufen beauftragt wird. Stufe 1: LP 1-6 mit der Zuschlagserteilung und Stufe 2: LP 7-8 mit positiven Bescheiden der baufachlichen Prüfung. Angabe der Verlängerung in Monaten
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die ge … ganz lesenDie Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRH3AD# (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderung … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRH3AD# (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. (8) Es gelten die VGV Bewerbungsbedingungen

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben7

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 28.07.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4cfdc124-3bcf-464a-ab61-f1263a729ff7.