Rahmenvereinbarung für Beratungsdienstleistungen im Bereich IT-Sicherheit
Landwirtschaftliche Rentenbank · Frankfurt a. M., Hessen
Aktenzeichen 2024-LR-...veröffentlicht 17.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 4
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.
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- GIS Geodatenservice und WebGISFraport AG · Frankfurt am MainFrist 27.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Frankfurt a. M.60486, Frankfurt am Main, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 156 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (29 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Heute
Beschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern für Beratungsdienstleistungen im Bereich IT-Sicherheit
Gegenstand nach CPV
- 72200000Softwareprogrammierung und -beratungHauptgegenstand
Lose4 Lose
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Hauptbereich (losübergreifend) Die Rentenbank passt ihre IT-Sicherheitsarchitektur kontinuierlich und risikobasiert an die aktuelle Bedrohungslage an. Die Vorhaben sind in der „Roadmap IT-Sicherheit“ gebündelt. Diese hat die wesentlichen Ziele die IT-Sicherheitsarchitektur zu implementieren, aktuelle regulatorische Anforderungen der IT-Compliance umzusetzen sowie Maßnahmen aus Prüfungsvorhaben umzusetzen. Die Umsetzung der dazu erforderlichen Maßnahmen erfolgt schrittweise unter Beachtung von Risikogesichtspunkten. Um diese Ziele erreichen zu können, benötigt die Rentenbank externe Beratungsdienstleistungen. Die Implementierung der IT-Sicherheitsarchitektur führt zu einer weitreichenden Änderung in vielen IT-Bereichen, insbesondere • dem Berechtigungsmanagement, • dem Security Monitoring und Security Incident Management, • der Netzwerksicherheit und der operativen IT-Sicherheit, • dem Asset-Management, • der Thread Intelligence & dem Vulnerability Management, • der Anwendungssicherheit. Die Rentenbank überprüft und erweitert kontinuierlich die IT-Sicherheitsarchitektur, um flexibel und nachhaltig auf geänderte Bedrohungslagen und Vorgaben zu reagieren. Im Jahr 2022 wurde die Rentenbank IT einer Prüfung nach § 44 KWG unterzogen. Mit Blick auf die verfolgte Zielsetzung bildet daher die Umsetzung der gegenüber der Aufsicht zugesagten Maßnahmen einen wesentlichen Schwerpunkt. Hierzu benötigt die Rentenbank Unterstützungs- und Beratungsleistungen zu einzelnen Themenstellungen im Bereich der Roadmap IT-Sicherheit im Zuge von Einzelmaßnahmen oder Projekten. Mit dieser Ausschreibung werden die dafür erforderlichen Beratungsleistungen für folgende Themen vergeben: • die kontinuierliche Erweiterung und Anpassung der Zielarchitektur an die aktuelle Sicherheitslage, • Ausbau des Security Monitoring und Security Incident Management, z.B. Evaluierung einer EDR-Lösung (Endpoint Detection and Response) mit Ausbau zu Host Isolation sowie Evaluierung des Einsatz eines SOAR-Systems (Security Orchestration, Automation and Response), • kontinuierliche Erweiterung des Identity & Access Management, z.B. Digitale Anbindung aller Anwendungen an das Active Directory/ Omada Identity und Ausbau SSO, • Erweiterung des Asset Management, z.B. Etablierung eines umfassenden Asset-Management inkl. Asset Bewertung, Asset-Beziehungen und Integration des Asset Managements in wesentliche Bereiche der IT-Sicherheitsarchitektur (IAM, Netzwerk, SIEM, Endpoint Protection, Schwachstellenscan), • kontinuierliche Erweiterung der Netzwerksicherheit, z.B. die Umsetzung einer dynamischen Netzwerksegmentierungsstrategie sowie der Zielarchitektur IDS/IPS, • die Umsetzung der Zielarchitektur Schwachstellenmanagement, z.B. Erweiterung der Automatisierung im Schwachstellenmanagement, • Unterstützungsleistungen bei der Sicherstellung der IT-Compliance (z.B. Abarbeitung von Feststellungen aus der IT44-Prüfung), • das Projektmanagement auf Programm- und Projektebene sowie begleitendes Test-, Anforderungs- und Qualitäts-Management. Die Beratungsleistungen sind Teil des Transformationsprozesses der Rentenbank hin zu einer zukunftsfähigen und tragfähigen IT-Architektur. Ziel ist die Schaffung von ausreichender Flexibilität für die Umsetzung der zu erwartenden Geschäftsanforderungen sowie der aufsichtsrechtlichen bzw. gesetzlichen Anforderungen. Dazu werden insbesondere folgende Beratungsleistungen benötigt, die im Rahmen von Einzelbeauftragungen abgerufen werden sollen: • Los 1: Weiterentwicklung und Architektur – IT-Beratungsleistungen und Fachberater im IT-Sicherheitsumfeld: o Implementierungsberater/Senior-Implementierungsberater für alle beschriebenen Bereiche der IT-Sicherheit o Architekt/Senior Architekt o Schnittstellen-Entwickler o Fachberater o Senior Fachberater • Los 2: ITB (IT Betrieb)-Unterstützung – IT-Beratungsleistungen im IT-Sicherheitsumfeld: o Providermanagement o Benutzer-Administration im Projektkontext o Datenbank-Administration / Applikationsbetrieb Windows / Linux im Projektkontext • Los 3: Projektleitung, PMO und Querschnittsfunktionen – Berater im IT-Sicherheitsumfeld: o Projektleitung o Projektunterstützung (PMO) o Test- und Releasemanagement o Ressourcenmanagement Zur Beschaffung der benötigten Beratungsleistungen soll eine Rahmenvereinbarung mit mindestens drei und höchstens zwölf Unternehmen je Los abgeschlossen werden. Auf Basis dieser Rahmenvereinbarung wird die Rentenbank ihren Bedarf an Beratungsdienstleistungen durch Abschluss zeitlich befristeter Einzelaufträge decken. Die Einzelaufträge werden im Wettbewerb zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern gemäß § 21 Abs. 4 und 5 VgV vergeben. Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung, die im Zuschlagsfall Bestandteil der Rahmenvereinbarung wird, und den Einzelaufträgen, die nach Abschluss der Rahmenvereinbarung erteilt werden. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Die Laufzeit kann durch die Rentenbank zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung wird für jedes Los individuell geschlossen. | – | – |
| 2 | Los 1 Los 1: Weiterentwicklung und Architektur – IT-Beratungsleistungen und Fachberater im IT-Sicherheitsumfeld | – | – |
| 3 | Los 2 Los 2: ITB-Unterstützung – IT-Beratungsleistungen im IT-Sicherheitsumfeld | – | – |
| 4 | Los 3 Los 3: Projektleitung, PMO und Querschnittsfunktionen – Beratungsleistungen im IT-Sicherheitsumfeld | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- Die Laufzeit des Vertrages kann durch die Rentenbank zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem … ganz lesenkürzer
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbe-reich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Theodor-Heuss-Allee 80, 60486 Frankfurt a. M.
- Website
- rentenbank.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Dedalus Healthcare GmbH10 Zuschläge
- adesso SE4 Zuschläge
- Hays AG3 Zuschläge
- Sopra Steria SE3 Zuschläge
- msg for banking AG3 Zuschläge
- AUREX GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3cfa3631-654d-4653-96de-9aa0fa95f82f.