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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung operativer User Research

AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen · Erfurt, Sachsen

Aktenzeichen 39/2025veröffentlicht 07.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 583 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 31 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.06.2025 – 31.05.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Erfurt99084, Dresden, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (57 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualitätskonzepte70 %
  • Gesamtpreis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2029
    vor 17 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand des offenen Verfahrens war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Rekrutierung von Testpersonen und die Bereitstellung einer Online-Plattform zur Rekrutierung für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.

Beschreibung des Loses

Für die kundenzentrierte Evaluierung und Weiterentwicklung von Angeboten werden regelmäßig Usertests durchgeführt. Die AOK PLUS suchte einen zuverlässigen Partner mit Fachexpertise in den Gebieten Rekrutierung und Usertesting für die Rekrutierung von Testpersonen, die technische Infrastruktur sowie punktuell die vollumfängliche Durchführung von Usertests. Die zu vergebenden Leistungen sind angedacht für die operativen Phasen im User Research, also während der Produkt- bzw. Angebotsentwicklung und während des Betriebs bzw. der Skalierung. Beim operativen User Research geht es hauptsächlich um das Finden und Lösen von konkreten Usability- oder UX-Problemen. Insbesondere gilt das für User- und Usability-Testing von digitalen Anwendungen. Nicht Gegenstand dieser Ausschreibung war strategischer User Research, z.B. Interviews und Gruppendiskussionen zu Bedürfnissen in Bezug auf digitale Anwendungen bei denen es nicht hauptsächlich um UX/Usability geht, Konzepttests. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.06.2025 und endet, wenn der Abrufrahmen in Höhe von max. 750.000 EUR verbraucht ist, spätestens jedoch mit Ablauf des 31.05.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
QualitätskonzepteGewichtung (Punkte, genau) 70Die Qualität floss mit insgesamt 70 Punkten in die Bewertung ein. Zur Bewertung der Qualität hatten die Bieter mehrere Konzepte einzureichen. Die einzelnen Bewertungskriterien (Unterkriterien) waren detailliert in der Bewertungsmatrix (Anlage 6-2 der Bewerbungsbedingungen) und in den Vorgaben zur Qualitätsbewertung (6-3 der Bewerbungsbedingungen) beschrieben. Die einzelnen Konzepte wurden wie folgt gewichtet: - Qualitätssicherung (10 Punkte) - Vorgehen für das Anlegen eines privaten AOK PLUS Pools (15 Punkte) - Rekrutierung aus dem öffentlichen Pool am Beispiel einer Musterstudie (15 Punkte) - Bereitstellung der technischen Infrastruktur (20 Punkte) - Fullservice-Durchführung (10 Punkte). Fehlte eines oder fehlen mehrere Konzepte, wurde das Angebot ausgeschlossen. Angebote, die in der Qualitätsbewertung nicht wenigstens 32,25 Punkte von möglichen 70 Punkten erreichten, wurden ausgeschlossen.
Preis
GesamtpreisGewichtung (Punkte, genau) 30Der Wertungsgesamtpreis floss mit insgesamt 30 Punkten in die Bewertung ein. Die einzelnen Preise waren in das Preisblatt (Anlage 6-1) einzutragen. Alle Einzel-/Einheitspreise waren netto, d. h. exklusive der derzeit gültigen Mehrwertsteuer, anzugeben. Alle Preise verstanden sich inklusive aller Nebenkosten und kostenrelevanter Faktoren. Für die Bewertung maßgeblich war die Summe aller angebotenen Gesamtpreise (netto) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bzw. der entsprechenden Steuer für innergemeinschaftlichen Erwerb. Bei der Bewertung des Preises ging die Auftraggeberin wie folgt vor: Der Bieter mit dem besten (günstigsten) Angebotspreis erhielt die volle Punktzahl. Von der Punktzahl der nachfolgenden Bieter wurde jeweils prozentual der Wert abgezogen, um welchen ihr Angebotspreis über dem des günstigsten Bieters lag. Bei einer Abweichung von mehr als hundert Prozent erhielt ein Bieter 0 Punkte. Minuspunkte wurden nicht vergeben.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2025
Vertragsende
31.05.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten … ganz lesen§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt), 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht Abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammerentscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für im Zusammenhang mit der ausgesc … ganz lesenDie Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung stehende Aufträge (z.B. weitere Markt- und Nutzerforschungsdienstleistungen, digitale Tools zur Markt- und Nutzerforschung, andere Studienformate) bis zu einem Auftragsvolumen von insgesamt maximal 500.000 EUR netto. Soweit die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, soll der Auftrag zu den Bedingungen der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung, soweit anwendbar, mit Ausnahme des Preises vergeben werden.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY5K69

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Userlutions GmbH, Berlin3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

21vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (20 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 03.04.2025

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