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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung für Leistungen der mobilen Incident Response durch Mobile Incident Response Teams (MIRT)

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 19.01.01-18.M-2veröffentlicht 11.10.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 739 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
Ort der Leistung
Düsseldorf40219, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 182 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhr
    vor 24 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) möchte die Informationssicherheit auf kommunaler Ebene sowie auf Landesebene stärken. Um dieses Ziel zu erreichen, möchte das MHKBD für die Landesverwaltung einschließlich aller Ressorts, die Beteiligungsgesellschaften des Landes, nachgelagerte Behörden nach LOG sowie für alle nordrhein-westfälischen Kommunen und deren Beteiligungsgesellschaften in mehrheitlichem Anteilsbesitz eine Möglichkeit anbieten, wirtschaftlich, einfach und effizient Dienstleister für Mobile Incident Response Teams (MIRT)-Leistungen zu beauftragen. Ein MIRT ist ein spezialisiertes Team, das bei IT-Zwischenfällen schnelle und effiziente Unterstützung bietet. Diese Teams sind mobil und können vor Ort agieren, um die Geschäftskontinuität zu sichern und die Auswirkungen von IT-Sicherheitsvorfällen zu minimieren. Sie sind mit moderner Technologie ausgestattet, um in kritischen Situationen effektiv zu reagieren, einschließlich der Wiederherstellung von IT-Infrastrukturen nach Angriffen. Zu diesem Zweck schreibt das MHKBD (voraussichtlich) fünf Rahmenverträge aus, auf deren Grundlage die bezugsberechtigten Parteien nach Bedarf anschließend die Dienstleister mit MIRT-Leistungen beauftragen können. Hierdurch können die bezugsberechtigten Parteien die Dienstleistungen ohne zusätzliches förmliches Vergabeverfahren abrufen. Zeitgleich entfallen für die Dienstleister zeitaufwendige Verfahren.

Beschreibung des Loses

Das MHKBD schreibt (voraussichtlich) insgesamt fünf Rahmenverträge über Mobile Incident Response Teams (MIRT)-Leistungen auf kommunaler Ebene und Landesebene aus. Bezugsberechtigte sind in Nordrhein-Westfalen: - die Behörden des Landes und der Kommunen, - sonstige kommunale Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (z.B. Regionalverbände, Zweckverbände), - Unternehmen, die von nordrhein-westfälischen Kommunen oder vom Land unmittelbar oder mittelbar beherrscht werden (vgl. § 290 HGB, § 17 AktG). Das MHKBD behält sich insbesondere angesichts der NIS-2-Richtlinie und der noch ausstehenden Umsetzung in nationales Recht ausdrücklich vor, den Kreis der bezugsberechtigten Parteien im weiteren Verlauf des Verfahrens zu beschränken. Das MHKBD schreibt (voraussichtlich) fünf Rahmenverträge aus. Soweit es das Ergebnis des Wettbewerbs zulässt, wird das MHKBD einem Bieter den Zuschlag für einen Rahmenvertrag erteilen. Der Rahmenvertrag umfasst folgende Dienstleistungen im Zusammenhang mit MIRT-Leistungen: - Workshops - MIRT-Leistungen Auf Abruf der bezugsberechtigten Parteien erläutern die Auftragnehmer in den Workshops die angebotenen MIRT-Leistungen, erörtern exemplarisch die Behandlung eines schweren Informationssicherheitsvorfalls, beschreiben die für die bezugsberechtigten Parteien hilfreichen Vorbereitungsschritte und erfassen den "Ist-Status" der IT-Infrastruktur und weiterer relevanter Informationen im Hinblick auf einen späteren MIRT-Einsatz bei den bezugsberechtigten Parteien. Auf Abruf der bezugsberechtigten Parteien erbringen die Auftragnehmer zudem alle erforderlichen MIRT-Leistungen, um die bezugsberechtigte Partei bei Vorliegen eines IT-Sicherheitsvorfalls zu unterstützen. Die MIRT-Leistungen beziehen sich allerdings nur auf die typische "Office IT Infrastruktur" und "Office Applikationen" öffentlicher Stellen. Nicht von der Leistungspflicht erfasst sind damit Tätigkeiten im Hinblick auf IoT-Geräte, die typischerweise nicht in die Office-IT-Infrastruktur eingebunden sind sowie an Maschinen- und Anlagensteuerungen. Oberstes Ziel ist dabei zunächst, die betroffene Partei in die Lage zu versetzen, kritische Prozesse aufrecht zu erhalten bzw. zeitnah wiederherzustellen. Gegenstand dieser Leistungen sind insbesondere eine 24/7 Hotline zur Erstkontaktaufnahme, eine Ersteinschätzung zur Sicherheitslage, Remote-Unterstützungsleistungen sowie Unterstützungsleistungen vor Ort. Für die Durchführung eines Workshops wird den bezugsberechtigten Parteien ein Auftragnehmer zugewiesen. Hinsichtlich der MIRT-Leistungen können die bezugsberechtigten Parteien zwischen den verschiedenen Auftragnehmern frei wählen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied): a) Formlose Unternehmensdarstellung mit Angabe des Namens, des Sitzes, der Kontaktdaten, der Umsatzsteuer-Identifikations-Nr., des Namens, des Geburtsdatums … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied): a) Formlose Unternehmensdarstellung mit Angabe des Namens, des Sitzes, der Kontaktdaten, der Umsatzsteuer-Identifikations-Nr., des Namens, des Geburtsdatums und der Staatsangehörigkeit des wirtschaftlich Berechtigten im Sinne von § 3 GwG sowie zur Eintragung ins Handelsregister / Berufsregister; b) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt worden sind; der Bewerber in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist; sowie nicht zu den in Artikel 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 12/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 18. Dezember 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen zählt. c) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen. Bewerber sollen die auf der Vergabeplattform hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Bewerber, die sich mit anderen Unternehmen zu Bewerber-/Bietergemeinschaften zusammenschließen und als solche einen Teilnahmeantrag einreichen, sind für die Dauer des Verfahrens daran gebunden. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Teilnahmeanträgen durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer BG-Erklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Auftraggeber behalten sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer BG, sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde.
Kriterium
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied): a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe d … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied): a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand (Incident Response-Leistungen) vergleichbar sind. b) Bestätigung, dass der Bewerber eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 1,5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird. Der Auftragnehmer darf für die zu erbringenden Leistungen keinen Nachunternehmer einsetzen und muss die hierfür erforderlichen Leistungen selbst erbringen. Bewerber sollen die auf der Vergabeplattform genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Kriterium
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied): a) geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge, die mit der zu vergebenden Leistung (Incident Response-Leistungen; insbesondere Bear … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied): a) geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge, die mit der zu vergebenden Leistung (Incident Response-Leistungen; insbesondere Bearbeitung von Informationssicherheitsvorfällen auf einer komplexen IT-Infrastruktur (die nicht nur aus Cloudbestandteilen besteht), bei denen die typischerweise im Rahmen einer Incident Response auftretenden Arbeiten abgearbeitet wurden) vergleichbar sind, in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 (drei) Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungsaufträge, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers, b) Angabe der Anzahl der in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich jährlich beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt und gesondert ausgewiesen das technische Personal im Bereich Incident Response. c) Nachweis einer Zertifizierung nach folgenden Normen: Zertifizierungen im Bereich des Incident Handlings, wie etwa den EC-Council Certified Incident Handler oder gleichwertig. Der Bewerber muss mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass er einer der auf der Liste des BSI (https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Cyber-Sicherheit/Themen/Dienstleister_APT-Response-Liste.html) genannten qualifizierten APT-Response Dienstleister im Sinne des § 3 BSIG ist. Der Auftragnehmer darf für die zu erbringenden Leistungen keinen Nachunternehmer einsetzen und muss die hierfür erforderlichen Leistungen selbst erbringen. Der Bewerber muss erklären, dass er alle Unterlagen und Informationen, die ihm im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren überlassen werden, ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht für andere Zwecke verwenden, vervielfältigen oder Dritten zugänglich machen wird. Bewerber sollen die auf der Vergabeplattform genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. Bewerbergemeinschaften werden bei der Eignungsprüfung als Ganzes betrachtet.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Ausführungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50933 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz … ganz lesenDas Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bewerber den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei dem Auftraggeber zu rügen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6CDGM7 Der Höchstwert der Rahmenverträge (netto) beträgt grundsätzlich 10.000.000,00 Euro; jedenfalls aber umfassen die Rahmenverträge alle im Rahmenvertragszeitraum erforderlichen entsprechenden MIRT-Leistungen für die Bezugsberechtigten im Landesgebiet Nordrhein-Westfale … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPNY6CDGM7 Der Höchstwert der Rahmenverträge (netto) beträgt grundsätzlich 10.000.000,00 Euro; jedenfalls aber umfassen die Rahmenverträge alle im Rahmenvertragszeitraum erforderlichen entsprechenden MIRT-Leistungen für die Bezugsberechtigten im Landesgebiet Nordrhein-Westfalen. Der Auftraggeber wird voraussichtlich 8 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen: 1. Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. 2. Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Dies ist der Fall, wenn der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die gestellten Eignungskriterien erfüllt. 3. Schließlich, für den Fall, dass sich mehr als 8 geeignete Unternehmen beworben haben, wird beurteilt, wer unter den geeigneten Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt wird. Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 8 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Bei Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber insbesondere die Referenzen des Bewerbers bewerten. Hierbei handelt es sich um Auswahlkriterien für den Teilnahmewettbewerb, nicht um Zuschlagskriterien.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

661vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (594 Lose mit Angabe)
397.068 €Zuschlagswert im Median
226.032 € – 728.849 €mittlere Hälfte, 106 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.10.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 86a49fb3-73e7-42ca-bda4-3c73bfb82e3e.