Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Glasfasernetzes in Feldberg und Lenzkirch
Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald · Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 00268/26-AZveröffentlicht 02.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 4 Mio. €
- Laufzeit
- 25 Monate
- Lose
- 2
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Freiburg im Breisgau.
- Generalplanung zur Sanierung und Neustrukturierung von Bestandsgebäuden: Objektplanung, Freianlagen und BauphysikUniversitätsklinikum Freiburg · FreiburgFrist 02.12.2026
- Tragwerksplanungsleistung, Sanierung LortzingschuleStadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement · Freiburg im BreisgauFrist 20.11.2026
Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 4 Mio. €
- Laufzeit
- 25 Monate
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Freiburg im Breisgau79104, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (13 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Qualitätskriterium60 %
- Preiskriterium40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhrvor 2 Monaten
- Heute
Beschreibung
Ziel ist die Errichtung von betriebsfertigen, funktionsgerechten und vollfunktionsfähigen passiven FTTB-Breitband- und Backboneinfrastrukturen für ein NGA-Netz auf Grundlage der MEV Weiße Flecken
Gegenstand nach CPV
- 71300000Dienstleistungen von IngenieurbürosHauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 Feldberg II Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald als Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde Feldberg. Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken. Das Upgrade des Bundes für graue Flecken soll dabei zur Anwendung kommen. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) inkl. Upgrade Investitionen in einer Gesamthöhe von rund 15.227.000,00 EUR netto geplant. Für den Ausbau des Backbones sind Investitionen in einer Höhe von rund 1.480.361,00 EUR netto geplant. Es liegt eine FTTB-Masterplanung für die gesamte Verbandsgemeinde vor. Mit Grundlage von Angaben zu Wohn- und Nutzeinheiten (Stand 2017) wurde mit einem Faserkonzept (1 Fs/Gebäude und 2 Fs´/Wohneinheit) auf Zuführungs- und Verteilebene eine flächendeckende FTTB-Infrastruktur geplant. Darauf basierend wurde ein Ausbaukonzept mit anschließender Antragsstellung für die Förderung erarbeitet. Der bewilligte Antrag stellt den Umfang des Ausbaus des NGA Netzes "Weiße Flecken" dar. Hinzu kommt das Backbone im jeweiligen Projektbereich. Für das Los Feldberg II existieren bereits Planungsstände (Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung), diese sind durch den Auftragnehmer zu sichten, auf Nutzbarkeit zu bewerten und fortzuschreiben. · Eine naturschutzrechtliche Genehmigung liegt vor. · Der landschaftspflegerische Begleitplan liegt vor. · Geotechnisches Gutachten zur Bahnquerung sowie die Genehmigung der Bahn zur Bahnquerung liegt vor. · Das Hausanschlussmanagement liegt größtenteils vor und ist durch den AN zu ergänzen. Die aufgeführten Trassenlängen können sich aufgrund von zwischenzeitlich koordinierten Mitverlegungen verringern bzw. verschieben. Backbone Landesförderung Breitband Aktenzeichen 7-8433.3/3822 und 7-8433.3/3823 - Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 8.250 m - Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 2.140 m Ortsnetz Bundesförderung Breitband e-Aktenzeichen: 832.5/3-19 09BW200201 Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht im Wesentlichen der Vorstufe einer Genehmigungsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 730 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen, hier sind die anliegenden hellgrauen Flecken und die arrondierenden Bereiche bereits beinhaltet. Das Projekt umfasst: - Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 26.500 m + 6.100 m Upgrade - Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 10.150 m Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Die Ausschreibungsunterlagen, Anlagen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung der 1. Novelle vom 15.11.2018 e-Az. Zuwendungsbescheid: 832.5/3-1909BW200201 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 e-Az. Zuwendungsbescheid: 7-8433.4/134 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 (Backbone) e-Az. Zuwendungsbescheid: 7-8433.3/3822 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 (Backbone) e-Az. Zuwendungsbescheid: 7-8433.3/3823 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und An-lagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. | 25 Monate | 1.695.000 € |
| 2 | Los 2 Lenzkirch II Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald als Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde Lenzkirch, Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken. Das Upgrade des Bundes für graue Flecken soll dabei zur Anwendung kommen. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) Investitionen in einer Gesamthöhe von rund 24.469.025,21 EUR netto geplant. Für den Ausbau des Backbones sind Investitionen in einer Höhe von rund 1.749.008,00 EUR netto geplant. Es liegt eine FTTB-Masterplanung für die gesamte Verbandsgemeinde vor. Mit Grundlage von Angaben zu Wohn- und Nutzeinheiten (Stand 2017) wurde mit einem Faserkonzept (1 Fs/Gebäude und 2 Fs´/Wohneinheit) auf Zuführungs- und Verteilebene eine flächendeckende FTTB-Infrastruktur geplant. Darauf basierend wurde ein Ausbaukonzept mit anschließender Antragsstellung für die Förderung erarbeitet. Der bewilligte Antrag stellt den Umfang des Ausbaus des NGA Netzes "Weiße Flecken" dar. Hinzu kommt das Backbone im jeweiligen Projektbereich. Für das Los Lenzkirch II existieren bereits Planungsstände (Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung), diese sind durch den Auftragnehmer zu sichten, auf Nutzbarkeit zu bewerten und fortzuschreiben. · Eine naturschutzrechtliche Genehmigung liegt vor. · Der landschaftspflegerische Begleitplan liegt vor. · Geotechnisches Gutachten zur Bahnquerung sowie die Genehmigung der Bahn zur Bahnquerung liegt vor. · Das Hausanschlussmanagement liegt größtenteils vor und ist durch den AN zu ergänzen. Die aufgeführten Trassenlängen können sich aufgrund von zwischenzeitlich koordinierten Mitverlegungen verringern bzw. verschieben. Backbone Landesförderung Breitband Aktenzeichen 7-8433.3/3779 - Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 8.090 m - Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 5.470 m Ortsnetz Bundesförderung Breitband e-Aktenzeichen: 832.5/3-19 09BW200233 Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht im Wesentlichen der Vorstufe einer Genehmigungsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 1.120 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen, hier sind die anliegenden hellgrauen Flecken und die arrondierenden Bereiche bereits beinhaltet. Das Projekt umfasst: - Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 48.320 m + 4.300 m Upgrade - Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 14.640 m Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Die Ausschreibungsunterlagen, Anlagen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung der 1. Novelle vom 15.11.2018 e-Az. Zuwendungsbescheid: 832.5/3-1909BW200233 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 (Backbone) e-Az. Zuwendungsbescheid: 7-8433.3/3779 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 e-Az. Zuwendungsbescheid: 7-8433.4/139 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und An-lagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. | 25 Monate | 2.300.000 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 60(Qualifikation und Berufserfahrung des Leiters des Projektteams 10%, Referenzprojekte des Leiters des Projektteams 10%, Qualifikation, Berufserfahrung der örtlichen Bauüberwachung 10%, Referenzprojekte der örtlichen Bauüberwachung 10%, Qualifikation und Berufserfahrung der Bauoberleitung 10%, Referenzprojekte der Bauoberleitung 10%)
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 40Angebotspreis (Gesamtangebotssumme netto gem. Leistungsverzeichnis)
Eignung8 von 8 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge nach Arbeitnehmer - Entsendegesetz - Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handl … ganz lesenkürzer
- Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge nach Arbeitnehmer - Entsendegesetz - Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung. - alle Eigenerklärungen gem. Anlage Eigenerklärung zur Eignung Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.- Eintragung in das Handelsregister
- - Eigenerklärung über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 3.000.000 je Einzelfall für Personenschäden und 1.500.000 Euro je Einzelfall für Sach- und Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragss … ganz lesenkürzer
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 3.000.000 je Einzelfall für Personenschäden und 1.500.000 Euro je Einzelfall für Sach- und Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.- Spezifischer Jahresumsatz
Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Untern … ganz lesenkürzer
Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben: Los 1 Feldberg II: Mindestjahresumsatz netto p.a.: 1.695.000 € netto Los 2 Lenzkirch II: Mindestjahresumsatz netto p.a. 2.300.000 € netto Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten drei Jahren erbracht haben.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 25 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
Zur Abgabe verbindlicher Erstangebote werden sodann maximal 5 Bieter zugelassen. Gehen nur 5 oder weniger Bewerbungen ein, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die den Mindestbedingungen entsprechen, werden nur diese zum weiteren Verfahren zugelassen. Gehen mehr als 5 Bewerbungen ein, die … ganz lesenkürzer
Zur Abgabe verbindlicher Erstangebote werden sodann maximal 5 Bieter zugelassen. Gehen nur 5 oder weniger Bewerbungen ein, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die den Mindestbedingungen entsprechen, werden nur diese zum weiteren Verfahren zugelassen. Gehen mehr als 5 Bewerbungen ein, die den Form- und Mindestanforderungen genügen, werden nur die zum weiteren Verfahren zugelassen, die die höchste Punktezahl gemäß nach-folgender Wertungsmatrix zur Eignungswertung erreichen. Die je Referenz max. erreichbare Punktezahl beträgt 100 Punkte; die im Eignungskriterium Referenzen insgesamt erreichte Punktzahl errechnet sich als arithmetisches Mittel der drei Einzelbewertungen (max. 100 Punkte). Kriterium der Wertung sind 3 vergleichbare Referenzen des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft aus dem Bereich Planung. Unberührt davon bleibt die Mindestvorgabe zur Vorlage von 3 vergleichbaren Referenzen. Dies zum Nachweis der Erfüllung der Mindestvorgaben an die Eignung. Es werden gemäß nachfolgenden Vorgaben maximal 3 vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft angegebene Referenzen aus dem Bereich bewertet. Es werden die Referenzen mit der höchsten Punktezahl zur Wertung herangezogen. Bei der Eignungswertung werden je Referenz die nachfolgenden projekt- und leistungsspezifischen Angaben zur jeweiligen Referenz gemäß nachfolgender Matrix bewertet und bepunktet: - Vorbereitung der Vergabe (analog Leistungsphase 6 HOAI) und Mitwirkung bei der Vergabe (analog Leistungsphase 7 HOAI): Es wurden Bauleistungen für öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber im Sinne von § 99 bzw. § 100 GWB nach Maßgabe der VOB/A (EU) ausgeschrieben - 8 Punkte - Die Referenz wurde im Rahmen eines nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) oder eines vergleichbaren Förderprogramms (z. B. eines der Nachfolgeprogramme zur Gigabit-Förderung) geförderten Projekts umgesetzt - 30 Punkte - Bauvolumen der Planung: mehr als 10.000.000 EUR netto - 5 Punkte, 6.000.001 bis 10.000.000 EUR netto - 3 Punkte, 2.000.000 bis 6.000.000 EUR netto - 1 Punkt - Erstellung einer Ausführungsplanung (analog Leistungsphase 5 HOAI) für mindestens 35.000 m Trassenbau (Tiefbau und Rohrleitungsbau) auf Grundlage einer vorhandenen Masterplanung FTTX - 10 Punkte - Die Planung erfolgte in nennenswertem Umfang mit mindestens 2.000 m Trassenlänge in anspruchsvollem Umfeld (z. B. Fußgängerzone, Anlieferverkehr, Querung Bundesstraße, Querung Autobahn, Querung Gewässer, Verlegung auf/unter Brückenbauwerken, Querung Bahnstrecke, Verlegung Bahntrog, Naturschutzgebiete) - 5 Punkte - Im Referenzprojekt wurde eine Spleißplanung mit einem Umfang von mindestens 7.000 Spleißen sowie für mindestens 700 FTTB-Hausanschlüsse erbracht - 10 Punkte - Im Referenzprojekt wurde die Koordination mit anderen Medien (z. B. Gas, Wasser, Strom) geplant und durchgeführt - 5 Punkte - Im Referenzprojekt wurde die Bauoberleitung und die örtliche Bauüberwachung analog zur Leistungsphase 8 der HOAI erbracht - 10 Punkte - Im Referenzprojekt wurde die gesamte Vermessungsleistung und Aufnahme der Daten am offenen Graben erbracht - 5 Punkte - Im Referenzprojekt erfolgte die Bereitstellung von Daten und Planungsergebnissen im GIS-Format - 1 Punkt - Im Referenzprojekt wurden die Daten für den Fördermittelgeber nach GIS-Nbest BW 1.1 angefertigt - 2 Punkte - Im Referenzprojekt wurden die Daten für den Netzbetreiber Vodafone nach dessen Vorgaben angefertigt - 2 Punkte - Im Referenzprojekt wurden folgende Leistungen im Zusammenhang mit dem Hausanschlussmanagement bei mindestens 700 Hausanschlüssen erbracht (Aufsummierung der Einzelbewertungen): Erstellen und Führen einer Hausanschlussliste, Erstkontakt und Information der Hauseigentümer - +2 Punkte, Technische Abstimmung bei den Hauseigentümern vor Ort (Begehung des Objekts) +3 Punkte, Abschluss einer Hausanschlussvereinbarung im Auftrag des AG - +2 Punkte Erreichen a …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Stadtstraße 2, 79104 Freiburg im Breisgau
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- vergabe@
iuscomm.de - Auskünfte
- iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbBvergabe@
iuscomm.de
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 641a3be6-5cba-447b-aa7d-abfefa498edd.