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vergebenEU-weitBeratungRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung für Unterstützungsleistungen in strategischer Kommunikation und Positionierung

CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH · Saarbrücken, Saarland

Aktenzeichen 2025_407veröffentlicht 25.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 291 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 4 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
778 Tsd. €
Laufzeit
12 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 64 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (65 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Konzeptionelle Idee zur Projektumsetzung10 %
  • Wertende Präsentation50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Beschreibung des Loses

Hier wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Kosten
PreisGewichtung (Punkte, genau) 40Zum Zuschlagskriterium Preis: Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote, die darüber liegen, werden ins Verhältnis zu dem Angebot mit der niedrigsten Wertungs-summe gesetzt und mit 10 multipliziert. Die so ermittelte Punktebewertung wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Beispiel: Angebot "1" mit der niedrigsten Wertungssumme: 10.000,00 EUR Angebot "2" mit der Wertungssumme: 10.500,00 EUR Angebot 1 erhält 10 Punkte Angebot 2: 10.000 EUR x 10 Punkte ./. 10.500 EUR = 9,52 Punkte Im Preisblatt ist nur der Preis für "Director" anzugeben. Dieser wird zur Wertung des Kriteriums herangezogen. Die Preise für Senior Consultant, Consultant und Associate sind im Dokument "Zusätz-liches Preisblatt - Staffelpreise" einzutragen. Sie gelten bei Zuschlag als vereinbart, sind allerdings nicht wertungsrelevant für dieses Kriterium.
Qualität
Konzeptionelle Idee zur ProjektumsetzungGewichtung (Punkte, genau) 10Zum Zuschlagskriterium Konzeptionelle Idee (schriftliches Konzept bei Angebots-abgabe) Bitte beschreiben Sie in freier Form (Fließtext) Ihre Ausführungen zur konzeptionellen Idee (zum Vorgehen gemäß der Leistungsbeschreibung dieser Vergabeunterlagen). Die Anforderungen an das Konzept sind der Leistungsbeschreibung in dieser Unterlage zu entnehmen. Das schriftliche Konzept soll Aufschluss über das konzeptionelle Vorgehen geben. Alle im LV aufgeführten Anforderungen sollen Berücksichtigung finden. Jedes Konzept wird dabei geprüft auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Anforde-rungserfüllung. Im Rahmen der konzeptionellen Idee soll mindestens schriftlich dargestellt werden: - Darstellung der Aufgabendefinition - Darstellung der Kernziele des Auftrages - Darstellung der Methodik, wie sollen die Ziele konzeptionell erfüllt werden sollen - Aufbau und Pflege eines belastbaren Netzwerks zu (nationalen) politischen, wirt-schaftlichen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Entscheidungsträgerin-nen und Entscheidungsträgern - Welches Netzwerk besteht bereits innerhalb ihres Unternehmens - Entwicklung einer Kommunikationsstrategie zur Positionierung als führende In-stitution für Cybersicherheit und vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz - Unterstützung bei der Markenbildung und beim Reputationsmanagement - Entwicklung von präventiven und reaktiven Kommunikationsmaßnahmen, ein-schließlich Krisenkommunikation - Unterstützung bei der medialen Positionierung der Leitungsebene und bei der Platzierung von Inhalten in relevanten Fach- und Leitmedien Nach Prüfung dessen wird wie folgt gewertet: Bewertungsmatrix für dieses Zuschlagskriterium: Punkteskala Ungenügendes Konzept, weil überhaupt nicht auf die Vorgaben in der Leistungsbeschreibung eingehend - 0 Punkte Schlechtes Konzept, weil schlecht auf die - 3 Punkte Vorgaben in der Leistungsbeschreibung des CISPA eingehend Ausreichendes Konzept, weil ausreichend auf die Vorgaben in der Leistungsbeschreibung des CISPA eingehend - 5 Punkte Gutes Konzept, weil gut auf die Vorgaben in der Leistungsbeschreibung des CISPA eingehend - 8 Punkte Sehr gutes Konzept, weil sehr gut auf die Vorgaben in der Leistungsbeschreibung des CISPA eingehend - 10 Punkte Zur Bewertung der konzeptionellen Idee, schriftlicher Teil: Sehr gutes Konzept liegt vor: Vollständigkeit: Aspekte vollständig abgedeckt und hervorragend verständlich dargestellt und strukturiert Schlüssigkeit: Argumentation hervorragend und umfassend dargestellt mit klarer Wertung und Darstellung Anforderungserfüllung: Hervorragend nachvollziehbar, dass die Lösung den Anforderungen in allen Aspekten gerecht wird Gutes Konzept liegt vor: Vollständigkeit: Aspekte vollständig abgedeckt und verständlich dargestellt und strukturiert Schlüssigkeit: Argumentation in den wichtigsten Aspekten dargestellt mit klarer Wertung und Darstellung Anforderungserfüllung: Gut Nachvollziehbar, dass die Lösung den Anforderungen allen wichtigen Aspekten gerecht wird Ausreichendes Konzept liegt vor: Vollständigkeit: Aspekte im Wesentlichen vollständig abgedeckt und verständlich dargestellt und strukturiert Schlüssigkeit: Argumentation ausreichend vollständig dargestellt mit evtl. Schwächen bei Wertung und Darstellung Anforderungserfüllung: Ausreichend Nachvollziehbar, dass die Lösung den Anforderungen in wichtigen Aspekten gerecht wird Schlechtes Konzept liegt vor: Vollständigkeit: Wichtige Lücken bei der Abdeckung der Themen oder mangelnde Verständlichkeit oder Strukturierung Schlüssigkeit: Lückenhafte Argumentation oder Fehler bei Wertung und Darstellung Anforderungserfüllung: Lösung wird den Anforderungen nur in Teilen gerecht oder Lücken/Fehler in der Darstellung Ungenügendes Konzept liegt vor: Vollständigkeit: Fehlende, unverständliche oder am Thema vorbeigehende Darstellung Schlüssigkeit: Fehlende, unverständliche oder am Thema vorbeigehende Darstellung Anforderungserfüllung: Fehlend …
Qualität
Wertende PräsentationGewichtung (Punkte, genau) 50Siehe Unterkriterien

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der AG kann den Vertrag einseitig zweimal um je ein Vertragsjahr verlängern. Die Inan-spruchnahme der Verlängerungsoption ist jeweils mindestens 10 Kalendertage vor Ab-lauf des jeweiligen Vertragsjahr durch den AG in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 36 Monate beschränkt.
Optionen
Der AG kann den Vertrag einseitig zweimal um je ein Vertragsjahr verlängern. Die Inan-spruchnahme der Verlängerungsoption ist jeweils mindestens 10 Kalendertage vor Ab-lauf des jeweiligen Vertragsjahr durch den AG in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 36 Monate beschränkt.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfun … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYTGTT577G# Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren ni … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYTGTT577G# Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig. Rechnungsstellung / X-Rechnung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt. Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach xrechnung@cispa.de gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an invoice@cispa.de zu senden. Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung). Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog. Zu den einzureichenden Referenzen: Die Bewerber / Bieter müssen mindestens 3 Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen (im Formular Eigenerklärung zur Eignung). Unter Bezugnahme auf die Eigenerklärung zur Eignung und die dort festgelegte Vergleichbarkeit der Referenzen, wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um Aufträge in strategischer Kommunikation und/oder strategischer Positionierung in einem Forschungszentrum, einer Universität oder einem vergleichbaren Wissenschaftsverband handelt. Referenzen aus anderen Unternehmen sind mit der hier ausgeschriebenen Leistung insoweit nicht vergleichbar (und werden damit auch nicht als Referenzen anerkannt).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Saarland gibt es in den letzten 24 Monaten nur 3 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 20.01.2026
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 20.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e3145b9e-4b8b-48c8-902a-fe19d85addd4.