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vergebenEU-weitPlanungRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung Ingenieurleistungen

Stadt Altena (Westf.) · Altena, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen HWSB_AL_RV_V003veröffentlicht 21.04.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 900 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (345 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre
Lose
3
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Zulässigsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 152 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (18 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Personals (Gewichtungsfaktor 30)30 %
  • Ideenskizzen (Gewichtungsfaktor 30)30 %
  • Preis-/Honorarkriterium (Gewichtungsfaktor 40)40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 30 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schä-den provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstel-lungsmaßnahmen.

Inhalt dieser Leistungsbeschreibung sind Rahmenvereinbarungen zu Planungsleistungen für die Leistungsbilder Freianlagen und Ingenieurbauwerke in Los 1, Verkehrsanlagen in Los 2 sowie der Tragwerksplanung in Los 3.

Die Leistung ist in drei Fachlose aufgeteilt.

• Los 1 – Objektplanung Freianlagen und Ingenieurbauwerke • Los 2 – Objektplanung Verkehrsanlagen • Los 3 – Fachplanung Tragwerksplanung

Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter 12-VgV-ANG-Leistungsbeschreibung. Die dargestellten Projektzahlen sind hinsichtlich Anzahl und Umfang Schätzungen.

Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundes-republik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und pri-vater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 – Objektplanung Freianlagen und Ingenieurbauwerke

Los 1 umfasst Grundleistungen und alle besonderen Leistungen der Objektplanung Freianlagen und Ingenieurbauwerke nach den Anlagen 11 und 12 HOAI und jedenfalls für die nachfolgend dargestellten Projektzahlen und Beschaffenheiten: Objektplanung Freianlagen, anrechenbare Kosten bis 50.000 € - Anzahl: 10 Objektplanung Freianlagen, anrechenbare Kosten bis 100.000 € - Anzahl: 3 Objektplanung Freianlagen, anrechenbare Kosten bis 150.000 € - Anzahl: 2 Objektplanung Ingenieurbauwerke, anrechenbare Kosten bis 50.000 € - Anzahl: 10 Objektplanung Ingenieurbauwerke, anrechenbare Kosten bis 100.000 € - Anzahl: 10 Objektplanung Ingenieurbauwerke, anrechenbare Kosten bis 150.000 € - Anzahl: 5 Die dargestellten Projekte sind hinsichtlich Anzahl und Umfang Schätzungen.

4 Jahre–
2
Los 2 – Objektplanung Verkehrsanlagen

Los 2 umfasst Grundleistungen und alle besonderen Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen nach der Anlage 13 HOAI und jedenfalls für die nachfolgend dargestellten Projektzahlen und Beschaffenheiten: Objektplanung Verkehrsanlagen, anrechenbare Kosten bis 50.000 € - Anzahl: 4 Objektplanung Verkehrsanlagen, anrechenbare Kosten bis 100.000 € - Anzahl: 4 Objektplanung Verkehrsanlagen, anrechenbare Kosten bis 200.000 € - Anzahl: 2 Die dargestellten Projekte sind hinsichtlich Anzahl und Umfang Schätzungen.

4 Jahre–
3
Los 3 – Fachplanung Tragwerksplanung

Los 3 umfasst Grundleistungen und alle besonderen Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung nach der Anlage 14 HOAI und jedenfalls für die nachfolgend dargestellten Projektzahlen und Be-schaffenheiten: Tragwerksplanung, anrechenbare Kosten bis 50.000 € - Anzahl: 10 Tragwerksplanung, anrechenbare Kosten bis 100.000 € - Anzahl: 5 Die dargestellten Projekte sind hinsichtlich Anzahl und Umfang Schätzungen.

4 Jahre–

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag3 von 3 angegeben

Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Personals (Gewichtungsfaktor 30)30 %
Ideenskizzen (Gewichtungsfaktor 30)30 %
Preis-/Honorarkriterium (Gewichtungsfaktor 40)40 %
Qualität
Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Personals (Gewichtungsfaktor 30)Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Personals“ (Gewichtungsfaktor 30) Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulie-rung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat seine/ihre Referenzen durch Angabe einer laufenden Num-mer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Referenzan-zahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bieter/die Bietergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ab-laufs der Angebotsfrist abgeschlossen ist oder länger als ein Jahr ununterbrochen gelaufen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Das der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen unerheblich. Ferner müssen die Referenzleistungen mindestens in stellvertretender Funktion erbracht worden sein. Bei diesem Kriterium ist nachzuweisen, dass hinsichtlich der vorgesehenen Person des verantwort-lichen Ingenieurs/Architekten Erfahrung in Projekten mit Leistungen in genannten Leistungsbildern in verantwortlicher Position vorliegen. Zur Konkretisierung der Erfahrung sind Unterkriterien gebil-det. Die Gewichtung von 30 für das Kriterium wird hierbei auf die einzelnen Unterkriterien aufge-teilt. Es findet also keine zusätzliche Gewichtung des Kriteriums statt. Die Gesamtpunktzahl von 180 bleibt bestehen. Insgesamt lassen sich 90 von 300 Punkten erzielen. Es gelten folgende Unterkriterien: • In den letzten fünf Jahren abgeschlossene Referenz, bei der wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis einschließlich 8 des Leistungsbilds Anlage 11 „Grundleistungen im Leis-tungsbild Freianlagen“ umfasst waren und durch die vorgesehene Person mindestens in stellvertretender Verantwortung erbracht worden sind (Gewichtungsfaktor 15) sowie • In den letzten fünf Jahren abgeschlossene Referenz, bei der Grundleistungen der Leis-tungsphasen 2 bis einschließlich 8 des Leistungsbilds Anlage 12 „Grundleistungen im Leis-tungsbild Ingenieurbauwerke“ umfasst waren und durch die vorgesehene Person mindes-tens in stellvertretender Verantwortung erbracht worden sind (Gewichtungsfaktor 15) Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Die jeweiligen Unterkriterien werden wie folgt erläutert: Pers. Referenzen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen Per-son des Bieters, Freianlagen (Gewichtungsfaktor 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um den Nachweis, dass das einzusetzende Personal Erfahrungen mit der Durchführung von Grundleistungen des Leistungsbildes Freianlagen und dort der Leistungs-phasen 1 bis (einschließlich) 8 vorweisen kann. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Ver-gleichbarkeit ausdrücklich vor, gleichwohl wird auf die Vergabeunterlagen 12-VgV-ANG-Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab sechs nachgewie-senen Referenzen wird der maximale EG 3 …
Qualität
Ideenskizzen (Gewichtungsfaktor 30)Gewährleistung zügiger Reaktionszeit zwischen Auslobung Einzelauftrag und Leistungs-start (Gewichtung 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um die Darstellung der Bieter, wie unter der Berücksichtigung der Besonderheiten der Rahmenvereinbarung und einer Vielzahl von Einzelabrufen gewährleistet wird, dass zwischen der Auslobung eines Einzelabrufes und dem Beginn der Leistung möglichst we-nig Zeit vergeht. Wie in der Projektbeschreibung dargestellt, ist eine Vielzahl an Einzelabrufen zu erwarten. Insoweit besteht ein besonderes Interesse des öffentlichen Auftraggebers, dass zwischen der Auslobung eines Einzelabrufes und der tatsächlichen Leistungsaufnahme möglichst wenig Zeit vergeht. Der Bieter hat diesbezüglich auf folgende Aspekte einzugehen: • Darstellung möglicher Terminszenarien (Zwischen Auslobung eines Einzelabrufes und Leis-tungsbeginn) • Darstellung erfahrungsgemäß bekannter Risiken und Probleme, insbesondere vor dem Hintergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge zwischen der Auslobung eines Einzelabrufes und Leistungsbeginn • Darstellung personeller, organisatorischer und technischer Lösungsansätze zur Gewährleis-tung der zügigen Leistungsaufnahme je Einzelauftrag nach Auslobung, insbesondere vor dem Hintergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung meh-rerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen. Gewährleistung zügige Erfüllung von mehreren Einzelaufträgen (Gewichtung 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um die Darstellung der Bieter, wie unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Rahmenvereinbarung und einer Vielzahl Einzelabrufen gewährleistet wird, dass die jeweiligen Einzelmaßnahmen möglichst zügig und mangelfrei erfüllt werden. Hierbei geht es in der Darstellung gerade nicht um den Zeitraum zwischen Auslobung des Einzelabrufes und dem Leis-tungsbeginn, sondern ausschließlich um den Zeitraum zwischen der eigentlichen Leistungsaufnah-me und der Fertigstellung der jeweils geschuldeten Leistungen. Denn wie in der Projektbeschrei-bung dargestellt, ist eine Vielzahl an Einzelabrufen zu erwarten. Insoweit besteht ein besonderes Interesse des öffentlichen Auftraggebers, an einer zügigen Abarbeitung der Leistungen je Einzel-abruf bei gleichzeitiger Gewährleistung der fachtechnischen Qualität. Der Bieter hat diesbezüglich auf folgende Aspekte einzugehen: • Darstellung möglicher Terminszenarien (Ab der Aufnahme der fachtechnischen Leistungen bis Fertigstellung) • Darstellung erfahrungsgemäß bekannter Risiken und Probleme, insbesondere vor dem Hintergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge (Ab der Aufnahme der fachtechnischen Leistungen bis Fertigstellung) • Darstellung personeller, organisatorischer und technischer Lösungsansätze zur Gewährleis-tung der zügigen Erfüllung je Einzelauftrag, insbesondere vor dem Hintergrund eines er-höhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftrag-ter Einzelaufträge (Ab der Aufnahme der fachtechnischen Leistungen bis Fertigstellung) Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen. Bewertung Ideenskizzen Hinsichtlich der Kriterien, welche durch die Einreichung von Ideenskizzen bewertet werden, wird eine (von vorbeschriebener linearer Interpolation abweichende) Bepunktung dahingehend vorge-nommen, welche Qualität der Leistungserbringung zu erwarten ist. Die Beurteilung erfolgt hierbei durch Betrachtung der grobkonzeptionellen Darstellung im Sinne einer Ideenskizze, die der Bieter mit Angebotsabgabe beibringt, in Bezug auf die jeweilig festgeleg-ten Kriterien. Für jedes Kriterium kann max. ein EG von 3 erreicht werden. Die Erfüllungsgrade sind wie folgt definiert: EG 0 ungenügend/nicht vorhanden (keine verwertbaren Aussagen/Darstellungen, kein Projektbezug, Erklärung feh …
Preis
Preis-/Honorarkriterium (Gewichtungsfaktor 40)Preis-/Honorarkriterium (Gewichtungsfaktor 40) Die Bepunktung für das Kriterium Preis/Honorar werden entsprechend der Ziffer 14.3 unter Ansatz des Gewichtungsfaktors 40 bewertet. Hinsichtlich des Preis-/Honorarkriteriums sind die nachfolgend dargestellten gewichteten Unterkri-terien gebildet worden. Die Bepunktung der Unterkriterien erfolgt gemäß Ziffer 14.3. • Freianlagen anrechenbare Kosten bis 50.000 € (Gewichtungsfaktor 7,12) o Grundleistungen (5,67) o Besondere Leistungen (1,45) • Freianlagen anrechenbare Kosten bis 100.000 € (Gewichtungsfaktor 3,50) o Grundleistungen (3,07) o Besondere Leistungen (0,43) • Freianlagen anrechenbare Kosten bis 150.000 € (Gewichtungsfaktor 3,17) o Grundleistungen (2,88) o Besondere Leistungen (0,29) • Ingenieurbauwerke anrechenbare Kosten bis 50.000 € (Gewichtungsfaktor 7,00) o Grundleistungen (3,85) o Besondere Leistungen (1,45) o Örtliche Bauüberwachung (1,70) • Ingenieurbauwerke anrechenbare Kosten bis 100.000 € (Gewichtungsfaktor 11,43) o Grundleistungen (6,59) o Besondere Leistungen (1,45) o Örtliche Bauüberwachung (3,39) • Ingenieurbauwerke anrechenbare Kosten bis 150.000 € (Gewichtungsfaktor 7,08) o Grundleistungen (4,52) o Besondere Leistungen (0,72) o Örtliche Bauüberwachung (2,54) Ziffer 14.3 Beim Kriterium Preis/Honorar gilt, dass die Punkte anhand der Summe der angebotenen Angebots-preise (brutto). Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis/Honorar brutto. Die-se Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor (beispielhaft 40) multipliziert wird. Die Punkte höhe-rer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis: höherer Angebotspreis) x 3) x 40 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar Nach derselben Formel werden auch Punkte in ggf. bestehenden Unterkriterien errechnet. Der Gewichtungsfaktor ist sodann – entsprechend dem Unterkriterium – angepasst.

Eignung11 von 11 angegeben

Kriterium
Hinsichtlich aller Lose gilt: Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber s … ganz lesenHinsichtlich aller Lose gilt: Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Im Hinblick auf die Eignung gilt Folgendes: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrags durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen: - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die nachfolgenden Eignungskriterien und Ausschreibungsbedingungen. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/s …
Kriterium
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderem Berufsstand vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Hierfür ist die Anlage 5.1 VgV - TNW des Dokuments 5-VgV-Teilnah … ganz lesenDie Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderem Berufsstand vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Hierfür ist die Anlage 5.1 VgV - TNW des Dokuments 5-VgV-Teilnahmeantrag auszufüllen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bewerbergemeinschaft als solche einzureichen Die Qualifikation des Auftragnehmer ist eine Mindestanforderung.
Kriterium
Jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von jeweils mindestens 200.000 EUR (netto) Los 1 - Freianlagen und Ingenieurbauwerke Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsä … ganz lesenJährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von jeweils mindestens 200.000 EUR (netto) Los 1 - Freianlagen und Ingenieurbauwerke Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Der Auftraggeber bewertet dieses Auswahlkriterium anhand des jährlichen Gesamtumsatzes des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren. Maßgeblich sind die Umsatzzahlen in den letzten drei Geschäftsjahren, 2023, 2022 sowie 2021. Sofern für das Jahr 2023 noch keine Zahlen vorliegen sollten, weist der Bewerber darauf hin und gibt neben den Jahren 2021 und 2022 anstelle des Jahres 2023 das Jahr 2020 an. Der Umsatz je Geschäftsjahr von 200.000 € entspricht hierbei auch dem EG 1. Ab einem jährlichen Umsatz (netto) von ≥ 600.000 € wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei höheren Umsätzen als 600.000 € nicht vergeben. Umsatzwerte > 200.000 € und < 600.000 € werden hinsichtlich des Erfüllungsgrades linear interpoliert. Umsatzzahlen von Bewerbergemeinschaftsmitgliedern werden addiert. Umsatzanteile von beab-sichtigten Nachunternehmern sind nicht mitzuerfassen, es sei denn, es liegt eine (entsprechend auszuweisende) Eignungsleihe vor. Es erfolgt eine Bepunktung des Umsatzes je Jahr (der letzten drei Geschäftsjahre). Der Jahreswert wird jeweils anhand des Erfüllungsgrades der Bewertungsmatrix bewertet und jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Die Punkte pro Jahr werden addiert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Kriterium
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat eine Berufshaftpflichtversicherungen vorzuhalten, mit Deckungssummen, die folgende Kriterien erfüllen: • mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie • mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und … ganz lesenJeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat eine Berufshaftpflichtversicherungen vorzuhalten, mit Deckungssummen, die folgende Kriterien erfüllen: • mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie • mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sin-ne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Achtung: Wir bitten, keine Versicherungsbestätigung oder Police unaufgefordert einzureichen.
Kriterium
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es sind mindestens • 2 technische Fachkräfte oder technische Stellen je Los als Mindestanforderung an die Eignung anzugeben. Beschäftigte sind dabei technische … ganz lesenAngabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es sind mindestens • 2 technische Fachkräfte oder technische Stellen je Los als Mindestanforderung an die Eignung anzugeben. Beschäftigte sind dabei technische Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, zum Nachweis der Leistungsfä-higkeit hinsichtlich der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen auf solche abzustellen, die nicht dem Unternehmen angehören (Kapazitäten anderer Unternehmer (z.B. Nachunterneh-mer)), so ist eine Eignungsleihe entsprechend auszuweisen). Beschäftigte verstehen sich zudem ohne Praktikanten und Hilfskräfte jedoch einschließlich des/der Büroinhaber/in. Bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche. Die Anzahl von zwei techn. Fachkräften/techn. Stellen je Los entspricht dem EG 1. Ab einer Anzahl von fünf techn. Fachkräften/techn. Stellen je Los wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei der Überschreitung von 6 techn. Fachkräften/techn. Stellen nicht vergeben. Die An-zahl techn. Fachkräfte/techn. Stellen > 2 und < 6 werden hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Punkt-werte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Kriterium
Kriterium „geeignete Referenzen Bewerber“ Geeignete Referenzen der Bewerber/Bewerbergemeinschaft aufgegliedert nach nachfolgenden Unterkriterien: • min. drei Referenzen bei der wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis einschließlich 8 des Leistungsbilds Anlage 11 „Grundleistungen im Le … ganz lesenKriterium „geeignete Referenzen Bewerber“ Geeignete Referenzen der Bewerber/Bewerbergemeinschaft aufgegliedert nach nachfolgenden Unterkriterien: • min. drei Referenzen bei der wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis einschließlich 8 des Leistungsbilds Anlage 11 „Grundleistungen im Leistungsbild Freianlagen“ umfasst waren in den letzten 5 Jahren • min. drei Referenzen bei der wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis einschließlich 8 des Leistungsbilds Anlage 12 „Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieur-bauwerke“ umfasst waren in den letzten 5 Jahren Diese Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Eignung. Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforde-rungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat seine/ihre Referenzen durch Angabe einer laufenden Nummer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Refe-renzanzahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Taugliche Referenzleistungen sind grundsätzlich nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht, also abgeschlossen wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist abgeschlossen ist oder länger als ein Jahr ununterbrochen gelaufen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Das der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen unerheblich. Objektplanung Freianlagen und Ingenieurbauwerke, Referenzen (Gewichtungsfaktor 70) Bei diesem Kriterium werden zur Konkretisierung Unterkriterien gebildet. Die Gewichtung von 70 für das Kriterium wird hierbei auf die einzelnen Unterkriterien aufgeteilt. Es findet also keine zu-sätzliche Gewichtung des Kriteriums statt. Die Gesamtpunktzahl von 210 bleibt bestehen. Insge-samt lassen sich 210 von 300 Punkten erzielen. Es gelten folgende Unterkriterien: • In den letzten fünf Jahren abgeschlossene Referenz, bei der wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis einschließlich 8 des Leistungsbilds Freianlagen, gemäß Anlage 11 HO-AI umfasst waren (Gewichtungsfaktor 35) sowie • In den letzten fünf Jahren abgeschlossene Referenz, bei der wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis einschließlich 8 des Leistungsbilds Ingenieurbauwerke, gemäß Anlage 12 HOAI umfasst waren (Gewichtungsfaktor 35) Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Die jeweiligen Unterkriterien werden wie folgt erläutert: Referenzen im Bereich „Grundleistungen Freianlagen“ Bei diesem Unterkriterium geht es um den Nachweis, dass Erfahrungen mit der Durchführung von Grundleistungen des Leistungsbildes Freianlagenplanung und dort der Leistungsphasen 2 bis (ein-schließlich) 8 bestehen. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Vergleichbarkeit ausdrücklich vor, gleichwohl wird auf die Vergabeunterlagen 12-VgV-ANG-Leistungsbeschreibung verwiesen. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen n …
Kriterium
Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Hierfür ist die Anlage 5.13 VgV - TNW des Dokuments 5-VgV-Teilnahmeantrag auszufüllen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Kriterium
Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Hierfür ist die Anlage 5.14 VgV - TNW des Dokuments 5-VgV-Teilnahmeantrag auszufüllen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewähr … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fr … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Los 2

Zuschlag3 von 3 angegeben

Kriterium „Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Personals“ (Gewichtungsfaktor 30)30 %
Ideenskizzen (Gewichtungsfaktor 30)30 %
Preis-/Honorarkriterium (Gewichtungsfaktor 40)40 %
Qualität
Kriterium „Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Personals“ (Gewichtungsfaktor 30)Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Personals“ (Gewichtungsfaktor 30) Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulie-rung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch die-selbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulie-rung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat seine/ihre Referenzen durch Angabe einer laufenden Num-mer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Referenzan-zahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bieter/die Bietergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ab-laufs der Angebotsfrist abgeschlossen ist oder länger als ein Jahr ununterbrochen gelaufen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Das der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen unerheblich. Ferner müssen die Referenzleistungen mindestens in stellvertretender Funktion erbracht worden sein. Bei diesem Kriterium ist nachzuweisen, dass hinsichtlich der vorgesehenen Person des verantwort-lichen Ingenieurs/Architekten Erfahrung in Projekten mit Leistungen in genannten Leistungsbildern in verantwortlicher Position vorliegen. Zur Konkretisierung der Erfahrung sind Unterkriterien gebil-det. Die Gewichtung von 30 für das Kriterium wird hierbei auf die einzelnen Unterkriterien aufge-teilt. Es findet also keine zusätzliche Gewichtung des Kriteriums statt. Die Gesamtpunktzahl von 180 bleibt bestehen. Insgesamt lassen sich 90 von 300 Punkten erzielen. Es gelten folgende Unterkriterien: • In den letzten fünf Jahren abgeschlossene Referenz, bei der wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis einschließlich 8 des Leistungsbilds Anlage 13 „Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen“ umfasst waren und durch die vorgesehene Person mindestens in stellvertretender Verantwortung erbracht worden sind (Gewichtungsfaktor 30) sowie Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Die jeweiligen Unterkriterien werden wie folgt erläutert: Bei diesem Unterkriterium geht es um den Nachweis, dass das einzusetzende Personal Erfahrungen mit der Durchführung von Grundleistungen des Leistungsbildes Fre …
Qualität
Ideenskizzen (Gewichtungsfaktor 30)Gewährleistung zügiger Reaktionszeit zwischen Erteilung Einzelauftrag und Leistungsstart (Gewichtung 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um die Darstellung der Bieter, wie mit der Besonderheit der Rahmenvereinbarung und den jeweiligen Einzelabrufen umgegangen wird. Wie in der Projektbe-schreibung dargestellt, ist eine Vielzahl an Einzelabrufen zu erwarten. Insoweit besteht ein beson-deres Interesse des öffentlichen Auftraggebers, dass eine zügige Aufnahme der Leistungen je Ein-zelabruf gewährleistet ist. Der Bieter hat diesbezüglich auf folgende Aspekte einzugehen: • Darstellung möglicher Terminszenarien (Planung der Planung) • Darstellung erfahrungsgemäß bekannter Risiken und Probleme, insbesondere vor dem Hintergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge • Darstellung personeller, organisatorischer und technischer Lösungsansätze zur Gewährleis-tung der zügigen Leistungsaufnahme je Einzelauftrag, insbesondere vor dem Hintergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge Gewährleistung zügige Erfüllung von mehreren Einzelaufträgen (Gewichtung 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um die Darstellung der Bieter, wie mit der Besonderheit der Rahmenvereinbarung und den jeweiligen Einzelabrufen umgegangen wird. Wie in der Projektbe-schreibung dargestellt, ist eine Vielzahl an Einzelabrufen zu erwarten. Insoweit besteht ein beson-deres Interesse des öffentlichen Auftraggebers, dass eine zügige Abarbeitung der Leistungen je Ein-zelabruf bei Gewährleistung der fachtechnischen Qualität gewährleistet ist. Der Bieter hat diesbezüglich auf folgende Aspekte einzugehen: • Darstellung möglicher Terminszenarien (Planung der Planung) • Darstellung erfahrungsgemäß bekannter Risiken und Probleme, insbesondere vor dem Hintergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge • Darstellung personeller, organisatorischer und technischer Lösungsansätze zur Gewährleis-tung der zügigen Erfüllung je Einzelauftrag, insbesondere vor dem Hintergrund eines er-höhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftrag-ter Einzelaufträge Bewertung Ideenskizzen Hinsichtlich der Kriterien, welche durch die Einreichung von Ideenskizzen bewertet werden, wird eine (von vorbeschriebener linearer Interpolation abweichende) Bepunktung dahingehend vorge-nommen, welche Qualität der Leistungserbringung zu erwarten ist. Die Beurteilung erfolgt hierbei durch Betrachtung der grobkonzeptionellen Darstellung im Sinne einer Ideenskizze, die der Bieter mit Angebotsabgabe beibringt, in Bezug auf die jeweilig festgeleg-ten Kriterien. Für jedes Kriterium kann max. ein EG von 3 erreicht werden. Die Erfüllungsgrade sind wie folgt definiert: EG 0 ungenügend/nicht vorhanden (keine verwertbaren Aussagen/Darstellungen, kein Projektbezug, Erklärung fehlt in Teilen bzw. ganz) EG 1 ausreichend (wenig detailliert, nur allgemein gehaltene Aussagen/Darstellungen, ohne erkennbaren Projektbezug. Dies kann auch dann gegeben sein, wenn nicht alle Unterkriterien beantwortet werden), EG 2 befriedigend (detaillierte Aussage bezüglich sämtlicher Kriterien und nur in Teilbe-reichen pauschal sowie nicht projektspezifische, aber plausible Aussagen), EG 3 gut (überzeugende und sehr detaillierte projektspezifische Aussagen/Darstellungen bezüglich sämtlicher Kriterien) Der jeweilig erzielte Erfüllungsgrad wird auch hier mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipli-ziert und die jeweiligen Produkte der einzelnen Leistungskriterien abschließend addiert. Je erreichtem EG wird ein Punktwert erzielt, der sich kriteriumsspezifisch aus dem Produkt des Gewichtungsfaktors und dem erreichten EG ergibt.
Preis
Preis-/Honorarkriterium (Gewichtungsfaktor 40)Die Bepunktung für das Kriterium Preis/Honorar werden entsprechend der Ziffer 14.3 unter Ansatz des Gewichtungsfaktors 40 bewertet. Hinsichtlich des Preis-/Honorarkriteriums sind die nachfolgend dargestellten gewichteten Unterkri-terien gebildet worden. Die Bepunktung der Unterkriterien erfolgt gemäß Ziffer 14.3. • Verkehrsanlagen anrechenbare Kosten bis 50.000 € (Gewichtungsfaktor 10,06) o Grundleistungen (5,76) o Besondere Leistungen (1,97) o Örtliche Bauüberwachung (2,33) • Verkehrsanlagen anrechenbare Kosten bis 100.000 € (Gewichtungsfaktor 16,26) o Grundleistungen (9,63) o Besondere Leistungen (1,97) o Örtliche Bauüberwachung (4,66) • Verkehrsanlagen anrechenbare Kosten bis 200.000 € (Gewichtungsfaktor 13,69) o Grundleistungen (8,05) o Besondere Leistungen (0,98) o Örtliche Bauüberwachung (4,66) Ziffer 14.3 14.3 Bewertung Preis-/Honorarkriterien Beim Kriterium Preis/Honorar gilt, dass die Punkte anhand der Summe der angebotenen Angebots-preise (brutto). Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis/Honorar brutto. Die-se Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor (beispielhaft 40) multipliziert wird. Die Punkte höhe-rer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis: höherer Angebotspreis) x 3) x 40 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar Nach derselben Formel werden auch Punkte in ggf. bestehenden Unterkriterien errechnet. Der Gewichtungsfaktor ist sodann – entsprechend dem Unterkriterium – angepasst.

Eignung11 von 11 angegeben

Kriterium
Hinsichtlich aller Lose gilt: Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber s … ganz lesenHinsichtlich aller Lose gilt: Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Im Hinblick auf die Eignung gilt Folgendes: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrags durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen: - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die nachfolgenden Eignungskriterien und Ausschreibungsbedingungen. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/s …
Kriterium
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderem Berufsstand vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Hierfür ist die Anlage 5.1 VgV - TNW des Dokuments 5-VgV-Teilnah … ganz lesenDie Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderem Berufsstand vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Hierfür ist die Anlage 5.1 VgV - TNW des Dokuments 5-VgV-Teilnahmeantrag auszufüllen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bewerbergemeinschaft als solche einzureichen Die Qualifikation des Auftragnehmer ist eine Mindestanforderung.
Kriterium
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat eine Berufshaftpflichtversicherun-gen vorzuhalten, mit Deckungssummen, die folgende Kriterien erfüllen: • mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie • mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und … ganz lesenJeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat eine Berufshaftpflichtversicherun-gen vorzuhalten, mit Deckungssummen, die folgende Kriterien erfüllen: • mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie • mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Achtung: Wir bitten, keine Versicherungsbestätigung oder Police unaufgefordert einzureichen.
Kriterium
Jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mindestens jeweils 50.000 EUR (netto) Los 2 - Verkehrsanlagen Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerberge … ganz lesenJährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mindestens jeweils 50.000 EUR (netto) Los 2 - Verkehrsanlagen Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Der Umsatz je Geschäftsjahr bis 50.000 € entspricht hierbei auch dem EG 1. Ab einem jährlichen Umsatz (netto) von ≥ 150.000 € wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei höheren Umsätzen als 150.000 € nicht vergeben. Umsatzwerte > 50.000 € und < 150.000 € wer-den hinsichtlich des Erfüllungsgrades linear interpoliert. Umsatzzahlen von Bewerbergemeinschaftsmitgliedern werden addiert. Umsatzanteile von beab-sichtigten Nachunternehmern sind nicht mitzuerfassen, es sei denn, es liegt eine (entsprechend auszuweisende) Eignungsleihe vor. Es erfolgt eine Bepunktung des Umsatzes je Jahr (der letzten drei Geschäftsjahre). Der Jahreswert wird jeweils anhand des Erfüllungsgrades der Bewertungsmatrix bewertet und jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Die Punkte pro Jahr werden addiert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen. Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, netto – Los 2 Der Umsatz je Geschäftsjahr bis 50.000 € entspricht hierbei auch dem EG 1. Ab einem jährlichen Umsatz (netto) von ≥ 150.000 € wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei höheren Umsätzen als 150.000 € nicht vergeben. Umsatzwerte > 50.000 € und < 150.000 € wer-den hinsichtlich des Erfüllungsgrades linear interpoliert. Umsatzzahlen von Bewerbergemeinschaftsmitgliedern werden addiert. Umsatzanteile von beab-sichtigten Nachunternehmern sind nicht mitzuerfassen, es sei denn, es liegt eine (entsprechend auszuweisende) Eignungsleihe vor. Es erfolgt eine Bepunktung des Umsatzes je Jahr (der letzten drei Geschäftsjahre). Der Jahreswert wird jeweils anhand des Erfüllungsgrades der Bewertungsmatrix bewertet und jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Die Punkte pro Jahr werden addiert. „Krumme“ Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Kriterium
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es sind mindestens • 2 technische Fachkräfte oder technische Stellen je Los als Mindestanforderung an die Eignung anzugeben. Beschäftigte sind dabei technische … ganz lesenAngabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es sind mindestens • 2 technische Fachkräfte oder technische Stellen je Los als Mindestanforderung an die Eignung anzugeben. Beschäftigte sind dabei technische Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, zum Nachweis der Leistungsfä-higkeit hinsichtlich der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen auf solche abzustellen, die nicht dem Unternehmen angehören (Kapazitäten anderer Unternehmer (z.B. Nachunterneh-mer)), so ist eine Eignungsleihe entsprechend auszuweisen). Beschäftigte verstehen sich zudem ohne Praktikanten und Hilfskräfte jedoch einschließlich des/der Büroinhaber/in. Bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche. Die Anzahl von zwei techn. Fachkräften/techn. Stellen je Los entspricht dem EG 1. Ab einer Anzahl von fünf techn. Fachkräften/techn. Stellen je Los wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei der Überschreitung von 6 techn. Fachkräften/techn. Stellen nicht vergeben. Die An-zahl techn. Fachkräfte/techn. Stellen > 2 und < 6 werden hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Punkt-werte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Kriterium
Kriterium „geeignete Referenzen Bewerber“ Geeignete Referenzen der Bewerber/Bewerbergemeinschaft aufgegliedert nach nachfolgenden Unterkriterien: • min. drei Referenzen bei der wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis ein-schließlich 8 des Leistungsbilds Anlage 13 „Grundleistungen im … ganz lesenKriterium „geeignete Referenzen Bewerber“ Geeignete Referenzen der Bewerber/Bewerbergemeinschaft aufgegliedert nach nachfolgenden Unterkriterien: • min. drei Referenzen bei der wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis ein-schließlich 8 des Leistungsbilds Anlage 13 „Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanla-gen“ umfasst waren in den letzten 5 Jahren Diese Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Eignung. Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf dem Muster-formular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforde-rungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat seine/ihre Referenzen durch Angabe einer laufenden Nummer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Refe-renzanzahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Be-werber/die Bewerbergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Taugliche Referenzleistungen sind grundsätzlich nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht, also abgeschlossen wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist abgeschlossen ist oder länger als ein Jahr ununterbrochen gelaufen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Das der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen unerheblich. Los 2 - Objektplanung Verkehrsanlagen, Referenzen im Bereich „Grundleistungen Verkehrsanlagen“ (Gewichtungsfaktor 70) Bei diesem Kriterium werden keine weiteren Unterkriterien gebildet. Es gilt der Gewichtungsfak-tor 70. Es findet also keine zusätzliche Gewichtung des Kriteriums statt. Die Gesamtpunktzahl von 210 bleibt bestehen. Insgesamt lassen sich 210 von 300 Punkten erzielen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat • In den letzten fünf Jahren abgeschlossene Referenzen, bei denen wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis einschließlich 8 des Leistungsbilds Verkehrsanlagen, gemäß Anla-ge 13 HOAI umfasst waren (Gewichtungsfaktor 70) nachzuweisen. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Vergleichbarkeit ausdrücklich vor, gleichwohl wird auf die Vergabeunterlagen 12-VgV-ANG-Leistungsbeschreibung verwiesen. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab sechs nachgewiesenen Refe-renzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Die Anzahl nachge-wiesener Referenzen > 3 und < 6 werden hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 210 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Kriterium
Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Hierfür ist die Anlage 5.13 VgV - TNW des Dokuments 5-VgV-Teilnahmeantrag auszufüllen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Kriterium
Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Hierfür ist die Anlage 5.14 VgV - TNW des Dokuments 5-VgV-Teilnahmeantrag auszufüllen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewähr … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fr … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Los 3

Zuschlag3 von 3 angegeben

Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Personals (Gewichtungsfaktor 30)30 %
Ideenskizzen (Gewichtungsfaktor 30)30 %
Preis-/Honorarkriterium (Gewichtungsfaktor 40)40 %
Qualität
Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Personals (Gewichtungsfaktor 30)Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat seine/ihre Referenzen durch Angabe einer laufenden Num-mer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Referenzanzahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bieter/die Bietergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ab-laufs der Angebotsfrist abgeschlossen ist oder länger als ein Jahr ununterbrochen gelaufen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Das der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen unerheblich. Ferner müssen die Referenzleistungen mindestens in stellvertretender Funktion erbracht worden sein. Bei diesem Kriterium ist nachzuweisen, dass hinsichtlich der vorgesehenen Person des verantwort-lichen Ingenieurs/Architekten Erfahrung in Projekten mit Leistungen in genannten Leistungsbildern in verantwortlicher Position vorliegen. Zur Konkretisierung der Erfahrung sind Unterkriterien gebil-det. Die Gewichtung von 30 für das Kriterium wird hierbei auf die einzelnen Unterkriterien aufge-teilt. Es findet also keine zusätzliche Gewichtung des Kriteriums statt. Die Gesamtpunktzahl von 180 bleibt bestehen. Insgesamt lassen sich 90 von 300 Punkten erzielen. Es gelten folgende Unterkriterien: • In den letzten fünf Jahren abgeschlossene Referenz, bei der wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis einschließlich 6 des Leistungsbilds Anlage 14 „Grundleistungen im Leistungs-bild Tragwerksplanung“ umfasst waren und durch die vorgesehene Person mindestens in stellvertretender Verantwortung erbracht worden sind (Gewichtungsfaktor 30) sowie Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Die jeweiligen Unterkriterien werden wie folgt erläutert: Bei diesem Unterkriterium geht es um den Nachweis, dass das einzusetzende Personal Erfahrungen mit der Durchführung von Grundleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung und dort der Leistungsphasen 2 bis (einschließlich) 6 vorweisen kann. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Vergleichbarkeit ausdrücklich vor, gleichwohl wird auf die Vergabeunterlagen 12-VgV-ANG-Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab sechs nachgewie-senen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Die An-zahl nachgewiesener Referenzen > 3 und < 6 werden hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear in-terpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 30 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 90 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Qualität
Ideenskizzen (Gewichtungsfaktor 30)Gewährleistung zügiger Reaktionszeit zwischen Erteilung Einzelauftrag und Leistungsstart (Gewichtung 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um die Darstellung der Bieter, wie mit der Besonderheit der Rahmenvereinbarung und den jeweiligen Einzelabrufen umgegangen wird. Wie in der Projektbe-schreibung dargestellt, ist eine Vielzahl an Einzelabrufen zu erwarten. Insoweit besteht ein beson-deres Interesse des öffentlichen Auftraggebers, dass eine zügige Aufnahme der Leistungen je Ein-zelabruf gewährleistet ist. Der Bieter hat diesbezüglich auf folgende Aspekte einzugehen: • Darstellung möglicher Terminszenarien (Planung der Planung) • Darstellung erfahrungsgemäß bekannter Risiken und Probleme, insbesondere vor dem Hin-tergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleich-zeitig beauftragter Einzelaufträge • Darstellung personeller, organisatorischer und technischer Lösungsansätze zur Gewährleis-tung der zügigen Leistungsaufnahme je Einzelauftrag, insbesondere vor dem Hintergrund ei-nes erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig be-auftragter Einzelaufträge Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen. Gewährleistung zügige Abarbeitung Einzelauftrag (Gewichtung 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um die Darstellung der Bieter, wie mit der Besonderheit der Rahmenvereinbarung und den jeweiligen Einzelabrufen umgegangen wird. Wie in der Projektbe-schreibung dargestellt, ist eine Vielzahl an Einzelabrufen zu erwarten. Insoweit besteht ein beson-deres Interesse des öffentlichen Auftraggebers, dass eine zügige Abarbeitung der Leistungen je Ein-zelabruf bei Gewährleistung der fachtechnischen Qualität gewährleistet ist. Der Bieter hat diesbezüglich auf folgende Aspekte einzugehen: • Darstellung möglicher Terminszenarien (Planung der Planung) • Darstellung erfahrungsgemäß bekannter Risiken und Probleme, insbesondere vor dem Hin-tergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge • Darstellung personeller, organisatorischer und technischer Lösungsansätze zur Gewährleis-tung der zügigen Erfüllung je Einzelauftrag, insbesondere vor dem Hintergrund eines er-höhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftrag-ter Einzelaufträge Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Preis
Preis-/Honorarkriterium (Gewichtungsfaktor 40)Die Bepunktung für das Kriterium Preis/Honorar werden entsprechend der Ziffer 14.3 unter Ansatz des Gewichtungsfaktors 40 bewertet. • Tragwerksplanung anrechenbare Kosten bis 50.000 € (Gewichtungsfaktor 22,73) o Grundleistungen (16,27) o Besondere Leistungen (6,46) • Tragwerksplanung anrechenbare Kosten bis 100.000 € (Gewichtungsfaktor 17,27) o Grundleistungen (14,04) o Besondere Leistungen (3,23) o Örtliche Bauüberwachung (4,66) Ziffer 14.3 Bewertung Preis-/Honorarkriterien Beim Kriterium Preis/Honorar gilt, dass die Punkte anhand der Summe der angebotenen Angebots-preise (brutto). Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis/Honorar brutto. Die-se Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor (beispielhaft 40) multipliziert wird. Die Punkte höhe-rer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis: höherer Angebotspreis) x 3) x 40 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar Nach derselben Formel werden auch Punkte in ggf. bestehenden Unterkriterien errechnet. Der Gewichtungsfaktor ist sodann – entsprechend dem Unterkriterium – angepasst.

Eignung11 von 11 angegeben

Kriterium
Hinsichtlich aller Lose gilt: Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber s … ganz lesenHinsichtlich aller Lose gilt: Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Im Hinblick auf die Eignung gilt Folgendes: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrags durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen: - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die nachfolgenden Eignungskriterien und Ausschreibungsbedingungen. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/s …
Kriterium
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderem Berufsstand vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Hierfür ist die Anlage 5.1 VgV - TNW des Dokuments 5-VgV-Teilnah … ganz lesenDie Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderem Berufsstand vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Hierfür ist die Anlage 5.1 VgV - TNW des Dokuments 5-VgV-Teilnahmeantrag auszufüllen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bewerbergemeinschaft als solche einzureichen Die Qualifikation des Auftragnehmer ist eine Mindestanforderung.
Kriterium
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat eine Berufshaftpflichtversicherungen vorzuhalten, mit Deckungssummen, die folgende Kriterien erfüllen: • mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie • mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und … ganz lesenJeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat eine Berufshaftpflichtversicherungen vorzuhalten, mit Deckungssummen, die folgende Kriterien erfüllen: • mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie • mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sin-ne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Achtung: Wir bitten, keine Versicherungsbestätigung oder Police unaufgefordert einzureichen.
Kriterium
Jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mindestens jeweils 50.000 EUR (netto) Los 3 - Tragwerksplanung Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerberg … ganz lesenJährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mindestens jeweils 50.000 EUR (netto) Los 3 - Tragwerksplanung Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Der Auftraggeber bewertet dieses Auswahlkriterium anhand des jährlichen Gesamtumsatzes des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren. Maßgeblich sind die Umsatzzahlen in den letzten drei Geschäftsjahren, 2023, 2022 sowie 2021. Sofern für das Jahr 2023 noch keine Zahlen vorliegen sollten, weist der Bewerber darauf hin und gibt neben den Jahren 2021 und 2022 anstelle des Jahres 2023 das Jahr 2020 an. Der Umsatz je Geschäftsjahr bis 50.000 € entspricht hierbei auch dem EG 1. Ab einem jährlichen Umsatz (netto) von ≥ 150.000 € wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei höheren Umsätzen als 150.000 € nicht vergeben. Umsatzwerte > 50.000 € und < 150.000 € wer-den hinsichtlich des Erfüllungsgrades linear interpoliert. Umsatzzahlen von Bewerbergemeinschaftsmitgliedern werden addiert. Umsatzanteile von beab-sichtigten Nachunternehmern sind nicht mitzuerfassen, es sei denn, es liegt eine (entsprechend auszuweisende) Eignungsleihe vor. Es erfolgt eine Bepunktung des Umsatzes je Jahr (der letzten drei Geschäftsjahre). Der Jahreswert wird jeweils anhand des Erfüllungsgrades der Bewertungsmatrix bewertet und jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Die Punkte pro Jahr werden addiert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Kriterium
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es sind mindestens • 2 technische Fachkräfte oder technische Stellen je Los als Mindestanforderung an die Eignung anzugeben. Beschäftigte sind dabei technische … ganz lesenAngabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es sind mindestens • 2 technische Fachkräfte oder technische Stellen je Los als Mindestanforderung an die Eignung anzugeben. Beschäftigte sind dabei technische Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, zum Nachweis der Leistungsfä-higkeit hinsichtlich der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen auf solche abzustellen, die nicht dem Unternehmen angehören (Kapazitäten anderer Unternehmer (z.B. Nachunterneh-mer)), so ist eine Eignungsleihe entsprechend auszuweisen). Beschäftigte verstehen sich zudem ohne Praktikanten und Hilfskräfte jedoch einschließlich des/der Büroinhaber/in. Bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche. Die Anzahl von zwei techn. Fachkräften/techn. Stellen je Los entspricht dem EG 1. Ab einer Anzahl von fünf techn. Fachkräften/techn. Stellen je Los wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei der Überschreitung von 6 techn. Fachkräften/techn. Stellen nicht vergeben. Die An-zahl techn. Fachkräfte/techn. Stellen > 2 und < 6 werden hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Punkt-werte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Kriterium
Kriterium „geeignete Referenzen Bewerber“ Geeignete Referenzen der Bewerber/Bewerbergemeinschaft aufgegliedert nach nachfolgenden Unterkriterien: • min. zwei Referenzen bei der wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis ein-schließlich 6 des Leistungsbilds Anlage 14 „Grundleistungen im L … ganz lesenKriterium „geeignete Referenzen Bewerber“ Geeignete Referenzen der Bewerber/Bewerbergemeinschaft aufgegliedert nach nachfolgenden Unterkriterien: • min. zwei Referenzen bei der wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis ein-schließlich 6 des Leistungsbilds Anlage 14 „Grundleistungen im Leistungsbild Tragwerkspla-nung“ umfasst waren in den letzten 5 Jahren Diese Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Eignung. Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf dem Muster-formular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforde-rungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat seine/ihre Referenzen durch Angabe einer laufenden Nummer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Refe-renzanzahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Taugliche Referenzleistungen sind grundsätzlich nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht, also abgeschlossen wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist abgeschlossen ist oder länger als ein Jahr ununterbrochen gelaufen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Das der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen unerheblich. Los 3 - Fachplanung Tragwerksplanung, Referenzen im Bereich „Grundleistungen Trag-werksplanung“ Bei diesem Kriterium werden keine weiteren Unterkriterien gebildet. Es gilt der Gewichtungsfak-tor 70. Es findet also keine zusätzliche Gewichtung des Kriteriums statt. Die Gesamtpunktzahl von 210 bleibt bestehen. Insgesamt lassen sich 210 von 300 Punkten erzielen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat • In den letzten fünf Jahren abgeschlossene Referenzen, bei denen wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis einschließlich 6 des Leistungsbilds Tragwerksplanung, gemäß Anlage 14 HOAI umfasst waren (Gewichtungsfaktor 70) nachzuweisen. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Vergleichbarkeit ausdrücklich vor, gleichwohl wird auf die Vergabeunterlagen 12-VgV-ANG-Leistungsbeschreibung verwiesen. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens zwei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Anzahl von zwei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab sechs nachgewiesenen Refe-renzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Die Anzahl nachge-wiesener Referenzen > 2 und < 6 werden hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 210 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Kriterium
Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Hierfür ist die Anlage 5.13 VgV - TNW des Dokuments 5-VgV-Teilnahmeantrag auszufüllen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Kriterium
Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Hierfür ist die Anlage 5.14 VgV - TNW des Dokuments 5-VgV-Teilnahmeantrag auszufüllen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewähr … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fr … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

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3Angebote je Los im Median (1.392 Lose mit Angabe)
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  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.05.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5d919f6d-2294-40a3-b4f0-3ab75cd46c17.