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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Planung, Durchführung und Kontrolle von Mediamaßnahmen

LfA Förderbank Bayern AöR · Deutschland, Bayern

Aktenzeichen LfA-2024-04veröffentlicht 11.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 821 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
24 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Deutschland80539, München, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualität der angebotenen Dienstleistung60 %
  • Angebotsvergleichspreis der angebotenen Dienstleistung40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die LfA hat einen Rahmenvertrag zur Strategieentwicklung, Planung, Durchführung und Kontrolle von Mediamaßnahmen in geeigneten Bereichen, zum Beispiel Print, Hörfunk, Onlinewerbung (Display / Podcasts, SEA / Google Ads), Social Media und Out Of Home, abgeschlossen.

Beschreibung des Loses

1. Zielsetzung der Ausschreibung Die LfA beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Strategieentwicklung, Planung, Durchführung und Kontrolle von Mediamaßnahmen in geeigneten Bereichen, zum Beispiel Print, Hörfunk, Onlinewerbung (Display / Podcasts, SEA / Google Ads), Social Media und Out Of Home. Übergeordnetes Ziel ist es, die Bekanntheit der LfA vor allem bei Gründern, Unternehmen und Freiberuflern sowie Kommunen, aber auch bei Banken und Multiplikatoren wie Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern in Bayern zu erhöhen. Ein weiterer Schwerpunkt der Mediamaßnahmen soll auf der Positionierung der LfA als attraktivem Arbeitgeber liegen ("Employer Branding"), um passende Jobinteressierte anzusprechen und für die LfA zu gewinnen. Bei der Medienauswahl sind die Zielgruppen der LfA zu berücksichtigen (kleine und mittlere bayerische Unternehmen, Freiberufler, Gründer, Kommunen und die oben genannten Multiplikatoren sowie für den Kampagnenteil Employer Branding Berufsanfänger und -erfahrene). Zur Erreichung der vorgenannten Ziele wird mit dem erfolgreichen Bieter (einer Mediaagentur oder einem vergleichbaren Unternehmen nachfolgend aus vereinfachungsgründen "Mediaagentur" genannt) durch Zuschlag in diesem Vergabeverfahren ein Dienstleistungsvertrag (Laufzeit gem. Vertragsbedingungen (Teil III), Ziffer 4.1) geschlossen. Nähere Informationen zu den zu erbringenden Leistungen der Medienagentur sind der Leistungsbeschreibung in Teil II dieser Vergabeunterlage zu entnehmen. 2. Mitwirkung des Auftraggebers Der Auftraggeber geht aktuell davon aus, dass folgende Mitwirkungsleistung zu erbringen ist: - Vorgabe der Marketing-Zielsetzungen - Fachkompetente Ansprechpartner der LfA stehen in allen Phasen der Zusammenarbeit für Fragen, zur Abstimmung und zur Freigabe zur Verfügung - Bereitstellung der für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, zur streng vertraulichen Behandlung - rechtzeitige Zurverfügungstellung der für eine Schaltung erforderlichen Werbemittel durch eine Kreativagentur. Der Bieter ist aufgefordert, mit seinem Angebot weitere erforderliche Mitwirkungsleistungen der LfA zu beschreiben, sofern erforderlich.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität der angebotenen Dienstleistung60 %
Angebotsvergleichspreis der angebotenen Dienstleistung40 %
Qualität
Qualität der angebotenen DienstleistungQualität der angebotenen Dienstleistung unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung gemessen an der Gesamtpunktzahl der Matrix zur fachlichen Wertung (Bewertungsmatrix).
Preis
Angebotsvergleichspreis der angebotenen DienstleistungAngebotsvergleichspreis der angebotenen Leistung gemessen an der jeweils vom Bieter angebotenen Vergütung in % a) von den Netto-Schaltkosten p.a. (für die pauschale Vergütung) b) von dem Verhandlungsvorteil p.a. (für die variable Vergütung). Die Ermittlung des Angebotsvergleichspreises erfolgt gemäß den Angaben im Preisangebot.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
Der (Rahmen-)Vertrag beginnt am 15.10.2024 und endet am 14.10.2026 (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. Ende des Folgevertragsjahres gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 14.10.2028 (maximale Vertragslaufzeit).
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximiliansstraße 39, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gilt eine Frist von 15 Kalendertagen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreic … ganz lesenEs gilt eine Frist von 15 Kalendertagen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYZHWQ1 1. Vollständigkeit der Unterlagen Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Teilnahmeunterlagen Unklarheiten, Zweifel, Unsicherheiten oder Widerspr … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YYZHWQ1 1. Vollständigkeit der Unterlagen Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Teilnahmeunterlagen Unklarheiten, Zweifel, Unsicherheiten oder Widersprüche, sind diese der beauftragten Vergabestelle unverzüglich in schriftlicher Form (Textform, gem. § 126b BGB) über den dafür vorgesehenen Projektraum, Rubrik "Kommunikation" der Vergabeplattform DTVP (www.dtvp.de) mitzuteilen. Die beauftragte Vergabestelle wird zu diesen Punkten ebenfalls auf schriftlichem Weg über den dafür vorgesehenen Projektraum, Rubrik "Kommunikation" der Vergabeplattform DTVP Stellung nehmen. Die Stellungnahme erfolgt jeweils zeitnah, zeitgleich an alle Bieter. 2. Rückfragen Falls sich aus den vorliegenden Unterlagen oder im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Angebotes Rückfragen ergeben sollten, deren Klärung aus der Sicht des Bieters unverzichtbar erscheint, sind diese Fragen in schriftlicher Form (Textform, gem. § 126b BGB) ausschließlich über den dafür vorgesehenen Projektraum, Rubrik "Kommunikation" der Vergabeplattform DTVP zu stellen. Rückfragen müssen spätestens am 26.07.2024 bei der Vergabestelle vorliegen. Später eingegangene Rückfragen können nicht mehr beantwortet werden. Antworten werden letztmalig am 01.08.2024, eob über den Projektraum der Vergabeplattform DTVP veröffentlicht. Die Anonymität der Bieter bleibt dabei gewährleistet. Außerhalb der Bieterinformation und dieser Fragemöglichkeit werden keine Auskünfte erteilt. Fragen, die per E-Mail übermittelt werden, gelten als nicht empfangen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Insofern telefonische Aussagen erteilt wurden, sind diese nicht rechtsverbindlich. Die Interessenten sind grundsätzlich verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. 3. Vordrucke Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können. 4. Registrierung Nur die im Projektraum der Vergabeplattform DTVP registrierten Bieter werden automatisch über Bieterfragen und Antworten unterrichtet. Daher wird die kostenfreie Registrierung nach Kenntnisnahme der Bekanntmachung empfohlen. 5. Abgabe der Angebote Das Angebot ist elektronisch und ausschließlich über das Vergabeplattform DTVP und den dafür vorgesehenen Projektraum unter der Rubrik "Angebote" bis zum 08.08.2024, 12:00 Uhr einzureichen. Verspätet eingegangene Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Angebote die über das Nachrichten-Tool des Projektraums (Rubrik "Kommunikation"), per Post, E-Mail oder Fax übermittelt werden, werden nicht berücksichtigt und vom weiteren Verfahrensablauf ausgeschlossen. 6. Sprache Das gesamte Angebot nebst Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen. Insofern fremdsprachige Unterlagen eingereicht werden, sind diese entsprechend zu übersetzen. 7. Nachforderungen Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Mediaplus Media 1 GmbH & Co. KG, München1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
LfA Förderbank Bayern AöR
Anschrift
Königinstraße 17, 80539 Deutschland
Kontakt
vergabe@voeb-service.de

Bei uns erfasst

9Bekanntmachungen
4Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

63vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (51 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 08.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3485e9e1-8b1e-4609-8ed8-f4dbabb9cddc.