Planungsleistungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnung für die Siedlung in München Neuherbergstraße/Rockefellerstraße, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München, VOEK 331-25
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen VOEK 331-25veröffentlicht 16.09.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 49 Monate
- 13.07.2026 – 31.07.2030
- Lose
- 2
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
- GKH Bonn, Um- und Erweiterung zur EinhäusigkeitGemeinschaftskrankenhaus St. Elisabeth/St. Petrus/St. Johannes gGmbH · BonnFrist 30.11.2026
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 45 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 49 Monate13.07.2026 – 31.07.2030
- Lose
- 2
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (418 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Preis Gewichtung 60 Prozent gemäß Anlage B-01.3_Preisblatt und Anlage A-04_Wertung Zuschlagskriterien.60 %
- Qualität-Konzept Gewichtung 40 Prozent gemäß Anlage A-04_Wertung Zuschlagskriterien.40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 4 MonatenLaufzeit bis 31.07.2030
- Veröffentlichungvor 52 Tagen
- Heute
Beschreibung
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Planungsleistungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnung für die Siedlung in München Neuherbergstraße/Rockefellerstraße, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München, in 2 Losen
Seitens der Auftraggeberin ist geplant, die Planungsleistungen in den nachfolgend genannten Losen:
Los 1 Planungsleistungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans, Los 2 Planungsleistungen für die Aufstellung eines Grünordnungsplans
zu vergeben.
Gegenstand nach CPV
- 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene LeistungenHauptgegenstand
- 71327000Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
- 71321000Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
- 71321200Heizungsplanung
- 71321300Beratung im Bereich Sanitärinstallation
- 71321400Beratung im Bereich Belüftung
- 71320000Planungsleistungen im Bauwesen
- 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- 71200000Dienstleistungen von Architekturbüros
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 Planungsleistungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Siedlung in München Neuherbergstraße/Rockefellerstraße, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München Los 1 Planungsleistungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Auftraggeberin ist Eigentümerin der ehemaligen amerikanischen Siedlung an der Neuherbergstraße in München-Milbertshofen / Am Hart. Mit der Wohnraumoffensive haben sich der Bund, die Länder und die Kommunen zum Ziel gesetzt, dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu begegnen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) möchte deshalb möglichst schnell Flächen mobilisieren, um Wohnungen des preisgedämpften Wohnungsbaus im Rahmen der Wohnraumoffensive des Bundes zu schaffen. Dazu erfordert die begrenzte Verfügbarkeit von Bauland die Nutzung vorhandener Potentiale der Nachverdichtung in Bestandsquartieren - so auch die Siedlung an der Neuherbergstraße in München. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – Direktion München– beabsichtigt für die Liegenschaft in Milbertshofen im Rahmen einer baulichen Nachverdichtung den Neubau von Mehrfamilienwohnhäusern. Die zu erbringenden Leistungen entsprechen dem Leistungsbild Bebauungsplan gemäß HOAI § 19 HOAI 2021, Anlage 3, Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundleistungen) sowie Anlage 9 (Besondere Leistungen zur Flächenplanung). Bei der Angebotsabgabe ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der zu erbringenden Grundleistungen nach HOAI (Anlagen 3 und 5) bereits im Rahmen des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs erbracht werden und auf dieser Grundlage vom Wettbewerbssieger der Rahmenplan als Grundlage des Bebauungsplanes erstellt wird. Für weitere Details: siehe Anlage C-02_Leistungsbeschreibung -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- | 49 Monate | – |
| 2 | Los 2 Planungsleistungen für die Aufstellung eines Grünordnungsplans für die Siedlung in München Neuherbergstraße/Rockefellerstraße, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München Los 2 Planungsleistungen für die Aufstellung eines Grünordnungsplans Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Auftraggeberin ist Eigentümerin der ehemaligen amerikanischen Siedlung an der Neuherbergstraße in München-Milbertshofen / Am Hart. Mit der Wohnraumoffensive haben sich der Bund, die Länder und die Kommunen zum Ziel gesetzt, dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu begegnen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) möchte deshalb möglichst schnell Flächen mobilisieren, um Wohnungen des preisgedämpften Wohnungsbaus im Rahmen der Wohnraumoffensive des Bundes zu schaffen. Dazu erfordert die begrenzte Verfügbarkeit von Bauland die Nutzung vorhandener Potentiale der Nachverdichtung in Bestandsquartieren - so auch die Siedlung an der Neuherbergstraße in München. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – Direktion München– beabsichtigt für die Liegenschaft in Milbertshofen im Rahmen einer baulichen Nachverdichtung den Neubau von Mehrfamilienwohnhäusern. Die zu erbringenden Leistungen entsprechenden Grundleistungen des Leistungsbildes Grünordnungsplan gemäß HOAI § 24 in Verbindung mit Anlage 5, Lph. 1 bis 4. Die in der Anlage C-02_Leistungsbeschreibung unter Ziffer 2 genannten, zusätzlichen Festlegungen zu den zu erbringenden Leistungen und die teilweise unter dieser Ziffer genannten Konkretisierungen und Ergänzungen von zu erbringenden Leistungen sind in der Angebotsstellung zu beachten. Die Leistungen im Bereich der Grünordnungsplanung wurden der Anlage 5 der HOAI 2021 entnommen, jedoch mit folgenden ergänzenden Maßgaben: im Folgenden in der Anlage C-02_Leistungsbeschreibung aufgeführt sind die Leistungen (jeweils mit den Buchstaben der HOAI aufgelistet), die aus Sicht der Auftraggeberin tatsächlich erbracht werden müssen; ferner sind – ebenso wie bereits in Ziffer 2 (Anlage C-02_Leistungsbeschreibung) – zu erbringende Leistungen gegenüber der HOAI konkretisiert und ergänzt: Für die Bearbeitung der Leistungen des Grünordnungsplans sind die Freiflächenorientierungswerte der LHM heranzuziehen und die erforderlichen Berechnungen zu erarbeiten. Für weitere Details: siehe Anlage C-02_Leistungsbeschreibung -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- | 49 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Preis Gewichtung 60 Prozent gemäß Anlage B-01.3_Preisblatt und Anlage A-04_Wertung Zuschlagskriterien.Preis gemäß Anlage B-01.3_Preisblatt und Anlage A-04_Wertung_Zuschlagskriterien: Das Zuschlagskriterium „Honorar/Preis“ nimmt 60 Prozent der Gesamtwertung ein. Das angebotene Honorar ist in das Preisblatt (Anlage B-01.3) einzutragen und mit dem Angebot einzureichen. Die Form der Honorarermittlung ist dem Angebot beizufügen. Das Preisblatt ist je Los, für das angeboten werden soll, vollständig auszufüllen. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Honorarblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Alle Preise sind in Euro mit maximal 2 Nachkommastellen anzugeben, d. h. die kleinste Einheit ist ein Cent. Sofern ein Bieter entgegen den Vorgaben mehr als 2 Nachkommastellen angegeben hat, insbesondere, wenn in den elektronischen Dateien im Hintergrund mit mehr als 2 Nachkommastellen gerechnet wurde, werden die Preisangaben im Rahmen der Angebotsprüfung auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet, und dieser gerundete Wert gilt als angeboten. Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den inner-gemeinschaftlichen Erwerb zu beachten. Zwingend einzuhaltende Kalkulationsvorgaben: Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bewertung des Zuschlagskriteriums „Honorar/Preis“ (Gewichtung 60 %): Gewertet wird pro Los das in dem Preisblatt angegebene Honorar. Die angebotenen Preise werden jeweils mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet: Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis wird mit 10 Punkten und einem Gewichtungsfaktor von 6 bewertet (= maximal 60 Punkte). „0“ Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-Fachen des niedrigsten Preises. Liegt ein Angebot über dem 2-Fachen des niedrigsten Preises, erhält dieses ebenfalls „0“ Punkte. In diesem Fall ist somit die tatsächliche Spreizung des Vergleichsfeldes maßgeblich. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation anhand der in der Anlage A-04_Wertung Zuschlagskriterien in der Ziffer 1.2.2 genannten Formel.
- Qualität
- Qualität-Konzept Gewichtung 40 Prozent gemäß Anlage A-04_Wertung Zuschlagskriterien.Das Zuschlagskriterium „Konzept“ nimmt 40 Prozent der Gesamtwertung ein. Mit dem Angebot ist ein Konzept (formfrei, schriftlich) einzureichen, das eine nachvollziehbare Darstellung der Herangehensweise und der Umsetzung des Vorhabens enthalten soll. Es soll deutlich werden, dass sich der Bieter mit den Besonderheiten des Projektes und dessen Durchführung auseinandergesetzt hat. Dabei sind insbesondere die dem Angebot hinterlegten Kalkulationsgrundlagen hinsichtlich der Wertungskriterien zu beachten und zu erörtern. Je Los ist ein eigenständiges Konzeptpapier, das sich inhaltlich auf die Aufgabenstellung des jeweiligen Loses bezieht, abzugeben. Bewertung des Zuschlagskriteriums „Konzept“ (Gewichtung 40 %) Der Bieter ist aufgefordert, seine Ideen zur Umsetzung der Aufgabenstellung in einer Konzeptskizze, die formlos erstellt werden kann, darzustellen. Er soll beschreiben, wie er beabsichtigt, die Aufgaben zu erfüllen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten. Das mit dem Angebot einzureichende Konzept - auf max. acht DIN A4 Seiten - muss die folgenden, wertungsrelevanten Schwerpunkte (Punkte 40) enthalten, wobei die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen der Planungsaufgabe nicht erwartet wird. Aussagekräftige Referenzobjekte können zur Darstellung (und auch im etwaigen Verhandlungsgespräch) herangezogen werden. Die federführenden Mitarbeiter für die Planung sind namentlich zu benennen. Die Namen müssen mit denen im Teilnahmewettbewerb (Anlage B-02) benannten, qualifizierten Mitarbeitern übereinstimmen. Bewertet werden im Vergleich der Angebote untereinander die Qualität, die Plausibilität und die Verständlichkeit des Konzeptes mit Blick auf die besonderen Anforderungen der hier ausgeschriebenen Leistungen. Für das Konzept wird eine zu erreichende Mindestpunktzahl von 24 von 40 Punkten festgelegt. Sollte die Mindestpunktzahl nicht erreicht werden, wird das Angebot nicht zur Wertung zugelassen. Dazu werden die Konzepte unter Berücksichtigung der in der Ziffer 1.2.4 der Anlage A-04_Wertung Zuschlagskriterien genannten Tabellen bewertet und gewichtet.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 13.07.2026
- Vertragsende
- 31.07.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen … ganz lesenkürzer
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
1. Der Vordruck Teilnahmeantrag / Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag / das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft o … ganz lesenkürzer
1. Der Vordruck Teilnahmeantrag / Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag / das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt aus Anlage B-03 in gleicher Form einzureichen. --- 2. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. --- 3. Für den Teilnahmeantrag sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. --- 4. Für das Angebot sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Fehlende Preisangaben und / oder ein fehlendes Konzept führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 5. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- 6. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- 7. Mit dem Teilnahmeantrag / Angebot einzureichende Unterlagen: siehe Anlage „Abschließende Liste“. --- 8. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help Desk zur Verfügung: Wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. --- 9. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe- Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen müssen über die e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. --- 10. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrages / des Angebotes führen. --- 11. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bzw. Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. --- 12. Teilnahmeanträge / Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Abgabe des Teilnahm …- Hinweis
1. Der Vordruck Teilnahmeantrag / Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag / das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft o … ganz lesenkürzer
1. Der Vordruck Teilnahmeantrag / Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag / das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt aus Anlage B-03 in gleicher Form einzureichen. --- 2. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. --- 3. Für den Teilnahmeantrag sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. --- 4. Für das Angebot sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Fehlende Preisangaben und / oder ein fehlendes Konzept führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 5. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- 6. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- 7. Mit dem Teilnahmeantrag / Angebot einzureichende Unterlagen: siehe Anlage „Abschließende Liste“. --- 8. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help Desk zur Verfügung: Wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. --- 9. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe- Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen müssen über die e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. --- 10. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrages / des Angebotes führen. --- 11. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bzw. Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. --- 12. Teilnahmeanträge / Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Abgabe des Teilnah …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Niemann + Steege Gesellschaft für Stadtentwicklung Stadtplanung Städtebau Städtebaurecht mbH, Düsseldorf | – |
| 2 | bgsm Architekten Stadtplaner, München | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 53119 Bonn
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Alle 48 offenen Ausschreibungen von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH6 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH6 Zuschläge
- Beyss Architekten GmbH5 Zuschläge
- DB Engineering & Consulting GmbH5 Zuschläge
- Enertec Ingenieurgesellschaft mbH5 Zuschläge
- PDA Architekten Ingenieure GmbH & Co. KG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 24.11.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 24.11.2025 auf 01.12.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 01.12.2025 auf 16.12.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ee3a9d8e-fe1e-4949-9e4a-4e9c190918de.