Bekanntmachung vergebener Auftrag - Rahmenvereinbarung - Postdienstleistungen für die Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam (3 Lose)
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · Potsdam, Brandenburg
Aktenzeichen OV-L-552-215-25veröffentlicht 27.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 3,23 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 3
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Potsdam.
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- Rahmenvereinbarung NotdienstzentraleProPotsdam GmbH, Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH Treuhänder der Stadt Potsdam, Sanierungsträger Potsdam GmbH Treuhänder der Stadt Potsdam, Landeshauptstadt Potsdam vertreten durch PoPotsdam GmbH alle vertreten durch ProPotsdam Wohnen GmbH · PotsdamFrist 12.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 3 Lose · in 12 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 3,23 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Potsdam14469, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (42 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Preis60 %
- Leistungsqualität40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Postdienstleistungen, mit einem Unternehmen je Los, mittels einer Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV im Wege eines offenen Verfahrens. - Los 1: Briefsendungen regional (§ 3 Nr. 15 Buchst. a Postgesetz); Abholung der Ausgangspost bei der Landeshauptstadt Potsdam sowie die Abholung der Eingangspost bei der Deutschen Post AG und Beförderung zum Auftraggeber, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen, Zustellgebiet: Leitregion 14 - Los 2: Briefsendungen überregional (§ 3 Nr. 15 Buchst. a Postgesetz); Abholung der Ausgangspost bei der Landeshauptstadt Potsdam, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen, Zustellgebiet: bundesweit (ohne Leitregion 14) und international - Los 3: Postsendungen zu amtlichen Wahl- und Abstimmungs- unterlagen der Landeshauptstadt Potsdam (§ 3 Nr. 15 Buchst. a Postgesetz); Abholung der Sendungen bei der Landeshauptstadt Potsdam, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen Zustellgebiet: bundesweit und international In der Landeshauptstadt Potsdam liegt zudem die Verantwortlichkeit für die Vorbereitung und Durchführung sämtlicher Wahlen. Im Leistungszeitraum findet planmäßig die Vorbereitung und Durchführung der - Bundestagswahl - Europawahl - Kommunalwahl - Landtagswahl - Migrantenbeiratswahl statt, die durch den vorliegenden Leistungsinhalt erfasst wird, um die postalische Durchführbarkeit sicherzustellen. Die Landeshauptstadt Potsdam als kommunale Gebietskörperschaft kommuniziert schwerpunktmäßig in schriftlicher Form und ist damit auf eine qualitativ hochwertige, zuverlässige und unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorschriften gleichzeitig auch kostengünstige Postdienstleistung angewiesen Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV mit einer Rahmenobergrenze. Bei Erreichen der folgenden Maximalsummen endet der Vertrag automatisch. - Los 1: 1.971.910,88 EUR (netto) - Los 2: 706.904,07 EUR (netto) - Los 3: 546.572,43 EUR (netto) Schätzwerte Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass sämtliche in den Leistungsbeschreibungen benannten Versandmengen lediglich als Kalkulationshilfe/-richtschnur dienen sollen. Der Auftraggeber ist berechtigt, von den genannten Sendungsmengen abzuweichen. Er ist berechtigt, größere aber auch geringere Sendungsmengen bis zur benannten Rahmenobergrenze je Los abzurufen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Mindestversandmenge der in der Anlagen Mengengerüste (Los 1 - Los 3) aufgeführten Produkte besteht nicht, jedoch sichert der Auftraggeber die Inanspruchnahme eines anteiligen Auftragswerts in Los 1 und 2 loseweise zu. Die konkreten Festlegungen hierzu sind der Leistungsbeschreibung und den jeweiligen Verträgen zu entnehmen. Vorhaltekosten werden nicht erstattet. Sofern der Bedarf nicht genau benannt werden kann, ist in den Anlagen Mengengerüste (Los 1- Los 3) bei der Anzahl 5 ausgewiesen
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Postsendungen innerhalb der Leitregion 14 Weitere Informationen zur Leistung sind der Leistungsbeschreibung (Formular 3.2) zu entnehmen. | 2 Jahre | – |
| 2 | Postsendungen innerhalb des übrigen Bundesgebiets sowie international Weitere Informationen zur Leistung sind der Leistungsbeschreibung (Formular 3.2) zu entnehmen. | 2 Jahre | – |
| 3 | Postsendungen zu amtlichen Wahl- und Abstimmungsunterlagen der Landeshauptstadt Potsdam für den Zeitraum 2025 bis 2029 Weitere Informationen zur Leistung sind der Leistungsbeschreibung (Formular 3.2) zu entnehmen. | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Die Bewertung des Preises ist der Bewertungsmatrix je Los zu entnehmen.
- Qualität
- LeistungsqualitätDas einzureichende Konzept ist gemäß den geforderten Kriterien und Unterkriterien je Los aufzugliedern und entsprechend der weitergehenden Erläuterungen in der Bewertungsmatrix inhaltlich auszurichten. Es wird eine kompakte und präzise Darstellung des Konzeptes erwartet (Empfehlung bis zu 6 DIN-A4-Seiten.)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die genannten Postdienstleistungen werden für den Leistungszeitraum vom 01.12.2025 bis zum 30.11.2027 benötigt. Sofern der Auftraggeber bis zum 28.02. des Jahres keine schriftliche Kündigung ausspricht, verlängert sich die Rahmenvereinbarung um je ein weiteres Jahr. Dies kann höchstens zweimal erfolgen, sodass sich eine maximale Vertragslaufzeit von insgesamt vier Jahren bis zum 30.11.2029 ergeben kann.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die gen … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- In Bezug auf das Vergabeverfahren sind die Bewerbungsbedingungen (Formular 3.0) und das Informationsblatt zur Datenverarbeitung Vergaben (Formular 6.1) zu beachten.
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRH9ZH# Ergänzende Informationen zum SaubFahrzeugBeschG (Eigenerklärung - Formular 4.13) Im Rahmen der Angebotsabgabe ist für die Berechnung der Mindestziele das Datum maßgebend, an dem der Zuschlag erteilt wird. Weitere Informationen: (1) Die Kommunikation infolge von B … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRH9ZH# Ergänzende Informationen zum SaubFahrzeugBeschG (Eigenerklärung - Formular 4.13) Im Rahmen der Angebotsabgabe ist für die Berechnung der Mindestziele das Datum maßgebend, an dem der Zuschlag erteilt wird. Weitere Informationen: (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Deutscher Brief Express GmbH, Potsdam | 3 |
| 2 | Deutscher Brief Express GmbH, Potsdam | 3 |
| 3 | Deutscher Brief Express GmbH, Potsdam | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Friedrich-Ebert-Str.79/81, 14469 Potsdam
- Website
- potsdam.de
- Kontakt
- zentrale-vergabestelle@
rathaus.potsdam.de
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 28.08.2025 auf 12.09.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 28.08.2025
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 12.09.2025 auf 17.09.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 12.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 87ae0df7-5dcf-45c4-bad1-c69f44f315de.