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Planungsleistungen für die Grundinstandsetzung der Mensa vom Bildungszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) in 14542 Werder OT Plessow, Plessower Hauptstraße 17, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Potsdam, stufenweise, in 2 Losen (Vergabenummer VOEK 210-25)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 210-25veröffentlicht 10.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 461 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre03.11.2025 – 06.11.2030
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
    vor 16 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 15 Monaten
  4. Bindefrist endet
    88 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 12 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 06.11.2030
    vor 12 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Planungsleistungen für die Grundinstandsetzung der Mensa vom Bildungszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) in 14542 Werder OT Plessow, Plessower Hauptstraße 17, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Potsdam, stufenweise, in 2 Losen

Seitens der Auftraggeberin ist geplant, die Planungsleistungen in den nachfolgend genannten Losen stufenweise:

Los 1 Planungsleistung für Raumakustik Lph 1-7 und Thermische Bauphysik Lph 1-8, Los 2 Brandschutzplanung Lph 1-8,

zu vergeben.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 Planungsleistung für Raumakustik Lph 1-7 und Thermische Bauphysik Lph 1-8 für die Grundinstandsetzung der Mensa vom Bildungszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) in 14542 Werder OT Plessow, Plessower Hauptstraße 17

Los 1 Planungsleistung für Raumakustik und Thermische Bauphysik: Raumakustik Für den Mensabereich, den Gästespeisesaal und die Cafeteria sind die Anforderungen aus der DIN 18041 Hörsamkeit in Räumen zu beachten und nachzuweisen. Der Nachweis kann auch durch Messungen gem. DIN EN ISO 3382 geführt werden. Inhalt dieser Aufgabenstellung ist es gegebenenfalls zusätzliche raumakustische Maßnahmen in diesen Räumen zu planen und im Rahmen der Grundsanierung mit zu berücksichtigen. Thermische Bauphysik Es sind die Bewertung von hygrothermischen Vorgängen in den vorhandenen Bauteilen der Mensa vorzunehmen. Die Leistungen werden stufenweise abgerufen (s. Vertragsmuster)

5 Jahre–
2
Los 2 Brandschutzplanung Lph 1-8 für die Grundinstandsetzung der Mensa vom Bildungszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) in 14542 Werder OT Plessow, Plessower Hauptstraße 17

Zu Los 2 Brandschutzplanung Lph 1-8 Bezüglich des Brandschutzes liegt eine Stellungnahme vor. Die Rettungswege aus dem Untergeschoss sind gemäß dieser Stellungnahme nicht ausreichend gegeben. Das Kellergeschoß ist nur über das innenliegende Treppenhaus erreichbar. Die Kellertür zum Lichtschacht dient der Ver- und Entsorgung der Technikzentrale. Die Brandabschnittstrennung sowie die Schottungen der Leitungsinstallationen können in der vorliegenden Stellungnahme nicht ausreichend eingeschätzt werden. Als Grundlage der Planungen ist damit die Aufstellung eines neuen Brandschutzkonzeptes erforderlich. Die Anforderungen aus der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) vom 15.11.2018 zuletzt geändert am 09.02.2021 sind dabei zu beachten. Die für die Erstellung eines neuen Brandschutzkonzeptes erforderlichen Planungsleistungen sind Inhalt dieser Aufgabenstellung. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Leistungen werden stufenweise abgerufen (s. Vertragsmuster)

5 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Honorar/ Preis Anlage B-01.3_PreisblattGewichtung (Punkte, genau) 100einziges Zuschlagskriterium: Preis Die Wertungssumme in Euro errechnet sich für das Los 1 aus der Gesamtsumme (netto) lt. Preisblatt-Honorarblatt (Anlage B-01.3, Tabellenblatt „Leistung BPH“ und Tabellenblatt „Leistung RA“). Bewertung Zuschlagskriterium Preis: 1. Preiskomponente: Umbauzuschlag auf Honorar lt. Vertrag § 10.5 in % (max. 40 Punkte = 20 Punkte für BPH + 20 Punkte für RA) 2. Preiskomponente: ggf. Zu- oder Abschlag auf Honorar lt. Vertrag § 10.6 in % (max. 40 Punkte = 20 Punkte für BPH + 20 Punkte für RA) 3. Preiskomponente: Summe Stundensätze lt. Vertrag § 10.10.2 in € (max. 60 Punkte = 30 Punkte für BPH + 30 Punkte für RA) 4. Preiskomponente: Nebenkostenpauschale lt. Vertrag § 11.1 in % (max. 10 Punkte = 5 Punkte für BPH + 5 Punkte für RA) 5. Preiskomponente: Pauschalen für besondere Leistungen gem. Anlage zu § 6 des Vertrages „spezifische Leistungspflichten“ in € (max. 50 Punkte = 25 Punkte für BPH + 25 Punkte für RA) Die angebotene Wertungssumme wird für Los 1 mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet: Wertungssumme = (2 x Angebot niedrigster Preis - Preis des Angebots) : Angebot niedrigster Preis x max. Punktzahl. Der niedrigste Preis (Wertungssumme) erhält die volle Punktzahl. Für das 2fache dieser Wertungssumme und darüber hinaus werden 0 Punkte vergeben. Zu-oder Abschläge in Prozent, werden zur Berechnung mit dem Wert 100 addiert. Die Bewertung erfolgt nach der o.g. Formel mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden auf zwei Nachkommastellen Anwendung. Fehlen die Bieterangaben zum Zuschlagskriterium „Preis“ im Angebot, wird das Angebot ausgeschlossen. ----------------------- Details: siehe Anlage "A-03 Wertung Zuschlagskriterien"

Eignung6 von 6 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eigenerklärung und Nachweise über die Leistungserbringung Los 1 und 2: Das dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Dem Unternehmen stehen spätestens … ganz lesenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit Eigenerklärung und Nachweise über die Leistungserbringung Los 1 und 2: Das dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Der Nachweis der Architekten- bzw. Ingenieurkammereintragung des Einzelbewerbers oder des/der bevollmächtigten Vertreters/-in einer Bewerbergemeinschaft ist mit dem Angebot einzureichen (oder für ausländische Bewerber der Nachweis über die Mitgliedschaft in einer vergleichbaren Einrichtung). Beispielsweise durch Kopie der Eintragungsurkunde in eine entsprechende Kammer. Bei ausländischen Bewerber/-innen ist der Nachweise gemäß Richtlinie 2001/19/EG bzw. Richtlinie 2005/36/EG erforderlich. - Mindestanforderung Los 1: Nachweis über vorhandene Sachkunde zum Leistungsbereich Raumakustik (z.B. Weiterbildungen Bereich Raumakustik) - Mindestanforderung Los 1: Nachweis über vorhandene Sachkunde zum Leistungsbereich Thermische Bauphysik (Weiterbildungen thermische Bauphysik oder Energieberater oder vergleichbar) - Mindestanforderung Los 2: Nachweis über vorhandene Sachkunde zum Leistungsbereich Brandschutz (z.B. Weiterbildungen Bereich vorbeugender Brandschutz oder Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz) – Mindestanforderung Der Nachweis der Architekten- bzw. Ingenieurkammereintragung des Inhabers ist mit dem Angebot einzureichen (oder für ausländische Bewerber der Nachweis über die Mitgliedschaft in einer vergleichbaren Einrichtung) - Mindestanforderung
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1. Erklärung zur Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung Vorlage einer Erklärung über das Vorliegen oder die rechtverbindliche Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 1,5 Millionen Euro pro Jahr für Personenschäden sowie mindestens 1,0 Mil … ganz lesen1. Erklärung zur Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung Vorlage einer Erklärung über das Vorliegen oder die rechtverbindliche Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 1,5 Millionen Euro pro Jahr für Personenschäden sowie mindestens 1,0 Millionen Euro für sonstige Schäden (alle jeweils mindestens zweifach maximiert) bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Der Nachweis zum Vorliegen oder zur rechtsverbindlichen Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist durch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben. 2. Erklärung über den Umsatz Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz der ausgeschriebenen Leistungsart des Unternehmens in Euro (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2022, 2023, 2024 abgeschlossen wurden, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens. Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Angaben zu Referenzen Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Los und Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. In den 3 pro Los geforderten Unternehmensreferenzen müssen mindestens die Leistungsarten des entsprechenden … ganz lesenAngaben zu Referenzen Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Los und Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. In den 3 pro Los geforderten Unternehmensreferenzen müssen mindestens die Leistungsarten des entsprechenden Loses enthalten sein. Für Los 1 „Planung der Raumakustik und Thermischen Bauphysik“ muss in den 3 Unternehmensreferenzen mindestens eine Referenz die Leistungsart „Raumakustik“ und mindestens eine Referenz die Leistungsart „Thermischen Bauphysik“ enthalten. Die 3. Referenz kann die Leistungsart „Raumakustik“ oder/und „Thermische Bauphysik“ enthalten. Für Los 2 „Planung Brandschutz“ muss in allen 3 Unternehmensreferenzen die Leistungsart „Brandschutz“ enthalten. Die selbe Referenz kann ggf. für mehrere Lose verwendet werden, wenn Sie die entsprechenden Leistungsarten der betreffenden Lose enthält. Die Anzahl der Referenzen ist nicht begrenzt. Sollten mehr als drei Unternehmensreferenz pro Los vorgelegt werden, ist die Tabelle entsprechend zu vervielfältigen. Bitte achten Sie hierbei auf die Vergleichbarkeit der Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung. Zur Beurteilung und zum Nachweis der Referenzen, wird zusätzlich zu den Eigenerklärungen (Referenztabellen), um ein entsprechendes Exposé (Darstellung) für die jeweilige Referenz gebeten. Die Auftraggeberin bittet darum, alle Exposés in ein Dokument zusammenzuführen und dieses separat bzw. ergänzend mit einer Zuordnung (z.B. Nummerierung) zur Eigenerklärung der Referenzen einzureichen (Referenzen-Exposé). Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Vergleichbarkeit der Unternehmensreferenzen Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Es sind die Tabellen zu den Referenzen in der Anlage „B-03 Bieterauskunft und Eignungskriterien“ unter Beachtung der Mindestanforderungen mit den erforderlichen Angaben pro Los auszufüllen, für die ein Angebot abgeben wird.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
03.11.2025
Vertragsende
06.11.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
stufenweise Beauftragung: siehe Vertrag § 4.2
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
88 Tage
Angebotsöffnung
Teilnehmer sind für die Öffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen … ganz lesenDie Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst# 1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist der das Angebotsschreiben entweder von a … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst# 1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist der das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt aus Anlage B-03 in gleicher Form einzureichen. --- 2. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. --- 3. Für das Angebot sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Fehlende Preisangaben führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 4. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- 5. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- 6. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen: siehe Anlage „Abschließende Liste“. --- 7. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help Desk zur Verfügung: Wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. --- 8. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe- Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen müssen über die e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. --- 9. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- 10. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Frist für die Einreichung der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. --- 11. Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Abgabe des Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung. Alle außerhalb d …
Hinweis
1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist der das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter s … ganz lesen1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist der das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt aus Anlage B-03 in gleicher Form einzureichen. --- 2. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. --- 3. Für das Angebot sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Fehlende Preisangaben führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 4. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- 5. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- 6. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen: siehe Anlage „Abschließende Liste“. --- 7. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help Desk zur Verfügung: Wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. --- 8. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen müssen über die e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. --- 9. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- 10. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Frist für die Einreichung der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. --- 11. Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Abgabe des Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung. Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder E-Mail, sowie …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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