Bauherrenvertretung für den Zweckverband Breisgau-Hochschwarzwald
Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald · Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 144/25-AZveröffentlicht 09.02.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Lose
- 13
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Freiburg im Breisgau.
- Generalplanung zur Sanierung und Neustrukturierung von Bestandsgebäuden: Objektplanung, Freianlagen und BauphysikUniversitätsklinikum Freiburg · FreiburgFrist 02.12.2026
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 13
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Freiburg im Breisgau79104, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (13 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Qualitätskriterium30 %
- Preiskriterium70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (AG) beabsichtigt im Verbandsgebiet die Errichtung von „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passiven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen für ein NGA-Netz in unterversorgten Bereichen. Der Auftraggeber hat in 13 Losen die Ausführung des Ausbaus über mGÜ beauftragt. Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max. 30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen. In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen.
Gegenstand nach CPV
Lose13 Lose
Alle 13 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 St. Peter II Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max. 30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen. Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist. Der AN hat seine Leistungen ggf. auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt. Dies ist im Angebot einzupreisen. Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen. In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen. Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen. Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt. Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg). Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. | – | – |
| 2 | Los 2 Glottertal Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max. 30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen. Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist. Der AN hat seine Leistungen ggf. auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt. Dies ist im Angebot einzupreisen. Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen. In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen. Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen. Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt. Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg). Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. | – | – |
| 3 | Los 3 Heuweiler Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max. 30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen. Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist. Der AN hat seine Leistungen ggf. auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt. Dies ist im Angebot einzupreisen. Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen. In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen. Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen. Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt. Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg). Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. | – | – |
| 4 | Los 4 Gundelfingen Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max. 30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen. Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist. Der AN hat seine Leistungen ggf. auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt. Dies ist im Angebot einzupreisen. Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen. In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen. Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen. Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt. Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg). Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. | – | – |
| 5 | Los 5 Au Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max. 30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen. Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist. Der AN hat seine Leistungen ggf. auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt. Dies ist im Angebot einzupreisen. Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen. In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen. Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen. Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt. Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg). Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. | – | – |
| 6 | Los 6 Merzhausen Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max. 30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen. Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist. Der AN hat seine Leistungen ggf. auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt. Dies ist im Angebot einzupreisen. Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen. In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen. Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen. Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt. Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg). Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. | – | – |
| 7 | Los 7 Wittnau Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max. 30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen. Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist. Der AN hat seine Leistungen ggf. auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt. Dies ist im Angebot einzupreisen. Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen. In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen. Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen. Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt. Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg). Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. | – | – |
| 8 | Los 8 Schallstadt Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max. 30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen. Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist. Der AN hat seine Leistungen ggf. auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt. Dies ist im Angebot einzupreisen. Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen. In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen. Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen. Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt. Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg). Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. | – | – |
| 9 | Los 9 Ebringen Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max. 30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen. Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist. Der AN hat seine Leistungen ggf. auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt. Dies ist im Angebot einzupreisen. Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen. In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen. Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen. Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt. Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg). Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. | – | – |
| 10 | Los 10 Pfaffenweiler Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max. 30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen. Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist. Der AN hat seine Leistungen ggf. auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt. Dies ist im Angebot einzupreisen. Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen. In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen. Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen. Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt. Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg). Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. | – | – |
| 11 | Los 11 Buchenbach Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max. 30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen. Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist. Der AN hat seine Leistungen ggf. auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt. Dies ist im Angebot einzupreisen. Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen. In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen. Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen. Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt. Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg). Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. | – | – |
| 12 | Los 12 Auggen Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max. 30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen. Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist. Der AN hat seine Leistungen ggf. auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt. Dies ist im Angebot einzupreisen. Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen. In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen. Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen. Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt. Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg). Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. | – | – |
| 13 | Los 13 Löffingen Für den Zeitraum des kommunalen Breitbandausbaus im jeweiligen Los, beginnend ab der Zuschlagserteilung ist für die Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus ein Bauüberwachungsbüro im Umkreis von max. 30 km zum Leistungserbringungsort durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten und zu besetzen. Es wird allerdings klargestellt, dass kein Anspruch des AN besteht, dass das Projekt bis zum Ende des aktuell gültigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen ist. Der AN hat seine Leistungen ggf. auch für einen darüberhinausgehenden Zeitraum zu erbringen, falls es zu Verzögerungen kommt. Dies ist im Angebot einzupreisen. Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird im Übrigen verwiesen. In enger Abstimmung mit dem AG ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen. Der AN hat seine Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen. Die regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an Jour Fixe Terminen mit dem/den mGÜ durch den AN wird vorausgesetzt. Der AN schuldet die Bauüberwachung in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB-Netzinfrastruktur ermöglicht wird (geschuldeter Überwachungserfolg). Die im Einzelnen vom AN zu erbringenden Leistungen ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 15.11.2018 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 18.08.2020 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/1 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 – Az.: 7-8533.1/2 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Qualifikation und Berufserfahrung des für das vorliegende Projekt zum Einsatz kommende Personal (Im Projekt eingesetzter Bauleiter: 23 %, im Projekt eingesetzter Projektleiter: 7 %)
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 70Angebotspreis netto
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | T3 Deutscher Bauservice GmbH, Cloppenburg | 3 |
| 2 | T3 Deutscher Bauservice GmbH, Cloppenburg | 3 |
| 3 | T3 Deutscher Bauservice GmbH, Cloppenburg | 3 |
| 4 | T3 Deutscher Bauservice GmbH, Cloppenburg | 3 |
| 5 | T3 Deutscher Bauservice GmbH, Cloppenburg | 3 |
| 6 | T3 Deutscher Bauservice GmbH, Cloppenburg | 3 |
| 7 | T3 Deutscher Bauservice GmbH, Cloppenburg | 3 |
| 8 | T3 Deutscher Bauservice GmbH, Cloppenburg | 3 |
| 9 | T3 Deutscher Bauservice GmbH, Cloppenburg | 3 |
| 10 | T3 Deutscher Bauservice GmbH, Cloppenburg | 3 |
| 11 | T3 Deutscher Bauservice GmbH, Cloppenburg | 3 |
| 12 | T3 Deutscher Bauservice GmbH, Cloppenburg | 3 |
| 13 | T3 Deutscher Bauservice GmbH, Cloppenburg | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Stadtstraße 2, 79104 Freiburg im Breisgau
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- vergabe@
iuscomm.de - Auskünfte
- iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbBvergabe@
iuscomm.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Neher Butz Plus GmbH25 Zuschläge
- EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH15 Zuschläge
- IGP Ingenieurgesellschaft für Technische Ausrüstung mbH15 Zuschläge
- Paul + Gampe + Partner GmbH13 Zuschläge
- Vertec GmbH13 Zuschläge
- RÖWAPLAN AG12 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 25.06.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 268ac985-96f4-4220-b794-db1bf087e8a1.