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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung für Beratungsdienstleistungen im Bereich IT-Sicherheit

Landwirtschaftliche Rentenbank · Frankfurt a. M., Hessen

Aktenzeichen 2024-LR-...veröffentlicht 17.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 156 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (29 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern für Beratungsdienstleistungen im Bereich IT-Sicherheit

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Hauptbereich (losübergreifend)

Die Rentenbank passt ihre IT-Sicherheitsarchitektur kontinuierlich und risikobasiert an die aktuelle Bedrohungslage an. Die Vorhaben sind in der „Roadmap IT-Sicherheit“ gebündelt. Diese hat die wesentlichen Ziele die IT-Sicherheitsarchitektur zu implementieren, aktuelle regulatorische Anforderungen der IT-Compliance umzusetzen sowie Maßnahmen aus Prüfungsvorhaben umzusetzen. Die Umsetzung der dazu erforderlichen Maßnahmen erfolgt schrittweise unter Beachtung von Risikogesichtspunkten. Um diese Ziele erreichen zu können, benötigt die Rentenbank externe Beratungsdienstleistungen. Die Implementierung der IT-Sicherheitsarchitektur führt zu einer weitreichenden Änderung in vielen IT-Bereichen, insbesondere • dem Berechtigungsmanagement, • dem Security Monitoring und Security Incident Management, • der Netzwerksicherheit und der operativen IT-Sicherheit, • dem Asset-Management, • der Thread Intelligence & dem Vulnerability Management, • der Anwendungssicherheit. Die Rentenbank überprüft und erweitert kontinuierlich die IT-Sicherheitsarchitektur, um flexibel und nachhaltig auf geänderte Bedrohungslagen und Vorgaben zu reagieren. Im Jahr 2022 wurde die Rentenbank IT einer Prüfung nach § 44 KWG unterzogen. Mit Blick auf die verfolgte Zielsetzung bildet daher die Umsetzung der gegenüber der Aufsicht zugesagten Maßnahmen einen wesentlichen Schwerpunkt. Hierzu benötigt die Rentenbank Unterstützungs- und Beratungsleistungen zu einzelnen Themenstellungen im Bereich der Roadmap IT-Sicherheit im Zuge von Einzelmaßnahmen oder Projekten. Mit dieser Ausschreibung werden die dafür erforderlichen Beratungsleistungen für folgende Themen vergeben: • die kontinuierliche Erweiterung und Anpassung der Zielarchitektur an die aktuelle Sicherheitslage, • Ausbau des Security Monitoring und Security Incident Management, z.B. Evaluierung einer EDR-Lösung (Endpoint Detection and Response) mit Ausbau zu Host Isolation sowie Evaluierung des Einsatz eines SOAR-Systems (Security Orchestration, Automation and Response), • kontinuierliche Erweiterung des Identity & Access Management, z.B. Digitale Anbindung aller Anwendungen an das Active Directory/ Omada Identity und Ausbau SSO, • Erweiterung des Asset Management, z.B. Etablierung eines umfassenden Asset-Management inkl. Asset Bewertung, Asset-Beziehungen und Integration des Asset Managements in wesentliche Bereiche der IT-Sicherheitsarchitektur (IAM, Netzwerk, SIEM, Endpoint Protection, Schwachstellenscan), • kontinuierliche Erweiterung der Netzwerksicherheit, z.B. die Umsetzung einer dynamischen Netzwerksegmentierungsstrategie sowie der Zielarchitektur IDS/IPS, • die Umsetzung der Zielarchitektur Schwachstellenmanagement, z.B. Erweiterung der Automatisierung im Schwachstellenmanagement, • Unterstützungsleistungen bei der Sicherstellung der IT-Compliance (z.B. Abarbeitung von Feststellungen aus der IT44-Prüfung), • das Projektmanagement auf Programm- und Projektebene sowie begleitendes Test-, Anforderungs- und Qualitäts-Management. Die Beratungsleistungen sind Teil des Transformationsprozesses der Rentenbank hin zu einer zukunftsfähigen und tragfähigen IT-Architektur. Ziel ist die Schaffung von ausreichender Flexibilität für die Umsetzung der zu erwartenden Geschäftsanforderungen sowie der aufsichtsrechtlichen bzw. gesetzlichen Anforderungen. Dazu werden insbesondere folgende Beratungsleistungen benötigt, die im Rahmen von Einzelbeauftragungen abgerufen werden sollen: • Los 1: Weiterentwicklung und Architektur – IT-Beratungsleistungen und Fachberater im IT-Sicherheitsumfeld: o Implementierungsberater/Senior-Implementierungsberater für alle beschriebenen Bereiche der IT-Sicherheit o Architekt/Senior Architekt o Schnittstellen-Entwickler o Fachberater o Senior Fachberater • Los 2: ITB (IT Betrieb)-Unterstützung – IT-Beratungsleistungen im IT-Sicherheitsumfeld: o Providermanagement o Benutzer-Administration im Projektkontext o Datenbank-Administration / Applikationsbetrieb Windows / Linux im Projektkontext • Los 3: Projektleitung, PMO und Querschnittsfunktionen – Berater im IT-Sicherheitsumfeld: o Projektleitung o Projektunterstützung (PMO) o Test- und Releasemanagement o Ressourcenmanagement Zur Beschaffung der benötigten Beratungsleistungen soll eine Rahmenvereinbarung mit mindestens drei und höchstens zwölf Unternehmen je Los abgeschlossen werden. Auf Basis dieser Rahmenvereinbarung wird die Rentenbank ihren Bedarf an Beratungsdienstleistungen durch Abschluss zeitlich befristeter Einzelaufträge decken. Die Einzelaufträge werden im Wettbewerb zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern gemäß § 21 Abs. 4 und 5 VgV vergeben. Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung, die im Zuschlagsfall Bestandteil der Rahmenvereinbarung wird, und den Einzelaufträgen, die nach Abschluss der Rahmenvereinbarung erteilt werden. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Die Laufzeit kann durch die Rentenbank zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung wird für jedes Los individuell geschlossen.

––
2
Los 1

Los 1: Weiterentwicklung und Architektur – IT-Beratungsleistungen und Fachberater im IT-Sicherheitsumfeld

––
3
Los 2

Los 2: ITB-Unterstützung – IT-Beratungsleistungen im IT-Sicherheitsumfeld

––
4
Los 3

Los 3: Projektleitung, PMO und Querschnittsfunktionen – Beratungsleistungen im IT-Sicherheitsumfeld

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Die Laufzeit des Vertrages kann durch die Rentenbank zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem … ganz lesenFür die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbe-reich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1kein Zuschlag angegeben0
2Advisori FTC GmbH, Frankfurt am Main; BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg; BearingPoint GmbH, Frankfurt am Main; Controlware GmbH, Dietzenbach; Etengo AG, Mannheim; Hays AG, Mannheim; KRONGAARD GmbH, Hamburg; Metafinanz Informationssysteme GmbH, München; Personal Phoenix GmbH, Frankfurt am Main; Ventum Consulting GmbH, Wien; Wavestone Germany AG, München; X1F GmbH, Hamburg20
3Controlware GmbH, Dietzenbach; Etengo AG, Mannheim; EWERK DIGITAL GmbH, Leipzig; Hays AG, Mannheim; IT Professionals AG, Frankfurt am Main; Metafinanz Informationssysteme GmbH, München; omniIT GmbH, Oberhaching; Personal Phoenix GmbH, Frankfurt am Main; PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main; Randstad Digital Germany AG, München; X1F GmbH, Hamburg13
4Advisori FTC GmbH, Frankfurt am Main; Etengo AG, Mannheim; EWERK DIGITAL GmbH, Leipzig; Finbridge GmbH & Co. KG, Bad Homburg; Greybee GmbH, Frankfurt am Main; Hays AG, Mannheim; HN Experts GmbH, Monheim am Rhein; KRONGAARD GmbH, Hamburg; Metafinanz Informationssysteme GmbH, München; omniIT GmbH, Oberhaching; Personal Phoenix GmbH, Frankfurt am Main; Randstad Digital Germany AG, München28

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Theodor-Heuss-Allee 80, 60486 Frankfurt a. M.
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

167vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (170 Lose mit Angabe)
615.830 €Zuschlagswert im Median
446.152 € – 1,7 Mio. €mittlere Hälfte, 17 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3cfa3631-654d-4653-96de-9aa0fa95f82f.