Offenes Verfahren zur Vergabe von Dienstleistungsverträgen über die Gebäudeinnen- und Sonderreinigung für das Landgericht Halle und den Sozialen Dienst der Justiz Halle, sowie die Glas- und Fensterreinigung für das Justizzentrum Halle, das Landgericht Halle und den Sozialen Dienst der Justiz Halle.
Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg · Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 537 E -ZBS- G 85/2025veröffentlicht 22.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.09.2026 – 31.08.2029
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.09.2026 – 31.08.2029
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Magdeburg39112, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 7 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 5 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 5 Monaten
- Bindefrist endetvor 4 Monaten40 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 2 MonatenLaufzeit bis 31.08.2029
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Abschlüsse von Dienstleistungsverträgen über die Durchführung der Gebäudeinnenreinigung (inkl. der Arbeitsplätze) in den nachfolgend aufgeführten Gerichten und Justizbehörden in Halle: - Landgericht Halle, Hansering 13, 06108 Halle (Saale) und - Sozialer Dienst der Justiz Halle, Willi-Brundert-Str. 4, 06132 Halle (Saale),
sowie die Glas- und Fensterreinigung in den nachfolgend aufgeführten Gerichten und Justizbehörden in Halle: - Justizzentrum Halle, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) inkl. Amtsgericht Halle (Saale), Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Arbeitsgericht Halle, Sozialgericht Halle, Verwaltungsgericht Halle, Staatsanwaltschaft Halle - Merseburger Straße 63, 06112 Halle (Saale), - Landgericht Halle, Hansering 13, 06108 Halle (Saale) und - Sozialer Dienst der Justiz Halle, Willi-Brundert-Str. 4, 06132 Halle (Saale).
Gegenstand nach CPV
- 90911200GebäudereinigungHauptgegenstand
- 90911300Fensterreinigung
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Gebäudeinnenreinigung (inkl. der Arbeitsplätze) sowie Sonderreinigungen für das Landgericht Halle und den Sozialen Dienst der Justiz Halle Gebäudeinnenreinigung inkl. Sonderreinigungen für das - Landgericht Halle, Hansering 13, 06108 Halle (Saale) und den - Sozialen Dienst der Justiz Halle, Willi-Brundert-Str. 4, 06132 Halle (Saale), | 3 Jahre | – |
| 2 | Glas- und Fensterreinigung für das Justizzentrum Halle, das Landgericht Halle und den Sozialen Dienst der Justiz Halle Glas- und Fensterreinigung in den nachfolgend aufgeführten Gerichten und Justizbehörden in Halle: - Justizzentrum Halle mit Amtsgericht Halle (Saale), Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Arbeitsgericht Halle, Sozialgericht Halle, Verwaltungsgericht Halle und Staatsanwaltschaft Halle (Merseburger Straße 63, 06112 Halle (Saale)) - Landgericht Halle, Hansering 13, 06108 Halle (Saale) und - Sozialer Dienst der Justiz Halle, Willi-Brundert-Str. 4, 06132 Halle (Saale). | 3 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Die Wertung der Angebote erfolgt nach einem Punktesystem. Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl. Es können pro Los maximal 1000 Punkte erreicht werden. Das Kriterium "Preis" wird mit maximal 600 Punkten bewertet. Der Angebotspreis setzt sich aus dem Gesamtpreis aller für ein Jahr kalkulierten Leistungen (Unterhaltsreinigung und Sonderreinigungen) inklusive der Umsatzsteuer zusammen. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 600 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Zur Erläuterung ein Beispiel: Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (600 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10% über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 540 Punkte.
- Qualität
- Die Wertung der Angebote erfolgt nach einem Punktesystem. Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl. Es können pro Los maximal 1000 Punkte erreicht werden. Das Kriterium "Reinigungsstunden" wird mit maximal 400 Punkten bewertet. Die angebotenen Reinigungsstunden entsprechen der Gesamtzahl der im Preisblatt kalkulierten Jahresreinigungsstunden, einschließlich der Unterhaltsreinigung und Sonderreinigungen. Das wertbare Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden (=Wertungsstunden) erhält die maximal mögliche Punktzahl (400 Punkte). Ein fiktives Angebot mit der Hälfte der höchsten Reinigungsstunden erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darunterliegenden Reinigungsstunden erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Stunden erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Zur Erläuterung ein Beispiel: Liegt das Angebot mit den zweithöchsten Jahresreinigungsstunden 10 % unter dem Angebot mit den meisten Jahresreinigungsstunden, erhält dieses Angebot 360 Punkte.
Eignung10 von 10 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate) oder Gewerbean-/bzw. -ummeldung in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Formular "B2-Bieterauskunft") mit folgenden Deckungssummen: Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 1,0 Mio. € (pro Schadensfal … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Formular "B2-Bieterauskunft") mit folgenden Deckungssummen: Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 1,0 Mio. € (pro Schadensfall) Schlüsselschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall) Bearbeitungsschäden: mindestens 500.000 € (pro Schadensfall).- Allgemeiner Jahresumsatz
- Anzugeben ist der Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre gesamt und bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (hier: Unterhaltsreinigung)
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Eigenerklärung über die Beschäftigung ausreichend qualifizierten Personals, sowie die Angabe der Beschäftigenzahl der letzten drei Jahre (jährlich im Durchschnitt) bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (hier: Unterhaltsreinigung).
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Eigenerklärung über die Verfügung von notwendigen Materialien/Maschinen u.ä.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärung zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe der Leistungsart, der Art des Referenzobjektes, der Jahresreinigungsfläche, des Auftragge … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe der Leistungsart, der Art des Referenzobjektes, der Jahresreinigungsfläche, des Auftraggebers, des Ausführungsortes, sowie des Leistungszeitraumes. Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Im Hinblick auf den Leistungsumfang genügen die Referenzen nur dann den vorstehenden Anforderungen, wenn die umfangreichste der drei genannten Referenzen mindestens 75 % und mindestens eine der beiden weiteren Referenzen 50 % der ausgeschriebenen Jahresreinigungsfläche erreichen. (Formular "B2-Bieterauskunft")- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2026
- Vertragsende
- 31.08.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des AG für die Laufzeit je eines Jahres. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn, der AG erklärt a) bis zum 30.04.2029 für das Optionsjahr 2029/2030 und b) bis zum 30.04.2030 für das Option … ganz lesenkürzer
Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des AG für die Laufzeit je eines Jahres. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn, der AG erklärt a) bis zum 30.04.2029 für das Optionsjahr 2029/2030 und b) bis zum 30.04.2030 für das Optionsjahr 2030/2031 die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen. Soweit nichts anderes geregelt ist, endet der Vertrag hiernach, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am 31.08.2031. Eine weitere Verlängerungsoption des AG besteht für den Fall des nicht rechtzeitigen wirksamen Abschlusses eines Folgevertrages. Ist absehbar, dass ein Folgevertrag nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann, kann das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung des AG bis spätestens zum 30.04.2031, interimsweise, längstens jedoch um ein weiteres Jahr, verlängert werden. Für den Fall, dass diese Vergabe nach Zuschlagserteilung angegriffen wird, steht dem AG ein Sonderkündigungsrecht zu, welches spätestens am 01. des Monats für den Schluss des Kalendermonats ausgeübt werden kann. Die Probezeit beträgt sechs Monate ab Leistungsbeginn. Während der Probezeit werden die auszuführenden Leistungen des AN, insbesondere mit Blick auf eine vertragsgerechte Leistungserbringung, analysiert. Sollte diese Überprüfung ergeben, dass der AN seine Leistung nicht in zufriedenstellender Weise erbringt, wird der AG zunächst Abhilfe verlangen und dem AN die Gelegenheit einräumen, die festgestellten Mängel abzustellen. Der AG hat das Recht, den Vertrag spätestens am Monatsersten für den Schluss des Kalendermonats ohne Angabe von Gründen ordentlich zu kündigen. Der AG behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Monate nach der Zuschlagserteilung auch an den zweit- oder drittplatzierten Bieter zu vergeben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt. Im Hinblick auf diese Option gilt eine Bindefrist von vier Monaten. Darüber hinaus ist der AG berechtigt, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses, die Ausführung der Leistung geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt und ein zeitlicher Zusammenhang zur ersten Zuschlagserteilung angenommen werden kann.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 40 Tage
- Angebotsöffnung
- 28.05.2026, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber … ganz lesenkürzer
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind unter "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 13.05.2026, 23:59 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Ver … ganz lesenkürzer
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind unter "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 13.05.2026, 23:59 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zu stellen. (4) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung "Eigenerklärung Russland" (Anlage 5) auszufüllen. (5) Der Auftrag ist wie folgt in Lose aufgeteilt: Los 1 - Unterhaltsreinigung inkl. der Arbeitsplätze sowie Sonderreinigungen Los 2 - Glas- und Fensterreinigung. Eine Angebotslimitierung findet nicht statt. Der Bieter hat die Möglichkeit für - alle Lose oder - nur für einzelne Lose ein Angebot abzugeben. Die Wertung der Angebote erfolgt getrennt nach den Losen. Eine Zuschlagslimitierung findet ebenfalls nicht statt. Ein Bieter könnte daher den Zuschlag für alle Lose oder ein Los erhalten. Der Bieter hat daher bei einer Angebotsabgabe für mehrere Lose darauf zu achten, dass diese unabhängig eines möglichen Zuschlages für nur ein Los kalkuliert werden (z. B. der Zuschlag für Los 2 ist für den Bieter nur wirtschaftlich, wenn er auch den Zuschlag für Los 1 erhält). Los 1: beinhaltet die Unterhaltsreinigung (UHR) inkl. der Arbeitsplätze sowie die Sonderreinigungen des Landgerichts Halle und des Sozialen Dienstes der Justiz Halle. Die Gesamtreinigungsgrundfläche aller Dienststellen beträgt 11.637,21 m². Die Gesamtjahresreinigungsfläche aller Dienststellen beläuft sich auf 957.859,24 m². Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 1) für jede Raumgruppe das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die unten genannten vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots. - Raumgruppe A: 120 m²/h - Raumgruppe B: 250 m²/h - Raumgruppe C: 230 m²/h - Raumgruppe D: 350 m²/h - Raumgruppe E: 200 m²/h - Raumgruppe F: 120 m²/h - Raumgruppe G: 250 m²/h - Raumgruppe H: 150 m²/h - Raumgruppe I : 230 m²/h - Raumgruppe J: 250 m²/h - Raumgruppe K: 80 m²/h - Raumgruppe L: 200 m²/h - Raumgruppe M: 300 m²/h - Raumgruppe N: 20 m²/h - Raumgruppe O: 40 m²/h Los 2: beinhaltet die Glas- und Fensterreinigung des Justizzentrums Halle, des Landgerichts Halle und des Sozialen Dienstes der Justiz Halle. Die Gesamtglasgrundfläche aller Dienststellen beträgt 11.204,06 m². Die Gesamtjahresglasreinigungsfläche aller Dienststellen beläuft sich auf 11.729,76 m². Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 2) je Fensterart das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die unten genannten vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots. - Fensterart A: 20 m²/h - Fensterart B: 20 m²/h - Fensterart C: 40 m²/h - Fensterart D: 80 m²/h - Fensterart E: 40 m²/h - Fensterart F: 50 m²/h - Fensterart G: 15 m²/h - Fensterart H: 10 m²/h (6) Ortsbesichtigungen sind obligatorisch und erfolgen nur nach Absprache im Zeitraum vom 27.04.2026 bis 12.05.2026. Ein fehlender Nachweis zur Vor-Ort-Besichtigung bzw. eine verspätet durchgeführte Vor-Ort-Besichtigung führt zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren. Einzelheiten sind Ziff. 4.1.3 der Vorbemerkungen zu entnehmen.
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Die Wertung der Angebote erfolgt nach einem Punktesystem. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Punktzahl. Die Wirtschaftlichkeit bemisst sich allein anhand des Wertungspreises. Das Zuschlagskriterium ist mithin der Preis zu 100%. Für Los 2 werden maximal 1000 Wertungspunkte vergeben. Der Angebotspreis setzt sich aus dem Gesamtpreis aller für ein Jahr kalkulierten Leistungen (Glas- und Fensterreinigung) inklusive der Umsatzsteuer zusammen. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 1000 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Zur Erläuterung ein Beispiel: Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (1000 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10% über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 900 Punkte.
Eignung10 von 10 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate) oder Gewerbean-/bzw. -ummeldung in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Formular "B2-Bieterauskunft") mit folgenden Deckungssummen: Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 1,0 Mio. € (pro Schadensfal … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Formular "B2-Bieterauskunft") mit folgenden Deckungssummen: Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 1,0 Mio. € (pro Schadensfall) Schlüsselschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall) Bearbeitungsschäden: mindestens 500.000 € (pro Schadensfall).- Allgemeiner Jahresumsatz
- Anzugeben ist der Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre gesamt und bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (hier: Glasreinigung).
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Eigenerklärung über die Beschäftigung ausreichend qualifizierten Personals, sowie die Angabe der Beschäftigenzahl der letzten drei Jahre (jährlich im Durchschnitt) bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (hier: Glasreinigung).
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Eigenerklärung über die Verfügung von notwendigen Materialien/Maschinen u.ä.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärung zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe der Leistungsart, der Art des Referenzobjektes, der Jahresreinigungsfläche, des Auftragge … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe der Leistungsart, der Art des Referenzobjektes, der Jahresreinigungsfläche, des Auftraggebers, des Ausführungsortes, sowie des Leistungszeitraumes. Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Im Hinblick auf den Leistungsumfang genügen die Referenzen nur dann den vorstehenden Anforderungen, wenn die umfangreichste der drei genannten Referenzen mindestens 75 % und mindestens eine der beiden weiteren Referenzen 50 % der ausgeschriebenen Jahresreinigungsfläche erreichen. (Formular "B2-Bieterauskunft")- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2026
- Vertragsende
- 31.08.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des AG für die Laufzeit je eines Jahres. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn, der AG erklärt a) bis zum 30.04.2029 für das Optionsjahr 2029/2030 und b) bis zum 30.04.2030 für das Option … ganz lesenkürzer
Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des AG für die Laufzeit je eines Jahres. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn, der AG erklärt a) bis zum 30.04.2029 für das Optionsjahr 2029/2030 und b) bis zum 30.04.2030 für das Optionsjahr 2030/2031 die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen. Soweit nichts anderes geregelt ist, endet der Vertrag hiernach, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am 31.08.2031. Eine weitere Verlängerungsoption des AG besteht für den Fall des nicht rechtzeitigen wirksamen Abschlusses eines Folgevertrages. Ist absehbar, dass ein Folgevertrag nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann, kann das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung des AG bis spätestens zum 30.04.2031, interimsweise, längstens jedoch um ein weiteres Jahr, verlängert werden. Für den Fall, dass diese Vergabe nach Zuschlagserteilung angegriffen wird, steht dem AG ein Sonderkündigungsrecht zu, welches spätestens am 01. des Monats für den Schluss des Kalendermonats ausgeübt werden kann. Die Probezeit beträgt sechs Monate ab Leistungsbeginn. Während der Probezeit werden die auszuführenden Leistungen des AN, insbesondere mit Blick auf eine vertragsgerechte Leistungserbringung, analysiert. Sollte diese Überprüfung ergeben, dass der AN seine Leistung nicht in zufriedenstellender Weise erbringt, wird der AG zunächst Abhilfe verlangen und dem AN die Gelegenheit einräumen, die festgestellten Mängel abzustellen. Der AG hat das Recht, den Vertrag spätestens am Monatsersten für den Schluss des Kalendermonats ohne Angabe von Gründen ordentlich zu kündigen. Der AG behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Monate nach der Zuschlagserteilung auch an den zweit- oder drittplatzierten Bieter zu vergeben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt. Im Hinblick auf diese Option gilt eine Bindefrist von vier Monaten. Darüber hinaus ist der AG berechtigt, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses, die Ausführung der Leistung geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt und ein zeitlicher Zusammenhang zur ersten Zuschlagserteilung angenommen werden kann.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 40 Tage
- Angebotsöffnung
- 28.05.2026, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber … ganz lesenkürzer
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind unter "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 13.05.2026, 23:59 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Ver … ganz lesenkürzer
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind unter "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 13.05.2026, 23:59 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zu stellen. (4) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung "Eigenerklärung Russland" (Anlage 5) auszufüllen. (5) Der Auftrag ist wie folgt in Lose aufgeteilt: Los 1 - Unterhaltsreinigung inkl. der Arbeitsplätze sowie Sonderreinigungen Los 2 - Glas- und Fensterreinigung. Eine Angebotslimitierung findet nicht statt. Der Bieter hat die Möglichkeit für - alle Lose oder - nur für einzelne Lose ein Angebot abzugeben. Die Wertung der Angebote erfolgt getrennt nach den Losen. Eine Zuschlagslimitierung findet ebenfalls nicht statt. Ein Bieter könnte daher den Zuschlag für alle Lose oder ein Los erhalten. Der Bieter hat daher bei einer Angebotsabgabe für mehrere Lose darauf zu achten, dass diese unabhängig eines möglichen Zuschlages für nur ein Los kalkuliert werden (z. B. der Zuschlag für Los 2 ist für den Bieter nur wirtschaftlich, wenn er auch den Zuschlag für Los 1 erhält). Los 1: beinhaltet die Unterhaltsreinigung (UHR) inkl. der Arbeitsplätze sowie die Sonderreinigungen des Landgerichts Halle und des Sozialen Dienstes der Justiz Halle. Die Gesamtreinigungsgrundfläche aller Dienststellen beträgt 11.637,21 m². Die Gesamtjahresreinigungsfläche aller Dienststellen beläuft sich auf 957.859,24 m². Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 1) für jede Raumgruppe das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die unten genannten vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots. - Raumgruppe A: 120 m²/h - Raumgruppe B: 250 m²/h - Raumgruppe C: 230 m²/h - Raumgruppe D: 350 m²/h - Raumgruppe E: 200 m²/h - Raumgruppe F: 120 m²/h - Raumgruppe G: 250 m²/h - Raumgruppe H: 150 m²/h - Raumgruppe I : 230 m²/h - Raumgruppe J: 250 m²/h - Raumgruppe K: 80 m²/h - Raumgruppe L: 200 m²/h - Raumgruppe M: 300 m²/h - Raumgruppe N: 20 m²/h - Raumgruppe O: 40 m²/h Los 2: beinhaltet die Glas- und Fensterreinigung des Justizzentrums Halle, des Landgerichts Halle und des Sozialen Dienstes der Justiz Halle. Die Gesamtglasgrundfläche aller Dienststellen beträgt 11.204,06 m². Die Gesamtjahresglasreinigungsfläche aller Dienststellen beläuft sich auf 11.729,76 m². Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 2) je Fensterart das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die unten genannten vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots. - Fensterart A: 20 m²/h - Fensterart B: 20 m²/h - Fensterart C: 40 m²/h - Fensterart D: 80 m²/h - Fensterart E: 40 m²/h - Fensterart F: 50 m²/h - Fensterart G: 15 m²/h - Fensterart H: 10 m²/h (6) Ortsbesichtigungen sind obligatorisch und erfolgen nur nach Absprache im Zeitraum vom 27.04.2026 bis 12.05.2026. Ein fehlender Nachweis zur Vor-Ort-Besichtigung bzw. eine verspätet durchgeführte Vor-Ort-Besichtigung führt zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren. Einzelheiten sind Ziff. 4.1.3 der Vorbemerkungen zu entnehmen.
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Halberstädter Straße 8, 39112 Magdeburg
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Offenes Verfahren zur Vergabe von Dienstleistungsverträgen über die Gebäudeinnen- und Sonderreinigung sowie die Glas- und Fensterreinigung für das Amtsgericht Halberstadt, Staatsanwaltschaft Magdeburg (Zweigstelle Halberstadt) und den Sozialen Dienst der Justiz Halberstadt.06.10.2026
- Vergabe einer Rahmenvereinbarung betreffend die Ausführung von förmlichen Zustellungen (PZA) gem. §§ 166 ff. ZPO für die Gerichte und Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt02.10.2026
- Vergabe eines Dienstleistungsvertrages über die Lieferung von Aktendeckeln, Aktenumschlägen und Hilfsmitteln für die Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalts für das Jahr 2026/202726.08.2026
- Vergabe von Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, sowie Glas- und Fensterreinigung) in der Liegenschaft des Amtsgerichts Gardelegen26.08.2026
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- Vergabe von Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, Bedarfs- sowie Glas- und Fensterreinigung und Sonderreinigungen) in den Gerichten und Justizbehörden der Hansestadt StendalZentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg · MagdeburgFrist 17.12.2026
Alle 1 offenen Ausschreibungen von Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen-Anhalt (9 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Apleona Infra Services GmbH13 Zuschläge
- CLEAN UP GmbH13 Zuschläge
- RSN Gebäudereinigung und Dienste GmbH12 Zuschläge
- HT Service GmbH11 Zuschläge
- Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG8 Zuschläge
- Zehm Vertrieb und Service GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.05.2026
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 27.05.2026 auf 01.06.2026 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung be2c2a1c-ae9b-4ed1-bacb-a02cc272249e.