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Planungsleistungen Wärmeversorgung

Gemeindeverwaltung Durmersheim · Durmersheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen GDURMERSHEIM-2025.-0001.veröffentlicht 16.04.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 281 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 29 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Konzept 110 %
  • Konzept 235 %
  • Konzept 315 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Planungsleistungen für: • Sanierung/Erneuerung Energiezentrale • Sanierung, Erneuerung und Erweiterung Wärmenetz • Gebäudeanschlüsse einzelner Gebäude an das Wärmenetz • Einbindung der Anschlüsse inkl. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Konzept 110 %
Konzept 235 %
Konzept 315 %
Preis40 %
Qualität
Konzept 1Präsenz
Qualität
Konzept 2Herangehensweise/Projektumsetzung
Qualität
Konzept 3Erfahrung Projektleitung/Verfügbarkeit
Preis
Für die Umrechnung des Preises in Wertungspunkte gilt folgende Regelung: Das zu bewertende Bruttohonorar setzt sich zusammen aus - Pauschalhonorar Planungs- und Überwachungsleistungen für die Energiezentrale - Pauschalhonorar für Planungs- und Überwachungsleistung Sanierung/Erweiterung Nahwärmenetz - Pauschale Anschluss Für die Wertung werden 5 Hausanschlüsse angenommen - Pauschale MSR-Technik Für die Wertung werden 5 Fälle angenommen - Stundensätze Für die Wertung wird jeweils folgende Stundenanzahl angenommen. - Inhaber/Geschäftsführer 30 Stunden - Projektingenieur 50 Stunden - Technischer Mitarbeiter 50 Stunden - Sonstige Mitarbeiter 20 Stunden Die Benennung der Stundenzahlen erfolgt ausschließlich im Rahmen der Bewertung des Angebots und begründet keinen Anspruch auf Abruf einer entsprechenden Anzahl an Stunden. - Nebenkosten gem. Pauschale auf Gesamtnettohonorar - Unbedingte Nachlässe aufs Bruttohonorar Das niedrigste, wertungsfähigste Honorarangebot erhält 100 Punkte. Es wird ein fiktives Honorar in Höhe des doppelten Bruttohonorars des günstigsten Bieters gebildet. Alle Angebote, die gleich oder höher wie das gebildete fiktive Honorar sind, erhalten 0 Punkte. Die übrigen Honorare werden linear interpoliert.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstrasse 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ver … ganz lesen§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/_DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
>> Es sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: << Zwingend: - Nachweis Berufsqualifikation (gem. Vergabeunterlage II.1) - Bewerbererklärung (gem. Vergabeunterlage II.2.1) - Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung und Versicherungsbestätigung (gem.Vergabeunterlage II.2.2.1) - Eigenerklärung Mita … ganz lesen>> Es sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: << Zwingend: - Nachweis Berufsqualifikation (gem. Vergabeunterlage II.1) - Bewerbererklärung (gem. Vergabeunterlage II.2.1) - Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung und Versicherungsbestätigung (gem.Vergabeunterlage II.2.2.1) - Eigenerklärung Mitarbeiter (gem. Vergabeunterlage II.2.3.1 - Eigenerklärung Referenzen (gem. Vergabeunterlage II.2.3.2) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gem. II.2.4.1) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (gem. Vergabeunterlage II.2.4.1) - Eigenerklärung Russlandsanktionen (gem. Vergabeunterlage II.2.4.1) - Verpflichtungserklärung LTMG (gem. Vergabeunterlage II.2.5.1) - Erklärung zu Mehrfachbeteiligungen bzw. zu Beteiligungsverhältnissen (gem. Vergabeunterlage II.4.4) Soweit anfallend: - Eigenerklärung zu Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (gem. Vergabeunterlage II.2.4.3) - Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen (gem. Vergabeunterlage II.2.4.4) - Eigenerklärung Eignungsleihe einschließlich geforderter Nachweise (gem. Vergabeunterlage II.2.6.1 und 2.6.5) - Nachweis, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (gem. Vergabeunterlage II.2.6.1) - Haftungserklärung des eignungsvermittelnden Unternehmens (gem. Vergabeunterlage II.2.6.3) - Nachweis der Eignung des eignungsvermittelnden Unternehmens (gem. II.2.6.5) - Erklärung Bewerbergemeinschaft (gem. Vergabeunterlage II.3.3) jeweils in deutscher Sprache >> Es sind mit dem Erstangebot einzureichen: << - Honorarangebot gem. Angebotsformblatt (gem. Vergabeunterlage IV.2.3) - Konzept 1 (gem. Vergabeunterlage IV.2.4) - Konzept 2 (gem. Vergabeunterlage IV.2.4) - Konzept 3 (gem. Vergabeunterlage IV.2.4) - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz (gem. Vergabeunterlage IV.2.5) - Nachunternehmererklärung (gem. Vergabeunterlage II.2.5) - geforderten Nachweise - Erklärung zur Bindefrist >> Es sind mit dem Folge- oder Endangebot einzureichen: << - Erklärung, dass das Erstangebot unverändert aufrecht erhalten bleibt - Erklärung zur Bindefrist oder - Folgeangebot bzw. Endhonorarangebot gem. Angebotsformblatt (gem. IV.0) - Konzept 1 (gem. Vergabeunterlage IV.2.3.5) - Konzept 2 (gem. Vergabeunterlage IV.2.3.5) - Konzept 3 (gem. Vergabeunterlage IV.2.3.5) - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz (gem. Vergabeunterlage II.2.5) - Nachunternehmererklärung (gem. Vergabeunterlage II.2.5) - geforderten Nachweise - Erklärung zur Bindefrist jeweils in deutscher Sprache >> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << >Bereitstellung der Vergabeunterlagen < - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. > Registrierung, Nutzung bestimmter Software < - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. > Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen < - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Ver …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
IBS Ingenieurgesellschaft mbH, Bietigheim-Bissingen1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Gemeindeverwaltung Durmersheim
Art
Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme
Anschrift
Rathausplatz 1, 76448 Durmersheim
Kontakt
vergabeberatung@staatsanzeiger.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.408vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.254 Lose mit Angabe)
200.236 €Zuschlagswert im Median
94.368 € – 447.832 €mittlere Hälfte, 611 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 23.01.2026 auf 30.01.2026 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 23.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 89e219f2-0947-4715-a674-56f49568538e.