Planungsleistungen Heizung-, Lüftung-, Sanitärinstallation, Soziales Wohnprojekt Alice-Salomon-Straße 1
Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement · Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2026003813veröffentlicht 06.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 40 Monate
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- 40 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Freiburg im Breisgau79106, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (165 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (291 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Zuschlags- und Wertungskriterium30 %
- Zuschlags- und Wertungskriterium70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 2 Monatenan Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 59 Tagen
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens sind Leistungen der Technischen Ausrüstung Heizung Lüftung Sanitär nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff. für den Neubau „Soziales Wohnprojekt, Alice-Salomon-Straße 1, Freiburg“.
Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase gemäß §§ 14, 17 und 73 ff VgV für Leistungen der Technischen Ausrüstung Heizung Lüftung Sanitär nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff
Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase gemäß §§ 14, 17 und 73 ff VgV für Leistungen der Technischen Ausrüstung Heizung Lüftung Sanitär nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.
Die Stadt Freiburg plant am Standort Alice-Salomon-Straße 1 in Freiburg-St. Georgen die Errichtung eines sozialen Wohnprojekts. Vorgesehen ist ein viergeschossiges Wohngebäude mit 29 Wohneinheiten für rund 60 Personen. Ziel des Vorhabens ist es, wohnungslose Einzelpersonen und Familien aus städtischen Wohnheimen in eigenen Mietwohnraum zu vermitteln. Die Stadt Freiburg tritt als Bauherrin und künftige Betreiberin auf. Das Projekt ist zugleich als übertragbares Modell für weitere soziale Wohnprojekte dieser Art angelegt.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Innere Elben“; vorgesehen sind drei Vollgeschosse und ein Attikageschoss. Für die aktuell vorgesehene Kubatur und das Maß der baulichen Nutzung wurden bauplanungsrechtliche Befreiungen mittels einer Bauvoranfrage geklärt. Der Bauvoranfrage liegt eine Machbarkeitsstudie zugrunde, welche neben den baurechtlichen Fragestellungen bzgl. Lage und Kubatur des Baukörpers auch erste Grundrissuntersuchungen und einen Beleg für den gewünschten Wohnungsmix nachgewiesen hat. Die Machbarkeitsstudie und das Ergebnis der Bauvoranfrage werden den Bietenden in der 2. Stufe des Verfahrens vollständig zur Verfügung gestellt. Der Wohnungsmix umfasst 19 Kleinstwohnungen für Einzelhaushalte, davon vier barrierefrei, eine Einheit für Sozialbetreuung, vier Zwei-Zimmer-Wohnungen für Paare bzw. Alleinerziehende und sechs große Wohnungen für Familien mit fünf oder mehr Personen. Die aktuell geplante Wohnfläche liegt bei rund 1.600 m². Die Raumgrößen orientieren sich am Landeswohnraumförderprogramm.
Das Grundstück ist an kein Fernwärmenetz angeschlossen, daher ist die Konzeption eines Wärmeerzeugungskonzeptes erforderlich. Im Rahmen dieses Projektes sind die Bau- und Energieleitlinien der Stadt Freiburg zu berücksichtigen. Diese können heruntergeladen werden: www.freiburg.de - Wirtschaft und Digitalisierung/Ausschreibungen. Für die neuen Flächen müssen die Vorgaben für Errichtung nachhaltiger Energiekonzepte (z.B. PV-Anlage) bei der Planung berücksichtigt werden.
Mit Vertragsabschluss werden die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die Leistungsphasen 4 bis 9 sollen stufenweise beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Zuschlags- und WertungskriteriumPreis
- Qualität
- Zuschlags- und Wertungskriterium35 % - Einschätzung der Fachkompetenz der vorgesehenen verantwortlichen Projektmitarbeitenden und das Zusammenwirken des Projektteams (aufgrund des persönlichen Eindrucks im Verhandlungsgespräch). 35% - Herangehensweise an die Aufgabenstellung und grundsätzlichen Vorgehensweise zur Umsetzung des vorgesehenen Projekts sowie deren Erläuterungen im Verhandlungsgespräch.
Eignung6 von 6 angegeben
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweis besondere Berufsqualifikation gemäß § 75 VgV. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen an die Planungsleistung erfüllen. Als Berufsqualifikati … ganz lesenkürzer
Nachweis besondere Berufsqualifikation gemäß § 75 VgV. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen an die Planungsleistung erfüllen. Als Berufsqualifikation wird ein Prüfzeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis für Planungsleistungen der Technischen Anlagengruppen 1, 2 und 3 (Versorgungstechnik) entsprechend HOAI §§ 53 ff. (Diplom, Ingenieur*in, Meister*in, Techniker*in oder vergleichbar) von mindestens einer Person des Unternehmens gefordert.. Ein entsprechender Nachweis ist hochzuladen. Die Qualifikation kann vom Projektteam (gemäß Bewerbungsformular) erfüllt werden oder einer anderen Person des Unternehmens. Bei natürlichen Personen ist die fachliche Anforderung erfüllt, wenn ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis vorgelegt werden kann, welcher berechtigt, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind zugelassen, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die zuvor genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Nachweis bei Bietern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage des nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bieters maßgeblichen Dokuments gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der öffentliche Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl interessierter und geeigneter Bewerber. Die Bewerberauswahl erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen festgelegten Eignungs-/ Auswahlkriterien. Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft wird anhand der nachfolgend ge … ganz lesenkürzer
Der öffentliche Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl interessierter und geeigneter Bewerber. Die Bewerberauswahl erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen festgelegten Eignungs-/ Auswahlkriterien. Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft (gemäß Bewerbungsformular). Bei einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft gelten diese Erklärungen entsprechend für jedes Mitglied. 1. Angaben zum Bewerber (Name und Rechtsform des Unternehmens, Vertretung, Kontaktdaten). 2. Erklärung zur Zusammensetzung bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (§ 43 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden. 3. Erklärung zu vorgesehenen Nachunternehmerleistungen, sofern im Auftragsfall Teile des Auftrags als Unterauftrag an Nachunternehmen vergeben werden sollen (§ 36 VgV). 4. Eigenerklärung zu einer beabsichtigten Eignungsleihe, sofern zum Nachweis der Eignung die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen wird (§ 47 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden. 5. Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, insbesondere durch wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen und keine Interessen bestehen, die im Widerspruch zur Ausführung des Auftrags stehen oder diese nachteilig beeinflussen könnten (§ 46 Abs. 2 VgV). 6. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 und § 124 GWB). 7. Eigenerklärung, dass die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) erfüllt werden. 8. Eigenerklärung, dass im Rahmen der Auftragsausführung nur Produkte verwendet werden, die unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) festgelegten Mindeststandards hergestellt und/oder verarbeitet wurden. 9. Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot). 10. Erklärung, dass das Unternehmen über den gesamten Leistungszeitraum über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 2,0 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden verfügen. Die Schadensersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen (§ 45 Abs.1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV). Es kann auch ein Nachweis der Versicherung vorgelegt werden, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall entsprechend den Anforderungen angepasst wird. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften gilt dieses für jedes Mitglied entsprechend. Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend, es muss eine aktuelle Bescheinigung bzw. Bestätigung der Versicherung (zum Zeitpunkt der Bekanntmachung max.12 Monate alt) vorgelegt werden. 11. Nachweis besondere Berufsqualifikation (§ 75 VgV). Siehe ausführliche Beschreibung unter dem Kriterium "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikation". 12. Angaben zum vorgesehenen Projektteam (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Name, Qualifikation Projektleitung, stellvertretende Projektleitung und Bauleitung (Eignungsprüfung Projektteam). Prinzipiell geeignet sind die Personen mit folgenden Mindestanforderungen: • Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis für Planungsleistungen der Technischen Anlagengruppen 1, 2 und 3 (Versorgungstechnik) HOAI §§ 53 ff. • mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Projektleitung / Bauleitung für Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude nach HOAI §§ 33 ff. • mind. 3 Jahre Berufserfahrung in der stellvertretenden Projektleitung für Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude nach HOAI §§ 33 ff. 13. Angaben zu Referenzprojekten (§ 46 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV). Diese Referenzen dienen der Feststellung der grundsätzlichen Eignung des Bieters/ Bietergemeinschaft und können nicht nachgereicht werden. Als geeignet wird eingestuft, wer vergl …- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bewerber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) sowie dem Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregister bei der zuständigen Stelle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anzufordern.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 40 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inne … ganz lesenkürzer
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Wertungsprüfung gemäß § 51 Abs. 1 VgV: Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen und zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden (gemäß Bewerbungsformular). Es sollen mindestens 3 und höchstens 5 Unternehmen für die 2. Stufe des Verfahrens ausge … ganz lesenkürzer
Wertungsprüfung gemäß § 51 Abs. 1 VgV: Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen und zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden (gemäß Bewerbungsformular). Es sollen mindestens 3 und höchstens 5 Unternehmen für die 2. Stufe des Verfahrens ausgewählt werden. Die Auswahl erfolgt in einem Bewertungsverfahren auf Basis folgender Bewertungskriterien: 1. Wertungskriterium: Referenzen (projektbezogene Erfahrungen) mit 80 % (bzw. 80 Punkte). 2. Wertungskriterium: unternehmensbezogene Leistung (Beschäftigtenzahlen) mit 20 % (bzw. 20 Punkte). Bestehen bei der Begrenzung der Bewerberhöchstzahl Punktgleichheiten bei der Gesamtpunktzahl, entscheidet zunächst die höhere Punktzahl zu den Referenzen (Wertungskriterium 1), ansonsten erfolgt eine Auslosung entsprechend § 75 Abs. 6 VgV. => 1. Wertungskriterium – Referenzen (insgesamt 80 %): 1) Referenzprojekt 1 (30%), Mindestanforderung: • Es handelt sich um den Neubau oder die Generalsanierung eines Wohngebäudes des geförderten Geschosswohnungsbaus, • Einstufung mind. HZ II, • Übergabe an die Nutzenden ab 01/2020 bis zum Datum der Bekanntmachung, • Baukosten KG 410, 420 und 430 mind. 300.000 EUR netto, • Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI. 2) Referenzprojekt 2 (30%), Mindestanforderungen: • Es handelt sich um den Neubau oder die Generalsanierung eines Wohngebäudes mit Wärmepumpe oder vergleichbarer Lösung zu Heizung und Lüftung ohne Verwendung fossiler Brennstoffe, • Einstufung mind. HZ II, • Übergabe an die Nutzenden ab 01/2020 bis zum Datum der Bekanntmachung, • Baukosten KG 410, 420 und 430 mind. 300.000 EUR netto, • Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI. 3) Referenzprojekt 3 (20%), Mindestanforderung: • Beauftragung durch öffentlichen Auftraggeber nach GWB §99, • Einstufung mind. HZ II, • Übergabe an die Nutzenden ab 01/2020 bis zum Datum der Bekanntmachung, • Baukosten KG 410, 420 und 430 mind. 300.000 EUR netto, • Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI. => 2. Wertungskriterium - Unternehmensbezogene Leistung (20 %): Durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeitenden (inkl. Unternehmensleitung) im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung HLS in den Jahren 2024, 2025 und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung. Nicht einzubeziehen sind freie und kaufmännische Mitarbeitende sowie Praktikanten und Hilfskräfte. Wenn die durchschnittliche Beschäftigtenzahl der fachbezogenen Mitarbeitenden im abgefragten Bereich gleich oder größer 4 ist, werden 20 Punkte vergeben. Fehlende Angaben zu den Wertungskriterien können nicht nachgefordert und nicht nachgereicht werden. Weitere Einzelheiten zur Bewertungsmethodik können der Anlage „Bewertungsmatrix“ entnommen werden.- Hinweis
Gegenstand des Verfahrens sind Leistungen der Technischen Ausrüstung Heizung Lüftung Sa-nitär nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff. für den Neubau „Soziales Wohnprojekt, Alice-Salomon-Straße 1, Freiburg“. Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbew … ganz lesenkürzer
Gegenstand des Verfahrens sind Leistungen der Technischen Ausrüstung Heizung Lüftung Sa-nitär nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff. für den Neubau „Soziales Wohnprojekt, Alice-Salomon-Straße 1, Freiburg“. Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase gemäß §§ 14, 17 und 73 ff VgV für Leistungen der Technischen Ausrüstung Heizung Lüftung Sanitär nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff. 1. Projekt und Zielsetzung Die Stadt Freiburg plant am Standort Alice-Salomon-Straße 1 in Freiburg-St. Georgen die Errichtung eines sozialen Wohnprojekts. Vorgesehen ist ein viergeschossiges Wohngebäude mit 29 Wohneinheiten für rund 60 Personen. Ziel des Vorhabens ist es, wohnungslose Einzelpersonen und Familien aus städtischen Wohnheimen in eigenen Mietwohnraum zu vermitteln. Die Stadt Freiburg tritt als Bauherrin und künftige Betreiberin auf. Das Projekt ist zugleich als übertragbares Modell für weitere soziale Wohnprojekte dieser Art angelegt. 2. Gebäude und Grundstück Das Vorhaben soll auf dem städtischen Grundstück Flurstück Nr. 30451/2 am östlichen Ende der Alice-Salomon-Straße im Stadtteil Freiburg - St. Georgen realisiert werden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Innere Elben“; vorgesehen sind drei Vollgeschosse und ein Attikageschoss. Für die aktuell vorgesehene Kubatur und das Maß der baulichen Nutzung wurden bauplanungsrechtliche Befreiungen mittels einer Bauvoranfrage geklärt. Der Bauvoranfrage liegt eine Machbarkeitsstudie zugrunde, welche neben den baurechtlichen Fragestellungen bezüglich Lage und Kubatur des Baukörpers auch erste Grundrissuntersuchungen und einen Beleg für den gewünschten Wohnungsmix nachgewiesen hat. Die Machbarkeitsstudie und das Ergebnis der Bauvoranfrage werden den Bietenden in der 2. Stufe des Verfahrens vollständig zur Verfügung gestellt. Der Wohnungsmix umfasst 19 Kleinstwohnungen für Einzelhaushalte, davon vier barrierefrei, eine Einheit für Sozialbetreuung, vier Zwei-Zimmer-Wohnungen für Paare bzw. Alleinerziehende und sechs große Wohnungen für Familien mit fünf oder mehr Personen. Die aktuell geplante Wohnfläche liegt bei rund 1.600 m². Die Raumgrößen orientieren sich am Landeswohnraumförderprogramm. 3. Angaben zum Bedarf der technischen Gebäudeausrüstung: Das Grundstück ist an kein Fernwärmenetz angeschlossen, daher ist die Konzeption eines Wärmeerzeugungskonzeptes erforderlich. Im Rahmen dieses Projektes sind die Bau- und Energieleitlinien der Stadt Freiburg zu berücksichtigen. Die entsprechenden Leitlinien können unter folgendem Link heruntergeladen werden: Vergabemanagement - www.freiburg.de - Wirtschaft und Digitalisierung/Ausschreibungen. Für die neuen Flächen müssen die Vorgaben für Errichtung nachhaltiger Energiekonzepte (z.B. PV-Anlage) bei der Planung berücksichtigt werden. 4. Projektdaten: Für das Neubauprojekt rechnet die Stadt Freiburg mit ca. 7,125 Mio. EUR brutto für die KG 200 bis 700. Rahmentermine: Planungsbeginn nach Beauftragung: Dezember 2026, Spätester Baubeginn: Mitte 2028, Baufertigstellung voraussichtlich: 03/2030. 5. Beauftragung: Mit Vertragsabschluss werden die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die Leistungsphasen 4 bis 9 sollen stufenweise beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg im Breisgau
- Kontakt
- vergabemanagement@
freiburg.de
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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- BHM Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
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Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d2494af7-7206-47f5-bf5e-97f1246aa535.