Projektsteuerung Learning Center (Projekt AER 171921)
Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen FB4.7.80.200-211/0009veröffentlicht 04.10.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 1,2 Mio. €
- Laufzeit
- 93 Monate
- 01.03.2025 – 01.12.2032
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1,2 Mio. €
- Laufzeit
- 93 Monate01.03.2025 – 01.12.2032
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Konzept50 %
- Qualifikation und Erfahrung Personal20 %
- Preiskriterium30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 14:00 Uhrvor 24 Monaten
- Vertragsbeginnvor 20 MonatenLaufzeit bis 01.12.2032
- Heute
Beschreibung
Auf den Liegenschaften des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen der Freien und Hansestadt Hamburg (LIG) soll in der Science City Hamburg Bahrenfeld ein neues Learning Center für Studierende der Universität Hamburg entstehen. Für die Neugestaltung sowie für den bedarfsgerechten Ausbau hat der LIG die Ausschreibung eines innovativen Kooperationsmodells vorgesehen. Angesichts der besonderen und komplexen Anforderungen des Bauvorhabens soll die Projektsteuerungsleistung extern vergeben werden.
Beschreibung des Loses
Auf den Liegenschaften des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) soll in der Science City Hamburg Bahrenfeld ein neues Learning Center für Studierende der Universität Hamburg entstehen. Errichtung und Betrieb des Learning Center sollen später aus einer Hand erfolgen (Lebenszyklusansatz). Die zunächst anstehende Planung des Vorhabens soll auf der Grundlage eines innovativen Kooperationsmodells erfolgen. Angesichts der besonderen und komplexen Anforderungen, namentlich für die Planung und die Errichtung des Vorhabens, soll die Projektsteuerungsleistung extern vergeben werden. Der Auftragswert für die Projektsteuerungsleistung wird auf ca. 1,2 Mio. EUR netto geschätzt. Die Realisierung des Projektes erfolgt auf der Grundlage des innovativen Kooperationsmodells, dem ein zweistufiges Ausschreibungs- und Realisierungsverfahren zugrunde liegt. Die erste Stufe umfasst einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb mit anschließender Auftragsverhandlung über die Objektplanungsleistung mit dem Kooperationspartner 1 (KoPa 1). Daran schließt sich die zweite Stufe des Verfahrens an, mit der der Kooperationspartner 2 (KoPa 2) für die Fachplanungs-, Bau- und Betriebsleistung gefunden werden soll. KoPa 2 ist überdies für die Erbringung der gesamten Bauleistung sowie die Betriebs- und Instandhaltungsleistung über einen Zeitraum von 30 Jahren nach Fertigstellung verantwortlich. Die Besonderheit bzw. das kooperative Element des geplanten Vorgehens besteht darin, dass KoPa 2 (möglicherweise ein als Konsortium organisierter Totalunternehmer) zusammen mit dem obsiegenden Architekten aus dem hochbaulichen Realisierungswettbewerb (KoPa 1) den Wettbewerbsentwurf im Rahmen einer Planungs- und Konsolidierungsphase kooperativ zu einer genehmigungsreifen Bauplanung (bis zur LPH 4) weiterentwickelt. Den Mittelpunkt der kooperativen Zusammenarbeit bildet die sog. Dialogphase, in der die Kooperationspartner die Ziele des Projekts gemeinsam erarbeiten (Kosten, Zeit, Qualität, Nutzerbedarfe, Betriebsleistungen). Ziel der Dialogphase ist es u.a., das Wissen der Kooperationspartner inkl. der Fachplaner im Hinblick auf die Bau- und Betriebsphase in den Prozess der Bauplanung zu integrieren. Besondere Anforderungen an die Projektsteuerung im Kooperationsmodell ergeben sich u. a. aus dem Umstand, dass der KoPa 2 seine Planungsleistungen auf der Basis eines „fremden“ Wettbewerbsentwurfs (von KoPa 1) erbringt. Das Projekt wird gesamtheitlich durch zwei Vertragspartner (KoPa 1 und KoPa 2) umgesetzt. Die Ergebnisse der Bauplanung und die wesentlichen Leistungsstände (erster Entwurf „Vorplanung“, koordinierter Entwurf „Entwurfsplanung“, vollständig konkretisierter und koordinierter Entwurf „Genehmigungsplanung“) werden von den Kooperationspartnern gemeinsam in einem iterativen Prozess erarbeitet. Das Ergebnis der sog. Dialogphase ist eine vollständig konkretisierte und koordinierte Bauplanung für das Gesamtprojekt, welche die Genehmigungsreife aufweist und den gestalterischen Leitlinien des Wettbewerbsentwurfs entspricht sowie im vorgegebenen Zeitrahmen realisierbar ist. Die Dialog- und Kooperationsphase führen dazu, dass an den Projektsteuerer besondere Anforderungen zu stellen sind. Dieser muss in der Dialogphase u. a. dafür Sorge tragen, dass es nicht zu Unklarheiten hinsichtlich der Verantwortung von KoPa 1 und KoPa 2 kommt, welche die Projektziele gefährden könnten (Qualitäten, Zeiten, Kosten, Nutzerbedarf, Betriebsleistung), sondern dass der Dialog zwischen KoPa 1 und KoPa 2 vielmehr reibungslos funktioniert. Auch wenn der Projektsteuerer im Kooperationsmodell anders als in konventionellen Projekten nicht verschiedene Fachplaner, sondern lediglich einen Generalfachplaner zu koordinieren hat, weil diese Leistungen von KoPa 2 aus einer Hand erbracht werden, so ist eine besondere Expertise des Projektsteuerers insbesondere in den Bereichen der technischen Gebäudeausstattung und hinsichtlich des späteren Betriebs erforderlich. Insoweit ist es erforderlich, dass der Projektsteuerer über fachkundiges Personal verfügt bzw. hierauf zurückgreifen kann.
Gegenstand nach CPV
- 71541000Projektmanagement im BauwesenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- KonzeptGewichtung (Punkte, genau) 50
- Qualität
- Qualifikation und Erfahrung PersonalGewichtung (Punkte, genau) 20
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
- 1. Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift 2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Nachweis: Eigenerklärung (Vordruck 2) 3. Kein nach Sanktionsrecht unzulässiger Bezug zu Russland; Nachweis: Eigenerklärung RUS-Sanktionen (Vordruck 3)
- Kriterium
1. Nachweis über eine bestehende oder abzuschließende Berufshaftpflichtversicherung: Entweder Vorlage eines aktuellen Nachweises (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 5,0 Mio. EUR für Sach- und … ganz lesenkürzer
1. Nachweis über eine bestehende oder abzuschließende Berufshaftpflichtversicherung: Entweder Vorlage eines aktuellen Nachweises (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 5,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. Bei Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen, im Auftragsfalle eine zusätzliche Versicherung gemeinsam mit allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzuschließen. Eine Eigenerklärung ist als Nachweis zulässig. Alternativ kann auch die Bereitschaft zum Abschluss einer den vorstehenden Bedingungen entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder zur Erhöhung der Deckungssummen erbracht werden. Dazu ist zum einen der Nachweis des Versicherungsgebers der Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen, woraus sich seine Bereitschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung zu den vorstehend genannten Bedingungen bzw. zur Erhöhung der Deckungssummen ergibt. Eine Bescheinigung des Versicherers über die Bereitschaft, die bestehende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall abzuschließen bzw. zu erhöhen, ist auch von einer Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Zusätzlich zur Erklärung des Versicherungsgebers hat der Bewerber per Eigenerklärung zu erklären, eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung zu den o. g. Bedingungen ab-zuschließen bzw. die genannten Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen. Bei Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung der Bewerbergemeinschaft zum Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung zu den o. g. Bedingungen bzw. zur Erhöhung der genannten Deckungssumme(n) abzugeben. 2. Eigenerklärung über den Bereichsumsatz des Bewerbers: Bewerber müssen für den Leistungsbereich der Projektsteuerung in Anlehnung an § 2 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ in den letzten 3 Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 500.000,00 EUR (netto) erreichen. Sofern in Bewerbergemeinschaften bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamt-summe aller Bewerber der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung (Vordruck 2) sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben. Um auch jungen Unternehmen die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 45 Abs. 5 VgV aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignete erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o. ä.).- Kriterium
1. Berufliche Erfahrung/Referenzen: Referenzen hins. der Durchführung vergleichbarer Leistungen als Projektsteuerer in Anlehnung an § 2 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“; die Projekte müssen abgeschlossen sein und der Zeitraum der Erbringung der Pro … ganz lesenkürzer
1. Berufliche Erfahrung/Referenzen: Referenzen hins. der Durchführung vergleichbarer Leistungen als Projektsteuerer in Anlehnung an § 2 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“; die Projekte müssen abgeschlossen sein und der Zeitraum der Erbringung der Projektsteuerungsleistung darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen (Stichtag: 1. Juli 2021); Nachweis: Referenzliste (Vordruck 5); anhand der in dieser Bekanntmachung und zusätzlich in der Allgemeinen Vergabeunterlage aufgeführten Auswahlkriterien zur Bewertung von maximal 3 Referenzen werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. 2. Beschäftigtenanzahl in den letzten drei Geschäftsjahren: Eigenerklärungen über die Beschäftigtenzahl durch Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation in den letzten 3 Geschäftsjahren. Für den Leistungsbereich der Projektsteuerung in Anlehnung an § 2 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ sind mind. 10 festangestellte Mitarbeiter der Fachrichtung Architektur/Bau- und Wirtschaftsingenieurwesen oder gleichwertig zur Ausführung der Projektsteuerung der letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen. Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen teilgenommen wird, muss die Beschäftigtenanzahl aller Bewerber der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Beschäftigtenanzahlen jeweils pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsc … ganz lesenkürzer
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2025
- Vertragsende
- 01.12.2032
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 86 DAYS
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Beachtung der Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 3 HmbVgG - auch für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften -, Einräumung der Vertragsstrafen, Kündigungsrechte und Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung (wie der vorliegenden) im Amtsblatt der EU. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durch. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der Bewerber gemäß § 51 VgV auf eine angemessene Zahl zu begrenzen. Eine solche Begrenzung betrifft die Zahl der zur Beteiligung am Verhandlungsverfahren und zur Angebotsabgabe … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durch. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der Bewerber gemäß § 51 VgV auf eine angemessene Zahl zu begrenzen. Eine solche Begrenzung betrifft die Zahl der zur Beteiligung am Verhandlungsverfahren und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Teilnehmer. Sie ist nicht zu verwechseln mit einer etwaigen im Verlaufe des Verhandlungsverfahrens erfolgenden Begrenzung der Zahl der Angebote anhand der Zuschlagskriterien. Für die Begrenzung der Zahl der Bewerber gelten die folgenden Vorgaben und Kriterien: Der Auftraggeber beabsichtigt, das Verhandlungsverfahren mit bis zu fünf Bewerbern (bzw. Bewerbergemeinschaften) einzuleiten, vorausgesetzt, eine entsprechende Zahl von geeigneten Bewerbern, hinsichtlich der keine Ausschlussgründe vorliegen (geeignete Bewerber), ist vorhanden. Falls eine Begrenzung der Zahl der Bewerber erfolgt, wird die Auswahl anhand der Unternehmensreferenzen vorgenommen. In die Bewertung werden maximal drei Projekte, die vom Bewerber hierfür benannt werden (ohne Benennung werden die ersten drei im Formular aufgeführten ausgewählt), einbezogen und einzeln gewertet. Die Projekte müssen abgeschlossen sein. Der Zeitraum der erbrachten Projektsteuerungsleitungen darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen (Stichtag: 1. Juli 2021). Für jede Referenz können Bewerber im Hinblick auf Projektgröße, -aufgabe sowie Leistungsbild und Qualität bis zu 11 Punkte erhalten. A Größe: Baukosten gemäß DIN 276 KG 200 bis 700 (netto) von mindestens 20,0 Mio. EUR (1 Punkt) oder Baukosten gemäß DIN 276 KG 200 bis 700 (netto) von mindestens 60,0 Mio. EUR (2 Punkte); B Besonderheiten bei der Projektsteuerungsaufgabe: Bei der Baumaßnahme handelt es sich a) um eine Maßnahme, der eine Verklammerung von Planung und Bau zugrunde lag (1 Punkt), b) um eine Maßnahme, der eine Verklammerung von Planung, Bau und Betrieb zugrunde lag (1 Punkt) und c) um eine Maßnahme, die sich durch sonstige vom Bewerber darzulegende besondere Umstände auszeichnet (z. B. Akteursrollen vergleichbar mit dem hier zugrundeliegenden Kooperationsmodell) (2 Punkte); C Leistungsbild: Mindestens 3 zusammenhängende Projektstufen gemäß AHO Nr. 9 wurden in allen Handlungsbereichen bearbeitet (1 Punkt) oder Projektstufen 2-5 gem. AHO Nr. 9 wurden in allen Handlungsbereichen bearbeitet (2 Punkte); D Qualität: Aus der Eigenerklärung zum Referenzauftrag wird deutlich erkennbar: a) die Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens (1 Punkt), b) die Einhaltung der vorgegebenen Qualitäten (1 Punkt) und c) die Einhaltung der vorgegebenen Termine (1 Punkt). Bewerber können auf diese Weise bis zu 33 Punkte für ihre 3 Referenzen erhalten. Die Bewerber mit den meisten Punkten qualifizieren sich für das weitere Verfahren. Sollten wegen des Erreichens gleicher Punktzahlen nicht die fünf bestplatzierten Bewerber ausgewählt werden können, entscheidet das Los zwischen den Bewerbern mit gleichem Punktstand..
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- hh-vergabe@
gvw.com
Bei uns erfasst
- Rahmenvertrag für Planungs- und Beratungsleistungen aus dem Bereich Städtebau31.03.2026 · 7 Angebote
- Rahmenvereinbarung zu Leistungen der Technischen Due Diligence10.04.2025 · 9 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 715 (Dienstleistungen im Bauwesen) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Hamburg (37 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- KVL Bauconsult Hamburg GmbH5 Zuschläge
- Hitzler Ingenieure GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- BMP Baumanagement GmbH2 Zuschläge
- Bureau Veritas Construction Services GmbH2 Zuschläge
- DNA Architekten GmbH2 Zuschläge
- PricewaterhouseCoopers GmbH WPG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.11.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 89783ae8-e588-4ccc-8164-626a1d2145ca.