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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung Green Garden

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland-Die Gesundheitskasse · Saarbrücken, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen AOK26018-990veröffentlicht 15.09.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 22 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Donnersbergkreis.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Rheinland-Pfalz (344 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
1,72 Mio. €
Laufzeit
24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 999 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (45 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Lieferzeit, Service, Garantie60 %
  • Nachhaltigkeit10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 53 Tagen
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an AOK Rheinland-Pfalz/Saarland-Die Gesundheitskasse
    vor 29 Tagen
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 22 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    Vergabeplattform DTVP
    vor 22 Tagen
  5. Heute
  6. Bindefrist endet
    45 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 23 Tagen

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Vermessung, die Anlieferung frei Verwendungsstelle, die Montage/Aufstellung von Pflanzen, Pflanzanlagen und weiteren Elementen (Green Garden), inklusive Befestigungsmaterial, Anlieferung und Montage. Zusätzlich wird ein Pflegevertrag über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung mit ausgeschrieben.

Beschreibung des Loses

Die Auftraggeberin kann - aufgrund umfangreicher geplanter Umstrukturierungen (Projektstatus) innerhalb der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Gesamtmengen benennen. Das geschätzte Gesamtvolumen beläuft sich bei derzeitiger Schätzung für die Ausschreibung Green Garden auf ca. 1.723.000 Euro netto. Der Höchstwert der Ausschreibung wird auf 1.895.300 Euro netto festgelegt. Die im Preisblatt (Anlage 4) angegebenen Mengen beruhen auf Schätzungen, es handelt sich hierbei um nicht garantierte Abnahmemengen. Die Angaben dienen einerseits der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes, andererseits erhält die Auftraggeberin somit vergleichbare Angebote. Auch ist die genaue Benennung der später zu beliefernden Standorte zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Einen derzeitigen Stand der geschätzten Standorte mit Ortsangaben entnehmen Sie dem beigefügten Standortverzeichnis (Anlage 9). Die Mengenangabe im Preisblatt (Anlage 4) beruht auf einer Schätzung für die nächsten 4 Jahre. Wir weisen darauf hin, dass der Auftragnehmer keinen Anspruch auf die Beauftragung im vorgenannten Umfang hat. Die Auftraggeberin beabsichtigt langfristig eine einheitliche Ausstattung aller Standorte (Büroeinrichtungen, Küchen, Gestaltungsequipment) anzustreben und behält sich aus diesem Grund vor, die im Rahmen dieser Ausschreibung bezuschlagten Gestaltungselemente (Green Garden), nach Beendigung dieser Rahmenvereinbarung, in einer produktbezogenen Ausschreibung fortführend auszuschreiben. Bei den im Preisblatt (Anlage 4) angegebenen Elementen Green Garden handelt es sich um Beispielvorgaben zur Bepreisung. Zusätzlich ist ein Prozentsatz als Rabatt auf alle Produkte des Herstellers (außer Pflanzen) einzutragen, um auch weitere Gestaltungselemente des Herstellers bei Bedarf bestellen zu können. Die Elemente des Green Garden sollten grundsätzlich aus Serienprodukten lieferbar sein. Alle Elemente müssen funktional, technisch, organisatorisch, ergonomisch und formal eine Einheit darstellen. Die Lauftzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 30Die Prozentgewichtung wird in berechenbare Punkte umgewandelt. Der günstigste Gesamtnettopreis erhält die volle Punktzahl. Alle weiteren Angebote werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis der Preise zueinander gestellt und mit Punkten entsprechend anteilmäßig bewertet (bis 2 Nachkommastellen).
Qualität
Lieferzeit, Service, GarantieGewichtung (Punkte, genau) 60Beim Kriterium Qualität wird die Gesamtpunktzahl (60) aus der Summe der Kriterien - Lieferzeit (5 Punkte), - Service [Auftragseingang bis Abnahme] (25 Punkte), - Service [Reklamation] (25 Punkte) und - Garantie (5 Punkte)
Qualität
NachhaltigkeitGewichtung (Punkte, genau) 10Bei diesem Kriterium werden die Nachhaltigkeit und die Recyclingfähigkeit in Bezug auf den Bieter und das angebotene Produkt (Pflanzgefäße und Gestänge, Logo, Pflanzwände, Leuchten, Mooswände, usw.) bewertet. Die maximal zu erreichende Punktzahl ist 10 Punkte. Beim Kriterium Nachhaltigkeit wird die Gesamtpunktzahl aus dem Kriterium Recyclingfähigkeit gebildet (maximal 10 Punkte),

Eignung5 von 5 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Angaben von mindestens 2 aktuellen Referenzen (Referenzliste), welche innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden und die jeweils nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag (Beplanung, Lieferung, Montage und Pflege von Pflanzen, Grün-wänden, Mooswänden usw.) vergleich … ganz lesenAngaben von mindestens 2 aktuellen Referenzen (Referenzliste), welche innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden und die jeweils nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag (Beplanung, Lieferung, Montage und Pflege von Pflanzen, Grün-wänden, Mooswänden usw.) vergleichbar sind. Es ist jeweils eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über eine vorhandenene oder noch abzuschließende Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: Personenschäden pro Person: 2.000.000,00 EUR Sachschäden: 2.000.000,00 EUR Vermögensschäden inkl. Datenschutz: 1.000.000,00 EUR Weiterhin erklärt der Bieter, das … ganz lesenEigenerklärung über eine vorhandenene oder noch abzuschließende Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: Personenschäden pro Person: 2.000.000,00 EUR Sachschäden: 2.000.000,00 EUR Vermögensschäden inkl. Datenschutz: 1.000.000,00 EUR Weiterhin erklärt der Bieter, dass er den zuvor genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin spätestens vor Ausführungsbeginn vorzulegen. (Anlage 17 der Vergabeunterlagen)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach 24 Monaten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht bis zum 31.05. des laufenden Vertragsjahres eine der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt hat. … ganz lesenbis zu 2-mal: Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach 24 Monaten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht bis zum 31.05. des laufenden Vertragsjahres eine der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt hat. Spätestens nach Ablauf von 48 Monaten oder bei Erreichen des Höchstwertes endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Optionen
Die Auftraggeberin beabsichtigt langfristig eine einheitliche Ausstattung aller Standorte (Büroeinrichtungen, Küchen, Gestaltungsequipment) anzustreben und behält sich aus diesem Grund vor, die im Rahmen dieser Ausschreibung bezuschlagten Gestaltungselemente (Green Garden), nach Beendigung dieser Ra … ganz lesenDie Auftraggeberin beabsichtigt langfristig eine einheitliche Ausstattung aller Standorte (Büroeinrichtungen, Küchen, Gestaltungsequipment) anzustreben und behält sich aus diesem Grund vor, die im Rahmen dieser Ausschreibung bezuschlagten Gestaltungselemente (Green Garden), nach Beendigung dieser Rahmenvereinbarung, in einer produktbezogenen Ausschreibung fortführend auszuschreiben. Bei den im Preisblatt (Anlage 4) angegebenen Elementen Green Garden handelt es sich um Beispielvorgaben zur Bepreisung. Zusätzlich ist ein Prozentsatz als Rabatt auf alle Produkte des Herstellers (außer Pflanzen) einzutragen, um auch weitere Gestaltungselemente des Herstellers bei Bedarf bestellen zu können.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 999 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
45 Tage
Angebotsöffnung
16.10.2026, 10:01 Uhr. Vergabeplattform DTVP. Die Öffnung der Angebote findet unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der AOK-Rheinland Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse statt. Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur a … ganz lesenLeistung: Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden (Anlage 6a bzw. 6b der Vergabeunterlagen). Bei der Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist; Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt (Anlage 12 der Vergabeunterlagen). Eigenerklärung über die Einhaltung der Sanktionen der EU (Anlage 11 der Vergabeunterlagen).
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 55113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zur Bewertung der Qualität sind nachfolgende Unterlagen bis zum Ende der Angebotsfrist einzureichen: Konzept zu Fallstudie 1 (Prozessbeschreibung vom Auftragseingang bis Abnahme) Konzept zu Fallstudie 2 (Reklamation) Angaben zu Lieferzeit,Garantie,Recyclingfähigkeit Die Konzepte werden nach Zuschlag … ganz lesenZur Bewertung der Qualität sind nachfolgende Unterlagen bis zum Ende der Angebotsfrist einzureichen: Konzept zu Fallstudie 1 (Prozessbeschreibung vom Auftragseingang bis Abnahme) Konzept zu Fallstudie 2 (Reklamation) Angaben zu Lieferzeit,Garantie,Recyclingfähigkeit Die Konzepte werden nach Zuschlagserteilung Bestandteil der Rahmenvereinbarung. Sämtliche in den Konzepten enthaltenen leistungs- und wertungsrelevanten Angaben, Qualitäts-, Service- und Leistungszusagen sind für den Auftragnehmer verbindlich und konkretisieren die vertraglich geschuldete Leistung. Soweit in einzelnen Positionen Hersteller-, Marken-, Produkt-, Typen-, Material- oder Ausführungsbezeichnungen genannt werden, dienen diese ausschließlich der Konkretisierung und Veranschaulichung des geforderten Qualitäts-, Funktions- und Ausführungsstandards. Mit ihrer Nennung ist keine Festlegung auf einen bestimmten Hersteller, eine bestimmte Marke, ein bestimmtes Fabrikat oder eine bestimmte Bezugsquelle verbunden. Die Bieter sind ausdrücklich berechtigt, technisch, funktional und qualitativ gleichwertige Produkte und Lösungen anderer Hersteller anzubieten. Maßgeblich für die Prüfung der Gleichwertigkeit ist nicht die Hersteller- oder Produktidentität, sondern ausschließlich die Erfüllung der festgelegten Anforderungen. Besonderen Wert legt die Auftraggeberin auf die Recyclingfähigkeit bzw. Verwertbarkeit der eingesetzten Materialien, die Verarbeitungsqualität der Produkte sowie die Funktionsweise und technische Ausgestaltung des manuellen Bewässerungssystems. Eine Übereinstimmung mit sämtlichen konstruktiven oder produktspezifischen Einzelmerkmalen eines beispielhaft genannten Referenzproduktes ist nicht erforderlich, sofern diese Merkmale nicht ausdrücklich als Mindestanforderungen in der Leistungsbeschreibung festgelegt sind. Abweichende technische Lösungen sind zulässig, wenn sie die geforderten Funktionen und Mindestanforderungen in mindestens gleichwertiger Weise erfüllen. Die Bieter sind hinsichtlich der Auswahl des Herstellers und der Bezugsquelle frei. Die Beschaffung über den Fach- oder Großhandel ist zulässig. Gegenstand der Angebotsprüfung ist nicht die Herstellerzugehörigkeit eines Produktes, sondern die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen. Wird ein von einem Referenzprodukt abweichendes Produkt angeboten, ist dieses im Angebot eindeutig zu bezeichnen. Die Erfüllung der maßgeblichen Anforderungen und die Gleichwertigkeit müssen anhand geeigneter Produktdaten, technischer Unterlagen, Herstellerangaben oder anderer geeigneter Nachweise nachvollziehbar beurteilt werden können. Diese sind mit Abgabe des Angebotes einzureichen! Mit der Zulassung gleichwertiger Produkte und Lösungen verfolgt die Auftraggeberin das Ziel, einen möglichst offenen Wettbewerb zu gewährleisten, allen Bietern einen gleichberechtigten Zugang zum Vergabeverfahren zu ermöglichen und zugleich eine transparente und nachvollziehbare Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXMPFP# 1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt 5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXMPFP# 1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt 5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die unter Punkt 5.1.12 unter Bedingungen für die Ausführung des Auftrags aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. 2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist. Die Bewerbungsbedingungen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland- die Gesundheitskasse sind den Vergabeunterlagen beigefügt und zu beachten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Am Schanzenberg 10, 66117 Saarbrücken
Website
aok.de
Kontakt
vergabestelle@rps.aok.de

Bei uns erfasst

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12vergebene Aufträge
8Angebote je Los im Median (26 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f50bcca9-00f2-41a3-a471-b1884a817808.