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vergebenEU-weitIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Mobile Clients

LfA Förderbank Bayern AöR · München, Bayern

Aktenzeichen LfA-2024-06veröffentlicht 01.07.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 569 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: IT und Software in Bayern (89 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 31 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
München80539, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die LfA Förderbank Bayern hat eine Rahmenvereinbarung über die Anmietung von 400 bis 500 mobilen Clients nebst Betriebssystem/Treiber/Firmware abgeschlossen. Die Begriffe "Mobile Client", "Laptop" und "Notebook" werden synonym verwendet. Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate. Schließlich besteht für die AG eine Kaufoption an den gemieteten Mobile Clients, am Ende der Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung, sowie im Fall der außerordentlichen Kündigung der Rahmenvereinbarung. Der jeweilige Einzelvertrag zur Miete der mobilen Clients beginnt mit dem jeweiligen Abruf und hat die gleiche Laufzeit wie die Rahmenvereinbarung. Dies bedeutet, dass alle Einzelverträge, unabhängig von ihrem Beginn, zum gleichen Zeitpunkt wie die Rahmenvereinbarung selbst enden.

Beschreibung des Loses

Zielsetzung der Ausschreibung Warenlieferung: Miete von fabrikneuen Mobilen Clients mit Betriebssystem/Treiber/Firmware, gegebenenfalls optionaler Kauf der Geräte. Mitwirkung des Auftraggebers Bieter wurden aufgefordert, mit ihrem Angebot gegebenenfalls erforderliche Mitwirkungsleistungen zu beschreiben, sofern sie für erforderlich erachtet werden.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Zur Ermittlung der Leistungspunkte (L)Die Leistungspunkte wurden entsprechend dem Dokument "II_A04 Leistungsverzeichnis und Bewertungsmatrix_LfA-2024-06) ermittelt. Dabei wurden verschiedene Anforderungen aus unterschiedlichen Bereichen hinsichtlich der Qualität der zu erbringenden Leistungen abgefragt. Die in Anlage II_A04 dargestellten, unterschiedlichen Bereiche ergeben sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung II_A03, Punkte 3.1. ff. und werden in Anlage II_A04 näher detailliert. In Anlage II_A04 wird unterschieden zwischen "Ausschlusskriterium"- und "Bewertungskriterium". Ausschlusskriterien sind in der Anlage II_A04_Leistungsverzeichnis_und_Bewertungsmatrix in Spalte E "rot" gekennzeichnet; alle anderen Kriterien sind Bewertungskriterien und sind nicht gesondert gekennzeichnet; Spalte G enthält die Auswahlmöglichkeiten beim Ausfüllen der Anlage II_A04; Spalte H enthält die Punkte pro Bewertungskriterium, je nach Auswahl in Spalte "G". Ausschlusskriterium - A-Kriterien ("rot" markiert): Es handelt sich hierbei um Ausschlusskriterien. Die Nichterfüllung eines solchen Kriteriums führte zwingend zum Ausschluss des Angebots. A-Kriterien wurden nicht bewertet. "Bewertungskriterium" - B-Kriterien Es handelt sich um Bewertungskriterien. Die Nichterfüllung des Kriteriums führte nicht zum Ausschluss; eine Nichterfüllung wurde mit 0 Punkten bewertet. Wenn die Anforderungen erfüllt waren, wurde das B-Kriterium mit 1 oder mehreren Punkt(en) bewertet. Nach dieser Systematik wurden für die einzelnen Anforderungen/Kriterien Punktwerte ermittelt, um sodann ein Gesamtergebnis der Qualität des Angebots zu berechnen (erzielte Leistungspunkte). Es konnten maximal 71 Leistungspunkte (L) erreicht werden.
Preis
Ermittlung des Gesamtpreises (P)Der Gesamtpreis P ergibt sich aus dem Dokument "I_A07_Preisblatt_LfA-2024-06", dort unter "F43". Die optional abgefragte Preisposition (Kaufoption nach 48 Monaten) ging in Höhe von 30% in den Gesamtpreis ein.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der AG stehen folgende Optionsrechte zu, die diese nach ihrem Ermessen ausüben oder nicht ausüben kann (einseitige Optionsrechte): a) Optionsrecht der AG auf Kauf der Clients nach Ende der Rahmenvereinbarung (siehe Anlage II_A05_Rahmenvereinbarung) b) Optionsrecht der AG auf Kauf der Clients nach … ganz lesenDer AG stehen folgende Optionsrechte zu, die diese nach ihrem Ermessen ausüben oder nicht ausüben kann (einseitige Optionsrechte): a) Optionsrecht der AG auf Kauf der Clients nach Ende der Rahmenvereinbarung (siehe Anlage II_A05_Rahmenvereinbarung) b) Optionsrecht der AG auf Kauf der Clients nach außerordentlicher Kündigung der Rahmenvereinbarung (siehe Anlage II_A05_Rahmenvereinbarung) c) Optionsrecht zur Erhöhung der Anzahl der abrufbaren Mobile Clients um 50 Geräte (d.h. von geplanter höchster Abnahmemenge von 450 auf 500 Mobile Clients, letzteres zugleich Höchstmenge) (siehe Anlage II_A05_Rahmenvereinbarung)
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind, damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten. (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt wer-den, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Verifizierende Teststellung Nach der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wurde der entsprechend bestplatzierte Bieter aufgefordert zwei Mobile Clients (ein mittelgroßes und ein großes Modell, siehe FA46 in II_A04) an die AG zur Durchführung einer Teststellung auszuhändigen. Es handelt sich … ganz lesenVerifizierende Teststellung Nach der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wurde der entsprechend bestplatzierte Bieter aufgefordert zwei Mobile Clients (ein mittelgroßes und ein großes Modell, siehe FA46 in II_A04) an die AG zur Durchführung einer Teststellung auszuhändigen. Es handelt sich bei der Teststellung um eine sog. verifizierende Teststellung. Diese diente nach Abschluss der Wertung nach Aktenlage der Überprüfung, ob alle Kriterien eingehalten sind und führte nur bei Abweichung von Aktenlage und tatsächlicher Lage zu Modifikationen des Wertungsergebnisses. Sollte das Wertungsergebnis angepasst werden müssen und sich dadurch die Bieterreihenfolge verschieben und ein anderer Bieter an die erste Stelle aufrücken, werden die Mobilen Clients dem Bieter zurückgegeben und der dann bestplatzierte neue Bieter zur entsprechenden Teststellung aufgefordert. Für diese gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend. Die Teststellung erfolgte über einen Zeitraum von einer Woche ab Bereitstellung der Mobile Clients. Der Bieter trug die dabei entstandenen Versandkosten (für Anlieferung und eine ggf. erfolgende Rückversendung) und stellte die Testgeräte der AG kostenfrei zur Verfügung. Die Testgeräte werden beim ersten Abruf aus der Rahmenvereinbarung als bereits geliefert berücksichtigt. Die Geräte werden dann mit den Mobile Clients, zur Inbetriebnahme der Mobile Clients, aus dem ersten offiziellen Abruf berechnet.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYZ5JZ1

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
CANCOM GmbH, Jettingen-Scheppach1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
LfA Förderbank Bayern AöR
Anschrift
Königinstraße 17, 80539 München
Website
lfa.de
Kontakt
vergabe@voeb-service.de

Bei uns erfasst

9Bekanntmachungen
4Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

317vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (265 Lose mit Angabe)
210.000 €Zuschlagswert im Median
69.395 € – 481.360 €mittlere Hälfte, 77 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 14.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f956d597-045e-4133-b5e1-deb7145e00ac.