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Planungsleistungen Wärmeversorgung

Gemeindeverwaltung Durmersheim · Durmersheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen GDURMERSHEIM-2025.-0001.veröffentlicht 23.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 288 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 23.12.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigtender24.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Konzept 110 %
  • Konzept 235 %
  • Konzept 315 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 9 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Planungsleistungen für: • Sanierung/Erneuerung Energiezentrale • Sanierung, Erneuerung und Erweiterung Wärmenetz • Gebäudeanschlüsse einzelner Gebäude an das Wärmenetz • Einbindung der Anschlüsse inkl. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Konzept 110 %
Konzept 235 %
Konzept 315 %
Preis40 %
Qualität
Konzept 1Präsenz
Qualität
Konzept 2Herangehensweise/Projektumsetzung
Qualität
Konzept 3Erfahrung Projektleitung/Verfügbarkeit
Preis
Für die Umrechnung des Preises in Wertungspunkte gilt folgende Regelung: Das zu bewertende Bruttohonorar setzt sich zusammen aus - Pauschalhonorar Planungs- und Überwachungsleistungen für die Energiezentrale - Pauschalhonorar für Planungs- und Überwachungsleistung Sanierung/Erweiterung Nahwärmenetz - Pauschale Anschluss Für die Wertung werden 5 Hausanschlüsse angenommen - Pauschale MSR-Technik Für die Wertung werden 5 Fälle angenommen - Stundensätze Für die Wertung wird jeweils folgende Stundenanzahl angenommen. - Inhaber/Geschäftsführer 30 Stunden - Projektingenieur 50 Stunden - Technischer Mitarbeiter 50 Stunden - Sonstige Mitarbeiter 20 Stunden Die Benennung der Stundenzahlen erfolgt ausschließlich im Rahmen der Bewertung des Angebots und begründet keinen Anspruch auf Abruf einer entsprechenden Anzahl an Stunden. - Nebenkosten gem. Pauschale auf Gesamtnettohonorar - Unbedingte Nachlässe aufs Bruttohonorar Das niedrigste, wertungsfähigste Honorarangebot erhält 100 Punkte. Es wird ein fiktives Honorar in Höhe des doppelten Bruttohonorars des günstigsten Bieters gebildet. Alle Angebote, die gleich oder höher wie das gebildete fiktive Honorar sind, erhalten 0 Punkte. Die übrigen Honorare werden linear interpoliert.

Eignung6 von 6 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt: Referenzen - Eigenerklärung über die Erbringung vergleichbarer Leistungen: Es gelten folgende Mindestbedingungen: - Planung von Wärmenetzen Insgesamt mindestens 5 Referenzen aus d … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt: Referenzen - Eigenerklärung über die Erbringung vergleichbarer Leistungen: Es gelten folgende Mindestbedingungen: - Planung von Wärmenetzen Insgesamt mindestens 5 Referenzen aus dem Zeitraum 2009 bis 2024 über entsprechend abgeschlossene Leistungen -Davon > mindestens 3 Referenzen betreffend Förderung gem. BEW oder Wärmenetzsysteme 4.0 > mindestens 3 Referenzen betreffend Holzhackschnitzelanlage mit mind. 0,8 MW Feuerungsleistung und Abgaskondensation > mindestens 2 Referenzen betreffend Blockheizkraftwerk mit mind. 100 kW elektrischer Leistung > mindestens 3 Referenzen betreffend Wärmepumpe mit min. 400 kW thermischer Leistung > mindestens 2 Referenzen betreffend Gebäudeplanung Heizzentrale (einschließlich technische Ausrüstung) > mindestens 2 Referenzen betreffend Wärmeleitung mit mind. 1500 m Trassenlänge und Hausanschlüssen Erfüllt eine Referenz mehrere Anforderungen kann die Referenz jeweils für die betreffende Kategorie benannt werden. Es ist dann aber zwingend die Benennung in der jeweiligen Kategorie erforderlich. - Mindestens erbracht die Leistungen gem. HOAI LP 2 bis 8 Referenzliste Die Angaben sind in einer Referenzliste aufzuführen. In der Referenzliste sind zu benennen: - Leistungsumfang - Nettoauftragswert für die vom Bewerber erbrachte Leistung (in EUR) - Leistungszeit (von ... bis) - Auftraggeber - Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Der Auftraggeber behält sich vor, eine Bestätigung des Referenzgebers einzufordern. Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise in Summe für die Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Für die Leistungserbringung wird die Berufsqualifikation eines Ingenieurs gefordert. Zugelassen sind Bieter, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome ( … ganz lesenFür die Leistungserbringung wird die Berufsqualifikation eines Ingenieurs gefordert. Zugelassen sind Bieter, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als "Ingenieur" tätig werden dürfen. Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter, der verantwortliche Projektbearbeiter und der stellvertretende verantwortliche Projektbearbeiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen . Juristische Personen sind somit grundsätzlich teilnahmeberechtigt, wenn sie mit dem Teilnahmeantrag diese Personen benennen, § 50 Abs. 1 SektVO. Für Bewerbergemeinschaften müssen die Mitglieder diesen Anforderungen genügen. Als vorläufiger Nachweis dient die Kopie entsprechender Urkunden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage des jeweiligen Originals zu fordern.
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt: Anzahl Mitarbeiter Eigenerklärung - zur Anzahl der Mitarbeiter mit Angaben zur aktuellen Mitarbeiterzahl in Vollzeitäquivalenten (ohne Praktikanten, Azubi, fachfremde Mitarbeiter ( … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt: Anzahl Mitarbeiter Eigenerklärung - zur Anzahl der Mitarbeiter mit Angaben zur aktuellen Mitarbeiterzahl in Vollzeitäquivalenten (ohne Praktikanten, Azubi, fachfremde Mitarbeiter (z.B. Schreibkräfte, Reinigungskräfte etc.) (Jahr 2024). Diese muss mindestens 7 betragen. Mindestvorgaben für Mitarbeiter - Projektleiter mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung - Mindestens 2 weitere Planer mit mindestens je 5 Jahren Berufserfahrung in der Planung von Wärmenetzen - Mindestens 2 Mitarbeiter mit mindestens je 10 Jahren Berufserfahrung Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben zur Mitarbeitendenzahl zusammengefügt darzustellen. Die Mitarbeiterzahl eines einzelnen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Büros, kann unter der geforderten Mindestmitarbeiterzahl liegen. Die benannte Mindestmitarbeiterzahl muss der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung steht. Die Verfügbarkeit ist zu versichern.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt: Haftpflichtversicherung Nachweis einer auch für den Auftragsfall und für die Dauer des Auftrags bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versiche … ganz lesenZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt: Haftpflichtversicherung Nachweis einer auch für den Auftragsfall und für die Dauer des Auftrags bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall - für Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. je 3 Mio. EUR - für Personenschäden i.H.v. 3 Mio. EUR je zweifach maximiert durch - Vorlage Kopie des Versicherungsscheins oder - Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Hinweis: Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend. Es sind die benannten Versicherungserklärungen vorzulegen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerbergemeinschaften können den Nachweis über die Haftpflichtversicherung entweder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder für die Bewerbergemeinschaft erbracht werden (Nachweis der Haftung der Bewerbergemeinschaft). HINWEIS: Im Falle des Nachweises für eine Bewerbergemeinschaft muss die Haftpflichtversicherung sich ausdrücklich auf die Bewerbergemeinschaft beziehen. Es ist nicht ausreichend, wenn lediglich eine auf ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft lautende Versicherung nachgewiesen wird. Es kann aber eine Versicherungsbestätigung beigefügt werden, dass die Haftpflichtversicherung die konkrete Bewerbergemeinschaft im geforderten Umfang umfasst.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
tender24.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: .
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüf … ganz lesenEs wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
>> Es sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: << Zwingend: - Nachweis Berufsqualifikation (gem. Vergabeunterlage II.1) - Bewerbererklärung (gem. Vergabeunterlage II.2.1) - Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung und Versicherungsbestätigung (gem.Vergabeunterlage II.2.2.1) - Eigenerklärung Mita … ganz lesen>> Es sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: << Zwingend: - Nachweis Berufsqualifikation (gem. Vergabeunterlage II.1) - Bewerbererklärung (gem. Vergabeunterlage II.2.1) - Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung und Versicherungsbestätigung (gem.Vergabeunterlage II.2.2.1) - Eigenerklärung Mitarbeiter (gem. Vergabeunterlage II.2.3.1 - Eigenerklärung Referenzen (gem. Vergabeunterlage II.2.3.2) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gem. II.2.4.1) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (gem. Vergabeunterlage II.2.4.1) - Eigenerklärung Russlandsanktionen (gem. Vergabeunterlage II.2.4.1) - Verpflichtungserklärung LTMG (gem. Vergabeunterlage II.2.5.1) - Erklärung zu Mehrfachbeteiligungen bzw. zu Beteiligungsverhältnissen (gem. Vergabeunterlage II.4.4) Soweit anfallend: - Eigenerklärung zu Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (gem. Vergabeunterlage II.2.4.3) - Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen (gem. Vergabeunterlage II.2.4.4) - Eigenerklärung Eignungsleihe einschließlich geforderter Nachweise (gem. Vergabeunterlage II.2.6.1 und 2.6.5) - Nachweis, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (gem. Vergabeunterlage II.2.6.1) - Haftungserklärung des eignungsvermittelnden Unternehmens (gem. Vergabeunterlage II.2.6.3) - Nachweis der Eignung des eignungsvermittelnden Unternehmens (gem. II.2.6.5) - Erklärung Bewerbergemeinschaft (gem. Vergabeunterlage II.3.3) jeweils in deutscher Sprache >> Es sind mit dem Erstangebot einzureichen: << - Honorarangebot gem. Angebotsformblatt (gem. Vergabeunterlage IV.2.3) - Konzept 1 (gem. Vergabeunterlage IV.2.4) - Konzept 2 (gem. Vergabeunterlage IV.2.4) - Konzept 3 (gem. Vergabeunterlage IV.2.4) - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz (gem. Vergabeunterlage IV.2.5) - Nachunternehmererklärung (gem. Vergabeunterlage II.2.5) - geforderten Nachweise - Erklärung zur Bindefrist >> Es sind mit dem Folge- oder Endangebot einzureichen: << - Erklärung, dass das Erstangebot unverändert aufrecht erhalten bleibt - Erklärung zur Bindefrist oder - Folgeangebot bzw. Endhonorarangebot gem. Angebotsformblatt (gem. IV.0) - Konzept 1 (gem. Vergabeunterlage IV.2.3.5) - Konzept 2 (gem. Vergabeunterlage IV.2.3.5) - Konzept 3 (gem. Vergabeunterlage IV.2.3.5) - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz (gem. Vergabeunterlage II.2.5) - Nachunternehmererklärung (gem. Vergabeunterlage II.2.5) - geforderten Nachweise - Erklärung zur Bindefrist jeweils in deutscher Sprache >> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << >Bereitstellung der Vergabeunterlagen < - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. > Registrierung, Nutzung bestimmter Software < - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. > Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen < - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Ver …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Gemeindeverwaltung Durmersheim
Art
Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme
Anschrift
Rathausplatz 1, 76448 Durmersheim
Kontakt
vergabeberatung@staatsanzeiger.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.408vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.254 Lose mit Angabe)
200.236 €Zuschlagswert im Median
94.368 € – 447.832 €mittlere Hälfte, 611 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 23.01.2026 auf 30.01.2026 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0356c12a-8b8c-44cd-ae9e-6a6280473157.