Planungs- u. Ingenieurleistungen zur Errichtg. eines Glasfasernetzes in Lenzkirch, Feldberg u. a.
Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald · Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 120/23-AZveröffentlicht 14.11.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Lose
- 4
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Freiburg im Breisgau.
- Generalplanung zur Sanierung und Neustrukturierung von Bestandsgebäuden: Objektplanung, Freianlagen und BauphysikUniversitätsklinikum Freiburg · FreiburgFrist 02.12.2026
- Tragwerksplanungsleistung, Sanierung LortzingschuleStadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement · Freiburg im BreisgauFrist 20.11.2026
Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 4
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Freiburg im Breisgau79104, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (13 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Personelle Besetzung40 %
- Qualität der Leistungserbringung10 %
- Preiskriterium50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 36 Monaten
- Heute
Beschreibung
Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Glasfasernetzes in Lenzkirch, Feldberg (Schwarzwald) und Friedenweiler
Gegenstand nach CPV
- 71300000Dienstleistungen von IngenieurbürosHauptgegenstand
Lose4 Lose
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - Lenzkirch II Die entsprechenden Planunterlagen, das Bezeichnungsschema für die Planung und das Pla-nungshandbuch sowie die „Beschreibung der Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen“ werden durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt und liegen der Ausschreibung bei (siehe Anlagenkonvolut). Die Unterlagen des Auftraggebers mit allen Anlagen und Anhängen sind über den gesamten Projektverlauf zwingend zu beachten. Des Weiteren stellt der Auftraggeber das POP-Design zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat die passive Ausstattung der PoP-Stationen auf das Projektgebiet anzupassen. Innerhalb des NGA-Ausbaus sind Leistungen vom Auftragnehmer mit prioritärem Charakter zu erbringen. Die Errichtung einer „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passi-ven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen unterliegt für alle Lose folgender Priorisierung: • Backboneinfrastrukturen • POP-Stationen/MfG • Anbindung förderfähiger Liegenschaften der Verbandsmitglieder des Auftraggebers. Ins-besondere die Anbindung von förderfähigen Bildungseinrichtungen (z. B. Schulen). • Anbindung förderfähiger Gewerbe- und Industriegebiete Weiterhin hat die Nutzung vorhandener Infrastrukturen des Auftraggebers im Rahmen der Errichtung der FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen unter Einhaltung des Faserkonzept des Bundes absoluten Vorrang vor einem Trassenneubau. Beschreibung der Leistungsphasen: Die Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen beziehen sich auf die Ingenieurbauwerke [Straßen-, Wege- und Tiefbauarbeiten ungeachtet der Verlegeart (klassischer Tiefbau, Pflug-verfahren, Spülbohrverfahren), einschließlich der zugehörigen/notwendigen Leerrohranlage], die Leistungen für (Gf-Kabel) Einbauleistungen, die Spleiß- und Montageleistung, die PoP- Stationen und Stromanschlüsse sowie der passiver Verteiler/Schächte inkl. Spleißmuffen un-ter Berücksichtigung aller förderfähigen und nicht förderfähigen Leistungen. Die Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen beziehen sich auf alle Leistungen die zur Herstellung einer „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passiven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen für ein NGA-Netz notwendig sind. Die im Folgenden aufgeführten Leistungsphasenbeschreibungen sind in Anlehnung an die HOAI 2021 aufgestellt. Die Leistungsphasenbeschreibungen der Anlage 12 „Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, besondere Leistungen, Objektliste“ wurden für die ausgeschriebenen Leistungen erweitert, da weder Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen für Leerrohre, (Gf-Kabel) Einbauleistungen, Spleiß- und Montageleistung sowie für die passiven Verzweiger und PoP-Stationen einem Leistungsbild im Sinne der HOAI 2021 entsprechen. Um auch dieses, nicht verankerte Leistungsspektrum über das Leistungsbild von § 43 Absatz 4, Anlage 12.1 „Leistungsbild Ingenieurbauwerke“ der HOAI 2021 abbilden zu können, vereinbaren die Parteien für die hier ausgeschriebenen Leistungen die Maßgeblichkeit der Regelungen der HOAI 2021 betreffend das Leistungsbild Ingenieurbauwerke nach § 43 Absatz 4, Anlage 12.1, soweit vertraglich nichts Abweichendes geregelt ist. Ausgeschriebener Leistungsumfang: Der gesamte ausgeschriebene Leistungsumfang bezieht sich auf: • das Backbone • die Zuführungsebene • die Verteilebene • das Ortsnetz (im Rahmen der Mitverlegung Backbone) • Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten/Vorstreckungen • Fertigstellung von förderfähigen Hausanschlüssen • das Hausanschlussmanagement • Des Weiteren ist der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten und die Anbindung Trassen anliegender hellgrauer Flecken (exklusive Vortriebsadressen) über das Upgrade graue Flecken vorgesehen.... | – | – |
| 2 | Los 2 - Lenzkirch Gewerbegebiet Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (ZVBBH) sieht in der Versorgung der Schulen, Gewerbetreibenden sowie der Bürger mit leistungsfähigen und in die Zukunft gerichteten Glasfaseranschlüssen einen wichtigen Auftrag. Deshalb beabsichtigt der Zweck-verband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald im gesamten Verbandsgebiet für die Schulen, Krankenhäuser, Gewerbegebiete sowie die unterversorgten Gebiete (Weiße Flecken), einschl. „Upgrade“ zur Hinzunahme von „hellgrauen Flecken“, die Errichtung von „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passiven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen für ein NGA-Netz. Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald umfasst 40 Städte und Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sowie den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald selbst. Da sich der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (nachfolgend Auftraggeber genannt) für das Betreibermodell entschieden hat, werden vom Auftraggeber passive FTTB-Breitband- und Backboneinfrastrukturen aufgebaut, die in seinem Eigentum verbleiben. Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandaus-baus in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Breitbandmitfinanzierung) bzw. „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung“ (VwV Breitbandförderung) gefördert werden. Es liegt eine FTTB-Masterplanung für die gesamte Verbandsgemeinde vor. Mit Grundlage von Angaben zu Wohn- und Nutzeinheiten (Stand 2017) wurde mit einem Faserkonzept (1 Fs/Gebäude und 2 Fs´/Wohneinheit) auf Zuführungs- und Verteilebene eine flächendeckende FTTB-Infrastruktur geplant. Darauf basierend wurde ein Ausbaukonzept mit anschließender Antragsstellung für die Förderung erarbeitet. Der bewilligte Antrag stellt den Umfang des Ausbaus des NGA Netzes "Weiße Flecken" dar. Hinzu kommt das Backbone im jeweiligen Projektbereich. Die entsprechenden Planunterlagen, das Bezeichnungsschema für die Planung und das Pla-nungshandbuch sowie die „Beschreibung der Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen“ werden durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt und liegen der Ausschreibung bei (siehe Anlagenkonvolut). Die Unterlagen des Auftraggebers mit allen Anlagen und Anhängen sind über den gesamten Projektverlauf zwingend zu beachten. Des Weiteren stellt der Auftraggeber das POP-Design zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat die passive Ausstattung der PoP-Stationen auf das Projektgebiet anzupassen. Innerhalb des NGA-Ausbaus sind Leistungen vom Auftragnehmer mit prioritärem Charakter zu erbringen. Die Errichtung einer „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passi-ven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen unterliegt für alle Lose folgender Priorisierung: • Backboneinfrastrukturen • POP-Stationen/MfG • Anbindung förderfähiger Liegenschaften der Verbandsmitglieder des Auftraggebers. Insbesondere die Anbindung von förderfähigen Bildungseinrichtungen (z. B. Schulen). • Anbindung förderfähiger Gewerbe- und Industriegebiete Weiterhin hat die Nutzung vorhandener Infrastrukturen des Auftraggebers im Rahmen der Errichtung der FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen unter Einhaltung des Faserkonzept des Bundes absoluten Vorrang vor einem Trassenneubau. Beschreibung der Leistungsphasen: Die Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen beziehen sich auf die Ingenieurbauwerke [Straßen-, Wege- und Tiefbauarbeiten ungeachtet der Verlegeart (klassischer Tiefbau, Pflugverfahren, Spülbohrverfahren), einschließlich der zugehörigen/notwendigen Leerrohranlage], die Leistungen für (Gf-Kabel) Einbauleistungen, die Spleiß- und Montageleistung, die PoP- Stationen und Stromanschlüsse sowie der passiver Verteiler/Schächte inkl. Spleißmuffen unter Berücksichtigung aller förderfähigen und nicht förderfähigen Leistungen. Die Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen beziehen sich auf alle Leistungen die zur Herstellung einer „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passiven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen für ein NGA-Netz notwendig sind. Die im Folgenden aufgeführten Leistungsphasenbeschreibungen sind in Anlehnung an die HOAI 2021 aufgestellt. Die Leistungsphasenbeschreibungen der Anlage 12 „Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, besondere Leistungen, Objektliste“ wurden für die ausgeschriebenen Leistungen erweitert, da weder Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen für Leerrohre, (Gf-Kabel) Einbauleistungen, Spleiß- und Montageleistung sowie für die passiven Verzweiger und PoP-Stationen einem Leistungsbild im Sinne der HOAI 2021 entsprechen. Um auch dieses, nicht verankerte Leistungsspektrum über das Leistungsbild von § 43 Absatz 4, Anlage 12.1 „Leistungsbild Ingenieurbauwerke“ der HOAI 2021 abbilden zu können, vereinbaren die Parteien für die hier ausgeschriebenen Leistungen die Maßgeblichkeit der Regelungen der HOAI 2021 betreffend das Leistungsbild Ingenieurbauwerke nach § 43 Absatz 4, Anlage 12.1, soweit vertraglich nichts Abweichendes geregelt ist. Ausgeschriebener Leistungsumfang: Der gesamte ausgeschriebene Leistungsumfang bezieht sich auf: • das Backbone • die Zuführungsebene • die Verteilebene • das Ortsnetz (im Rahmen der Mitverlegung Backbone) • Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten/Vorstreckungen • Fertigstellung von förderfähigen Hausanschlüssen • das Hausanschlussmanagement • Des Weiteren ist der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten und die Anbindung Trassen anliegender hellgrauer Flecken (exklusive Vortriebsadressen) über das Upgrade graue Flecken vorgesehen.. | – | – |
| 3 | Los 3 - Feldberg (Schwarzwald) Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (ZVBBH) sieht in der Versorgung der Schulen, Gewerbetreibenden sowie der Bürger mit leistungsfähigen und in die Zukunft gerichteten Glasfaseranschlüssen einen wichtigen Auftrag. Deshalb beabsichtigt der Zweck-verband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald im gesamten Verbandsgebiet für die Schulen, Krankenhäuser, Gewerbegebiete sowie die unterversorgten Gebiete (Weiße Flecken), einschl. „Upgrade“ zur Hinzunahme von „hellgrauen Flecken“, die Errichtung von „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passiven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen für ein NGA-Netz. Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald umfasst 40 Städte und Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sowie den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald selbst. Da sich der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (nachfolgend Auftraggeber genannt) für das Betreibermodell entschieden hat, werden vom Auftraggeber passive FTTB-Breitband- und Backboneinfrastrukturen aufgebaut, die in seinem Eigentum verbleiben. Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandaus-baus in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Breitbandmitfinanzierung) bzw. „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung“ (VwV Breitbandförderung) gefördert werden. Es liegt eine FTTB-Masterplanung für die gesamte Verbandsgemeinde vor. Mit Grundlage von Angaben zu Wohn- und Nutzeinheiten (Stand 2017) wurde mit einem Faserkonzept (1 Fs/Gebäude und 2 Fs´/Wohneinheit) auf Zuführungs- und Verteilebene eine flächen-de-ckende FTTB-Infrastruktur geplant. Darauf basierend wurde ein Ausbaukonzept mit anschließender Antragsstellung für die Förderung erarbeitet. Der bewilligte Antrag stellt den Umfang des Ausbaus des NGA Netzes "Weiße Flecken" dar. Hinzu kommt das Backbone im jeweiligen Projektbereich. Die entsprechenden Planunterlagen, das Bezeichnungsschema für die Planung und das Pla-nungshandbuch sowie die „Beschreibung der Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen“ werden durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt und liegen der Ausschreibung bei (siehe Anlagenkonvolut). Die Unterlagen des Auftraggebers mit allen Anlagen und Anhängen sind über den gesamten Projektverlauf zwingend zu beachten. Des Weiteren stellt der Auftraggeber das POP-Design zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat die passive Ausstattung der PoP-Stationen auf das Projektgebiet anzupassen. Innerhalb des NGA-Ausbaus sind Leistungen vom Auftragnehmer mit prioritärem Charakter zu erbringen. Die Errichtung einer „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passi-ven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen unterliegt für alle Lose folgender Priorisierung: • Backboneinfrastrukturen • POP-Stationen/MfG • Anbindung förderfähiger Liegenschaften der Verbandsmitglieder des Auftraggebers. Ins-besondere die Anbindung von förderfähigen Bildungseinrichtungen (z. B. Schulen). • Anbindung förderfähiger Gewerbe- und Industriegebiete Weiterhin hat die Nutzung vorhandener Infrastrukturen des Auftraggebers im Rahmen der Errichtung der FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen unter Einhaltung des Faserkonzept des Bundes absoluten Vorrang vor einem Trassenneubau. Beschreibung der Leistungsphasen: Die Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen beziehen sich auf die Ingenieurbauwerke [Straßen-, Wege- und Tiefbauarbeiten ungeachtet der Verlegeart (klassischer Tiefbau, Pflug-verfahren, Spülbohrverfahren), einschließlich der zugehörigen/notwendigen Leerrohranlage], die Leistungen für (Gf-Kabel) Einbauleistungen, die Spleiß- und Montageleistung, die PoP- Stationen und Stromanschlüsse sowie der passiver Verteiler/Schächte inkl. Spleißmuffen un-ter Berücksichtigung aller förderfähigen und nicht förderfähigen Leistungen. Die Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen beziehen sich auf alle Leistungen die zur Herstellung einer „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passiven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen für ein NGA-Netz notwendig sind. Die im Folgenden aufgeführten Leistungsphasenbeschreibungen sind in Anlehnung an die HOAI 2021 aufgestellt. Die Leistungsphasenbeschreibungen der Anlage 12 „Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, besondere Leistungen, Objektliste“ wurden für die ausgeschriebenen Leistungen erweitert, da weder Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen für Leerrohre, (Gf-Kabel) Einbauleistungen, Spleiß- und Montageleistung sowie für die passiven Verzweiger und PoP-Stationen einem Leistungsbild im Sinne der HOAI 2021 entsprechen. Um auch dieses, nicht verankerte Leistungsspektrum über das Leistungsbild von § 43 Absatz 4, Anlage 12.1 „Leistungsbild Ingenieurbauwerke“ der HOAI 2021 abbilden zu können, vereinbaren die Parteien für die hier ausgeschriebenen Leistungen die Maßgeblichkeit der Regelungen der HOAI 2021 betreffend das Leistungsbild Ingenieurbauwerke nach § 43 Absatz 4, Anlage 12.1, soweit vertraglich nichts Abweichendes geregelt ist. Ausgeschriebener Leistungsumfang: Der gesamte ausgeschriebene Leistungsumfang bezieht sich auf: • das Backbone • die Zuführungsebene • die Verteilebene • das Ortsnetz (im Rahmen der Mitverlegung Backbone) • Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten/Vorstreckungen • Fertigstellung von förderfähigen Hausanschlüssen. | – | – |
| 4 | Los 4 - Friedenweiler Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (ZVBBH) sieht in der Versorgung der Schulen, Gewerbetreibenden sowie der Bürger mit leistungsfähigen und in die Zukunft gerichteten Glasfaseranschlüssen einen wichtigen Auftrag. Deshalb beabsichtigt der Zweck-verband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald im gesamten Verbandsgebiet für die Schulen, Krankenhäuser, Gewerbegebiete sowie die unterversorgten Gebiete (Weiße Flecken), einschl. „Upgrade“ zur Hinzunahme von „hellgrauen Flecken“, die Errichtung von „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passiven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen für ein NGA-Netz. Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald umfasst 40 Städte und Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sowie den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald selbst. Da sich der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (nachfolgend Auftraggeber genannt) für das Betreibermodell entschieden hat, werden vom Auftraggeber passive FTTB-Breitband- und Backboneinfrastrukturen aufgebaut, die in seinem Eigentum verbleiben. Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandaus-baus in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Breitbandmitfinanzierung) bzw. „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung“ (VwV Breitbandförderung) gefördert werden. Es liegt eine FTTB-Masterplanung für die gesamte Verbandsgemeinde vor. Mit Grundlage von Angaben zu Wohn- und Nutzeinheiten (Stand 2017) wurde mit einem Faserkonzept (1 Fs/Gebäude und 2 Fs´/Wohneinheit) auf Zuführungs- und Verteilebene eine flächen-de-ckende FTTB-Infrastruktur geplant. Darauf basierend wurde ein Ausbaukonzept mit anschließender Antragsstellung für die Förderung erarbeitet. Der bewilligte Antrag stellt den Umfang des Ausbaus des NGA Netzes "Weiße Flecken" dar. Hinzu kommt das Backbone im jeweiligen Projektbereich. Die entsprechenden Planunterlagen, das Bezeichnungsschema für die Planung und das Pla-nungshandbuch sowie die „Beschreibung der Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen“ werden durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt und liegen der Ausschreibung bei (siehe Anlagenkonvolut). Die Unterlagen des Auftraggebers mit allen Anlagen und Anhängen sind über den gesamten Projektverlauf zwingend zu beachten. Des Weiteren stellt der Auftraggeber das POP-Design zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat die passive Ausstattung der PoP-Stationen auf das Projektgebiet anzupassen. Innerhalb des NGA-Ausbaus sind Leistungen vom Auftragnehmer mit prioritärem Charakter zu erbringen. Die Errichtung einer „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passi-ven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen unterliegt für alle Lose folgender Priorisierung: • Backboneinfrastrukturen • POP-Stationen/MfG • Anbindung förderfähiger Liegenschaften der Verbandsmitglieder des Auftraggebers. Ins-besondere die Anbindung von förderfähigen Bildungseinrichtungen (z. B. Schulen). • Anbindung förderfähiger Gewerbe- und Industriegebiete Weiterhin hat die Nutzung vorhandener Infrastrukturen des Auftraggebers im Rahmen der Errichtung der FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen unter Einhaltung des Faserkonzept des Bundes absoluten Vorrang vor einem Trassenneubau. Beschreibung der Leistungsphasen: Die Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen beziehen sich auf die Ingenieurbauwerke [Straßen-, Wege- und Tiefbauarbeiten ungeachtet der Verlegeart (klassischer Tiefbau, Pflug-verfahren, Spülbohrverfahren), einschließlich der zugehörigen/notwendigen Leerrohranlage], die Leistungen für (Gf-Kabel) Einbauleistungen, die Spleiß- und Montageleistung, die PoP- Stationen und Stromanschlüsse sowie der passiver Verteiler/Schächte inkl. Spleißmuffen un-ter Berücksichtigung aller förderfähigen und nicht förderfähigen Leistungen. Die Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen beziehen sich auf alle Leistungen die zur Herstellung einer „betriebsfertigen“, „funktionsgerechten“ und „vollfunktionsfähigen“ passiven FTTB- Breitband- und Backboneinfrastrukturen für ein NGA-Netz notwendig sind. Die im Folgenden aufgeführten Leistungsphasenbeschreibungen sind in Anlehnung an die HOAI 2021 aufgestellt. Die Leistungsphasenbeschreibungen der Anlage 12 „Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, besondere Leistungen, Objektliste“ wurden für die ausgeschriebenen Leistungen erweitert, da weder Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen für Leerrohre, (Gf-Kabel) Einbauleistungen, Spleiß- und Montageleistung sowie für die passiven Verzweiger und PoP-Stationen einem Leistungsbild im Sinne der HOAI 2021 entsprechen. Um auch dieses, nicht verankerte Leistungsspektrum über das Leistungsbild von § 43 Absatz 4, Anlage 12.1 „Leistungsbild Ingenieurbauwerke“ der HOAI 2021 abbilden zu können, vereinbaren die Parteien für die hier ausgeschriebenen Leistungen die Maßgeblichkeit der Regelungen der HOAI 2021 betreffend das Leistungsbild Ingenieurbauwerke nach § 43 Absatz 4, Anlage 12.1, soweit vertraglich nichts Abweichendes geregelt ist. Ausgeschriebener Leistungsumfang: Der gesamte ausgeschriebene Leistungsumfang bezieht sich auf: • das Backbone • die Zuführungsebene • die Verteilebene • das Ortsnetz (im Rahmen der Mitverlegung Backbone) • Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten/Vorstreckungen • Fertigstellung von förderfähigen Hausanschlüssen • das Hausanschlussmanagement. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Personelle BesetzungGewichtung (Punkte, genau) 40
- Qualität
- Qualität der LeistungserbringungGewichtung (Punkte, genau) 10
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | MRK Media AG, München | 4 |
| 2 | Hardy Gutmann GmbH, Höchenschwand | 4 |
| 3 | MRK Media AG, München | 4 |
| 4 | Hardy Gutmann GmbH, Höchenschwand | 5 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Stadtstraße 2, 79104 Freiburg im Breisgau
- Website
- zvbbh.de
- Kontakt
- vergabe@
iuscomm.de - Auskünfte
- iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbBvergabe@
iuscomm.de
Bei uns erfasst
- Bauherrenvertretung für den Zweckverband Breisgau-Hochschwarzwald09.02.2026 · 3 Angebote
- Restplanung, Errichtung eines Glasfasernetzes mit Hausanschlussmanagement in Merzhausen, Au, Wittnau08.07.2024 · 1 Angebot
- Restplanung u. Errichtung eines Glasfasernetzes m. Hausanschlussmanagement in Buchenbach, Löffingen02.07.2024 · 1 Angebot
- Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines NGA-Netzes in Müllheim und Neuenburg14.06.2024 · 2 Angebote
Mehr von Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald
- Glasfasereinzug und Montage in Kirchzarten: Gewerbegebiet, Burg-Birkenhof, Burg-Höfen und Burg am WaZweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald · Freiburg im BreisgauFrist 09.11.2026
Alle 1 offenen Ausschreibungen von Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Neher Butz Plus GmbH25 Zuschläge
- EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH15 Zuschläge
- IGP Ingenieurgesellschaft für Technische Ausrüstung mbH15 Zuschläge
- Paul + Gampe + Partner GmbH13 Zuschläge
- Vertec GmbH13 Zuschläge
- RÖWAPLAN AG12 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Ähnliche offene Ausschreibungen
- KBV Ems- und Wörsbachtal - Planungsleistungen Schlammentwässerung KA NiederseltersKläranlagenbetriebsverband Ems- und WörsbachtalFrist 27.11.2026
- A6 Ost 6-streifiger Ausbau, PA-3 Schadstoffuntersuchung bei NeuensteinDie Autobahn GmbH des Bundes - NL SüdwestFrist 10.12.2026
- A98 Bürgerwaldtunnel und Heidenäckertunnel - BOL und BÜDie Autobahn GmbH des Bundes - NL SüdwestFrist 08.12.2026
- PLAN - VgV Gebäudeplanung - Schule LFG - SporthalleBBS Bau- und Betriebsservice GmbHFrist 08.12.2026
- Neubau und Umbau Berufschulzentrum Ravensburg, Fachplanungsleistungen ElektroLandkreis Ravensburg, Eigenbetrieb IKPFrist 08.12.2026
- Neubau und Umbau Berufschulzentrum Ravensburg, Fachplanungsleistungen HLSLandkreis Ravensburg, Eigenbetrieb IKPFrist 08.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c3b39301-6f08-489c-a368-a1b394aca2d8.