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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Offenes Vergabeverfahren zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen betreffend die förmliche Zustellung (PZA/ePZA) für die Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalts sowie das Gemeinsame Mahngericht der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 142 E -ZBS- M 35/2025veröffentlicht 08.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 444 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 08.12.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.12.2025 – 30.11.2027
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Magdeburg39112, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Logistikkonzept - Schutz der Sendungen5 %
  • Logistikkonzept - Subunternehmer Hauptzustellgebiet7,5 %
  • Logistikkonzept - Umgang mit Havarie- und Sondersituationen, Versandspitzen5 %
  • Logistikkonzept - Ersatzzustellung durch Niederlegung2,5 %
  • Qualitätssicherungskonzept - Überwachung der Qualität durch den Auftragnehmer7,5 %
  • Qualitätssicherungskonzept - Externe Laufzeitmessung7,5 %
  • Qualitätssicherungskonzept - Aus- und Fortbildung der einzustzenden Mitarbeiter5 %
  • Postlaufzeiten10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2027
    vor 11 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausführung von förmlichen Zustellungsaufträgen (PZA/ePZA) gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für die Dienststellen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt und des Gemeinsamen Mahngerichts der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sowie für das Druckzentrum Dataport in Altenholz. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unabhängig von der anfallenden Menge, zu den vereinbarten Bedingungen zu leisten.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Förmliche Zustellung sämtlicher Schriftstücke der Gerichte und Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalts (PZA)

Leistungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über ist die Ausführung von förmlichen Zustellungsaufträgen gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für die Dienststellen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt und des Gemeinsamen Mahngerichts der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen (Druckzentrum Dataport in Altenholz). Die zu erbringenden förmlichen Postzustellungsaufträge (PZA) von Schriftstücken, unabhängig von ihrem Gewicht, erfolgen gem. § 61 Satz 1 PostG nach den Vorschriften der Prozessordnungen und Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln. Neben der eigentlichen förmlichen Zustellung umfasst der Leistungsgegenstand insbesondere auch: • die Bereitstellung von Zustellungsformularen und der Vordrucke gemäß Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV), • die Abholung der förmlichen Zustellaufträge bei den einzelnen Dienststellen, • den Transport, • die Erfassung der Zustellungsaufträge, • die Beurkundung der Zustellung, • die gebündelte Rückgabe der ausgefüllten Zustellungsurkunden an die Versandstellen, • die Bereitstellung dafür erforderlicher, ggf. wetterfester Transportbehälter, ggf. Transportwagen, sowie die sonstigen Anforderungen nach den nachfolgenden Bestimmungen. Zustellgebiet im Sinne der Ausschreibung ist das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Zustellungen im Ausland (Einschreiben gegen internationalen Rückschein) sind nicht Gegenstand der Leistung.

2 Jahre–
2
Förmliche Zustellung sämtlicher Schriftstücke, die von Dataport A. ö. R. am Standort 24161 Altenholz für das Gemeinsame Mahngericht der Länder Sachsen, Sachsen Anhalt und Thüringen gefertigt werden (ePZA)

Leistungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über ist die Ausführung von förmlichen Zustellungsaufträgen gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für das Gemeinsame Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen (Druckzentrum Dataport in Altenholz). Die zu erbringenden förmlichen Postzustellungsaufträge (PZA) von Schriftstücken, unabhängig von ihrem Gewicht, erfolgen gem. § 61 Satz 1 PostG nach den Vorschriften der Prozessordnungen und Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln. Neben der eigentlichen förmlichen Zustellung umfasst der Leistungsgegenstand insbesondere auch: • die Bereitstellung von Zustellungsformularen und der Vordrucke gemäß Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV), • die Abholung der förmlichen Zustellaufträge bei den einzelnen Dienststellen, • den Transport, • die Erfassung der Zustellungsaufträge, • die Beurkundung der Zustellung, • die gebündelte Rückgabe der ausgefüllten Zustellungsurkunden an die Versandstellen, • die Bereitstellung dafür erforderlicher, ggf. wetterfester Transportbehälter, ggf. Transportwagen, sowie die sonstigen Anforderungen nach den nachfolgenden Bestimmungen. Zusätzlicher Auftragsgegenstand im Los 2 ist neben dem o.g. Leistungsgegenstand das elektronische Auslesen der Inhalte der Zustellungsurkunde und das Bereitstellen eines elektronischen Datensatzes mit Bilddatei in vereinbarter Form auf einem Server (ePZA). Die gesammelte Rücksendung der Tagesmenge an Zustellungsurkunden, welche im Druckzentrum von Dataport am Standort 24161 Altenholz versandt wurde, erfolgt in Großbriefen, an das Gemeinsame Mahngerichts der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Eine Rücksendung von Zustellurkunden an den Standort Altenholz erfolgt nicht. Ausgenommen von der elektronischen Bereitstellung der Zustellungsdaten nebst Bilddateien der vollständig ausgefüllten Zustellungsurkunde sind: • Urkunden aus dem nichtmaschinellen Verfahren mit einem Geschäftszeichen, welchem ein „N“ angefügt ist (z.B. 21-0004711-0-3N) • sowie die Postzustellaufträge, welche nicht zugestellt werden konnten („Nicht“-Zustellungen). In diesen Fällen ist lediglich die Rückgabe der ausgefüllten Zustellungsurkunde an das Gemeinsame Mahngericht erforderlich. Zustellgebiet im Sinne der Ausschreibung ist das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Zustellungen im Ausland (Einschreiben gegen internationalen Rückschein) sind nicht Gegenstand der Leistung.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag9 von 9 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 500Dieses Kriterium wird mit maximal 500 Punkten bewertet. Der Wertungspreis wird aus der Summe aller Gesamtpreise gebildet. Die Gesamtpreise für die einzelnen Leistungsbestandteile errechnen sich aus der Multiplikation der angebotenen Einheitspreise mit der kalkulatorischen Sendungsmenge. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 500 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stelle nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Zur Erläuterung ein Beispiel: Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (500 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10 % über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 450 Punkte.
Qualität
Logistikkonzept - Schutz der SendungenGewichtung (Punkte, genau) 50Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+2-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen"). Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+2-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Logistikkonzept - Schutz der Sendungen Es ist darzustellen, wie im Rahmen der Produktionsprozesse (Abholung, Bearbeitung und Sortierung, Transport zum Empfängerort, Verteilung, Zustellung) sichergestellt wird, dass die Zustellungen vor Wettereinflüssen, Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen geschützt werden. Es sind maximal 50 Punkte zu erreichen. Bewertung: 41-50 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 30-40 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 19-29 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 8-18 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0-7 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Qualität
Logistikkonzept - Subunternehmer HauptzustellgebietGewichtung (Punkte, genau) 75Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+2-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen"). Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+2-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Logistikkonzept - Subunternehmer Hauptzustellgebiet Es ist darzulegen, ob der Bieter die Zustellung innerhalb Sachsen Anhalts mit eigenen Kräften und in eigenem Betrieb ("aus einer Hand") abwickelt, oder ob er die Sendungen an Fremdunternehmen (konzernfremde Nachunternehmen, Kooperationspartner, Universaldienstleister) weiterleitet. Im Letzteren Fall ist die Zahl der Fremdunternehmen anzugeben. Es sind maximal 75 Punkte zu erreichen. Bewertung: Insofern sich ein Bieter in seinem Konzept verpflichtet, die auszuführenden Leistungen im Bereich Sachsen Anhalt im eigenen Betrieb und mit eigenen Kräften ("aus einer Hand") zu erbringen, erhält er die volle Punktzahl von 75 Punkten. Beabsichtigt der Bieter für die Zustellung in Sachsen Anhalt (Konzern-)Fremdunternehmen (Nachunternehmer, Kooperationspartner, etc.) einzusetzen, erhält der Bieter eine geringere Punktzahl in Abhängigkeit zu der Anzahl der beteiligten Fremdunternehmen: 1 Subunternehmer = 50 Punkte mehr als 1 Subunternehmer = 0 Punkte
Qualität
Logistikkonzept - Umgang mit Havarie- und Sondersituationen, VersandspitzenGewichtung (Punkte, genau) 50Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+2-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen"). Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+2-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Logistikkonzept - Umgang mit Havarie- und Sondersituationen, Versandspitzen Es ist darzustellen, wie mit Havarie- und Sondersituationen sowie Versandspitzen umgegangen wird. Hier ist insbesondere darauf einzugehen, welche Reaktionsmechanismen im Falle von Personal- und/oder Maschinenausfällen oder extremen Wetterbedingungen eingerichtet werden. Darüber hinaus ist auszuführen, wie die garantierten bzw. Mindestpostlaufzeiten des PostG auch bei vorübergehend sehr hohen Beförderungsmengen eingehalten werden und wie ein Sendungsrückstau vermieden wird. In diesem Zusammenhang sollte auch dargestellt werden, wie sichergestellt wird, dass eine ausreichende und flexible Anzahl von Versand-/Sortierbehältern zur Verfügung steht. Es können maximal 50 Punkte erreicht werden. Bewertung: 41-50 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 30-40 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 19-29 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 8-18 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0-7 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Qualität
Logistikkonzept - Ersatzzustellung durch NiederlegungGewichtung (Punkte, genau) 25Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+2-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen"). Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+2-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Logistikkonzept -Ersatzzustellung durch Niederlegung Es ist darzustellen, wie die Niederlegungsstellen nach § 181 ZPO in Bezug auf strukturelle, organisatorische und personelle Parameter (Öffnungszeiten, Anzahl Standorte, etc.) aufgestellt sind. Es können maximal 25 Punkte erreicht werden. Bewertung: 21-25 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 15-20 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 9-14 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 3-8 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0-2 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Qualität
Qualitätssicherungskonzept - Überwachung der Qualität durch den AuftragnehmerGewichtung (Punkte, genau) 75Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+2-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen"). Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+2-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Der Bieter hat ein Qualitätssicherungskonzept vorzulegen, indem er die Qualität der Abläufe und die Qualifikation des einzusetzenden Personals beschreibt. Die Umsetzung der insofern beschriebenen Maßnahmen ist für die Auftragsausführung als verbindlich anzusehen. Die Ausführungen haben folgende Schwerpunkte aufzugreifen. Qualitätssicherungskonzept - Überwachung der Qualität durch den Auftragnehmer Der Bieter hat darzulegen, mit welchen Maßnahmen der Bieter die Qualität der Leistung im Auftragsfalle überwachen und absichern wird. Es ist dabei insbesondere auf die Kontrollintervalle und das Kontrollschema bei der Überprüfung der Zustelllaufzeit einzugehen. Außerdem ist das Korrekturverhalten bei Mängeln zu erläutern. Zudem hat der Bieter aufzuführen, welche Anlaufstellen (Service- und Qualitätsmanagement) dieser für den AG vorhält, um Sachstandsanfragen seitens des AG zeitnahe zu beantworten. Es können maximal 75 Punkte erreicht werden. Bewertung: 61-75 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 45-60 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 29-44 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 13-28 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0-12 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Qualität
Qualitätssicherungskonzept - Externe LaufzeitmessungGewichtung (Punkte, genau) 75Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+2-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen"). Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+2-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Qualitätssicherungskonzept - Externe Laufzeitmessung Es ist darzulegen, ob und bejahendenfalls in welchem Turnus während der Vertragslaufzeit zur Qualitätssicherung externe Laufzeitmessungen von neutralen Qualitätsmessdiensten durchgeführt werden. Es können maximal 75 Punkte erreicht werden. Bewertung: Gibt der Bieter in seinem Konzept verbindlich an, dass er mindestens drei Laufzeitmessungen von externen, neutralen Qualitätsmessdiensten während der Vertragslaufzeit durchführt, erhält er die Höchstpunktzahl von 75 Punkten. Die durchzuführenden Laufzeitmessungen haben die Sendungsströme des Auftraggebers zu berücksichtigen. Für weniger Laufzeitmessungen erhält er wie folgt weniger Punkte: 2 Laufzeitmessungen im Vertragszeitraum = 50 Punkte 1 Laufzeitmessung im Vertragszeitraum = 25 Punkte keine Laufzeitmessung im Vertragszeitraum = 0 Punkte
Qualität
Qualitätssicherungskonzept - Aus- und Fortbildung der einzustzenden MitarbeiterGewichtung (Punkte, genau) 50Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+2-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen"). Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+2-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Qualitätssicherungskonzept - Aus- und Fortbildung der einzustzenden Mitarbeiter Es ist darzulegen, in welcher Weise die für die Leistungsausführung eingesetzten Mitarbeiter aus- und fortgebildet werden, etwa in Bezug auf die betrieblichen Abläufe bei der Beförderung, Zustellung und Nachsendung. Abzustellen ist nicht auf allgemeine Qualifikationsmaßnahmen des Bieterunternehmens, sondern vielmehr konkret auf die Schulungen derjenigen Mitarbeiter, die für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden. Es können maximal 50 Punkte erreicht werden. Bewertung: 41-50 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 30-40 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 19-29 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 8-18 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0-7 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Qualität
PostlaufzeitenGewichtung (Punkte, genau) 100Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+2-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen"). Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+2-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Postlaufzeiten Es ist darzulegen, welche E+2-Quote für die Auftragsausführung garantiert und mit welchen Maßnahmen die angestrebte Zustellung am Tag nach der Abholung beim Auftraggeber erreicht wird. Es sind maximal 100 Punkte erreichbar. Bewertung: Insofern sich ein Bieter in seinem Konzept zu einer E+2-Quote von ≥ 96% verpflichtet, erhält dieser die volle Punktzahl von 100 Punkten. Bieter mit geringeren Quoten erhalten Punkte nach angegebenen Staffelung: E+2 = 80% = 0 Punkte E+2 mehr als 80% = 25 Punkte E+2 größer gleich 85% = 50 Punkte E+2 größer gleich 90% = 75 Punkte E+2 größer gleich 96% = 100 Punkte

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2025
Vertragsende
30.11.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Das Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggebers erklärt bis zum a) 31.05.2027 für das Optionsjahr 2028 b) 31.05.2028 für das Optionsj … ganz lesenIm Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Das Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggebers erklärt bis zum a) 31.05.2027 für das Optionsjahr 2028 b) 31.05.2028 für das Optionsjahr 2029 die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen. Unbeschadet der Regelungen des Absatzes 3 endet diese Rahmenvereinbarung automatisch mit Ausschöpfung der Höchstmenge (vgl. § 5 Abs. 1 des Vertragsentwurfs), spätestens jedoch zum 30.11.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 12.08.2025, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronis … ganz lesen(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 12.08.2025, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zu stellen. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht rechtzeitig eingehende Fragen nicht zu beantworten. (4) Der Bieter hat aufgrund des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) vom 07.12.2022 verschiedene Verpflichtungserklärungen abzugeben. Entsprechende Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese betreffen im Einzelnen: - die Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA), - den Nachunternehmereinsatz (§ 14 TVergG LSA) und die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 13, 14, 17 und 18 TVergG LSA. (5) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung "Eigenerklärung Russland" (Anlage 8) auszufüllen. (6) Die Bieter haben ferner die Erklärung zur Umsetzung des SaubFahrzeug-BeschG (Dokument „Eigenerklärung SaubFahrzeugBeschG“) einzureichen. Die Erklärung muss nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der AG von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Frist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden. Die Erklärung ist einzureichen, soweit Leistungsbestandteile, welche den Erklärungsinhalt betreffen, nicht von der Deutsche Post AG übernommen werden. Soweit erklärungsrelevante Leistungsbestandteile von der Deutsche Post AG übernommen werden, ist diese Erklärung nicht einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
2Deutsche Post AG, Sträßchensweg 10–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 641 (Post- und Kurierdienste) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

12vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (10 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte Informationen
  3. BekanntmachungFrist 20.08.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fe029ad1-1e61-4db6-8828-45bc4fbcf70a.