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Online-Vertriebssystem (OVS) zum Vertrieb des vollständigen Sortiments des bwtarif sowie von Tarifprodukten der Verbundtarife in BW und des Deutschlandtarifs in einem Webshop und einer App

Baden-Württemberg-Tarif GmbH · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 1/2024veröffentlicht 08.04.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 907 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.08.2024 – 31.07.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70173, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevoportal.vergabe.staatsanzeiger.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Gesamtpreis des Angebots gemäß Preisblatt60 %
  • Gesamtzahl Wertungspunkte aus den vier Qualitätskonzepten40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 30 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2027
    vor 27 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Auftraggeber (AG)beabsichtigen, über das OVS künftig das vollständige Sortiment des bwtarif sowie perspektivisch auch alle in Baden-Württemberg vorhandenen Verbundtarife und den Deutschlandtarif (D-Tarif) im Bundesland Baden-Württemberg und in den über das Bundesland hinausragenden Verbundräumen der baden-württembergischen Verkehrsverbünde zu vertreiben. Alle Tarifinformationen (Preise und Tarifbestimmungen) werden vom Tarifserver der AG über eine Schnittstelle bereitgestellt. Der Verkauf soll sowohl in einer App als auch in einem Webshop erfolgen. Als App-Lösung soll zunächst eine White-Label-App des Auftragnehmers (AN) zum Einsatz kommen, bevor die Anwendung als SDK in die bestehende bwegt-App integriert wird. Als Option soll auch der Verkauf von Tickets im Rahmen des sog. „Mobilitätspasses“ mit Zugriff auf ein hoheitlich verwaltetes Mobilitätsguthaben angeboten werden. Der AN soll das System drei bis fünf Jahre betriebsbereit zur Verfügung stellen.

Beschreibung des Loses

Der bwtarif ist ein einheitlicher Fahrausweis im Verbundgrenzen überschreitenden Verkehr im Land Baden-Württemberg, der gleichermaßen im SPNV und ÖSPV gültig ist und eine integrierte Anschlussmobilität am Start und Ziel der Fahrt umfasst. Für den Vertrieb von E-Tickets des bwtarif wurde ein freier Marktzugang mit vorgeschaltetem Lizenzierungsverfahren geschaffen. Derzeit werden alle E-Tickets des bwtarif über die Lizenznehmer des bwtarif vertrieben. Diese Möglichkeit wird auch weiterhin und neben dem vorliegend ausgeschriebenen Online-Vertriebssystem bestehen. Derzeit werden über das Lizensierungsverfahren die folgende Anzahl an bwtarif-Tickets und Umsätze durchschnittlich pro Monat erzielt: Relationsbartarif: 176.000 Stück mit 1,9 Mio. € Umsatz Pauschalpreistickets: 89.000 Stück mit 1,5 Mio. € Umsatz Zeitkarten: 8.100 Stück mit 0,4 Mio. € Umsatz

Die Auftraggeber (AG) beabsichtigen, im Rahmen dieser Ausschreibung zusätzlich zum Lizenzierungsverfahren ein Online-Vertriebssystem (OVS) zu beschaffen. Dieses soll zentral von einem Auftragnehmer (AN) betrieben werden, wobei den AG Zugang über ein Serviceportal einzuräumen ist. Die AG beabsichtigen, über das OVS künftig das vollständige Sortiment des bwtarif, also Einzelfahrscheine, Pauschalpreistickets und Zeitkarten sowie das Deutschlandticket anzubieten. Darüber hinaus sollen perspektivisch auch alle in Baden-Württemberg angebotenen Verbundtarife sowie der Deutschlandtarif (D-Tarif) im Bundesland Baden-Württemberg und in den über das Bundesland hinausragenden Verbundräumen der baden-württembergischen Verkehrsverbünde über das OVS vertrieben werden; dafür sollen die technischen Voraussetzungen im OVS ebenfalls geschaffen werden. Sukzessive sollen die Verbundtickets und der D-Tarif dann über das OVS vertrieben werden. Die AG wissen derzeit aber noch nicht, wie schnell und in welchem Umfang sich der Vertrieb (ggf. zunächst nur für einige Verbünde) realisieren lassen wird. Die zur Ticketanzeige und ausgabe erforderlichen tariflichen Daten sind im Rahmen des jeweiligen Auskunfts- bzw. Verkaufsvorgangs vom Tarifserver der NVBW abzufragen. Dies betrifft sowohl die (ggf. tarifübergreifende) verbindungsbasierte Preis- und Produktermittlung mit anschließendem Ticketkauf als auch den Katalog- bzw. Direktkauf von Tickets. Der AN wird hierzu mit der NVBW und ihrem technischen Entwickler des Tarifservers – dem Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme („Fraunhofer IVI“) – zusammenarbeiten und mit diesen, insbesondere in der Pflichtenheftphase, fachliche Details bzgl. der Integration mit dem Tarifserver klären. Der Verkauf soll sowohl in einer App als auch in einem Webshop erfolgen. Dabei soll technisch sichergestellt werden, dass der Webshop in die Webpräsenz „bwegt.de“ eingebunden werden kann. Es soll zunächst mit einer WhiteLabel-App des AN gestartet werden, die auf „bwtarif“ oder „bwegt“ gebrandet wird. Die WhiteLabel-App soll auch eine Fahrplanauskunft enthalten, die auf die Inhalte des Fahrplanservers efa-bw zugreift. Zusätzlich schreiben die AG mit dem vorliegenden Auftrag auch die Schaffung der technischen Voraussetzungen dafür aus, das mobile Kunden-Frontend des OVS per Software Development Kit (SDK) in die bwegt-App zu integrieren. Der AN soll dafür ein SDK bereitstellen und die Integration bei der NVBW und ihrem technischen Entwickler der bwegt-App – Fa. Mentz GmbH („Mentz“) – beratend und unterstützend begleiten. Als Option schreiben die AG die Umsetzung des sog. „Mobilitätspasses“ aus. Der sog. „Mobilitätspass“ ist noch durch den Landesgesetzgeber zu beschließen. Nach dem derzeitigen Planungsstand sollen, vereinfacht gesagt, Kommunen berechtigt sein, „Mobilitätsabgaben“ zu erheben. Den Abgabepflichtigen wird dafür in gleicher Höhe ein Guthaben zum Kauf von ÖPNV-Fahrkarten gewährt. Derzeit sind die Einzelheiten unklar, es wird aber davon ausgegangen, dass das Land eine zentrale, cloudbasierte Plattform für den Mobilitätspass aufbaut, auf der die Guthabendaten der Bürgerinnen und Bürger abgelegt sind. Auf diese Plattform muss das OVS über eine noch nicht definierte Schnittstelle zugreifen können und dort hinterlegtes Guthaben als Zahlungsmethode verwenden können. Die Option kann von den AG zu jeder Zeit gezogen werden. Die AG haben keine Erfahrungswerte dazu, inwiefern das OVS zu einer Verschiebung des Vertriebs führen wird. Die AG schätzen, dass über das OVS die folgende Anzahl an Tickets und Umsätze in den nächsten 5 Jahren erzielt werden können. Dabei wird das OVS nicht nur den Vertrieb des bwtarif umfassen, sondern auch die Verbundtickets in Baden-Württemberg und den D-Tarif: Im Jahr 2025: 38.500 Stück mit 500.000 € Umsatz Im Jahr 2026: 74.500 Stück mit 1.000.000 € Umsatz Im Jahr 2027: 145.000 Stück mit 2.000.000 € Umsatz Im Jahr 2028: 211.000 Stück mit 3.000.000 € Umsatz Im Jahr 2029: 273.500 Stück mit 4.000.000 € Umsatz

Zum Betrieb des vorliegend ausgeschriebenen OVS gehören nicht die Finanzdienstleistungen (Abwicklungen der Zahlungen mit den Kunden des OVS); die AG schreiben den Finanzdienstleister se-parat aus. Der AN muss mit dem durch die AG ausgewählten Finanzdienstleister im Rahmen des OVS zusammenarbeiten; das gilt auch, wenn der FDL während der Vertragslaufzeit ersetzt wird. Ein entsprechender Vertrag über den Betrieb des OVS wird für die Dauer von 3 Jahren plus 2 Jahre Option für die AG ausgeschrieben.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Gesamtpreis des Angebots gemäß Preisblatt60 %
Gesamtzahl Wertungspunkte aus den vier Qualitätskonzepten40 %
Preis
Gesamtpreis des Angebots gemäß PreisblattIn Summe werden für den Preis bis zu 60 Wertungspunkte vergeben. Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Mittelwert aller Wertungspreise (gem. Preisblatt) der Angebote ermittelt. Dieser Mittelwert erhält die halbe Punktzahl. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen des Mittelwertes. Die volle Punktzahl erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,5-fachen Preis des Mittelwertes. Alle Angebote mit darüber (über dem 1,5-fachen des Mittelwerts) oder darunter (unter dem 0,5-fachen des Mittelwertes) liegenden Wertungspreisen erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt über eine lineare Interpolation gerundet auf volle Punktzahl.
Qualität
Gesamtzahl Wertungspunkte aus den vier QualitätskonzeptenVom Bieter sind in seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Konzepte zur Qualität einzureichen. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 40 Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt: • „Konzept 1: Qualitäts- und Testmanagement“ (12 Punkte, max. 2 Seiten) • „Konzept 2: Zeitplan Umsetzung“ (12 Punkte, max. 1 Seite) • „Konzept 3: Bedieneroberfläche“ (8 Punkte, max. 2 Seiten) • „Konzept 4: Mehrticket-Transaktionen“ (8 Punkte, max. 2 Seiten)

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bewerber je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bewerbergemeins … ganz lesenSoweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bewerber je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bewerbergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss, sofern erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vor-gelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Kriterium
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen: • Bewerber müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichun … ganz lesenZur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen: • Bewerber müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Aufforderung zur Teilnahme am Teilnahmewettbewerb abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. Die Erklärung muss durch Eigenerklärung auf dem Vordruck der Anlage 02 (Formblatt „Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit“) erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck der Anlage 02 nur einmal und zusammenfassend für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. • Bewerber müssen das Bestehen einer Betriebshaftlichtversicherung in geeigneter Höhe durch Vorlage einer Bestätigung des Versicherungsunternehmens nachweisen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingung: • Der Netto-Umsatz des Bewerbers bzw. aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Etablierung und Betrieb eines OVS) muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Aufforderung zur Teilnahme am Teilnahmewettbewerb jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 500.000 Euro betragen haben. • Die Berufshaftpflichtversicherung muss für jeden Versicherungsfall eine Schadenssumme von mindestens 500.000 Euro abdecken. Auswahlkriterien: 10 Punkte Anzahl Mitarbeiter (max. 10 Punkte für mehr als 20 Mitarbeiter, 5 Punkte für mehr als 10 Mitarbeiter, 0 Punkte für weniger als 10 Mitarbeiter) 10 Punkte Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (max. 10 Punkte bei einem Jahresumsatz von mehr als 2,5 Mio. Euro, 5 Punkte bei 1,5 Mio. Euro bis 2,5 Mio. Euro, 0 Punkte bei weniger als 1,5 Mio. Euro)
Kriterium
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bewerber vorzulegen: • Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte). • Voraussetzung für die Teilnahme sind einschlägige Erfahrungen der Bewerber mit Softw … ganz lesenZur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bewerber vorzulegen: • Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte). • Voraussetzung für die Teilnahme sind einschlägige Erfahrungen der Bewerber mit Softwarelösungen im Bereich Ticketvertrieb (Onlinevertriebssystem): Es werden Referenzen über bisher erbrachte, vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, mit Angabe der Auftraggeber (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und Inhalte gefordert. Es müssen also durch den Bewerber in dem Zeitraum seit 01.01.2021 mindestens zwei Projekte zur Erstellung eines OVS durchgeführt worden sein. Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzempfänger sind nicht zulässig. Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Referenzangaben müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend aussagekräftig sein. • Darstellung der vorgesehenen Mitarbeiter bzw. Unterauftragnehmer und Nachweis entsprechender Qualifikation und Erfahrungen dieser Mitarbeiter bzw. Unterauftragnehmer in den oben genannten Bereichen. Die vorgenannten Angaben müssen durch Eigenerklärung auf dem Vordruck gem. Anlage 02 (Formblatt „Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck der Anlage 02 nur einmal und zusammenfassend für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Soweit ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). § 50 VgV bleibt unberührt. • Die Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners sowie die Benennung der für die Projektleitung verantwortlichen Person. Mindestbedingung: • Nachzuweisen sind mindestens zwei geeignete Referenzen des Bieters / der Bewerbergemeinschaft. Angegebene Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie anhand der Eigenerklärung(en) auf dem Vordruck der Anlage 02 (Formblatt „Eigenerklä-rung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen: – Aufbau und Durchführung eines OVS als Webshop oder als APP, – Verkauf von Bartarif und Zeitkarten (Monatskarten), – Durchführung einer Testphase, – Verkauf von Abonnements (mind. eine Referenz). Auswahlkriterien: 40 Punkte Referenz 01 (max. 20 Punkte für den Aufbau eines OVS als Webshop und als App (10 Punkte für OVS nur entweder als Webshop oder als App), max. 20 Punkte für Nettoumsatz mit der Referenz mehr als 1,5 Mio. Euro (10 Punkte für mehr als 500.000 Euro bis 1,5 Mio. Euro, 0 Punkte für weniger als 500.000 Euro)) 40 Punkte Referenz 02 (max. 20 Punkte für den Aufbau eines OVS als Webshop und als App (10 Punkte für OVS nur entweder als Webshop oder als App), max. 20 Punkte für Nettoumsatz mit der Referenz mehr als 1,5 Mio. Euro (10 Punkte für mehr als 500.000 Euro bis 1,5 Mio. Euro, 0 Punkte für weniger als 500.000 Euro))
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Zahlungsunfähigkeit, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Einstellung der beruflichen Tätigkeit

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.07.2027
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Der Erwerber kann den Vertrag durch einseitige Erklärung um weitere 2 Jahre verlängern.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Baden-Württemberg-Tarif GmbH
Anschrift
Stockholmer Platz 1, 70173 Stuttgart
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

215vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
754.222 €Zuschlagswert im Median
278.696 € – 1,51 Mio. €mittlere Hälfte, 42 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 018e6634-0b25-4fac-8105-83984a186e78.