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Planungs- u. Ingenieurleistungen zur Errichtg. eines Glasfasernetzes in Lenzkirch, Feldberg u. a.

Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald · Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 120/23-AZveröffentlicht 14.11.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Freiburg im Breisgau.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
4
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (13 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Personelle Besetzung40 %
  • Qualität der Leistungserbringung10 %
  • Preiskriterium50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Glasfasernetzes in Lenzkirch, Feldberg (Schwarzwald) und Friedenweiler

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Lenzkirch II

Die entsprechenden Planunterlagen, das Bezeichnungsschema für die Planung und das Pla-nungshandbuch sowie die „Beschreibung der Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen“ werden durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt und liegen der Ausschreibung bei (siehe Anlagenkonvolut). Die Unterlagen des Auftraggebers mit allen Anlagen und Anhängen sind über den gesamten Projektverlauf zwingend zu beachten. Des Weiteren stellt der Auftraggeber das POP-Design zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat die passive Ausstattung der PoP-Stationen auf das Projektgebiet anzupassen. Innerhalb des NGA-Ausbaus sind Leistungen vom Auftragnehmer mit prioritärem Charakter zu erbringen. Die Errichtung einer „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passi-ven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen unterliegt für alle Lose folgender Priorisierung: • Backboneinfrastrukturen • POP-Stationen/MfG • Anbindung förderfähiger Liegenschaften der Verbandsmitglieder des Auftraggebers. Ins-besondere die Anbindung von förderfähigen Bildungseinrichtungen (z. B. Schulen). • Anbindung förderfähiger Gewerbe- und Industriegebiete Weiterhin hat die Nutzung vorhandener Infrastrukturen des Auftraggebers im Rahmen der Errichtung der FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen unter Einhaltung des Faserkonzept des Bundes absoluten Vorrang vor einem Trassenneubau. Beschreibung der Leistungsphasen: Die Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen beziehen sich auf die Ingenieurbauwerke [Straßen-, Wege- und Tiefbauarbeiten ungeachtet der Verlegeart (klassischer Tiefbau, Pflug-verfahren, Spülbohrverfahren), einschließlich der zugehörigen/notwendigen Leerrohranlage], die Leistungen für (Gf-Kabel) Einbauleistungen, die Spleiß- und Montageleistung, die PoP- Stationen und Stromanschlüsse sowie der passiver Verteiler/Schächte inkl. Spleißmuffen un-ter Berücksichtigung aller förderfähigen und nicht förderfähigen Leistungen. Die Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen beziehen sich auf alle Leistungen die zur Herstellung einer „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passiven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen für ein NGA-Netz notwendig sind. Die im Folgenden aufgeführten Leistungsphasenbeschreibungen sind in Anlehnung an die HOAI 2021 aufgestellt. Die Leistungsphasenbeschreibungen der Anlage 12 „Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, besondere Leistungen, Objektliste“ wurden für die ausgeschriebenen Leistungen erweitert, da weder Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen für Leerrohre, (Gf-Kabel) Einbauleistungen, Spleiß- und Montageleistung sowie für die passiven Verzweiger und PoP-Stationen einem Leistungsbild im Sinne der HOAI 2021 entsprechen. Um auch dieses, nicht verankerte Leistungsspektrum über das Leistungsbild von § 43 Absatz 4, Anlage 12.1 „Leistungsbild Ingenieurbauwerke“ der HOAI 2021 abbilden zu können, vereinbaren die Parteien für die hier ausgeschriebenen Leistungen die Maßgeblichkeit der Regelungen der HOAI 2021 betreffend das Leistungsbild Ingenieurbauwerke nach § 43 Absatz 4, Anlage 12.1, soweit vertraglich nichts Abweichendes geregelt ist. Ausgeschriebener Leistungsumfang: Der gesamte ausgeschriebene Leistungsumfang bezieht sich auf: • das Backbone • die Zuführungsebene • die Verteilebene • das Ortsnetz (im Rahmen der Mitverlegung Backbone) • Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten/Vorstreckungen • Fertigstellung von förderfähigen Hausanschlüssen • das Hausanschlussmanagement • Des Weiteren ist der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten und die Anbindung Trassen anliegender hellgrauer Flecken (exklusive Vortriebsadressen) über das Upgrade graue Flecken vorgesehen....

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2
Los 2 - Lenzkirch Gewerbegebiet

Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (ZVBBH) sieht in der Versorgung der Schulen, Gewerbetreibenden sowie der Bürger mit leistungsfähigen und in die Zukunft gerichteten Glasfaseranschlüssen einen wichtigen Auftrag. Deshalb beabsichtigt der Zweck-verband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald im gesamten Verbandsgebiet für die Schulen, Krankenhäuser, Gewerbegebiete sowie die unterversorgten Gebiete (Weiße Flecken), einschl. „Upgrade“ zur Hinzunahme von „hellgrauen Flecken“, die Errichtung von „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passiven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen für ein NGA-Netz. Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald umfasst 40 Städte und Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sowie den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald selbst. Da sich der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (nachfolgend Auftraggeber genannt) für das Betreibermodell entschieden hat, werden vom Auftraggeber passive FTTB-Breitband- und Backboneinfrastrukturen aufgebaut, die in seinem Eigentum verbleiben. Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandaus-baus in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Breitbandmitfinanzierung) bzw. „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung“ (VwV Breitbandförderung) gefördert werden. Es liegt eine FTTB-Masterplanung für die gesamte Verbandsgemeinde vor. Mit Grundlage von Angaben zu Wohn- und Nutzeinheiten (Stand 2017) wurde mit einem Faserkonzept (1 Fs/Gebäude und 2 Fs´/Wohneinheit) auf Zuführungs- und Verteilebene eine flächendeckende FTTB-Infrastruktur geplant. Darauf basierend wurde ein Ausbaukonzept mit anschließender Antragsstellung für die Förderung erarbeitet. Der bewilligte Antrag stellt den Umfang des Ausbaus des NGA Netzes "Weiße Flecken" dar. Hinzu kommt das Backbone im jeweiligen Projektbereich. Die entsprechenden Planunterlagen, das Bezeichnungsschema für die Planung und das Pla-nungshandbuch sowie die „Beschreibung der Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen“ werden durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt und liegen der Ausschreibung bei (siehe Anlagenkonvolut). Die Unterlagen des Auftraggebers mit allen Anlagen und Anhängen sind über den gesamten Projektverlauf zwingend zu beachten. Des Weiteren stellt der Auftraggeber das POP-Design zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat die passive Ausstattung der PoP-Stationen auf das Projektgebiet anzupassen. Innerhalb des NGA-Ausbaus sind Leistungen vom Auftragnehmer mit prioritärem Charakter zu erbringen. Die Errichtung einer „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passi-ven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen unterliegt für alle Lose folgender Priorisierung: • Backboneinfrastrukturen • POP-Stationen/MfG • Anbindung förderfähiger Liegenschaften der Verbandsmitglieder des Auftraggebers. Insbesondere die Anbindung von förderfähigen Bildungseinrichtungen (z. B. Schulen). • Anbindung förderfähiger Gewerbe- und Industriegebiete Weiterhin hat die Nutzung vorhandener Infrastrukturen des Auftraggebers im Rahmen der Errichtung der FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen unter Einhaltung des Faserkonzept des Bundes absoluten Vorrang vor einem Trassenneubau. Beschreibung der Leistungsphasen: Die Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen beziehen sich auf die Ingenieurbauwerke [Straßen-, Wege- und Tiefbauarbeiten ungeachtet der Verlegeart (klassischer Tiefbau, Pflugverfahren, Spülbohrverfahren), einschließlich der zugehörigen/notwendigen Leerrohranlage], die Leistungen für (Gf-Kabel) Einbauleistungen, die Spleiß- und Montageleistung, die PoP- Stationen und Stromanschlüsse sowie der passiver Verteiler/Schächte inkl. Spleißmuffen unter Berücksichtigung aller förderfähigen und nicht förderfähigen Leistungen. Die Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen beziehen sich auf alle Leistungen die zur Herstellung einer „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passiven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen für ein NGA-Netz notwendig sind. Die im Folgenden aufgeführten Leistungsphasenbeschreibungen sind in Anlehnung an die HOAI 2021 aufgestellt. Die Leistungsphasenbeschreibungen der Anlage 12 „Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, besondere Leistungen, Objektliste“ wurden für die ausgeschriebenen Leistungen erweitert, da weder Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen für Leerrohre, (Gf-Kabel) Einbauleistungen, Spleiß- und Montageleistung sowie für die passiven Verzweiger und PoP-Stationen einem Leistungsbild im Sinne der HOAI 2021 entsprechen. Um auch dieses, nicht verankerte Leistungsspektrum über das Leistungsbild von § 43 Absatz 4, Anlage 12.1 „Leistungsbild Ingenieurbauwerke“ der HOAI 2021 abbilden zu können, vereinbaren die Parteien für die hier ausgeschriebenen Leistungen die Maßgeblichkeit der Regelungen der HOAI 2021 betreffend das Leistungsbild Ingenieurbauwerke nach § 43 Absatz 4, Anlage 12.1, soweit vertraglich nichts Abweichendes geregelt ist. Ausgeschriebener Leistungsumfang: Der gesamte ausgeschriebene Leistungsumfang bezieht sich auf: • das Backbone • die Zuführungsebene • die Verteilebene • das Ortsnetz (im Rahmen der Mitverlegung Backbone) • Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten/Vorstreckungen • Fertigstellung von förderfähigen Hausanschlüssen • das Hausanschlussmanagement • Des Weiteren ist der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten und die Anbindung Trassen anliegender hellgrauer Flecken (exklusive Vortriebsadressen) über das Upgrade graue Flecken vorgesehen..

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3
Los 3 - Feldberg (Schwarzwald)

Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (ZVBBH) sieht in der Versorgung der Schulen, Gewerbetreibenden sowie der Bürger mit leistungsfähigen und in die Zukunft gerichteten Glasfaseranschlüssen einen wichtigen Auftrag. Deshalb beabsichtigt der Zweck-verband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald im gesamten Verbandsgebiet für die Schulen, Krankenhäuser, Gewerbegebiete sowie die unterversorgten Gebiete (Weiße Flecken), einschl. „Upgrade“ zur Hinzunahme von „hellgrauen Flecken“, die Errichtung von „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passiven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen für ein NGA-Netz. Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald umfasst 40 Städte und Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sowie den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald selbst. Da sich der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (nachfolgend Auftraggeber genannt) für das Betreibermodell entschieden hat, werden vom Auftraggeber passive FTTB-Breitband- und Backboneinfrastrukturen aufgebaut, die in seinem Eigentum verbleiben. Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandaus-baus in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Breitbandmitfinanzierung) bzw. „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung“ (VwV Breitbandförderung) gefördert werden. Es liegt eine FTTB-Masterplanung für die gesamte Verbandsgemeinde vor. Mit Grundlage von Angaben zu Wohn- und Nutzeinheiten (Stand 2017) wurde mit einem Faserkonzept (1 Fs/Gebäude und 2 Fs´/Wohneinheit) auf Zuführungs- und Verteilebene eine flächen-de-ckende FTTB-Infrastruktur geplant. Darauf basierend wurde ein Ausbaukonzept mit anschließender Antragsstellung für die Förderung erarbeitet. Der bewilligte Antrag stellt den Umfang des Ausbaus des NGA Netzes "Weiße Flecken" dar. Hinzu kommt das Backbone im jeweiligen Projektbereich. Die entsprechenden Planunterlagen, das Bezeichnungsschema für die Planung und das Pla-nungshandbuch sowie die „Beschreibung der Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen“ werden durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt und liegen der Ausschreibung bei (siehe Anlagenkonvolut). Die Unterlagen des Auftraggebers mit allen Anlagen und Anhängen sind über den gesamten Projektverlauf zwingend zu beachten. Des Weiteren stellt der Auftraggeber das POP-Design zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat die passive Ausstattung der PoP-Stationen auf das Projektgebiet anzupassen. Innerhalb des NGA-Ausbaus sind Leistungen vom Auftragnehmer mit prioritärem Charakter zu erbringen. Die Errichtung einer „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passi-ven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen unterliegt für alle Lose folgender Priorisierung: • Backboneinfrastrukturen • POP-Stationen/MfG • Anbindung förderfähiger Liegenschaften der Verbandsmitglieder des Auftraggebers. Ins-besondere die Anbindung von förderfähigen Bildungseinrichtungen (z. B. Schulen). • Anbindung förderfähiger Gewerbe- und Industriegebiete Weiterhin hat die Nutzung vorhandener Infrastrukturen des Auftraggebers im Rahmen der Errichtung der FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen unter Einhaltung des Faserkonzept des Bundes absoluten Vorrang vor einem Trassenneubau. Beschreibung der Leistungsphasen: Die Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen beziehen sich auf die Ingenieurbauwerke [Straßen-, Wege- und Tiefbauarbeiten ungeachtet der Verlegeart (klassischer Tiefbau, Pflug-verfahren, Spülbohrverfahren), einschließlich der zugehörigen/notwendigen Leerrohranlage], die Leistungen für (Gf-Kabel) Einbauleistungen, die Spleiß- und Montageleistung, die PoP- Stationen und Stromanschlüsse sowie der passiver Verteiler/Schächte inkl. Spleißmuffen un-ter Berücksichtigung aller förderfähigen und nicht förderfähigen Leistungen. Die Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen beziehen sich auf alle Leistungen die zur Herstellung einer „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passiven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen für ein NGA-Netz notwendig sind. Die im Folgenden aufgeführten Leistungsphasenbeschreibungen sind in Anlehnung an die HOAI 2021 aufgestellt. Die Leistungsphasenbeschreibungen der Anlage 12 „Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, besondere Leistungen, Objektliste“ wurden für die ausgeschriebenen Leistungen erweitert, da weder Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen für Leerrohre, (Gf-Kabel) Einbauleistungen, Spleiß- und Montageleistung sowie für die passiven Verzweiger und PoP-Stationen einem Leistungsbild im Sinne der HOAI 2021 entsprechen. Um auch dieses, nicht verankerte Leistungsspektrum über das Leistungsbild von § 43 Absatz 4, Anlage 12.1 „Leistungsbild Ingenieurbauwerke“ der HOAI 2021 abbilden zu können, vereinbaren die Parteien für die hier ausgeschriebenen Leistungen die Maßgeblichkeit der Regelungen der HOAI 2021 betreffend das Leistungsbild Ingenieurbauwerke nach § 43 Absatz 4, Anlage 12.1, soweit vertraglich nichts Abweichendes geregelt ist. Ausgeschriebener Leistungsumfang: Der gesamte ausgeschriebene Leistungsumfang bezieht sich auf: • das Backbone • die Zuführungsebene • die Verteilebene • das Ortsnetz (im Rahmen der Mitverlegung Backbone) • Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten/Vorstreckungen • Fertigstellung von förderfähigen Hausanschlüssen.

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4
Los 4 - Friedenweiler

Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (ZVBBH) sieht in der Versorgung der Schulen, Gewerbetreibenden sowie der Bürger mit leistungsfähigen und in die Zukunft gerichteten Glasfaseranschlüssen einen wichtigen Auftrag. Deshalb beabsichtigt der Zweck-verband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald im gesamten Verbandsgebiet für die Schulen, Krankenhäuser, Gewerbegebiete sowie die unterversorgten Gebiete (Weiße Flecken), einschl. „Upgrade“ zur Hinzunahme von „hellgrauen Flecken“, die Errichtung von „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passiven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen für ein NGA-Netz. Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald umfasst 40 Städte und Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sowie den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald selbst. Da sich der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (nachfolgend Auftraggeber genannt) für das Betreibermodell entschieden hat, werden vom Auftraggeber passive FTTB-Breitband- und Backboneinfrastrukturen aufgebaut, die in seinem Eigentum verbleiben. Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandaus-baus in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Breitbandmitfinanzierung) bzw. „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung“ (VwV Breitbandförderung) gefördert werden. Es liegt eine FTTB-Masterplanung für die gesamte Verbandsgemeinde vor. Mit Grundlage von Angaben zu Wohn- und Nutzeinheiten (Stand 2017) wurde mit einem Faserkonzept (1 Fs/Gebäude und 2 Fs´/Wohneinheit) auf Zuführungs- und Verteilebene eine flächen-de-ckende FTTB-Infrastruktur geplant. Darauf basierend wurde ein Ausbaukonzept mit anschließender Antragsstellung für die Förderung erarbeitet. Der bewilligte Antrag stellt den Umfang des Ausbaus des NGA Netzes "Weiße Flecken" dar. Hinzu kommt das Backbone im jeweiligen Projektbereich. Die entsprechenden Planunterlagen, das Bezeichnungsschema für die Planung und das Pla-nungshandbuch sowie die „Beschreibung der Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen“ werden durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt und liegen der Ausschreibung bei (siehe Anlagenkonvolut). Die Unterlagen des Auftraggebers mit allen Anlagen und Anhängen sind über den gesamten Projektverlauf zwingend zu beachten. Des Weiteren stellt der Auftraggeber das POP-Design zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat die passive Ausstattung der PoP-Stationen auf das Projektgebiet anzupassen. Innerhalb des NGA-Ausbaus sind Leistungen vom Auftragnehmer mit prioritärem Charakter zu erbringen. Die Errichtung einer „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passi-ven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen unterliegt für alle Lose folgender Priorisierung: • Backboneinfrastrukturen • POP-Stationen/MfG • Anbindung förderfähiger Liegenschaften der Verbandsmitglieder des Auftraggebers. Ins-besondere die Anbindung von förderfähigen Bildungseinrichtungen (z. B. Schulen). • Anbindung förderfähiger Gewerbe- und Industriegebiete Weiterhin hat die Nutzung vorhandener Infrastrukturen des Auftraggebers im Rahmen der Errichtung der FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen unter Einhaltung des Faserkonzept des Bundes absoluten Vorrang vor einem Trassenneubau. Beschreibung der Leistungsphasen: Die Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen beziehen sich auf die Ingenieurbauwerke [Straßen-, Wege- und Tiefbauarbeiten ungeachtet der Verlegeart (klassischer Tiefbau, Pflug-verfahren, Spülbohrverfahren), einschließlich der zugehörigen/notwendigen Leerrohranlage], die Leistungen für (Gf-Kabel) Einbauleistungen, die Spleiß- und Montageleistung, die PoP- Stationen und Stromanschlüsse sowie der passiver Verteiler/Schächte inkl. Spleißmuffen un-ter Berücksichtigung aller förderfähigen und nicht förderfähigen Leistungen. Die Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen beziehen sich auf alle Leistungen die zur Herstellung einer „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passiven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen für ein NGA-Netz notwendig sind. Die im Folgenden aufgeführten Leistungsphasenbeschreibungen sind in Anlehnung an die HOAI 2021 aufgestellt. Die Leistungsphasenbeschreibungen der Anlage 12 „Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, besondere Leistungen, Objektliste“ wurden für die ausgeschriebenen Leistungen erweitert, da weder Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen für Leerrohre, (Gf-Kabel) Einbauleistungen, Spleiß- und Montageleistung sowie für die passiven Verzweiger und PoP-Stationen einem Leistungsbild im Sinne der HOAI 2021 entsprechen. Um auch dieses, nicht verankerte Leistungsspektrum über das Leistungsbild von § 43 Absatz 4, Anlage 12.1 „Leistungsbild Ingenieurbauwerke“ der HOAI 2021 abbilden zu können, vereinbaren die Parteien für die hier ausgeschriebenen Leistungen die Maßgeblichkeit der Regelungen der HOAI 2021 betreffend das Leistungsbild Ingenieurbauwerke nach § 43 Absatz 4, Anlage 12.1, soweit vertraglich nichts Abweichendes geregelt ist. Ausgeschriebener Leistungsumfang: Der gesamte ausgeschriebene Leistungsumfang bezieht sich auf: • das Backbone • die Zuführungsebene • die Verteilebene • das Ortsnetz (im Rahmen der Mitverlegung Backbone) • Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten/Vorstreckungen • Fertigstellung von förderfähigen Hausanschlüssen • das Hausanschlussmanagement.

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Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
Personelle BesetzungGewichtung (Punkte, genau) 40
Qualität
Qualität der LeistungserbringungGewichtung (Punkte, genau) 10
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1MRK Media AG, München4
2Hardy Gutmann GmbH, Höchenschwand4
3MRK Media AG, München4
4Hardy Gutmann GmbH, Höchenschwand5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.403vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.251 Lose mit Angabe)
202.323 €Zuschlagswert im Median
94.360 € – 448.258 €mittlere Hälfte, 610 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c3b39301-6f08-489c-a368-a1b394aca2d8.