Rahmenvereinbarung operativer User Research
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen · Erfurt, Sachsen
Aktenzeichen 39/2025veröffentlicht 26.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.06.2025 – 31.05.2029
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.06.2025 – 31.05.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (57 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Qualitätskonzepte70 %
- Gesamtpreis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 19 Monatenan AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 19 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Vertragsbeginnvor 17 MonatenLaufzeit bis 31.05.2029
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Rekrutierung von Testpersonen und die Bereitstellung einer Online-Plattform zur Rekrutierung für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Den Bewerbungsbedingungen sind eine detaillierte Leistungsbeschreibung als Anlage 1-1, die Rahmenvereinbarung als Anlage 1-2 und die Anforderungen an die Online-Plattform als Anlage 1-3 beigefügt.
Beschreibung des Loses
Für die kundenzentrierte Evaluierung und Weiterentwicklung von Angeboten werden regelmäßig Usertests durchgeführt. Die AOK PLUS sucht einen zuverlässigen Partner mit Fachexpertise in den Gebieten Rekrutierung und Usertesting für die Rekrutierung von Testpersonen, die technische Infrastruktur sowie punktuell die vollumfängliche Durchführung von Usertests. Die zu vergebenden Leistungen sind angedacht für die operativen Phasen im User Research, also während der Produkt- bzw. Angebotsentwicklung und während des Betriebs bzw. der Skalierung. Beim operativen User Research geht es hauptsächlich um das Finden und Lösen von konkreten Usability- oder UX-Problemen. Insbesondere gilt das für User- und Usability-Testing von digitalen Anwendungen. Nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist strategischer User Research, z.B. Interviews und Gruppendiskussionen zu Bedürfnissen in Bezug auf digitale Anwendungen bei denen es nicht hauptsächlich um UX/Usability geht, Konzepttests. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.06.2025 und endet, wenn der Abrufrahmen in Höhe von max. 750.000 EUR verbraucht ist, spätestens jedoch mit Ablauf des 31.05.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- QualitätskonzepteGewichtung (Punkte, genau) 70Die Qualität fließt mit insgesamt 70 Punkten in die Bewertung ein. Zur Bewertung der Qualität haben die Bieter mehrere Konzepte einzureichen. Die einzelnen Bewertungskriterien (Unterkriterien) sind detailliert in der Bewertungsmatrix (Anlage 6-2 der Bewerbungsbedingungen) und in den Vorgaben zur Qualitätsbewertung (6-3 der Bewerbungsbedingungen) beschrieben. Die einzelnen Konzepte werden wie folgt gewichtet: - Qualitätssicherung (10 Punkte) - Vorgehen für das Anlegen eines privaten AOK PLUS Pools (15 Punkte) - Rekrutierung aus dem öffentlichen Pool am Beispiel einer Musterstudie (15 Punkte) - Bereitstellung der technischen Infrastruktur (20 Punkte) - Fullservice-Durchführung (10 Punkte). Fehlt eines oder fehlen mehrere Konzepte, wird das Angebot ausgeschlossen. Angebote, die in der Qualitätsbewertung nicht wenigstens 32,25 Punkte von möglichen 70 Punkten erreichen, werden ausgeschlossen.
- Preis
- GesamtpreisGewichtung (Punkte, genau) 30Der Wertungsgesamtpreis fließt mit insgesamt 30 Punkten in die Bewertung ein. Die einzelnen Preise sind in das Preisblatt (Anlage 6-1) einzutragen. Alle Einzel-/Einheitspreise sind netto, d. h. exklusive der derzeit gültigen Mehrwertsteuer, anzugeben. Alle Preise verstehen sich inklusive aller Nebenkosten und kostenrelevanter Faktoren. Für die Bewertung maßgeblich ist die Summe aller angebotenen Gesamtpreise (netto) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bzw. der entsprechenden Steuer für innergemeinschaftlichen Erwerb. Bei der Bewertung des Preises geht die Auftraggeberin wie folgt vor: Der Bieter mit dem besten (günstigsten) Angebotspreis erhält die volle Punktzahl. Von der Punktzahl der nachfolgenden Bieter wird jeweils prozentual der Wert abgezogen, um welchen ihr Angebotspreis über dem des günstigsten Bieters liegt. Bei einer Abweichung von mehr als hundert Prozent erhält ein Bieter 0 Punkte. Minuspunkte werden nicht vergeben.
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)
- Kriterium
- Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen)
- Kriterium
- Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-2). Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des Auftrages lediglich solche Bieter als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre einen Mindestumsatz von 750.000 EUR nachweisen können. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der addierte Umsatz zugrunde gelegt.
- Kriterium
detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe unter Angabe: - des Kunden - der Branche des Kunden - der Themenschwerpunkte des Referenzauftrags - der Beschreibung der Leistung - des Leistungszeitraums - des Rechnungswertes unter Verwendung der Anlage 7-3, welche g … ganz lesenkürzer
detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe unter Angabe: - des Kunden - der Branche des Kunden - der Themenschwerpunkte des Referenzauftrags - der Beschreibung der Leistung - des Leistungszeitraums - des Rechnungswertes unter Verwendung der Anlage 7-3, welche gegebenenfalls zu vervielfältigen ist. Ein Referenzprojekt ist nur wertungsfähig, wenn es die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllt: - ausführliche und nachvollziehbare Referenzprojekt-Darstellung zu folgenden Themenschwerpunkten: - Bereich operativer User Research: Rekrutierung von mindestens 10 Testpersonen für Studien zu User Experience/ Usability im Kontext digitaler Anwendungen und einem Mindestauftragswert von 1.000 EUR. Wünschenswert ist dabei eine Referenz aus der Gesundheitsbranche. - Aufbau eines kundenspezifischen privaten Pools von mindestens 100 Testpersonen für Studien eines Auftraggebers - Der Abschluss des jeweiligen Referenzprojektes darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen (Maßgeblicher Zeitraum: 3 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche durch mindestens 2 Referenzprojekte Erfahrungen mit der Rekrutierung von Testpersonen und durch mindestens 1 Referenzprojekt Erfahrung mit dem Aufbau eines kundenspezifischen privaten Pools nachweisen. Es sollten möglichst nicht mehr als 5 Referenzprojekte eingereicht werden.- Kriterium
- Darstellung der Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet pro Geschäftsjahr, gegliedert nach festangestellten sowie freien Mitarbeitern und Angabe der Mitarbeiterzahl mit mindestens 3-jähriger Erfahrung im Bereich User Research unter Verwendung der Anlage 7-4.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2025
- Vertragsende
- 31.05.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Etwaige Ausführungsbedingungen sind den Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen zu entnehmen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Noch nicht bekannt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten … ganz lesenkürzer
§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt), 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht Abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammerentscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum de … ganz lesenkürzer
1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o.g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o.g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen. 2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 3 der Bewerbungsbedingungen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung in Bezug auf die Eignung zur Berufsausübung aufgeführten Nachweise sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Die unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen. Hinsichtlich des Gesamtumsatzes in den letzten drei Geschäftsjahren wird im Falle einer Bietergemeinschaft der addierte Umsatz zugrunde gelegt. 3) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung stehende Aufträge (z.B. weitere Markt- und Nutzerforschungsdienstleistungen, digitale Tools zur Markt- und Nutzerforschung, andere Studienformate) bis zu einem Auftragsvolumen von insgesamt maximal 500.000 EUR netto. Soweit die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, soll der Auftrag zu den Bedingungen der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung, soweit anwendbar, mit Ausnahme des Preises vergeben werden. 4) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 31.05.2025.- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY5E25
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Augustinerstraße 38, 99084 Erfurt
- Kontakt
- vergabestelle@
plus.aok.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 12c1be16-390e-45cb-bed9-fbac015cf5ed.