Finanzdienstleister (FDL) für ein Online-Vertriebssystem (OVS)
Baden-Württemberg-Tarif GmbH · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2/2024veröffentlicht 16.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.10.2024 – 30.09.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.10.2024 – 30.09.2027, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stuttgart70173, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 25 MonatenLaufzeit bis 30.09.2027
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Auftraggeber (AG) beabsichtigen, einen Finanzdienstleister (FDL) für ein Online-Vertriebssystem (OVS) zu beauftragen. Über das OVS wird künftig das Sortiment des bwtarif sowie perspektivisch Tickets der baden-württembergischen Verbundtarife und des Deutschlandtarifs über eine App und einen Webshop vertrieben. Der FDL soll mit der Durchführung aller Prozesse zur Zahlungsabwicklung von Ticketverkäufen sowie zum Forderungsmanagement beauftragt werden. Mit dem Verkauf dieser Tickets durch den KVP an seine Kunden verkauft der KVP seine Forderung an den FDL. Der FDL muss alle zur Registrierung von Zahlverfahren durch die Kunden sowie zur Zahlungsabwicklung erforderlichen begleitenden Serviceprozesse erbringen. Der First Level Support des FDL steht im Austausch mit dem Support des KVP. Es ist ebenso eine Anlaufstation für Kunden und den OVS-Betreiber bereitzustellen. Der Vertrag mit dem FDL wird für die Dauer von 3 bis 5 Jahren ausgeschrieben.
Beschreibung des Loses
Der bwtarif ist ein einheitlicher Fahrausweis im Verbundgrenzen überschreitenden Verkehr im Land Baden-Württemberg, der gleichermaßen im SPNV und ÖSPV gültig ist und eine integrierte Anschlussmobilität am Start und Ziel der Fahrt umfasst. Für den Vertrieb des bwtarif über Automaten, Kundencenter und Verkaufsstellen sind die Verkehrsunternehmen in Baden-Württemberg zuständig. Für den Vertrieb von E-Tickets des bwtarif wurde ein freier Marktzugang mit vorgeschaltetem Lizenzierungsverfahren geschaffen. Derzeit werden alle E-Tickets des bwtarif über die Lizenznehmer des bwtarif vertrieben. Diese Möglichkeit wird auch weiterhin und neben dem vorliegend ausgeschriebenen Online-Vertriebssystem bestehen. Eine neue Lizenzperiode wurde im Dez. 2023 für weitere 5 Jahre begonnen. Derzeit werden über das Lizensierungsverfahren die folgende Anzahl an bwtarif-Tickets und Umsätze erzielt: Vertrieb Lizensierungsverfahren (Sep 2022 – April 2023) (ohne Deutschlandticket/nach Corona-Pandemie) Ticketart / Ø monatliche Verkaufszahlen / Ø Monatsumsatz Relationsbartarif (RBT) / 365.000 Stück / 3,7 Mio. € Pauschalpreistickets (PPT) / 115.000 Stück / 2,0 Mio. € Zeitkarten (ZK) / 2.600 Stück / 0,4 Mio. €
Vertrieb Lizensierungsverfahren (Mai 2023 – Okt 2023) (inkl. Deutschlandticket) Ticketart / Ø monatliche Verkaufszahlen / Ø Monatsumsatz Relationsbartarif (RBT) / 176.000 Stück / 1,9 Mio. € Pauschalpreistickets (PPT) / 89.000 Stück / 1,5 Mio. € Zeitkarten (ZK) / 8.100 Stück / 0,4 Mio. €
Die Auftraggeber (AG) beabsichtigen, in einem separaten Ausschreibungsverfahren (europaweite Veröffentlichung am 10.04.2024 unter der ABl. EU 211296-2024) zusätzlich zum Lizenzierungsverfahren ein Online-Vertriebssystem (OVS) zu beschaffen, das zentral von einem Auftragnehmer betrieben werden soll. Die AG beabsichtigen, über das OVS künftig das vollständige Sortiment des bwtarif, also Einzelfahrscheine, Pauschalpreistickets und Zeitkarten sowie das Deutschlandticket anzubieten. Darüber hinaus sollen perspektivisch auch alle in Baden-Württemberg angebotenen Verbundtarife sowie der Deutschlandtarif (D-Tarif) im Bundesland Baden-Württemberg und in den über das Bundesland hinausragenden Verbundräumen der baden-württembergischen Verkehrsverbünde über das OVS vertrieben werden. Sukzessive sollen die Verbundtickets und der D-Tarif dann über das OVS vertrieben werden. Die AG wissen derzeit noch nicht, wie schnell und in welchem Umfang sich der Vertrieb (ggf. zunächst nur für einige Verbünde) realisieren lassen wird. Der Verkauf soll sowohl in einer App als auch in einem Webshop erfolgen. Als Teil der Ausschreibung (Option) schreiben die AG auch die Umsetzung des sog. „Mobilitätspasses“ aus. Die Einführung eines solchen Mobilitätspasses ist noch durch den Landesgesetzgeber zu beschließen. Nach dem derzeitigen Planungsstand sollen, vereinfacht gesagt, Kommunen berechtigt sein, „Mobilitätsabgaben“ zu erheben. Den Abgabepflichtigen wird dafür in gleicher Höhe ein Guthaben zum Kauf von ÖPNV-Fahrkarten gewährt. Die ausgeschriebene Option soll es ermöglichen, dieses Guthaben im OVS beim Kauf von Fahrkarten zu verwenden (Art „Gutschein-“ bzw. Bezahlmittel). Derzeit sind die Einzelheiten unklar, es wird aber davon ausgegangen, dass das Land eine zentrale, cloudbasierte Plattform für den Mobilitätspass aufbaut. Die AG haben keine Erfahrungswerte dazu, inwiefern das OVS zu einer Verschiebung des Vertriebs führen wird. Die AG schätzen, dass über das OVS die folgende Anzahl an Tickets und Umsätze in den nächsten 5 Jahren erzielt werden können. Dabei wird das OVS nicht nur den Vertrieb des bwtarif umfassen, sondern auch die Verbundtickets in Baden-Württemberg und den D-Tarif: OVS pro Jahr / 2025 / 2026 / 2027 / 2028 / 2029 Umsatz in € / 500.000 / 1.000.000 / 2.000.000 / 3.000.000 / 4.000.000 Stückzahlen / 38.500 / 74.500 / 145.000 / 211.000 / 273.500
Finanzdienstleister (FDL) Mit dieser Ausschreibung wird der Finanzdienstleister (FDL) als Auftragnehmer (AN) ermittelt. Der AN muss mit dem durch die AG ausgewählten Systembetreiber des OVS zusammenarbeiten; das gilt auch, wenn der Systembetreiber während der Vertragslaufzeit ersetzt wird. Die AG stellen in ihren Apps und Shops sicher, dass alle Prozesse und Voraussetzungen, die zur Abwicklung der Zahlungen für den FDL (AN) notwendig sind, bereitgestellt werden. Entsprechende Verträge über den Betrieb des OVS als auch für die Abwicklung der Zahlungen (FDL) werden für die Dauer von 3 Jahren plus 2 Jahre Option für die AG ausgeschrieben; die Laufzeit muss zwingend so lang sein, wie die des OVS. Der zu vergebende Auftrag wird insofern Mechanismen zur Anpassung vorsehen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zunächst der Aufbau des OVS und parallel dazu die Einrichtung der Prozesse des FDL zu erfolgen hat. Die Vertragsdauer wird jedoch ab dem Zeitpunkt des Zuschlags gerechnet, so dass der Zeitraum mit Kundenbuchungen und somit mit Umsatz kürzer ausfällt als 3 bzw. 5 Jahre. Der Kundenvertragspartner (KVP) beauftragt den Zahlungsabwickler (FDL) mit der Abwicklung der Zahlungen, des Forderungsmanagements und der Abrechnung der durch ihn über die OVS-Systeme verkauften Tickets. Der FDL nimmt insofern Aufgaben des KVP in dessen Namen und Auftrag wahr. Mit dem Verkauf dieser Tickets durch den KVP an seine Kunden verkauft der KVP seine Forderung an den FDL. Der FDL muss alle zu der Registrierung von Zahlverfahren durch die Kunden sowie zu der Zahlungsabwicklung erforderlichen begleitenden Serviceprozesse, insbesondere Änderung von Daten durch die Kunden und Auskunft zu gebuchten Umsätzen sowie Kontoständen der Buchungskonten der Kunden, erbringen. Der First Level Support des FDL steht im Austausch mit dem Support des KVP, um Kundenanliegen betreffend den Zahlungsverkehr abzuarbeiten. Es ist ebenso eine Anlaufstation für Kunden und des Betreibers des Online-Vertriebssystem bereitzustellen. Der FDL wird im Rahmen eines Forderungskaufs tätig.
Gegenstand nach CPV
- 66000000Finanz- und VersicherungsdienstleistungenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Maßgeblich ist der niedrigste Angebotspreis. Zur Bestimmung des niedrigsten Angebotspreises sind die Transaktionskosten und die Provision je Zahlungsweg (Kreditkarte [unterteilt nach VISA/ American Express/ Mastercard], SEPA-Lastschrift und E-Wallet [unterteilt nach Paypal/ GooglePay/ ApplePay]) im Preisblatt (Anlage 09) anzubieten. Die Gewichtung innerhalb der Zahlungswege erfolgt nach der ermittelten Häufigkeit der Verwendung: Kreditkarte VISA: 21,00 % Kreditkarte American Express: 20,00 % Kreditkarte Mastercard: 3,00 % SEPA-Lastschrift: 13,50 % E-Wallet Paypal: 30,00 % E-Wallet GooglePay: 7,50 % E-Wallet ApplePay: 5,00 %
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2024
- Vertragsende
- 30.09.2027
- Dauer
- 3 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Die Auftraggeber haben die einmalige Option, den Vertrag durch einseitige Erklärung in Schriftform um zwei Jahre zu verlängern.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| LOGPAY Financial Services GmbH, Eschborn | – |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Baden-Württemberg-Tarif GmbH
- Anschrift
- Stockholmer Platz 1, 70173 Stuttgart
- Website
- bwtarif.gmbh
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 16.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01928aa0-1bb2-49b5-8fc6-f4b0e3258b84.