Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern im Bereich Murex MX.3/MLC
Landwirtschaftliche Rentenbank · Frankfurt a. M., Hessen
Aktenzeichen 2024-LR-0006veröffentlicht 21.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 19 Mio. €
- Laufzeit
- 24 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 19 Mio. €
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 12 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Frankfurt a. M.60486, Frankfurt am Main, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 156 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (29 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Angebotsfrist 14:00 Uhrvor 29 Monatennur elektronisch über deutsche-evergabe.de
- Öffnung der Angebote 14:00 Uhrvor 29 Monaten
- Heute
Beschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern für Beratungsdienstleistungen im Bereich Murex MX.3/MLC
Beschreibung des Loses
Die Rentenbank führt derzeit eine Roadmap zur iSeries-Ablösung durch. Die Roadmap iSeries-Ablösung ist ein umfangreiches Programm der Rentenbank mit dem Ziel der Ablösung des eigenentwickelten Kernbankensystems iSeries. Hierfür wurde in 2020/2021 eine umfängliche Planung zur Abschaltung erarbeitet und seitdem sukzessive umgesetzt.
Zur Fortsetzung dieses Vorhabens ist u. a. diese Ausschreibung erforderlich. In diesem Kontext baut die Rentenbank die Nutzung des Handelssystems Murex Version MX.3 zur Erfassung, Verwaltung, Abwicklung und Bewertung von Treasury-Geschäften sukzessive aus. Das Murex-System Version MX.3 wird bereits für Derivate, Geldgeschäfte, Schuldscheindarlehen und Namenspapiere genutzt. Damit einhergehend werden übergreifende Funktionalitäten wie die Zahlungs- und Buchungsgenerierung sowie Reporting-Komponenten verwendet. Zudem wird der Murex Limit Controller (MLC) zur Steuerung der Adresslimite eingesetzt. Neben der Migration der Wertpapiere in 2024 steht die Migration der Eigenemissionen in 2024/2025 an. Des Weiteren sind in den kommenden Jahren weitere Murex-Projekte zur Umsetzung der IT-Strategie vorgesehen. Dazu werden insbesondere folgende Beratungsleistungen benötigt, die im Rahmen von Einzelbeauftragungen abgerufen werden sollen:
• Business Analyse • Softwareentwicklung • Murex-Administration im Projektkontext • Projektleitung • Projektunterstützung (PMO) • Test-/ und Releasemanagement • Anforderungsmanagement
Die Beratungsleistungen sind Teil des Transformationsprozesses der Rentenbank hin zu einer zukunftsfähigen und tragfähigen IT-Architektur. Ziel ist die Schaffung von ausreichender Flexibilität für die Umsetzung der zu erwartenden Geschäftsanforderungen sowie der aufsichtsrechtlichen bzw. gesetzlichen Anforderungen.
Zur Beschaffung der benötigten Beratungsleistungen soll eine Rahmenvereinbarung mit mindestens drei und höchstens zwölf Unternehmen abgeschlossen werden. Auf Basis dieser Rahmenvereinbarung wird die Rentenbank ihren Bedarf an Beratungsdienstleistungen durch Abschluss zeitlich befristeter Einzelaufträge decken. Die Einzelaufträge werden im Wettbewerb zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern gemäß § 21 Abs. 4 und 5 VgV vergeben.
Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung, die im Zuschlagsfall Bestandteil der Rahmenvereinbarung wird, und den Einzelaufträgen, die nach Abschluss der Rahmenvereinbarung erteilt werden.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Die Laufzeit kann durch die Rentenbank zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Gegenstand nach CPV
- 72200000Softwareprogrammierung und -beratungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten Registerausdrucks nachzuweisen. Ausländische Bieter können einen gleichwertigen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung nach Maßgabe des Rechts des Staates, in … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten Registerausdrucks nachzuweisen. Ausländische Bieter können einen gleichwertigen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung nach Maßgabe des Rechts des Staates, in dem sie niedergelassen sind, erbringen. Mit dem Angebot ist außerdem eine Darstellung des Unternehmens des Bieters (höchstens zehn DIN-A-4-Seiten) hinsichtlich Rechtsform, Unternehmensstruktur und Tätigkeitsfeldern einzureichen. Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Anlage 4 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Ferner ist mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 gemäß Anlage 9 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Es gelten die Bestimmungen über den Ausschluss von Bietern in den §§ 123 bis 126 GWB. Die Rentenbank ist verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister abzufragen.- Kriterium
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 8 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Darin sind Angaben über den Umsatz des Bieters in den vergangenen drei Kalenderjahren (2021 bis 2023) zu machen. Diese haben sich zu beziehen … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 8 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Darin sind Angaben über den Umsatz des Bieters in den vergangenen drei Kalenderjahren (2021 bis 2023) zu machen. Diese haben sich zu beziehen - auf den Umsatz des Bieters insgesamt und - auf den Umsatz des Bieters für „Beratungsdienstleistungen im Bereich Murex MX.3 / MLC“. Mindestanforderung: Der Bieter muss in den vergangenen drei Kalenderjahren (2021 bis 2023) insgesamt folgenden Mindestumsatz erzielt haben: - einen Mindestumsatz i. H. v. 2.100.000 EUR für „Beratungsdienstleistungen im Bereich Murex MX.3 / MLC“. Die Verteilung des Mindestumsatzes auf die einzelnen Jahre ist unerheblich. Mit dem Angebot ist außerdem das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Der Nachweis ist mittels der Eigenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 8 zu erbringen. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen aufweisen: jeweils 1 500 000 EUR je Schadensfall für Personenschäden, für Sachschäden und für Vermögensschäden. Alternativ kann mit der Eigenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 8 verbindlich zugesagt werden, eine solche Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen im Falle des Zuschlags abzuschließen. Mindestanforderung: Es muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen durch Vorlage einer Eigenerklärung über das Bestehen einer solchen Versicherung oder Zusage eines Abschlusses einer solchen Versicherung im Fall der Zuschlagserteilung nachgewiesen werden.- Kriterium
Mit dem Angebot ist ferner die Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. In der Eigenerklärung sind Angaben über die Anzahl der Kunden des Bieters in den vergangenen drei Kalenderjahren (2021 bis 2023) zu machen. … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot ist ferner die Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. In der Eigenerklärung sind Angaben über die Anzahl der Kunden des Bieters in den vergangenen drei Kalenderjahren (2021 bis 2023) zu machen. Diese haben sich zu beziehen - auf die Anzahl der Kunden insgesamt und - auf die Anzahl der Kunden für „Beratungsdienstleistungen im Bereich Murex MX.3 / MLC“. In der Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind außerdem Angaben zu Referenzaufträgen zu machen, die das Unternehmen im Zeitraum von 2021 bis heute ausgeführt hat. Auch laufende Referenzprojekte werden berücksichtigt. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben zu machen: o Auftraggeber des Referenzauftrags, o Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Auftraggeber des Referenzauftrags, o Branche des Auftraggebers, o Auftragsvolumen des Referenzauftrags, o Auftragsgegenstand/Inhalt des Referenzauftrags, o Unternehmen, das den Referenzauftrag ausgeführt hat, o Rolle des/der Berater in dem Referenzprojekt, o Dauer der Leistungserbringung, o Umfang der Beteiligung. Mindestanforderungen: a) Der Bieter muss in dem genannten Zeitraum bei mindestens zwei Kreditinstituten in Summe mindestens drei Referenzprojekte über Beratungsdienstleistungen im Bereich Murex MX.3 / MLC ausgeführt haben. In den unter a) genannten Referenzprojekten muss der Bieter - mindestens zweimal die Rolle Senior Entwickler sowie - mindestens einmal zwei der drei Rollen - Projektleiter - Projektunterstützung (PMO), - Test-/ und Releasemanager im Rahmen einer Umsetzung ausgeführt haben. Die Rollen dürfen auch in unterschiedlichen Referenzprojekten ausgeführt worden sein. b) Bei jedem der unter a) genannten Referenzprojekte müssen die unter b) genannten Rollen jeweils mindestens über sechs Monate ausgeübt worden sein. Der Bieter muss zudem pro Rolle eine Mindestverfügbarkeit von 80 % (bei 200 Arbeitstagen pro Jahr), bezogen auf die Kapazitäten der jeweiligen Rolle, gewährleistet haben. c) Die Anforderungen an die Referenzaufträge werden in der Excel-Tabelle in Anlage 12 zu den Bewerbungsbedingungen (Prüfhilfe für Referenzaufträge) veranschaulicht. Diese ermöglicht es den Bietern, unverbindlich zu prüfen, ob die von ihnen benannten Referenzen den Mindestanforderungen genügen. Hierzu kann die Tabelle mit Angaben zu den Referenzen des Bieters befüllt werden. Die Tabelle ist nicht mit dem Angebot einzureichen. Die von der Tabelle ermittelten Ergebnisse sind nicht verbindlich. Maßgeblich sind allein die Festlegungen in der Bekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Die Laufzeit kann durch die Rentenbank zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 12 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 63 DAYS
- Angebotsöffnung
- 21.06.2024, 14:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus der Rahmenvereinbarung nebst Anlagen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem … ganz lesenkürzer
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbe-reich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Bietergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbietern gleichgestellt. Bietergemeinschaften haben im Zuschlagsfall eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder sichergestellt ist. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung … ganz lesenkürzer
1. Bietergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbietern gleichgestellt. Bietergemeinschaften haben im Zuschlagsfall eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder sichergestellt ist. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung nach Anlage 3 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot den Ausdruck aus dem Handelsregister, die Unternehmensdarstellung und die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 zu den Bewerbungsbedingungen) für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Alle übrigen Bestandteile des Angebots sind lediglich einmal für die Bietergemeinschaft als Ganzes einzureichen. 2. a) Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Will er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hat er mit dem Angebot die Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmen und Unterauftragnehmern (Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen) einzureichen und die dort geforderten Angaben zu Drittunternehmen zu machen. Er hat ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise indem er für jedes vorgesehene Drittunternehmen eine Verpflichtungserklärung (Anlage 6 zu den Bewerbungsbedingungen) mit seinem Angebot vorlegt. Nimmt ein Bieter im Hinblick auf die einschlägige berufliche Leistungsfähigkeit oder Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, muss dieses Unternehmen die Leistung, für die die Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. 2. b) Will ein Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer vergeben, hat er dies mit dem Angebot mitzuteilen und hierfür die Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmern und Unterauftragnehmern (Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen) zu verwenden. Gleiches gilt für Unterauftragnehmer von Unterauftragnehmern und Unterauftragnehmer aller weiteren Stufen. Die Namen der Unterauftragnehmer können bereits mit dem Angebot benannt werden. Werden sie nicht mit dem Angebot benannt, sind sie auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin zu benennen. Benennt der Bieter die Unterauftragnehmer bereit mit dem Angebot, hat er fernen nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise indem er für den vorgesehenen Unterauftragnehmer eine Verpflichtungserklärung (Anlage 6 zu den Bewerbungsbedingungen) mit seinem Angebot vorlegt; andernfalls ist der Nachweis auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin zu erbringen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob sich der Bieter gleichzeitig auf die Kapazitäten der Unterauftragnehmer zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. 2. c) Dritte und Unterauftragnehmer müssen die Anforderungen an die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfüllen. Zum Nachweis dessen sind für Dritte und Unterauftragnehmer, die bereits mit dem Angebot benannt werden, in jedem Fall mit dem Angebot die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 zu den Bewerbungsbedingungen) vorzulegen. Die Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen und die Eigenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 8 zu den Bewerbungsbedingungen sind insoweit für Dritte und Unterauftragnehmer vorzulegen, wie sich der Bieter auf ihre Eignung beruft oder sie einen jeweils entsprechenden Leistungsteil übernehmen sollen. 3. Informationen zur elektronischen Einreichung der Angebote finden sich unter www.deutsche-evergabe.de. 4. Die Höchstzahl der an der Rahmen …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Theodor-Heuss-Allee 80, 60486 Frankfurt a. M.
- Website
- rentenbank.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Dedalus Healthcare GmbH10 Zuschläge
- adesso SE4 Zuschläge
- Hays AG3 Zuschläge
- Sopra Steria SE3 Zuschläge
- msg for banking AG3 Zuschläge
- AUREX GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0d354d20-b139-4d79-af5e-a2f064ff2a9c.