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Pestalozzi-Halle, Innensanierung - 726_L1+L2 - Los 1 Objektplanung Gebäude und Innenräume und Los 2 Fachplanung Technische Ausrüstung

Gemeinde Graben-Neudorf · Graben-Neudorf, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 0726_L1+L2/761.13:0008veröffentlicht 05.09.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 929 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

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gilt für alle 2 Lose · in 56 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,36 Mio. €
Laufzeit
83 Monate01.08.2024 – 30.06.2031
Lose
2
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (34 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.

  • 1.1 Sanierungsplanung, Baustelleneinrichtungsplan für mindestens 2 Bauphasen13 %
  • 1.2 Sanierungsplanung, Entwurf zum Bauzeitenplan und zur Minimierung der Nutzungseinschränkung17 %
  • 1.3 Sanierungsplanung, Sanierungsanalyse von 2 Bauelementen15 %
  • 2.1 Projektorganisation, Vorgehensweise5 %
  • 2.2 Örtliche Präsenz in Planung und Durchführung7 %
  • 2.3 Qualitätsmanagement7 %
  • 2.4 Kostenmanagement5 %
  • 2.5 Terminmanagement6 %
  • Preis25 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,3 Punkte
25 % teurer−5 Punkte
50 % teurer−8,3 Punkte
100 % teurer−12,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2031
    vor 27 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Planungsleistungen für Innensanierung der Pestalozzi-Halle - Los 1: Architektenleistungen: Objektplanung Gebäude und Innenräume i.S.v. §§ 33 bis 37 mit Anlage 10 HOAI 2021 ggf. mit Besonderen Leistungen und Los 2: Fachplanung Technische Ausrüstung i.S.v. §§ 53 - 56 mit Anlage 15 HOAI 2021 ggf. mit Besonderen Leistungen

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistung)

Los 1 Architekturleistungen: Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume, LPH 1 - 9, mit Besonderen Leistungen gemäß §§ 33 bis 37 mit Anlage 10 HOAI 2021. . In einer bereits durchgeführten Machbarkeitsstudie wurden die erforderlichen Maßnahmen für die Sanierung ermittelt. Basierend auf dieser Studie wurde eine Sanierungsmatrix erstellt, die in Abstimmung mit den Nutzern, dem Betreiber und anderen Fachplanern erfolgte. Die Maßnahmen wurden anhand von Kriterien wie Notwendigkeit, Hallennutzung, Zukunftsperspektive und Allgemeinnutzen bewertet. Die Bewertung erfolgte auf einer Skala von 1 (geringe Notwendigkeit) bis 10 (hohe Notwendigkeit). Die Sanierungsmatrix umfasst insgesamt 54 Maßnahmen, wovon 26 in den Stufen 9 und 10 eingestuft sind und 21 in den Stufen 1 bis 8. Die bisher überschlägig ermittelten und bewerteten Maßnahmen müssen nun detailliert und in die Planung integriert werden. Ein enges und koordinatives Zusammenspiel zwischen den Architekten und der Fachplanung Technische Ausrüstung ist für diese Aufgabe von entscheidender Bedeutung. Die einzelnen Gewerke müssen sorgfältig aufeinander abgestimmt werden, um sicherzustellen, dass Teile der Halle während der Sanierung für das Training der Vereine schnellstmöglich wieder nutzbar sind oder so lange wie möglich nutzbar bleiben. Bei der gemeinsamen Bewerbung von Architekten (Los 1) und Fachplanern Technische Ausrüstung (Los 2) ist es wichtig, dass sich beide Disziplinen bereits bei der Angebotsabgabe mit den bevorstehenden Aufgaben und Herausforderungen vertraut gemacht haben. Der zeitliche Ablauf, die Risiken der Sanierung und die Minimierung der Nutzungseinschränkungen sollten von den Bietern erkannt und in die Lösungsvorschläge / Sanierungsplanung in der Stufe 2 integriert werden. Bei der Auswahl der Bieter wird besonders auf einen schlüssigen und flexiblen Bauablauf sowie auf die Organisation der Baustelle geachtet.

83 Monate812.208 €
2
Fachplanung Technische Ausrüstung

Los 2 Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagen-Gr.: I, II, III, IV, V und VIII Planungsleistungen für die Fachplanung Technische Ausrüstung i.S. von §§ 53 - 56 mit Anlage 15 HOAI 2021 mit Besonderen Leistungen, bestehend aus: - Anlagengruppe 1 Abwasser-, Gas- und Wasseranlagen LPH 1 - 3, 5 - 9 - Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen, LPH 1 - 3, 5 - 9 - Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen, LPH 1 - 3, 5 - 9 - Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen, LPH 1 - 3, 5 - 9 - Anlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, LPH 1 - 3, 5 - 9 - Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation, LPH 1 - 3, 5 - 9 In einer bereits durchgeführten Machbarkeitsstudie wurden die erforderlichen Maßnahmen für die Sanierung ermittelt. Basierend auf dieser Studie wurde eine Sanierungsmatrix erstellt, die in Abstimmung mit den Nutzern, dem Betreiber und anderen Fachplanern erfolgte. Die Maßnahmen wurden anhand von Kriterien wie Notwendigkeit, Hallennutzung, Zukunftsperspektive und Allgemeinnutzen bewertet. Die Bewertung erfolgte auf einer Skala von 1 (geringe Notwendigkeit) bis 10 (hohe Notwendigkeit). Die Sanierungsmatrix umfasst insgesamt 54 Maßnahmen, wovon 26 in den Stufen 9 und 10 eingestuft sind und 21 in den Stufen 1 bis 8. Die bisher überschlägig ermittelten und bewerteten Maßnahmen müssen nun detailliert und in die Planung integriert werden. Ein enges und koordinatives Zusammenspiel zwischen den Architekten (Los 1) und der Fachplanung Technische Ausrüstung (Los 2) ist für diese Aufgabe von entscheidender Bedeutung. Die einzelnen Gewerke müssen sorgfältig aufeinander abgestimmt werden, um sicherzustellen, dass Teile der Halle während der Sanierung für das Training der Vereine schnellstmöglich wieder nutzbar sind oder so lange wie möglich nutzbar bleiben. Bei der gemeinsamen Bewerbung von Architekten und Fachplanern Technische Ausrüstung ist es wichtig, dass sich beide Disziplinen bereits bei der Angebotsabgabe mit den bevorstehenden Aufgaben und Herausforderungen vertraut gemacht haben. Der zeitliche Ablauf, die Risiken der Sanierung und die Minimierung der Nutzungseinschränkungen sollten von den Bietern erkannt und in die Lösungsvorschläge / Sanierungplanung in der Stufe 2 integriert werden. Bei der Auswahl der Bieter wird besonders auf einen schlüssigen und flexiblen Bauablauf sowie auf die Organisation der Baustelle geachtet.

83 Monate546.579 €

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag8 von 8 angegeben

1.1 Sanierungsplanung, Baustelleneinrichtungsplan für mindestens 2 Bauphasen13 %
1.2 Sanierungsplanung, Entwurf zum Bauzeitenplan und zur Minimierung der Nutzungseinschränkung17 %
1.3 Sanierungsplanung, Sanierungsanalyse von 2 Bauelementen15 %
2.1 Projektorganisation, Vorgehensweise5 %
2.2 Örtliche Präsenz in Planung und Durchführung7 %
2.3 Qualitätsmanagement7 %
2.4 Kostenmanagement5 %
2.5 Terminmanagement6 %
Preis25 %
Qualität
1.1 Sanierungsplanung, Baustelleneinrichtungsplan für mindestens 2 Bauphasen
Qualität
1.2 Sanierungsplanung, Entwurf zum Bauzeitenplan und zur Minimierung der Nutzungseinschränkung
Qualität
1.3 Sanierungsplanung, Sanierungsanalyse von 2 Bauelementen
Qualität
2.1 Projektorganisation, Vorgehensweise
Qualität
2.2 Örtliche Präsenz in Planung und Durchführung
Qualität
2.3 Qualitätsmanagement
Qualität
2.4 Kostenmanagement
Qualität
2.5 Terminmanagement

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
30.06.2031
Verlängerung
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren im Vertragsentwurf gekennzeichneten Leistungsphasen einzeln oder im Ganzen zu übertragen (stufenweise Beauftragung). Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der A … ganz lesenDer Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren im Vertragsentwurf gekennzeichneten Leistungsphasen einzeln oder im Ganzen zu übertragen (stufenweise Beauftragung). Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungsphasen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung). Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden. Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen gelten die Bedingungen des geschlossenen Vertrages. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.
Optionen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, beginnend mit den Leistungsphasen 1 - 3 i.S.d. HOAI 2021 inkl. der notwendigen Besonderen Leistungen innerhalb der beauftragten Stufe.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber n … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Nachweis der Bauvorlageberechtigung für Architektenleistungen (Los 1) nach § 43 LBO Baden- Württemberg und der beruflichen Befähigung des Bewerbers für Arch … ganz lesenDie Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Nachweis der Bauvorlageberechtigung für Architektenleistungen (Los 1) nach § 43 LBO Baden- Württemberg und der beruflichen Befähigung des Bewerbers für Architekturleistungen und/oder Führungskräfte des Unternehmens zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt (Los 1), insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen (Projektverantwortliche) durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichung (Architekt, Los 1) gem. §§ 2 + 8 Architektengesetz Baden- Württemberg i.d.F.v. 28.03.2011. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck, die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass die verantwortlichen Personen (Projektverantwortliche), die an die natürliche Personen gestellten Anforderungen, für Architekt (Los 1) gem. obiger Definition erfüllen. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o.g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und die Berechtigung zur Entwurfsverfassung (Los 1) nach § 43 LBO Baden- Württemberg besteht. . Die Durchführung der Leistungen hat gem. § 6 Abs. 2 VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen zu erfolgen. . Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Hinweis
Gegenstand der Beschaffung sind Planungsleistungen für die Innensanierung der Pestalozzi-Halle, bestehend aus Architektenleistungen (Los 1) und Fachplanung Technische Ausrüstung (Los 2). . Der Auftraggeber verfährt nach der Vergabeverordnung (VgV) in Verbindung mit dem Gesetz gegen Wettberwerbsbesch … ganz lesenGegenstand der Beschaffung sind Planungsleistungen für die Innensanierung der Pestalozzi-Halle, bestehend aus Architektenleistungen (Los 1) und Fachplanung Technische Ausrüstung (Los 2). . Der Auftraggeber verfährt nach der Vergabeverordnung (VgV) in Verbindung mit dem Gesetz gegen Wettberwerbsbeschränkung (GWB). . Die Innensanierung der Pestalozzi Halle stellt vor allem in technischer Hinsicht eine Herausforderung dar. Die Entwurfsplanungen beschränken sich lediglich auf die Gestaltung und Abstimmungen bzgl. der Oberflächen, da die bestehende Konstruktion der Halle, mit ihrem bestehenden Grundriss, weitestgehend nicht verändert wird. Ein enges und koordinatives Zusammenspiel der Architekten (Los 1) und der Fachplanung Technische Ausrüstung (Los 2) ist für diese bautechnische Aufgabe essentiell. Die einzelnen Gewerke müssen aufeinander abgestimmt sein. Teilabschnitte müssen so bearbeitet und fertiggestellt werden, dass Teile der Halle für das Training der Vereine schnellst möglich wieder nutzbar sind, bzw. solange als möglich nutzbar bleiben. Ziel der gemeinsamen Bewerbung von Architekt (Los 1) und Fachplaner Technische Ausrüstung (Los 2) soll es sein, dass sich diese beiden Disziplinen bereits bei Angebotsabgabe mit den bevorstehenden Aufgaben und Herausforderungen, die die Bauaufgabe mit sich bringt, auseinandergesetzt und sich mit der vorhandenen Bausubstanz vertraut gemacht haben. Der zeitliche Ablauf und die Risiken der Sanierung der Pestalozzi-Halle, sowie die Minimierung der Nutzungseinschränkung sollen im Vorfeld von den Bietern erkannt und in die von den Planern in der Stufe 2 zu liefernden Lösungsvorschläge / Sanierungsplanung eingearbeitet werden. Das Hauptaugenmerk der Zuschlagskriterien wird auf einen in sich schlüssigen und variablen Bauablauf, sowie auf die Organisation der Baustelle gelegt. . Vorgesehener Zeitablauf: - 21.03.2024: Versandt Auftragsbekanntmachung an EU-Amtsblatt - 22.03.2024 - 21.04.2024: Bearbeitungszeit für Teilnahmeantrag (Bewerbung) - 22.04.2024, 9:00 Uhr: Schlusstermin zur Einreichung Teilnahmeantrag (Bewerbung), nur elektronisch über Vergabeplattform des Auftraggebers möglich - 07.05.2024: Versand Aufforderung zur Angebotsabgabe an die drei 1. platzierte Teams / Bewerber aus Stufe 1 mit der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen/Sanierungsplanung; Versandt der Absagen an überige Bewerber aus Stufe 1 - 08.05.2024 - 16.06.2024: Bearbeitungszeit für Lösungsvorschläge der Teams / Bieter in Stufe 2 - 14.05.2024, 10 Uhr, Rathaus: Kolloquium I (für Rückfragen und Besichtigung Sanierungobjekt) - 04.06.2024, 10 Uhr, Rathaus: Kolloquium II (für Rückfragen) - 17.06.2024, 9:00 Uhr: Schlusstermin für Abgabe Angebot, nur elektronisch über Vergabeplattform des Auftraggebers möglich - 04.07.2024, ab 9:00 Uhr: Präsentation vor Bewertungskommission; max. 1,5 h pro Bieter / Team (1 h Präsentation, 30 min für Rückfragen); die genaue Uhrzeit werden den Bietern / Teams in der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt - 22.07.2024: Förmliche Beauftragung im Gemeinderat mit Präsentation des Lösungsvorschlags/Sanierungsplanung durch den siegreichen Bieter / das siegreiche Team - Planungsbeginn: 01.08.2024 - Spätester Beginn der Sanierung: 03/2025 - Spätester Abschluss der Sanierung: 03/2027 - Abschluss LPH 9: ca. 06/2031 . Es werden nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs verbunden mit der Aufforderung Lösungsvorschläge/Sanierungsplanung zu unterbreiten die nachfolgend aufgeführten Leistungen und Leistungsbilder nach der HOAI 2021 vergeben, § 76 Abs. 2 VgV. Dabei dient der Lösungsvorschlag/Sanierungsplanung als Konzeptbasis. . Für die Ausarbeitung der Teilnahmeanträge (Stufe 1) werden keine Kosten erstattet. Eine Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen bezüglich der zu vergebenden Planungsaufgaben wird mit der Abgabe des Teilnahmeantrags (Stufe 1) nicht verlangt; dennoch vorgelegte Lösungsvorschläge werden bei der Wertung nicht berücksichtigt und auch nicht vergütet. . Zwingende Voraussetzung ist die Bewerbung/ Ange …

Los 2

Zuschlag8 von 8 angegeben

1.1 Sanierungsplanung, Baustelleneinrichtungsplan für mindestens 2 Bauphasen13 %
1.2 Sanierungsplanung, Entwurf zum Bauzeitenplan und zur Minimierung der Nutzungseinschränkung17 %
1.3 Sanierungsplanung, Sanierungsanalyse von 2 Bauelementen15 %
2.1 Projektorganisation, Vorgehensweise5 %
2.2 Örtliche Präsenz in Planung und Durchführung7 %
2.3 Qualitätsmanagement7 %
2.4 Kostenmanagement5 %
2.5 Terminmanagement6 %
Preis25 %
Qualität
1.1 Sanierungsplanung, Baustelleneinrichtungsplan für mindestens 2 Bauphasen
Qualität
1.2 Sanierungsplanung, Entwurf zum Bauzeitenplan und zur Minimierung der Nutzungseinschränkung
Qualität
1.3 Sanierungsplanung, Sanierungsanalyse von 2 Bauelementen
Qualität
2.1 Projektorganisation, Vorgehensweise
Qualität
2.2 Örtliche Präsenz in Planung und Durchführung
Qualität
2.3 Qualitätsmanagement
Qualität
2.4 Kostenmanagement
Qualität
2.5 Terminmanagement

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
30.06.2031
Verlängerung
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren im Vertragsentwurf gekennzeichneten Leistungsphasen einzeln oder im Ganzen zu übertragen (stufenweise Beauftragung). Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der A … ganz lesenDer Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren im Vertragsentwurf gekennzeichneten Leistungsphasen einzeln oder im Ganzen zu übertragen (stufenweise Beauftragung). Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungsphasen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung). Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden. Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen gelten die Bedingungen des geschlossenen Vertrages. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.
Optionen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, beginnend mit den Leistungsphasen 1 - 3 i.S.d. HOAI 2021 inkl. der notwendigen Besonderen Leistungen innerhalb der beauftragten Stufe.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber n … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Durchführung der Leistungen hat gem. § 6 Abs. 2 VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen zu erfolgen. . Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Hinweis
Gegenstand der Beschaffung sind Planungsleistungen für die Innensanierung der Pestalozzi-Halle, bestehend aus Architektenleistungen (Los 1) und Fachplanung Technische Ausrüstung (Los 2). . Der Auftraggeber verfährt nach der Vergabeverordnung (VgV) in Verbindung mit dem Gesetz gegen Wettberwerbsbesch … ganz lesenGegenstand der Beschaffung sind Planungsleistungen für die Innensanierung der Pestalozzi-Halle, bestehend aus Architektenleistungen (Los 1) und Fachplanung Technische Ausrüstung (Los 2). . Der Auftraggeber verfährt nach der Vergabeverordnung (VgV) in Verbindung mit dem Gesetz gegen Wettberwerbsbeschränkung (GWB). . Die Innensanierung der Pestalozzi Halle stellt vor allem in technischer Hinsicht eine Herausforderung dar. Die Entwurfsplanungen beschränken sich lediglich auf die Gestaltung und Abstimmungen bzgl. der Oberflächen, da die bestehende Konstruktion der Halle, mit ihrem bestehenden Grundriss, weitestgehend nicht verändert wird. Ein enges und koordinatives Zusammenspiel der Architekten (Los 1) und der Fachplanung Technische Ausrüstung (Los 2) ist für diese bautechnische Aufgabe essentiell. Die einzelnen Gewerke müssen aufeinander abgestimmt sein. Teilabschnitte müssen so bearbeitet und fertiggestellt werden, dass Teile der Halle für das Training der Vereine schnellst möglich wieder nutzbar sind, bzw. solange als möglich nutzbar bleiben. Ziel der gemeinsamen Bewerbung von Architekt (Los 1) und Fachplaner Technische Ausrüstung (Los 2) soll es sein, dass sich diese beiden Disziplinen bereits bei Angebotsabgabe mit den bevorstehenden Aufgaben und Herausforderungen, die die Bauaufgabe mit sich bringt, auseinandergesetzt und sich mit der vorhandenen Bausubstanz vertraut gemacht haben. Der zeitliche Ablauf und die Risiken der Sanierung der Pestalozzi-Halle, sowie die Minimierung der Nutzungseinschränkung sollen im Vorfeld von den Bietern erkannt und in die von den Planern in der Stufe 2 zu liefernden Lösungsvorschläge / Sanierungsplanung eingearbeitet werden. Das Hauptaugenmerk der Zuschlagskriterien wird auf einen in sich schlüssigen und variablen Bauablauf, sowie auf die Organisation der Baustelle gelegt. . Vorgesehener Zeitablauf: - 21.03.2024: Versandt Auftragsbekanntmachung an EU-Amtsblatt - 22.03.2024 - 21.04.2024: Bearbeitungszeit für Teilnahmeantrag (Bewerbung) - 22.04.2024, 9:00 Uhr: Schlusstermin zur Einreichung Teilnahmeantrag (Bewerbung), nur elektronisch über Vergabeplattform des Auftraggebers möglich - 07.05.2024: Versand Aufforderung zur Angebotsabgabe an die drei 1. platzierte Teams / Bewerber aus Stufe 1 mit der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen/Sanierungsplanung; Versandt der Absagen an überige Bewerber aus Stufe 1 - 08.05.2024 - 16.06.2024: Bearbeitungszeit für Lösungsvorschläge der Teams / Bieter in Stufe 2 - 14.05.2024, 10 Uhr, Rathaus: Kolloquium I (für Rückfragen und Besichtigung Sanierungobjekt) - 04.06.2024, 10 Uhr, Rathaus: Kolloquium II (für Rückfragen) - 17.06.2024, 9:00 Uhr: Schlusstermin für Abgabe Angebot, nur elektronisch über Vergabeplattform des Auftraggebers möglich - 04.07.2024, ab 9:00 Uhr: Präsentation vor Bewertungskommission; max. 1,5 h pro Bieter / Team (1 h Präsentation, 30 min für Rückfragen); die genaue Uhrzeit werden den Bietern / Teams in der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt - 22.07.2024: Förmliche Beauftragung im Gemeinderat mit Präsentation des Lösungsvorschlags/Sanierungsplanung durch den siegreichen Bieter / das siegreiche Team - Planungsbeginn: 01.08.2024 - Spätester Beginn der Sanierung: 03/2025 - Spätester Abschluss der Sanierung: 03/2027 - Abschluss LPH 9: ca. 06/2031 . Es werden nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs verbunden mit der Aufforderung Lösungsvorschläge/Sanierungsplanung zu unterbreiten die nachfolgend aufgeführten Leistungen und Leistungsbilder nach der HOAI 2021 vergeben, § 76 Abs. 2 VgV. Dabei dient der Lösungsvorschlag/Sanierungsplanung als Konzeptbasis. . Für die Ausarbeitung der Teilnahmeanträge (Stufe 1) werden keine Kosten erstattet. Eine Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen bezüglich der zu vergebenden Planungsaufgaben wird mit der Abgabe des Teilnahmeantrags (Stufe 1) nicht verlangt; dennoch vorgelegte Lösungsvorschläge werden bei der Wertung nicht berücksichtigt und auch nicht vergütet. . Zwingende Voraussetzung ist die Bewerbung/ Ange …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1denk.mal, Karlsruhe2
2bender + urich gmbh & co. kg, Karlsruhe2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Werner-Juchler-Platz 1, 76676 Graben-Neudorf
Kontakt
vergabe@graben-neudorf.de
Auskünfte
Gemeindeverwaltung Graben-Neudorfvergabe@graben-neudorf.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

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  2. BekanntmachungFrist 22.04.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e6117ab8-879f-4438-84a6-5bafca25859a.