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vergebenEU-weitCatering und SchulverpflegungLieferleistungenRahmenvereinbarung

Lieferung von Mittagsverpflegung an drei Schulen und einen Kindergarten in Graben-Neudorf

Gemeinde Graben-Neudorf · Graben-Neudorf, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 207.74:Mittagsverpflegungveröffentlicht 22.04.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 235 Tagen abgelaufen

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Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 5 Lose · in 21 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
23 Monate14.09.2026 – 31.07.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (34 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 46,5 %, Leistung und Qualität 53,5 %.

  • KG 1 - Nachhaltigkeit28,9 %
  • KG 2 - Umweltverträglichkeit4,2 %
  • KG 3 - Verpflegungssystem17,4 %
  • KG 4 -Einsatz von Küchen- und Servicepersonal3 %
  • Preis46,5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 7,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,2 Punkte
25 % teurer−9,3 Punkte
50 % teurer−15,5 Punkte
100 % teurer−23,3 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2028
    vor 55 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Lieferung von Mittagsverpflegung an verschiedenen Schulen und einen Kindergarten in Graben-Neudorf ab dem Schuljahr 2026/2027

Lose5 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Adolf-Kußmaul-Grundschule (AKS)

Die Adolf-Kußmaul-Schule ist eine Grundschule und Ganztagesgrundschule in Trägerschaft der Gemeinde Graben-Neudorf. Die Schule plant weiterhin einen Ganztagsbetrieb mit insgesamt acht Gruppen (2 GT-Züge a 4 Klassenstufen) und liegt im Ortsteil Graben. Rechnungsanschrift: Friedrichstaler Straße 25, 76676 Graben-Neudorf Lieferanschrift: Friedrichstaler Straße 25, 76676 Graben-Neudorf, Mensaküche Die Anlieferung der Speisen erfolgt über den Seiteneingang der Mensa und ist an das jeweilige Verfahren angepasst, mit Rücksicht auf die Pausenzeiten. Ansprechpartner: Rektor/in bzw. Konrektor/in der Adolf-Kußmaul- Schule Verpflegungstage: Montag bis Donnerstag ca 150 Unterrichtstage plus Freitag ca.30 Unterrichtstage Alter der Kinder: ca. 6 bis 10 Jahre (Primarstufe) Die Teilnahme am Mittagessen ist für alle Ganztagesschulkinder verpflichtend. Die Ausgabe der Speisen erfolgt durch den Auftragnehmer von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr in vier Schichten (1. Schicht von 12.30 Uhr bis 13:00 Uhr, 2. Schicht von 13.00 Uhr bis 13:30 Uhr, 3. Schicht von 13.30 Uhr bis 14.00 Uhr, 4. Schicht von 14:00 Uhr bis 14:30 Uhr).

23 Monate–
2
Pestalozzi-Gemeinschaftsschule (GMS)

Die Pestalozzischule ist eine Gemeinschaftsschule in Trägerschaft der Gemeinde Graben-Neudorf. Die Schule ist ein- bis zwei-zügig und liegt in unmittelbarer Nähe zum Rathaus im Ortsteil Neudorf. Rechnungsanschrift: Pestalozzistraße 2, 76676 Graben-Neudorf Lieferanschrift: Pestalozzistraße 2, 76676 Graben-Neudorf, Mensaküche Die Anlieferung der Speisen erfolgt über den Mensazugang an der Gebäuderückseite an den Ausgabezeiten und über das jeweilige Verfahren angepasst. Ansprechpartner: Rektor/in bzw. Konrektor/in der Pestalozzi- Gemeinschaftsschule Verpflegungstage: Montag bis Donnerstag, ca. 150 Unterrichtstage Alter der Kinder: ca. 10 bis 16 Jahre (Sekundarstufe) Ausgabe der Speisen durch Auftragnehmer von 12.30 bis 13.45 Uhr in zwei Schichten, 1. Schicht um 12.30 Uhr, 2. Schicht um 13.20 Uhr

23 Monate–
3
Kindergarten Sonnenschein (KG)

Der Kindergarten Sonnenschein ist in Trägerschaft der Gemeinde Graben-Neudorf und liegt im Ortsteil Neudorf. Rechnungsanschrift: Magdeburger Straße 24, 76676 Graben-Neudorf Lieferanschrift: Magdeburger Straße 24, 76676 Graben-Neudorf, Küche Die Anlieferung und Übergabe der Speisen erfolgt über den Kücheneingang bis spätestens 11 Uhr, jedoch nicht vor 10:30 Uhr Ansprechpartner: Kindergartenleitung des Kindergarten Sonnenschein Verpflegungstage: Montag bis Freitag, ca. 220 Verpflegungstage Alter der Kinder: ca. 1 bis 6 Jahre (Elementarbereich) Die Ausgabe der Speisen erfolgt durch den Auftraggeber/Kindergarten von 11:30 Uhr bis 12:30 Uhr.

23 Monate–
4
Erich-Kästner-Grundschule (EKS) ab 2028/29

*BEDARFSPOSITION: Die Erich-Kästner-Schule ist eine Grundschule und zukünftig Ganztagesgrundschule in Trägerschaft der Gemeinde Graben-Neudorf. Die Schule plant einen Ganztagsbetrieb mit bis zu vier Gruppen ab 2027/28 (1 GT-Zug in 4 Klassenstufen) und liegt im Ortsteil Neudorf. Rechnungsanschrift: Hofstr.16, 76676 Graben-Neudorf Lieferanschrift: St. Josef Kindergarten Fröbelstr / später Hofstr. 16 Die Anlieferung der Speisen erfolgt über den Haupteingang der Schule und ist an das jeweilige Verfahren angepasst, mit Rücksicht auf die Pausenzeiten. Ansprechpartner: Rektor/in bzw. Konrektor/in der Erich-Kästner- Schule Verpflegungstage: Montag bis Donnerstag ca 150 Unterrichtstage plus Freitag ca.30 Unterrichtstage Alter der Kinder: ca. 6 bis 10 Jahre (Primarstufe) Die Teilnahme am Mittagessen ist für alle Ganztagesschulkinder verpflichtend. Die Ausgabe der Speisen erfolgt durch den Auftragnehmer von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr in vier Schichten (1. Schicht von 12.30 Uhr bis 13:00 Uhr, 2. Schicht von 13.00 Uhr bis 13:30 Uhr, 3. Schicht von 13.30 Uhr bis 14.00 Uhr, 4. Schicht von 14:00 Uhr bis 14:30 Uhr).

23 Monate–
5
AKS-Halle/Pestalozzi-Halle (Ferienzeiten)

Täglich i.D. ca 25 Mittagessen (von 1 Essen bis maximal 35 Essen möglich; keine Mindestanzahl) an maximal 10 Ferienwochen (i.d.R. 1 Woche Herbstferien, 1-2 Wochen Osterferien, 2 Wochen Pfingstferien, 5 Wochen Sommerferien) ab 2026/27 von Montag bis Donnerstag (4-Tage-Ferienwoche) oder von Montag bis Freitag (5-Tage-Ferienwoche). Die Belieferung erfolgt geplant ab Herbst 2026 an die AKS-Sporthalle und ab voraussichtl. 2027/28 an die Pestalozzi-Halle. Rechnungsanschrift: Gemeinde Graben-Neudorf, Werner-Juchler-Platz1, 76676 Graben-Neudorf Lieferanschrift: AKS Sporthalle, Friedrichstaler Straße 25, 76676 Graben-Neudorf, Die Anlieferung der Speisen erfolgt über den Haupteingang der jeweiligen Sporthalle zur Kleinküche und ist an die jeweiligen Pausenzeiten angepasst.Ansprechpartner: Gemeinde Graben-Neudorf, Sachgebiet Kinder, Jugend & Soziales Verpflegungstage: an ca. 45 Ferientagen (s.o.) Alter der Kinder: ca. 6 bis 12 Jahre (Primarstufe) Die Teilnahme am Mittagessen ist verpflichtend. Die Anlieferung der Speisen erfolgt spätestens bis 11:30 Uhr, jedoch nicht vor 10:30 Uhr. Ein personalunabhängiger Zugang soll seitens der Gemeinde gewährleistet werden. Die Ausgabe der Speisen erfolgt durch den Veranstalter der Betreuung in Verantwortung des Auftraggebers von 11:30 Uhr bis 12:30 Uhr.

23 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag5 von 5 angegeben

KG 1 - Nachhaltigkeit28,9 %
KG 2 - Umweltverträglichkeit4,15 %
KG 3 - Verpflegungssystem17,44 %
KG 4 -Einsatz von Küchen- und Servicepersonal3 %
Preis46,51 %
Qualität
KG 1 - NachhaltigkeitBK1.1 Verwendung von Seefisch aus MSC- oder ASC-Zertifizierung oder gleichwertigem Gütezeichen BK1.2 Verwendung von Fleisch aus artgerechter Tierhaltung wie beispielsweise dem EU-Bio-Siegel, Neuland-Verein, "Tierschutz kontrolliert" (Gold Stufe) oder gleichwertigem Gütezeichen.https://www.tierwohl-staerken.de/einkaufshilfen/tierwohl-label/ BK1.3 Bioanteil bezogen auf das Warenvolumen in Kilogramm oder Liter gemessen am Gesamtwareneinsatz eines Monats übertrifft die Mindestanforderung von 25 % aus der Leistungsbeschreibung um mehr als 5 % BK1.4 Einsatz der Convenience Stufe 1 bis 2 der für die Produktion verwendeten RohwareConveniencestufenKüchenfertige Lebensmittel = 1Garfertige Lebensmittel = 2https://www.bzfe.de/inhalt/die-5-fertigungsstufen-von-convenience-produkten-2505.html BK1.5 Konzept zur Lebensmittelrestereduzierung in der Schulmensa / Kindergarten BK1.6 Saisonalität nach dem Saisonkalender der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)https://www.bzfe.de/fileadmin/resources/import/pdf/3488_2017_saisonkalender_posterseite_online.pdfDie saisonalen Produkte sind im Saisonalkalender an der grünen beziehungsweise rot schraffierten BK1.7 Nachhaltige Einwegverpackung oder Mehrwegeinzelbehälter für einzelne Sondermenüs
Qualität
KG 2 - UmweltverträglichkeitBK2.1 Luftschadstoffemissionen BK 2.2 Fahrzeuge die zum Transport des Essens genutzt werden, müssen den Hygienevorschriften für den Essenstransport entsprechende Ausstattung haben
Qualität
KG 3 - VerpflegungssystemBK 3.1 angebotenes Verpflegungsystem BK 3.2 Warmhaltezeiten
Qualität
KG 4 -Einsatz von Küchen- und ServicepersonalBK 4.1 Anteil von ausgebildeten und regelmäßig geschulten Köchen und Fachkräften
Preis
BK 6.1 Preis Schulessen (AKS, EKS,GMS)(Einzelpreis pro Mittaggessen) Preis Kindergartenessen und Essen Ferienzeitbetreuung(Einzelpreis pro Mittaggessen)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
14.09.2026
Vertragsende
31.07.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Optionsverlängerung um zwei weitere Jahre bis zum 31.07.2030.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber n … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Durchführung der Leistungen hat gem. § 6 Abs. 2 VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen zu erfolgen. Siehe Zuschlagskriterien: https://e.pcloud.link/publink/show?code=kZrJk3ZGFld1Nsw5X70zziVQwPAHbU1yRa7
Hinweis
Der Auftraggeber verfährt nach der Vergabeverordnung (VgV) in Verbindung mit dem Gesetz gegen Wettberwerbsbeschränkung (GWB). . Vorgesehener Zeitablauf: Veröffentlichung: 10.02.2026 Submission: 17.03.2026 10 Uhr Bindefrist: 18.05.2026 Vertragsbeginn: 14.09.2026 . Der öffentliche Auftraggeber behält … ganz lesenDer Auftraggeber verfährt nach der Vergabeverordnung (VgV) in Verbindung mit dem Gesetz gegen Wettberwerbsbeschränkung (GWB). . Vorgesehener Zeitablauf: Veröffentlichung: 10.02.2026 Submission: 17.03.2026 10 Uhr Bindefrist: 18.05.2026 Vertragsbeginn: 14.09.2026 . Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. . Der Auftraggeber stellt die Vergabeplattform in Koorperation mit dem Staatsanzeiger Baden-Württemberg /vergabe24.de zur Verfügung. Die Nutzungsbedingungen der Vergabeplattform (Staatsanzeiger Baden-Württemberg /vergabe24.de), Bestandteil der Vergabeunterlagen, hat der Bewerber /Bieter zu beachten. . Es besteht keine Pflicht des Bewerbers /Bieters sich auf der Vergabeplattform des Auftraggebers (Staatsanzeiger Baden- Württemberg /vergabe24.de) anzumelden. Die Vergabestelle empfiehlt dies jedoch, so dass der Bewerber /Bieter jederzeit über Nachschreiben der Vergabestelle bzw. geänderte Vergabeunterlagen informiert ist. Meldet sich der Bewerber / Bieter nicht auf der Vergabeplattform an, so ist der Bewerber / Bieter selbst für die Informationsbeschaffung über Nachschreiben der Vergabestelle bzw. geänderte Vergabeunterlagen verantwortlich, z.B. durch regelmäßige Überprüfung des Links auf die Vergabeunterlagen gemäß dieser Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, siehe Link unter Rubrik -Auftragsunterlagen- (BT-15). Über diesen Link werden stets ALLE Versionen der Vergabeunterlagen zur Verfügung und aufgelistet. Der nicht auf der Vergabeplattform angemeldete Bewerber /Bieter ist alleinig dafür verantwortlich die gerade aktuellen Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform des Auftraggebers (Staatsanzeiger Baden- Württemberg /vergabe24.de) zu verwendenden. Orientierungshilfe bietet hierbei der Fragen-/Antwortenkatalog, jeweils im aktuellen Stand. . Für die Abgabe des Angebots ist die Anmeldung auf der Vergabeplattform (Staatsanzeiger Baden-Württemberg /vergabe24.de) des Auftraggebers zwingend notwendig, um die geforderte elektronische Abgabe der Bewerbung (Teilnahmeantrag) /des Angebots zu gewährleisten und den Bewerber /Bieter eindeutig zu identifizieren. Die Bewerbung (Teilnahmeantrag) /das Angebot sind ausschließlich elektronisch (in Textform, mit fortgeschrittener Signatur oder mit qualifizierter Signatur) über die eingerichtet Vergabeplattform (Staatsanzeiger Baden- Württemberg /vergabe24.de) einzureichen. Eine Abgabe der Bewerbung (Teilnahmeantrag) /des Angebots per E-Mail oder per Fax ist nicht möglich und hat den Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. . Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Link zu den Zuschlagskriterien und Eignungskriterien: https://e.pcloud.link/publink/show?code=kZrJk3ZGFld1Nsw5X70zziVQwPAHbU1yRa7

Lose 2, 3, 4, 5

Zuschlag5 von 5 angegeben

KG 1 - Nachhaltigkeit28,9 %
KG 2 - Umweltverträglichkeit4,15 %
KG 3 - Verpflegungssystem17,44 %
KG 4 -Einsatz von Küchen- und Servicepersonal3 %
Preis46,51 %
Qualität
KG 1 - NachhaltigkeitBK1.1 Verwendung von Seefisch aus MSC- oder ASC-Zertifizierung oder gleichwertigem Gütezeichen BK1.2 Verwendung von Fleisch aus artgerechter Tierhaltung wie beispielsweise dem EU-Bio-Siegel, Neuland-Verein, "Tierschutz kontrolliert" (Gold Stufe) oder gleichwertigem Gütezeichen.https:// www.tierwohl-staerken.de/ einkaufshilfen/tierwohl-label/ BK1.3 Bioanteil bezogen auf das Warenvolumen in Kilogramm oder Liter gemessen am Gesamtwareneinsatz eines Monats übertrifft die Mindestanforderung von 25 % aus der Leistungsbeschreibung um mehr als 5 % BK1.4 Einsatz der Convenience Stufe 1 bis 2 der für die Produktion verwendeten RohwareConveniencestufenKüche nfertige Lebensmittel = 1Garfertige Lebensmittel = 2https:// www.bzfe.de/inhalt/die- 5-fertigungsstufen-von-convenienc e-produkten-2505.html BK1.5 Konzept zur Lebensmittelrestereduzierung in der Schulmensa /Kindergarten BK1.6 Saisonalität nach dem Saisonkalender der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)https://www.bzfe.de/ fileadmin/resources/import/pdf/ 3488_2017_saisonkalender_poste rseite_online.pdfDie saisonalen Produkte sind im Saisonalkalender an der grünen beziehungsweise rot schraffierten BK1.7 Nachhaltige Einwegverpackung oder Mehrwegeinzelbehälter für einzelne Sondermenüs
Qualität
KG 2 - UmweltverträglichkeitBK2.1 Luftschadstoffemissionen BK 2.2 Fahrzeuge die zum Transport des Essens genutzt werden, müssen den Hygienevorschriften für den Essenstransport entsprechende Ausstattung haben
Qualität
KG 3 - VerpflegungssystemBK 3.1 angebotenes Verpflegungsystem BK 3.2 Warmhaltezeiten
Qualität
KG 4 -Einsatz von Küchen- und ServicepersonalBK 4.1 Anteil von ausgebildeten und regelmäßig geschulten Köchen und Fachkräften
Preis
BK 6.1 Preis Schulessen (AKS, EKS,GMS)(Einzelpreis pro Mittaggessen) Preis Kindergartenessen und Essen Ferienzeitbetreuung(Einzelpreis pro Mittaggessen)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
14.09.2026
Vertragsende
31.07.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Optionsverlängerung um zwei weitere Jahre bis zum 31.07.2030
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber n … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Durchführung der Leistungen hat gem. § 6 Abs. 2 VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen zu erfolgen. Siehe Zuschlagskriterien: https://e.pcloud.link/publink/show?code=kZrJk3ZGFld1Nsw5X70zziVQwPAHbU1yRa7
Hinweis
Der Auftraggeber verfährt nach der Vergabeverordnung (VgV) in Verbindung mit dem Gesetz gegen Wettberwerbsbeschränkung (GWB). . Vorgesehener Zeitablauf: Veröffentlichung: 10.02.2026 Submission: 17.03.2026 10 Uhr Bindefrist: 18.05.2026 Vertragsbeginn: 14.09.2026 . Der öffentliche Auftraggeber behält … ganz lesenDer Auftraggeber verfährt nach der Vergabeverordnung (VgV) in Verbindung mit dem Gesetz gegen Wettberwerbsbeschränkung (GWB). . Vorgesehener Zeitablauf: Veröffentlichung: 10.02.2026 Submission: 17.03.2026 10 Uhr Bindefrist: 18.05.2026 Vertragsbeginn: 14.09.2026 . Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. . Der Auftraggeber stellt die Vergabeplattform in Koorperation mit dem Staatsanzeiger Baden-Württemberg /vergabe24.de zur Verfügung. Die Nutzungsbedingungen der Vergabeplattform (Staatsanzeiger Baden-Württemberg /vergabe24.de), Bestandteil der Vergabeunterlagen, hat der Bewerber /Bieter zu beachten. . Es besteht keine Pflicht des Bewerbers /Bieters sich auf der Vergabeplattform des Auftraggebers (Staatsanzeiger Baden- Württemberg /vergabe24.de) anzumelden. Die Vergabestelle empfiehlt dies jedoch, so dass der Bewerber /Bieter jederzeit über Nachschreiben der Vergabestelle bzw. geänderte Vergabeunterlagen informiert ist. Meldet sich der Bewerber / Bieter nicht auf der Vergabeplattform an, so ist der Bewerber / Bieter selbst für die Informationsbeschaffung über Nachschreiben der Vergabestelle bzw. geänderte Vergabeunterlagen verantwortlich, z.B. durch regelmäßige Überprüfung des Links auf die Vergabeunterlagen gemäß dieser Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, siehe Link unter Rubrik -Auftragsunterlagen- (BT-15). Über diesen Link werden stets ALLE Versionen der Vergabeunterlagen zur Verfügung und aufgelistet. Der nicht auf der Vergabeplattform angemeldete Bewerber /Bieter ist alleinig dafür verantwortlich die gerade aktuellen Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform des Auftraggebers (Staatsanzeiger Baden- Württemberg /vergabe24.de) zu verwendenden. Orientierungshilfe bietet hierbei der Fragen-/Antwortenkatalog, jeweils im aktuellen Stand. . Für die Abgabe des Angebots ist die Anmeldung auf der Vergabeplattform (Staatsanzeiger Baden-Württemberg /vergabe24.de) des Auftraggebers zwingend notwendig, um die geforderte elektronische Abgabe der Bewerbung (Teilnahmeantrag) /des Angebots zu gewährleisten und den Bewerber /Bieter eindeutig zu identifizieren. Die Bewerbung (Teilnahmeantrag) /das Angebot sind ausschließlich elektronisch (in Textform, mit fortgeschrittener Signatur oder mit qualifizierter Signatur) über die eingerichtet Vergabeplattform (Staatsanzeiger Baden- Württemberg /vergabe24.de) einzureichen. Eine Abgabe der Bewerbung (Teilnahmeantrag) /des Angebots per E-Mail oder per Fax ist nicht möglich und hat den Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. . Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Link zu den Zuschlagskriterien und Eignungskriterien: https://e.pcloud.link/publink/show?code=kZrJk3ZGFld1Nsw5X70zziVQwPAHbU1yRa7

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Sauder GmbH, Bruchsal1
2Sauder GmbH, Bruchsal1
3Sauder GmbH, Bruchsal1
4Sauder GmbH, Bruchsal1
5Sauder GmbH, Bruchsal1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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66vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (141 Lose mit Angabe)
567.255 €Zuschlagswert im Median
431.351 € – 904.299 €mittlere Hälfte, 10 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 17.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f7d3ab2f-c1c0-4c57-892d-4216745a39e3.