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Lieferleistung Verpflegung für die Horte und Kindertageseinrichtungen in Durmersheim ab 09/2024

Gemeindeverwaltung Durmersheim · Durmersheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 207/24veröffentlicht 13.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 943 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualität des Testessens60 %
  • Regionalität / Bio-Einsatz10 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Gemeinde beabsichtigt, mit der vorliegenden Vergabemaßnahme einen Vertrag über die Lieferleistung von Mittagsverpflegung für die Horte und Kindertageseinrichtungen in Durmersheim zu schließen.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Ausschreibung ist die Versorgung der Horte und Kindertageseinrichtungen in Durmersheim mit der Mittagsverpflegung. Ziel ist ein gesundheitsförderndes und nachhaltiges Verpflegungsangebot mit einer nahrhaften, ausgewogenen, geschmacklich hochwertigen, kindgerechten und abwechslungsreichen Küche zu marktüblichen Preisen in einer guten Qualität bereit zu stellen.

Alle vom AN geschuldeten Leistungen sind von ihm in den Durchschnittspreis pro Essen einzupreisen und verbindlich anzubieten gemäß dem Angebotsblatt. Der Preis pro Essen gemäß dem verbindlichen Angebot ist ein Fixpreis über die vollständige Vertragslaufzeit.

Tritt eine nachhaltige wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse ein, so wird der Preis pro Essen netto gemäß der Anlage Angebotsblatt des verbindlichen Angebotes des Bieters den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen wie folgt angepasst:

Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland gegenüber dem Stand im Monat Januar 2024 um mehr als 5,9 Prozent, so verändert sich auch der Preis pro Essen netto in demselben prozentualen Verhältnis. Die erste Anpassung findet hierbei frühestens mit Wirkung für den 01.09.2026 statt. Der neue Preis pro Essen netto wird dann zum 01.09.2026 wirksam und ist auf einen vollen Cent-Betrag zu runden.

Eine erneute Anpassung findet statt, wenn sich der Preisindex seit der letzten Anpassung um mindestens 5,9 Prozent verändert hat. Maßgeblich ist der Monat, der bei der vorausgegangenen Anpassung zugrunde gelegt wurde. Der neue Preis pro Essen netto wird jeweils zum 01.09. wirksam und ist auf einen vollen Cent-Betrag zu runden.

Die Mittagsverpflegung besteht aus täglich einem Menü.

Dieses orientiert sich an den DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen (5. Auflage, 2. korrigierter und aktualisierter Nachdruck, 2023) und den DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas (5. Auflage, 2. korrigierter und aktualisierter Nachdruck, 2023) - in der Folge DGE-Essen/Speiseplan genannt - und kann Fleisch oder Fisch enthalten.

Das Essen richtet sich nach den Mengen der Orientierungshilfe für Lebensmittelmengen in der Mittagsverpflegung für die jeweilige Altersgruppe.

Das Essen setzt sich aus nachfolgenden Komponenten zusammen: 1. Hauptspeise (bei süßer Hauptspeise inklusive Suppe) 2. Dessert

Dabei sind Hauptspeise und Dessert nachfolgende Komponenten zu berücksichtigen: a) eine eiweißreiche Komponente in Form von Fleisch, Fisch, Ei, Milchprodukten oder Hülsenfrüchten b) eine Stärkekomponente c) eine Gemüsekomponente oder einem Beilagensalat oder Rohkost

Die Portionierung von Dessert (sofern nicht bereits verzehrfertig wie Apfel, Joghurt im Becher) und Beilagensalaten übernimmt das Küchenpersonal des AG. Der AN liefert Salatdressing separat vom Salat verpackungssparend in Gastronorm-Behältern an.

Ist das Hauptgericht eine Süßspeise, ist dazu eine Suppe anzubieten.

Im ovo-lakto-vegetarischen Essen ist bei der Hauptspeise und im Dessert für eine Eiweißkomponente zu sorgen.

Die Einrichtungen Hort an der Friedrichschule, Villa Kunterbunt und Villa Sonnen-schein verfügen über keine Produktionsküche, daher müssen sämtliche Speisen be-reits vorproduziert werden. Lebensmittel der Convenience-Stufe 5 sind nur in gerin-gem Umfang zu verwenden.

Die Anlieferung der Speisen kann temperaturentkoppelt (Cook & Chill, Cook & Freeze) oder durch Warmanlieferung frischer Gerichte (Cook & Hold) erfolgen.

Näheres ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
Qualität des TestessensGewichtung (Punkte, genau) 60
Qualität
Regionalität / Bio-EinsatzGewichtung (Punkte, genau) 10
Kosten
PreisGewichtung (Punkte, genau) 30

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit nicht der AG den Vertrag spätestens sechs Monate jeweils vor Vertragsende in Textform kündigt. Die Rechtswirksamkeit des Vertrags endet automatisch am 31.08.2028, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
apetito AG, Rheine3

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Gemeindeverwaltung Durmersheim
Anschrift
Rathausplatz 1, 76448 Durmersheim
Kontakt
vergabe@iuscomm.de
Auskünfte
iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbBvergabe@iuscomm.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 555 (Kantinen- und Verpflegungsdienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

72vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (97 Lose mit Angabe)
557.978 €Zuschlagswert im Median
172.463 € – 1,39 Mio. €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 09.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1aa18427-f92d-4298-a144-e4a584cbc303.