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vergebenEU-weitPlanungRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung Ingenieurleistungen

Stadt Altena (Westf.) · Altena, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen E19553583veröffentlicht 09.03.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 903 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (345 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 3 Lose · in 26 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre
Lose
3
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 152 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (18 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Personals (Gewichtungsfaktor 30)30 %
  • Ideenskizzen (Gewichtungsfaktor 30)30 %
  • Preis-/Honorarkriterium (Gewichtungsfaktor 40)40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schä-den provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstel-lungsmaßnahmen.

Inhalt dieser Leistungsbeschreibung sind Rahmenvereinbarungen zu Planungsleistungen für die Leistungsbilder Freianlagen und Ingenieurbauwerke in Los 1, Verkehrsanlagen in Los 2 sowie der Tragwerksplanung in Los 3.

Die Leistung ist in drei Fachlose aufgeteilt.

• Los 1 – Objektplanung Freianlagen und Ingenieurbauwerke • Los 2 – Objektplanung Verkehrsanlagen • Los 3 – Fachplanung Tragwerksplanung

Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter 12-VgV-ANG-Leistungsbeschreibung. Die dargestellten Projektzahlen sind hinsichtlich Anzahl und Umfang Schätzungen.

Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundes-republik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und pri-vater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 – Objektplanung Freianlagen und Ingenieurbauwerke

Los 1 umfasst Grundleistungen und alle besonderen Leistungen der Objektplanung Freianlagen und Ingenieurbauwerke nach den Anlagen 11 und 12 HOAI und jedenfalls für die nachfolgend dargestellten Projektzahlen und Beschaffenheiten: Objektplanung Freianlagen, anrechenbare Kosten bis 50.000 € - Anzahl: 10 Objektplanung Freianlagen, anrechenbare Kosten bis 100.000 € - Anzahl: 3 Objektplanung Freianlagen, anrechenbare Kosten bis 150.000 € - Anzahl: 2 Objektplanung Ingenieurbauwerke, anrechenbare Kosten bis 50.000 € - Anzahl: 10 Objektplanung Ingenieurbauwerke, anrechenbare Kosten bis 100.000 € - Anzahl: 10 Objektplanung Ingenieurbauwerke, anrechenbare Kosten bis 150.000 € - Anzahl: 5 Die dargestellten Projekte sind hinsichtlich Anzahl und Umfang Schätzungen.

4 Jahre–
2
Los 2 – Objektplanung Verkehrsanlagen

Los 2 umfasst Grundleistungen und alle besonderen Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen nach der Anlage 13 HOAI und jedenfalls für die nachfolgend dargestellten Projektzahlen und Beschaffenheiten: Objektplanung Verkehrsanlagen, anrechenbare Kosten bis 50.000 € - Anzahl: 4 Objektplanung Verkehrsanlagen, anrechenbare Kosten bis 100.000 € - Anzahl: 4 Objektplanung Verkehrsanlagen, anrechenbare Kosten bis 200.000 € - Anzahl: 2 Die dargestellten Projekte sind hinsichtlich Anzahl und Umfang Schätzungen.

4 Jahre–
3
Los 3 – Fachplanung Tragwerksplanung

Los 3 umfasst Grundleistungen und alle besonderen Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung nach der Anlage 14 HOAI und jedenfalls für die nachfolgend dargestellten Projektzahlen und Be-schaffenheiten: Tragwerksplanung, anrechenbare Kosten bis 50.000 € - Anzahl: 10 Tragwerksplanung, anrechenbare Kosten bis 100.000 € - Anzahl: 5 Die dargestellten Projekte sind hinsichtlich Anzahl und Umfang Schätzungen.

4 Jahre–

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag3 von 3 angegeben

Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Personals (Gewichtungsfaktor 30)30 %
Ideenskizzen (Gewichtungsfaktor 30)30 %
Preis-/Honorarkriterium (Gewichtungsfaktor 40)40 %
Qualität
Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Personals (Gewichtungsfaktor 30)Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Personals“ (Gewichtungsfaktor 30) Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulie-rung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat seine/ihre Referenzen durch Angabe einer laufenden Num-mer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Referenzan-zahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bieter/die Bietergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ab-laufs der Angebotsfrist abgeschlossen ist oder länger als ein Jahr ununterbrochen gelaufen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Das der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen unerheblich. Ferner müssen die Referenzleistungen mindestens in stellvertretender Funktion erbracht worden sein. Bei diesem Kriterium ist nachzuweisen, dass hinsichtlich der vorgesehenen Person des verantwort-lichen Ingenieurs/Architekten Erfahrung in Projekten mit Leistungen in genannten Leistungsbildern in verantwortlicher Position vorliegen. Zur Konkretisierung der Erfahrung sind Unterkriterien gebil-det. Die Gewichtung von 30 für das Kriterium wird hierbei auf die einzelnen Unterkriterien aufge-teilt. Es findet also keine zusätzliche Gewichtung des Kriteriums statt. Die Gesamtpunktzahl von 180 bleibt bestehen. Insgesamt lassen sich 90 von 300 Punkten erzielen. Es gelten folgende Unterkriterien: • In den letzten fünf Jahren abgeschlossene Referenz, bei der wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis einschließlich 8 des Leistungsbilds Anlage 11 „Grundleistungen im Leis-tungsbild Freianlagen“ umfasst waren und durch die vorgesehene Person mindestens in stellvertretender Verantwortung erbracht worden sind (Gewichtungsfaktor 15) sowie • In den letzten fünf Jahren abgeschlossene Referenz, bei der Grundleistungen der Leis-tungsphasen 2 bis einschließlich 8 des Leistungsbilds Anlage 12 „Grundleistungen im Leis-tungsbild Ingenieurbauwerke“ umfasst waren und durch die vorgesehene Person mindes-tens in stellvertretender Verantwortung erbracht worden sind (Gewichtungsfaktor 15) Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Die jeweiligen Unterkriterien werden wie folgt erläutert: Pers. Referenzen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen Per-son des Bieters, Freianlagen (Gewichtungsfaktor 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um den Nachweis, dass das einzusetzende Personal Erfahrungen mit der Durchführung von Grundleistungen des Leistungsbildes Freianlagen und dort der Leistungs-phasen 1 bis (einschließlich) 8 vorweisen kann. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Ver-gleichbarkeit ausdrücklich vor, gleichwohl wird auf die Vergabeunterlagen 12-VgV-ANG-Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab sechs nachgewie-senen Referenzen wird der maximale EG 3 …
Qualität
Ideenskizzen (Gewichtungsfaktor 30)Gewährleistung zügiger Reaktionszeit zwischen Auslobung Einzelauftrag und Leistungs-start (Gewichtung 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um die Darstellung der Bieter, wie unter der Berücksichtigung der Besonderheiten der Rahmenvereinbarung und einer Vielzahl von Einzelabrufen gewährleistet wird, dass zwischen der Auslobung eines Einzelabrufes und dem Beginn der Leistung möglichst we-nig Zeit vergeht. Wie in der Projektbeschreibung dargestellt, ist eine Vielzahl an Einzelabrufen zu erwarten. Insoweit besteht ein besonderes Interesse des öffentlichen Auftraggebers, dass zwischen der Auslobung eines Einzelabrufes und der tatsächlichen Leistungsaufnahme möglichst wenig Zeit vergeht. Der Bieter hat diesbezüglich auf folgende Aspekte einzugehen: • Darstellung möglicher Terminszenarien (Zwischen Auslobung eines Einzelabrufes und Leis-tungsbeginn) • Darstellung erfahrungsgemäß bekannter Risiken und Probleme, insbesondere vor dem Hintergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge zwischen der Auslobung eines Einzelabrufes und Leistungsbeginn • Darstellung personeller, organisatorischer und technischer Lösungsansätze zur Gewährleis-tung der zügigen Leistungsaufnahme je Einzelauftrag nach Auslobung, insbesondere vor dem Hintergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung meh-rerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen. Gewährleistung zügige Erfüllung von mehreren Einzelaufträgen (Gewichtung 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um die Darstellung der Bieter, wie unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Rahmenvereinbarung und einer Vielzahl Einzelabrufen gewährleistet wird, dass die jeweiligen Einzelmaßnahmen möglichst zügig und mangelfrei erfüllt werden. Hierbei geht es in der Darstellung gerade nicht um den Zeitraum zwischen Auslobung des Einzelabrufes und dem Leis-tungsbeginn, sondern ausschließlich um den Zeitraum zwischen der eigentlichen Leistungsaufnah-me und der Fertigstellung der jeweils geschuldeten Leistungen. Denn wie in der Projektbeschrei-bung dargestellt, ist eine Vielzahl an Einzelabrufen zu erwarten. Insoweit besteht ein besonderes Interesse des öffentlichen Auftraggebers, an einer zügigen Abarbeitung der Leistungen je Einzel-abruf bei gleichzeitiger Gewährleistung der fachtechnischen Qualität. Der Bieter hat diesbezüglich auf folgende Aspekte einzugehen: • Darstellung möglicher Terminszenarien (Ab der Aufnahme der fachtechnischen Leistungen bis Fertigstellung) • Darstellung erfahrungsgemäß bekannter Risiken und Probleme, insbesondere vor dem Hintergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge (Ab der Aufnahme der fachtechnischen Leistungen bis Fertigstellung) • Darstellung personeller, organisatorischer und technischer Lösungsansätze zur Gewährleis-tung der zügigen Erfüllung je Einzelauftrag, insbesondere vor dem Hintergrund eines er-höhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftrag-ter Einzelaufträge (Ab der Aufnahme der fachtechnischen Leistungen bis Fertigstellung) Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen. Bewertung Ideenskizzen Hinsichtlich der Kriterien, welche durch die Einreichung von Ideenskizzen bewertet werden, wird eine (von vorbeschriebener linearer Interpolation abweichende) Bepunktung dahingehend vorge-nommen, welche Qualität der Leistungserbringung zu erwarten ist. Die Beurteilung erfolgt hierbei durch Betrachtung der grobkonzeptionellen Darstellung im Sinne einer Ideenskizze, die der Bieter mit Angebotsabgabe beibringt, in Bezug auf die jeweilig festgeleg-ten Kriterien. Für jedes Kriterium kann max. ein EG von 3 erreicht werden. Die Erfüllungsgrade sind wie folgt definiert: EG 0 ungenügend/nicht vorhanden (keine verwertbaren Aussagen/Darstellungen, kein Projektbezug, Erklärung feh …
Preis
Preis-/Honorarkriterium (Gewichtungsfaktor 40)Preis-/Honorarkriterium (Gewichtungsfaktor 40) Die Bepunktung für das Kriterium Preis/Honorar werden entsprechend der Ziffer 14.3 unter Ansatz des Gewichtungsfaktors 40 bewertet. Hinsichtlich des Preis-/Honorarkriteriums sind die nachfolgend dargestellten gewichteten Unterkri-terien gebildet worden. Die Bepunktung der Unterkriterien erfolgt gemäß Ziffer 14.3. • Freianlagen anrechenbare Kosten bis 50.000 € (Gewichtungsfaktor 7,12) o Grundleistungen (5,67) o Besondere Leistungen (1,45) • Freianlagen anrechenbare Kosten bis 100.000 € (Gewichtungsfaktor 3,50) o Grundleistungen (3,07) o Besondere Leistungen (0,43) • Freianlagen anrechenbare Kosten bis 150.000 € (Gewichtungsfaktor 3,17) o Grundleistungen (2,88) o Besondere Leistungen (0,29) • Ingenieurbauwerke anrechenbare Kosten bis 50.000 € (Gewichtungsfaktor 7,00) o Grundleistungen (3,85) o Besondere Leistungen (1,45) o Örtliche Bauüberwachung (1,70) • Ingenieurbauwerke anrechenbare Kosten bis 100.000 € (Gewichtungsfaktor 11,43) o Grundleistungen (6,59) o Besondere Leistungen (1,45) o Örtliche Bauüberwachung (3,39) • Ingenieurbauwerke anrechenbare Kosten bis 150.000 € (Gewichtungsfaktor 7,08) o Grundleistungen (4,52) o Besondere Leistungen (0,72) o Örtliche Bauüberwachung (2,54) Ziffer 14.3 Beim Kriterium Preis/Honorar gilt, dass die Punkte anhand der Summe der angebotenen Angebots-preise (brutto). Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis/Honorar brutto. Die-se Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor (beispielhaft 40) multipliziert wird. Die Punkte höhe-rer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis: höherer Angebotspreis) x 3) x 40 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar Nach derselben Formel werden auch Punkte in ggf. bestehenden Unterkriterien errechnet. Der Gewichtungsfaktor ist sodann – entsprechend dem Unterkriterium – angepasst.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fr … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Los 2

Zuschlag3 von 3 angegeben

Kriterium „Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Personals“ (Gewichtungsfaktor 30)30 %
Ideenskizzen (Gewichtungsfaktor 30)30 %
Preis-/Honorarkriterium (Gewichtungsfaktor 40)40 %
Qualität
Kriterium „Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Personals“ (Gewichtungsfaktor 30)Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Personals“ (Gewichtungsfaktor 30) Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch die-selbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulie-rung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat seine/ihre Referenzen durch Angabe einer laufenden Num-mer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Referenzan-zahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bieter/die Bietergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ab-laufs der Angebotsfrist abgeschlossen ist oder länger als ein Jahr ununterbrochen gelaufen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Das der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen unerheblich. Ferner müssen die Referenzleistungen mindestens in stellvertretender Funktion erbracht worden sein. Bei diesem Kriterium ist nachzuweisen, dass hinsichtlich der vorgesehenen Person des verantwort-lichen Ingenieurs/Architekten Erfahrung in Projekten mit Leistungen in genannten Leistungsbildern in verantwortlicher Position vorliegen. Zur Konkretisierung der Erfahrung sind Unterkriterien gebil-det. Die Gewichtung von 30 für das Kriterium wird hierbei auf die einzelnen Unterkriterien aufge-teilt. Es findet also keine zusätzliche Gewichtung des Kriteriums statt. Die Gesamtpunktzahl von 180 bleibt bestehen. Insgesamt lassen sich 90 von 300 Punkten erzielen. Es gelten folgende Unterkriterien: • In den letzten fünf Jahren abgeschlossene Referenz, bei der wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis einschließlich 8 des Leistungsbilds Anlage 13 „Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen“ umfasst waren und durch die vorgesehene Person mindestens in stellvertretender Verantwortung erbracht worden sind (Gewichtungsfaktor 30) sowie Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Die jeweiligen Unterkriterien werden wie folgt erläutert: Bei diesem Unterkriterium geht es um den Nachweis, dass das einzusetzende Personal Erfahrungen mit der Durchführung von Grundleistungen des Leistungsbildes Frei …
Qualität
Ideenskizzen (Gewichtungsfaktor 30)Gewährleistung zügiger Reaktionszeit zwischen Erteilung Einzelauftrag und Leistungsstart (Gewichtung 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um die Darstellung der Bieter, wie mit der Besonderheit der Rahmenvereinbarung und den jeweiligen Einzelabrufen umgegangen wird. Wie in der Projektbe-schreibung dargestellt, ist eine Vielzahl an Einzelabrufen zu erwarten. Insoweit besteht ein beson-deres Interesse des öffentlichen Auftraggebers, dass eine zügige Aufnahme der Leistungen je Ein-zelabruf gewährleistet ist. Der Bieter hat diesbezüglich auf folgende Aspekte einzugehen: • Darstellung möglicher Terminszenarien (Planung der Planung) • Darstellung erfahrungsgemäß bekannter Risiken und Probleme, insbesondere vor dem Hintergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge • Darstellung personeller, organisatorischer und technischer Lösungsansätze zur Gewährleis-tung der zügigen Leistungsaufnahme je Einzelauftrag, insbesondere vor dem Hintergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge Gewährleistung zügige Erfüllung von mehreren Einzelaufträgen (Gewichtung 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um die Darstellung der Bieter, wie mit der Besonderheit der Rahmenvereinbarung und den jeweiligen Einzelabrufen umgegangen wird. Wie in der Projektbe-schreibung dargestellt, ist eine Vielzahl an Einzelabrufen zu erwarten. Insoweit besteht ein beson-deres Interesse des öffentlichen Auftraggebers, dass eine zügige Abarbeitung der Leistungen je Ein-zelabruf bei Gewährleistung der fachtechnischen Qualität gewährleistet ist. Der Bieter hat diesbezüglich auf folgende Aspekte einzugehen: • Darstellung möglicher Terminszenarien (Planung der Planung) • Darstellung erfahrungsgemäß bekannter Risiken und Probleme, insbesondere vor dem Hintergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge • Darstellung personeller, organisatorischer und technischer Lösungsansätze zur Gewährleis-tung der zügigen Erfüllung je Einzelauftrag, insbesondere vor dem Hintergrund eines er-höhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftrag-ter Einzelaufträge Bewertung Ideenskizzen Hinsichtlich der Kriterien, welche durch die Einreichung von Ideenskizzen bewertet werden, wird eine (von vorbeschriebener linearer Interpolation abweichende) Bepunktung dahingehend vorge-nommen, welche Qualität der Leistungserbringung zu erwarten ist. Die Beurteilung erfolgt hierbei durch Betrachtung der grobkonzeptionellen Darstellung im Sinne einer Ideenskizze, die der Bieter mit Angebotsabgabe beibringt, in Bezug auf die jeweilig festgeleg-ten Kriterien. Für jedes Kriterium kann max. ein EG von 3 erreicht werden. Die Erfüllungsgrade sind wie folgt definiert: EG 0 ungenügend/nicht vorhanden (keine verwertbaren Aussagen/Darstellungen, kein Projektbezug, Erklärung fehlt in Teilen bzw. ganz) EG 1 ausreichend (wenig detailliert, nur allgemein gehaltene Aussagen/Darstellungen, ohne erkennbaren Projektbezug. Dies kann auch dann gegeben sein, wenn nicht alle Unterkriterien beantwortet werden), EG 2 befriedigend (detaillierte Aussage bezüglich sämtlicher Kriterien und nur in Teilbe-reichen pauschal sowie nicht projektspezifische, aber plausible Aussagen), EG 3 gut (überzeugende und sehr detaillierte projektspezifische Aussagen/Darstellungen bezüglich sämtlicher Kriterien) Der jeweilig erzielte Erfüllungsgrad wird auch hier mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipli-ziert und die jeweiligen Produkte der einzelnen Leistungskriterien abschließend addiert. Je erreichtem EG wird ein Punktwert erzielt, der sich kriteriumsspezifisch aus dem Produkt des Gewichtungsfaktors und dem erreichten EG ergibt.
Preis
Preis-/Honorarkriterium (Gewichtungsfaktor 40)Die Bepunktung für das Kriterium Preis/Honorar werden entsprechend der Ziffer 14.3 unter Ansatz des Gewichtungsfaktors 40 bewertet. Hinsichtlich des Preis-/Honorarkriteriums sind die nachfolgend dargestellten gewichteten Unterkri-terien gebildet worden. Die Bepunktung der Unterkriterien erfolgt gemäß Ziffer 14.3. • Verkehrsanlagen anrechenbare Kosten bis 50.000 € (Gewichtungsfaktor 10,06) o Grundleistungen (5,76) o Besondere Leistungen (1,97) o Örtliche Bauüberwachung (2,33) • Verkehrsanlagen anrechenbare Kosten bis 100.000 € (Gewichtungsfaktor 16,26) o Grundleistungen (9,63) o Besondere Leistungen (1,97) o Örtliche Bauüberwachung (4,66) • Verkehrsanlagen anrechenbare Kosten bis 200.000 € (Gewichtungsfaktor 13,69) o Grundleistungen (8,05) o Besondere Leistungen (0,98) o Örtliche Bauüberwachung (4,66) Ziffer 14.3 14.3 Bewertung Preis-/Honorarkriterien Beim Kriterium Preis/Honorar gilt, dass die Punkte anhand der Summe der angebotenen Angebots-preise (brutto). Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis/Honorar brutto. Die-se Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor (beispielhaft 40) multipliziert wird. Die Punkte höhe-rer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis: höherer Angebotspreis) x 3) x 40 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar Nach derselben Formel werden auch Punkte in ggf. bestehenden Unterkriterien errechnet. Der Gewichtungsfaktor ist sodann – entsprechend dem Unterkriterium – angepasst.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fr … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Los 3

Zuschlag3 von 3 angegeben

Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Personals (Gewichtungsfaktor 30)30 %
Ideenskizzen (Gewichtungsfaktor 30)30 %
Preis-/Honorarkriterium (Gewichtungsfaktor 40)40 %
Qualität
Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Personals (Gewichtungsfaktor 30)Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat seine/ihre Referenzen durch Angabe einer laufenden Num-mer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Referenzanzahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bieter/die Bietergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ab-laufs der Angebotsfrist abgeschlossen ist oder länger als ein Jahr ununterbrochen gelaufen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Das der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen unerheblich. Ferner müssen die Referenzleistungen mindestens in stellvertretender Funktion erbracht worden sein. Bei diesem Kriterium ist nachzuweisen, dass hinsichtlich der vorgesehenen Person des verantwort-lichen Ingenieurs/Architekten Erfahrung in Projekten mit Leistungen in genannten Leistungsbildern in verantwortlicher Position vorliegen. Zur Konkretisierung der Erfahrung sind Unterkriterien gebil-det. Die Gewichtung von 30 für das Kriterium wird hierbei auf die einzelnen Unterkriterien aufge-teilt. Es findet also keine zusätzliche Gewichtung des Kriteriums statt. Die Gesamtpunktzahl von 180 bleibt bestehen. Insgesamt lassen sich 90 von 300 Punkten erzielen. Es gelten folgende Unterkriterien: • In den letzten fünf Jahren abgeschlossene Referenz, bei der wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis einschließlich 6 des Leistungsbilds Anlage 14 „Grundleistungen im Leistungs-bild Tragwerksplanung“ umfasst waren und durch die vorgesehene Person mindestens in stellvertretender Verantwortung erbracht worden sind (Gewichtungsfaktor 30) sowie Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Die jeweiligen Unterkriterien werden wie folgt erläutert: Bei diesem Unterkriterium geht es um den Nachweis, dass das einzusetzende Personal Erfahrungen mit der Durchführung von Grundleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung und dort der Leistungsphasen 2 bis (einschließlich) 6 vorweisen kann. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Vergleichbarkeit ausdrücklich vor, gleichwohl wird auf die Vergabeunterlagen 12-VgV-ANG-Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab sechs nachgewie-senen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Die An-zahl nachgewiesener Referenzen > 3 und < 6 werden hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear in-terpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 30 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 90 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Qualität
Ideenskizzen (Gewichtungsfaktor 30)Gewährleistung zügiger Reaktionszeit zwischen Erteilung Einzelauftrag und Leistungsstart (Gewichtung 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um die Darstellung der Bieter, wie mit der Besonderheit der Rahmenvereinbarung und den jeweiligen Einzelabrufen umgegangen wird. Wie in der Projektbe-schreibung dargestellt, ist eine Vielzahl an Einzelabrufen zu erwarten. Insoweit besteht ein beson-deres Interesse des öffentlichen Auftraggebers, dass eine zügige Aufnahme der Leistungen je Ein-zelabruf gewährleistet ist. Der Bieter hat diesbezüglich auf folgende Aspekte einzugehen: • Darstellung möglicher Terminszenarien (Planung der Planung) • Darstellung erfahrungsgemäß bekannter Risiken und Probleme, insbesondere vor dem Hin-tergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleich-zeitig beauftragter Einzelaufträge • Darstellung personeller, organisatorischer und technischer Lösungsansätze zur Gewährleis-tung der zügigen Leistungsaufnahme je Einzelauftrag, insbesondere vor dem Hintergrund ei-nes erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig be-auftragter Einzelaufträge Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen. Gewährleistung zügige Abarbeitung Einzelauftrag (Gewichtung 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um die Darstellung der Bieter, wie mit der Besonderheit der Rahmenvereinbarung und den jeweiligen Einzelabrufen umgegangen wird. Wie in der Projektbe-schreibung dargestellt, ist eine Vielzahl an Einzelabrufen zu erwarten. Insoweit besteht ein beson-deres Interesse des öffentlichen Auftraggebers, dass eine zügige Abarbeitung der Leistungen je Ein-zelabruf bei Gewährleistung der fachtechnischen Qualität gewährleistet ist. Der Bieter hat diesbezüglich auf folgende Aspekte einzugehen: • Darstellung möglicher Terminszenarien (Planung der Planung) • Darstellung erfahrungsgemäß bekannter Risiken und Probleme, insbesondere vor dem Hin-tergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge • Darstellung personeller, organisatorischer und technischer Lösungsansätze zur Gewährleis-tung der zügigen Erfüllung je Einzelauftrag, insbesondere vor dem Hintergrund eines er-höhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftrag-ter Einzelaufträge Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Preis
Preis-/Honorarkriterium (Gewichtungsfaktor 40)Die Bepunktung für das Kriterium Preis/Honorar werden entsprechend der Ziffer 14.3 unter Ansatz des Gewichtungsfaktors 40 bewertet. • Tragwerksplanung anrechenbare Kosten bis 50.000 € (Gewichtungsfaktor 22,73) o Grundleistungen (16,27) o Besondere Leistungen (6,46) • Tragwerksplanung anrechenbare Kosten bis 100.000 € (Gewichtungsfaktor 17,27) o Grundleistungen (14,04) o Besondere Leistungen (3,23) o Örtliche Bauüberwachung (4,66) Ziffer 14.3 Bewertung Preis-/Honorarkriterien Beim Kriterium Preis/Honorar gilt, dass die Punkte anhand der Summe der angebotenen Angebots-preise (brutto). Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis/Honorar brutto. Die-se Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor (beispielhaft 40) multipliziert wird. Die Punkte höhe-rer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis: höherer Angebotspreis) x 3) x 40 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar Nach derselben Formel werden auch Punkte in ggf. bestehenden Unterkriterien errechnet. Der Gewichtungsfaktor ist sodann – entsprechend dem Unterkriterium – angepasst.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fr … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1LPI Ingenieurgesellschaft mbH, Hannover–
3CDM Smith SE, Bochum; LPI Ingenieurgesellschaft mbH, Hannover–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.574vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.392 Lose mit Angabe)
226.168 €Zuschlagswert im Median
93.415 € – 571.546 €mittlere Hälfte, 634 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 17.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 703797af-c899-4b9b-a0d8-37b09d25ed00.